Mich hat es auch erwischt. Unfall Golf VII FL
Gestern hatte ich einen kleinen Unfall, bei dem mir ein anderer beim Rückwärts aus dem Hof fahren mir vorne drauf gefahren ist. Ich war dabei schon fast gestanden, er ist aber mit Schwung auf die Straße und hat mich trotz Rückfahrkamera und PDC nicht bemerkt.
Beste Antwort im Thema
Ganz einfach, auch bei klarer Sachlage versucht die Versicherung des Verursachers i.d.R. Leistungen zu kürzen. Deshalb.
65 Antworten
Zitat:
@lufri1 schrieb am 31. März 2019 um 20:10:42 Uhr:
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, muss die Versicherung den Schaden bezahlen. Habe noch nie einen Anwalt gebraucht.Konnte bisher immer selber reden.
Dann sei froh, wenn du es so empfindest.
Zitat:
@Diesel_inside schrieb am 31. März 2019 um 20:15:04 Uhr:
Zitat:
@lufri1 schrieb am 31. März 2019 um 20:10:42 Uhr:
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, muss die Versicherung den Schaden bezahlen. Habe noch nie einen Anwalt gebraucht.Konnte bisher immer selber reden.Dann ist dir ggf. auch schon viel verloren gegangen..
Was soll mir verloren gehen, wenn der Schaden repariert wird und ich eine Wertminderung bekomme?
Frag deinen Anwalt...
Nein, ich habe die Erfahrung gemacht dass die Versicherungen gerne kürzen. Auch kann eine Aussage deinerseits dann schnell ins Gegenteil gekehrt werden.
Die Versicherungen haben auch Anwälte. Ich möchte hier nur Waffengleichheit.
Kürzungen habe ich bisher auch ohne Anwalt erfolgreich bemängelt.
Aber grundsätzlich sehe ich ein, das Können hat nicht jeder.
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Ich würde auch einen Anwalt nehmen. Die kennen sich da besser aus. Und wenn es dann doch Probleme gibt, dann hat man einen fachkundignen Vertreter Manche Versicherungen freuen sich bestimmt, wenn man das ohne Anwalt macht.
Ok ich kenne mich da rechtlich gar nicht aus, vielleicht deswegen meine Einstellung.
Deine Golfi wird schon wieder flott gemacht und ärgerlich ist es allemal.
Ist halt auch die Rennerei. Da ich den Verursacher kenne gab es von daher echt keine Probleme. Ist auch mein erster Unfall in 20 Jahren. Von daher kenn ich mich nicht so aus mit der Abwicklung. Ich dachte das es keine Probleme macht mit der Versicherung. Denke auch das es so um 2500€ sein wird. Ist ja kein großer Schaden. Bei ihm ist so gut wie nix zu sehen. Er lässt da auch nix machen.
Bisher hatte ich auch immer nur gebrauchte Autos. Und hab mich diesmal für en neuen entschieden. Ist es 1,5 Jahre alt. Daher um so ärgerlicher.
wenn Du das Frontradar drin hast, hoffentlich hat das nichts abbekommen. Ich kann mir vorstellen, dass es dann nicht ganz so billig wird.
Hauptsache ist aber immer, dass niemanden was passiert ist. Aber ich würde mich auch mega ärgern.
Zitat:
@Marki_M. schrieb am 31. März 2019 um 21:15:19 Uhr:
wenn Du das Frontradar drin hast, hoffentlich hat das nichts abbekommen. Ich kann mir vorstellen, dass es dann nicht ganz so billig wird.
Das Teil kostet ca. 300 Euro. Das ist im Emblem integriert. Es ist kaputt, der schwarze Ring ist gebrochen, der gehört, meine ich, zu dem Emblem dazu
Also Fehler werden keine angezeigt. Denke der geht noch. Wie der aber da drin verbaut ist weiß ich nicht. Ja das VW Zeichen ist kaputt.
Morgen fahr ich zu VW. Dann sehen wir weiter.
Zitat:
@GolfVII-Reida schrieb am 31. März 2019 um 21:40:55 Uhr:
Also Fehler werden keine angezeigt. Denke der geht noch. Wie der aber da drin verbaut ist weiß ich nicht. Ja das VW Zeichen ist kaputt.
Morgen fahr ich zu VW. Dann sehen wir weiter.
Das ist ein Teil, dein VW-Logo ist quasi der Radarsensor. Das Logo gibt es nicht einzeln, außer du hast ein Auto ohne Abstandtempomat, Front-Assist etc. Das muss komplett ausgetauscht werden
Wenn ein Rückwärtsfahrer einen Schaden verursacht hat, sind Sachlage und Schuldfrage eigentlich nie klar. Es gab schon Betrüger, die das als Geschäft betrieben haben.
Aber selbst wenn die Schuldfrage klar ist, welcher juristische Laie kann z. B. den zu entschädigenden Wertverlust oder den Nutzungsausfall berechnen? Und die schlechteste aller Lösungen ist normalerweise, die Ansprüche abzutreten und den Schaden von der Reparaturwerkstatt abwickeln zu lassen.
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 31. März 2019 um 22:07:07 Uhr:
Wenn ein Rückwärtsfahrer einen Schaden verursacht hat, sind Sachlage und Schuldfrage eigentlich nie klar. Es gab schon Betrüger, die das als Geschäft betrieben haben.Aber selbst wenn die Schuldfrage klar ist, welcher juristische Laie kann z. B. den zu entschädigenden Wertverlust oder den Nutzungsausfall berechnen? Und die schlechteste aller Lösungen ist normalerweise, die Ansprüche abzutreten und den Schaden von der Reparaturwerkstatt abwickeln zu lassen.
Aber der Betrugsverdacht kommt doch am ehesten dann auf, wenn die Sache nicht über einer Werkstatt geregelt wird, oder?
Ist ja jetzt in meinem Fall ein eher kleinerer Schaden. Nutzungsausfall entsteht ja nur wenn er zur Rep in der Werkstatt steht.
Apropos der ACC Sensor ist defekt.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 31. März 2019 um 20:30:31 Uhr:
Kürzungen habe ich bisher auch ohne Anwalt erfolgreich bemängelt.
Aber grundsätzlich sehe ich ein, das Können hat nicht jeder.
Ist dir schon passiert, dass du nachdem ein Gutachten erstellt wurde Geld an die Werkstatt nachzahlen musstest?
Oder wird nach dem das Gutachten erstellt wurde und die Versicherung was dagegen hat vorher informiert.
Zitat:
@GolfVII-Reida schrieb am 1. April 2019 um 18:06:41 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 31. März 2019 um 20:30:31 Uhr:
Kürzungen habe ich bisher auch ohne Anwalt erfolgreich bemängelt.
Aber grundsätzlich sehe ich ein, das Können hat nicht jeder.Ist dir schon passiert, dass du nachdem ein Gutachten erstellt wurde Geld an die Werkstatt nachzahlen musstest?
Oder wird nach dem das Gutachten erstellt wurde und die Versicherung was dagegen hat vorher informiert.
Nein, aber Abweichungen vom Gutachten oder spätere Nacharbeit kam durchaus vor. Keine Probleme, VK in einem Fall wie gegnerische HP. Gut, selbst den Fall, dass die VK damals versucht hat wegen 25.000DM Schaden nach Zusage die Zahlung zu verweigern hat ein Fax damals gereicht um die Überweisung des ca. halben Beitrages innerhalb einer Woche durchzusetzen (Abtretung an Werkstatt lag vor). Aber VK(damals Aquaplaningschaden) ist was anderes als Anspruch an andere HP!
Wobei ich oft auch nur Auszahlung nach Gutachten gewählt habe(Seniorenparkrempler, Schaden durch ballspielende Kinder, Floddernachbarsfrau in der TG die dauernd die Tür gegen den Kotflügel haut), dass die Versicherung einmal vom Netto die MwSt. abgezogen hat kriege ich auch noch selber angekreidet.
Im Zweifel geht ab da immer noch ein Anwalt.
Aus Erfahrung ist es halt auch so, ein Anwalt ist manchmal auch nur noch eine weitere Störstelle. In einem Verkehrsunfall musste ich nach ewigem hin und her diesen darauf hinweisen, warum die Zeugenaussage nicht gehört wird. Die Gegenstelle etc. hat es nie interessiert, obwohl im Polizeibericht angekreuzt war, dass es eine gibt. Warum die Polizei diese nicht gleich mit geliefert hat ???
Da mache ich manches lieber selbst, was nicht heißt, dass ein Anwalt an mancher Stelle mehr Druck macht.