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anstehendes Leasing Ende - widersprüchliche Angaben: BMW-Niederlassung VS. BMW -Bank

BMW 5er F11
Themenstarteram 27. November 2018 um 15:34

Servus miteinander!

Anfang 2019, am 7. Januar, endet unser 3-Jahresleasing.

Unser BMW-Händler (der Verkäufer) behauptet, dass die BMW-Bank erst zu Beginn des neuen Jahres (also am 02. 01.2019). den Betrag nennen kann, den wir bei einer Übernahme zu bezahlen hätten. Also, die Bank bestimmt quasi den Preis.

Vor kurzem hatte ich ein Schreiben der BMW-Bank erhalten bezüglich des Leasing-Endes und telefonierte mit einem Sachbearbeiter. Der wiederum meint, nur der Händler bestimmt den Preis, da das KFZ in seinem Besitz sei. Die Bank beendet nur den Leasingvertrag.

Nun bin ich etwas verwirrt und muss annehmen, dass der Verkäufer ggf. ein Schlitzohr ist, der nur für das neue Geschäftsjahr (2019) Umsatz generieren will?!

Kann bitte jemand von euch hier Einschätzungen geben?!

 

Danke im Voraus!!

 

 

Beste Antwort im Thema

Hallo

Beim Km-Leasing wird am Anfang genau festgelegt, wie das Auto genutzt wird: Sonderzahlung, Leasingrate, zu fahrende Km und auch der Restwert!. D.h., Dein Händler weiß ohne wenn und aber ganz genau, wie hoch der Restwert ist.

Allerdings ist es so, dass Du diesen Wert niemals gesehen hast, weil Du "nur" ein Auto gemietet hast. Verkauft hat der Händler an die Leasing, die wiederum Dir das Auto "leiht".

Am Ende Deines Leasingvertrages geht der Wagen wieder in das Eigentum des Händlers über. Das geht automatisch. Die Leasing zieht den Restwert des Wagens von seinem Konto ein und schickt ihm den Brief zu.

Der Händler will dann den Wagen als Gebrauchtwagen verkaufen. Für Dich heißt das, dass der Händler Dir immer einen Restwert plus einem Gewinnzuschlag "abluxen" will. Am Liebsten hat er natürlich, dass Du einen neuen Wagen kaufst.

Das Verhalten, nicht mit der Ablöse/ Restwert rauszurücken wird von vielen Händlern gerne genutzt um Dich dahingehend zu beeinflussen, dass Du ein neues Auto kaufst/ least.

Wichtig ist noch zu wissen, dass er Dir auch nicht den Restwert nennen muss, da der Dich nichts angeht. Auch wenn es sich anders anfühlt: Dein Auto gehört der Leasing, bzw. in Kürze dem Händler. Du bist nur der Nutzer/ Mieter.

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Ich hatte mal vor einigen Jahren ein ähnliches Problem mit einem Z4. Info kam von der Bank.

Ist der Restwert nicht bei Abschluß des Vertrages vermerkt worden?

Kenne es auch so, dass die Info von der Bank kam (auch bei Mercedes war dies so).

Themenstarteram 28. November 2018 um 8:30

Zitat:

@mobile66 schrieb am 27. November 2018 um 23:35:08 Uhr:

Ist der Restwert nicht bei Abschluß des Vertrages vermerkt worden?

Unser Vertrag hat die Km Abrechnung!

Was diesen Passus aber nicht zwingend ausschließt.

Hallo

Beim Km-Leasing wird am Anfang genau festgelegt, wie das Auto genutzt wird: Sonderzahlung, Leasingrate, zu fahrende Km und auch der Restwert!. D.h., Dein Händler weiß ohne wenn und aber ganz genau, wie hoch der Restwert ist.

Allerdings ist es so, dass Du diesen Wert niemals gesehen hast, weil Du "nur" ein Auto gemietet hast. Verkauft hat der Händler an die Leasing, die wiederum Dir das Auto "leiht".

Am Ende Deines Leasingvertrages geht der Wagen wieder in das Eigentum des Händlers über. Das geht automatisch. Die Leasing zieht den Restwert des Wagens von seinem Konto ein und schickt ihm den Brief zu.

Der Händler will dann den Wagen als Gebrauchtwagen verkaufen. Für Dich heißt das, dass der Händler Dir immer einen Restwert plus einem Gewinnzuschlag "abluxen" will. Am Liebsten hat er natürlich, dass Du einen neuen Wagen kaufst.

Das Verhalten, nicht mit der Ablöse/ Restwert rauszurücken wird von vielen Händlern gerne genutzt um Dich dahingehend zu beeinflussen, dass Du ein neues Auto kaufst/ least.

Wichtig ist noch zu wissen, dass er Dir auch nicht den Restwert nennen muss, da der Dich nichts angeht. Auch wenn es sich anders anfühlt: Dein Auto gehört der Leasing, bzw. in Kürze dem Händler. Du bist nur der Nutzer/ Mieter.

Themenstarteram 28. November 2018 um 11:07

Da ich keine Ahnung habe, mit wem man es sich eher (und unguter) verscherzt, bin ich unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Mit dem Chef des Verkäufers reden, oder...

Grundsätzlich würde ich den Wagen behalten wollen, aber eben nicht um jeden Preis.

Hallo

Du verscherzt es Dir mit Keinem, wenn Du mit dem Verkäufer oder Chef anständig sprichst.

Das Problem bei der Übernahme seines eigenen Leasingfahrzeuges ist, dass Du dem Händler im Grunde genommen zweimal einen Gewinn bezahlst und das ist wirtschaftlich eventuell ein Schildbürgerstreich.

Einmal hast Du am Anfang des Leasinggeshäftes den Geweinn für den Händler gezahlt und jetzt zahlst Du bei dem Kauf des Gebrauchtwagens ein zweites mal den Aufschlag. Ist natürlich doof!!!

Das Beste ist, dass Du anständig mit dem Händler/ Verkäufer sprichst und vielleicht hast Du dann Glück, dass ihr euch gütlich einigt.

Leider bist DU in der schwächeren Position und solltest in Deinem eigenen Interesse nicht zu forsch vorgehen.

Stellst Du den Wagen einfach ab, wird er das nicht witzig finden und vielleicht versuchen, Dir noch ein paar Euro abzuknöpfen. Das muss nicht so sein, ist aber durchaus denkbar.

Übernimmst Du den Wagen, wirst Du nochmal auf einen Restwert, den Du nicht kennst, draufzahlen.

Daher bist Du wahrscheinlich besser beraten, Dich gütlich zu einigen. Es kommt immer mal wieder vor, dass jemand unbedingt seinen Leasingwagen übernehmen will. Wenn der Händler fair ist, dann wird das auch möglich sein.

Zitat:

@Salem1 schrieb am 28. November 2018 um 12:04:08 Uhr:

Hallo

Beim Km-Leasing wird am Anfang genau festgelegt, wie das Auto genutzt wird: Sonderzahlung, Leasingrate, zu fahrende Km und auch der Restwert!. D.h., Dein Händler weiß ohne wenn und aber ganz genau, wie hoch der Restwert ist.

Allerdings ist es so, dass Du diesen Wert niemals gesehen hast, weil Du "nur" ein Auto gemietet hast. Verkauft hat der Händler an die Leasing, die wiederum Dir das Auto "leiht".

Am Ende Deines Leasingvertrages geht der Wagen wieder in das Eigentum des Händlers über. Das geht automatisch. Die Leasing zieht den Restwert des Wagens von seinem Konto ein und schickt ihm den Brief zu.

Der Händler will dann den Wagen als Gebrauchtwagen verkaufen. Für Dich heißt das, dass der Händler Dir immer einen Restwert plus einem Gewinnzuschlag "abluxen" will. Am Liebsten hat er natürlich, dass Du einen neuen Wagen kaufst.

Das Verhalten, nicht mit der Ablöse/ Restwert rauszurücken wird von vielen Händlern gerne genutzt um Dich dahingehend zu beeinflussen, dass Du ein neues Auto kaufst/ least.

Wichtig ist noch zu wissen, dass er Dir auch nicht den Restwert nennen muss, da der Dich nichts angeht. Auch wenn es sich anders anfühlt: Dein Auto gehört der Leasing, bzw. in Kürze dem Händler. Du bist nur der Nutzer/ Mieter.

Es ist immer gefährlich, von Einzelfällen aus zu verallgemeinern. Es gibt etliche verschiedene Leasingmodelle, auch solche wo der Händler gar nicht beteiligt ist.

Die verschiedenen Leasingmodelle und deren Spielregeln sollte man schon ganz genau unterscheiden und kennen, da gibt es jede Menge Fallstricke drin...die für den normalen Otto Normalverbraucher irrelevant sind...

https://www.adac.de/.../

Hinterher am Ende kommt meisten,s das überraschende Erwachen...:rolleyes:

Zitat:

@rrosin schrieb am 28. November 2018 um 14:04:52 Uhr:

Es ist immer gefährlich, von Einzelfällen aus zu verallgemeinern. Es gibt etliche verschiedene Leasingmodelle, auch solche wo der Händler gar nicht beteiligt ist.

Stimmt, Du hast Recht. Er redet aber von BMW Bank, BMW Händler und Km-Leasing und das läuft so, wie erläutert.

Zitat:

@Salem1 schrieb am 28. November 2018 um 14:23:25 Uhr:

Stimmt, Du hast Recht. Er redet aber von BMW Bank, BMW Händler und Km-Leasing und das läuft so, wie erläutert.

Es wird nicht richtiger durch Wiederholen. Auch die BMW-Bank hat unterschiedliche Leasingmodelle, auch bei km-Lesaing über den Händler.

Um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen habe ich bei allen meinen bisherigen Leasingverträgen das "risikolose Andienungsrecht" mit in den Vertrag aufnehmen lassen.

In diesem Fall ist im Leasingvertrag auch der garantierte Restwert enthalten - und zu diesem Betrag kann man dann (muss jedoch nicht) das Fahrzeug übernehmen. Dabei ist es völlig unerheblich wie das Fahrzeug aussieht und wieviele Km man gefahren ist.

So war z.B. bei meinem 4er Cabrio ein Restwert von 52 % des BLP nach 3 Jahren/40.000 Km vertraglich festgeschrieben. Tatsäch habe ich jedoch 18% Rabatt erhalten und die Differenz zwischen tatsächlichem Kaufpreis und garantiertem Restwert plus evtl. Zinsen zahlt man in den 3 Jahren Leasing.

Es ist ziemlich einfach: Der Händler hat das Vermarktungsrecht für das Fahrzeug. BMW FS hat damit nichts zu tun - niemals.

Zumindest bei den Standard-Privatleasingverträgen die Du beim :) abschließt.

Also einfach den :) um ein Angebot zur Übernahme des Fahrzeugs bitten. Kann klappen, muss aber nicht, weil dieser oft mit dritten - was durchaus die eigene Gebrauchtwagenabteilung sein kann - die Verwertung bereits vertraglich vereinbart hat.

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