MeinAuto Erfahrung

Kia Cee'd 1 (ED)

Hallo liebes Forum,

ich wollte mal fragen, ob jemand Erfahrung mit einer Bestellung bei Mein Auto.de hat. Wie sieht es aus mit der Bestellung bis hin zur Abholung und dazwischen?
Kann mir jemand vielleicht ein paar Details geben, habe ein sehr gutes Angebot, welches von den örtlichen Händlern nicht geschlagen werden kann.
Oder sollte man doch die Finger davon lassen?

Vielen Dank.

Freundliche Grüße, Kiziltan.

78 Antworten

Wenn du mit dem abgeholten Auto vom Hof des Händler fährst und du gegen eine Mauer knallst weil du dein Neufahrzeug noch nicht beherrschst dann bist du eher am A. Vorher ist eventuell nur ein Teil deines Geldes weg.

@mmmmwwww Was genau bewegt Dich zu der Annahme und welche Papiere meinst Du?
Ich bekomme die Papiere des angemeldeten Wagens zugeschickt und überweise das Geld danach.
Und trotzdem bringen mir die Papiere nichts.. Die Zeiten sind vorbei..

Ich hatte mich auch kürzlich intensiver mit dieser Thematik beschäftigt. Dazu hatte ich u.a. ein längeres Telefonat mit APL.
Kurzer Bericht:
Das Auto wird bei einer Kurzzeitzulassung in den ersten 6 Monaten nicht auf den Großhändler bzw. das Autohaus zugelassen, sondern auf eine eigens zu diesem Zwecke existierende Mietwagenfirma - zumindest bei APL. Das ist der Hintergrund für die hohen Rabatte. Diese kommen nur zustande, weil diese Mietwagenfirma für den Großhändler/das Autohaus dann gegenüber dem Hersteller als "Großkunde" auftritt.
Schein, Brief und Abholvollmacht würde man nach Bezahlung (bei Barkauf) zugeschickt bekommen. Nach Bezahlung würde das Auto auf die Mietwagenfirma zugelassen. Also gaukelt man dem Hersteller an dieser Stelle etwas vor.
Im Kaufvertrag steht dann u.a., dass das Auto in den ersten 6 Monaten nicht umgemeldet werden darf. Mir wurde am Telefon versichert, dass dem Kunden nichts passieren würde, wenn zB die Mietwagenfirma in diesem Zeitraum insolvent geht.
Man erhalte eine konventionelle Rechnung. Da das Auto auf eine Mietwagenfirma zugelassen ist, man aber selbst Eigentümer ist, muss man einen Mietvertrag mit 0€ Betrag im Auto zur Legitimation mitführen. Am Telefon wurde mir erklärt, das sei zB bei Kontrollen im Ausland nötig. Dieser Punkt hat mir persönlich schon schon gar nicht gefallen.
Nach 6 Monaten könne man dann das Auto einfach ummelden und dem Vermittler den Nachweis schicken.
Den Großhändler bekommt man erst nach Unterzeichnung des Vertrages genannt. Sofern der Kaufvertrag mit diesem dann nicht zustande kommt, zahlt man eine Vertragsstrafe von glaube 2,75% des BLP.
Letztlich habe ich wegen der vielen Konstrukte vom dieser Variante Abstand genommen. Da ich auch ein Fahrzeug zur Inzahlungnahme habe und mein örtlicher Händler mir insgesamt ein sehr gutes Paket geschnürt hat, ist die Entscheidung auf klassischen Kauf gefallen. Da habe ich dann auf wenige Prozente verzichtet.
Das Angebot zur Inzahlungnahme war bei meinem örtlichen Händler übrigens DEUTLICH besser, als die Abfrage bei WKDA.de sowie das Angebot eines anderen Autohauses. Dies muss natürlich auch in die Betrachtung einfließen. Wenn man Glück hat, bekommt man über den zunächst unbekannten Großhändler auch ein Angebot zur Inzahlungnahme. Ich kann mir aber vorstellen, dass dieses eher schlecht ausfällt, wenn vorher schon der sehr hohe Rabatt auf den Neuwagen gewährt wurde.
Das muss natürlich jeder selbst entscheiden, ob und wie konservativ er beim Autokauf ist. Bei so viel Kohle bin ich eher der konservative Typ.
Hoffe mein kleiner Erfahrungsbericht hilft! Viel Erfolg!

Zitat:

@Sven_R87 schrieb am 16. März 2025 um 09:32:23 Uhr:



Den Großhändler bekommt man erst nach Unterzeichnung des Vertrages genannt. Sofern der Kaufvertrag mit diesem dann nicht zustande kommt, zahlt man eine Vertragsstrafe von glaube 2,75% des BLP.

Moin Sven,

wie geht das oben zitierte? Nach Unterzeichnung des Vertrages kann er ja nicht mehr nicht zu stande kommen?

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Du schließt zuerst einmal einen generell kostenlosen Vermittlungsvertrag mit dem Vermittler ab. Das "kostenlos" ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass auch anschließend ein erfolgreicher Kaufvertrag mit dem bis dato noch unbekannten Händler zustande kommt.
Du gibst dem Vermittler ja auch schon deine Konfiguration durch, die er beim Händler einreicht und die auch Vertragsgrundlage bildet.
Sicherlich kann man nach Vermittlung an den Händler bei diesem noch 1-2 Sachen in der Konfiguration ändern, ist aber nicht gerne gesehen. Das Geld bzw der Rabatt wird hier u.a. auch über wenig administrativen Aufwand verdient - keine Probefahrten, keine lange Beratung, einfach Vertrag ausdrucken und fertig.
Wenn dir anschließend die Nase des Händlers nicht passen und und du einen "selbst verschuldeten" Rückzieher vom Kaufvertrag machen solltest, droht dir diese Vertragsstrafe.
Auf diese Weise sichert sich der Vermittler seine Provision. Wurde mir so erklärt.
Wenn der Händler etwas verbockt und dadurch der Vertrag nicht zustande kommt, droht dir diese Strafe nicht. Aber ich hatte mich gefragt, was der Händler denn für einen Fehler machen kann bei einer copy paste Übernahme der Konfiguration...
Hoffe das hilft!

Mhmm.. ich glaube ich habe meine Unterlagen gut durchgelesen, und keine Strafe entdecken können. Nun habe ich aber auch bestellt. Die Frage bei mir ist eher: gibts das Auto noch 😁

2,75% wären bei mir aber durchaus eine stattliche Summe von fast 5k

Da man nur einen Vertrag mit dem Vermittler hat und nicht mit dem Händler, wäre ja hier nur der Vermittler in der Lage eine Strafe auszusprechen, richtig?

Jetzt geht es ins Juristische, bin leider keiner 😁
Der Händler wird es aber dem Vermittler sicherlich mitteilen, wenn du das Auto bei ihm doch nicht gekauft hast.
Bei APL steht im Angebot wie folgt:
"APL erbringt die in dieser Vereinbarung genannten Leistungen zur Vermittlung des Neuwagens für den Käufer generell kostenlos - außer es kommt aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht zu einer Abnahme des gewünschten Neuwagens gemäß Punkt 1; in diesem Fall berechnet APL dem Käufer einen Betrag in Höhe von 1,75% des Listenpreises, entsprechend XXX € inkl. 19% MwSt. Im Normalfall hingegen wird der Service von APL über deren Kooperationspartner finanziert und ist für den Käufer kostenlos."
Es sind 1,75% und nicht 2,75%. Hatte ich falsch in Erinnerung.
Wie gesagt, habe nur meine persönliche Erfahrung und auch Meinung zu dem Thema. Tiefer in die juristische Beratung kann ich leider nicht einsteigen.
Gutes Gelingen!

Alles gut. Hatte mich nur gewundert.
Bei MeinAuto.de gibt es sowas, meiner Ansicht nach, nicht.

Zitat:

@a5andi schrieb am 16. März 2025 um 09:32:18 Uhr:

Zitat:

Was genau bewegt Dich zu der Annahme und welche Papiere meinst Du?Ich bekomme die Papiere des angemeldeten Wagens zugeschickt und überweise das Geld danach.Und trotzdem bringen mir die Papiere nichts.. Die Zeiten sind vorbei..

Also dann so: Wenn du bezahlt hast, aber noch kein Auto, und der Händler wird insolvent, hast du kein Auto und das Geld wird Teil der Insolvenzmasse.

Das ist eher unwahrscheinlich.
Nur weil ich das Auto nicht habe, geht es nicht zwingend in die Insolvenzmasse.
Ich habe ja nen Kaufvertrag sowie die Bezahlung die belegbar ist, was mich zum Eigentümer macht.

Holzweg...........da mach Dich mal schlau. Wenn die Kohle nicht reicht, um die Gläubiger zu bezahlen, dann ist die weg, weil Du immer der kleinste Posten bist. Auto weg Kohle weg, und du kannst dann per Zivil - Klage Dein Geld anfordern.
Dauert lange und es gilt dann der Spruch, wo nichts zu holen ist, ist nix zu holen. Es ist nat. Deine Entscheidung, aber Du solltest wissen, das es so laufen kann, natürlich nicht muss. Die Zeiten im Moment sind aber nicht gerade entspannend in dieser Richtung.

Ok.. ich sehe es eher so:
https://www.juraforum.de/.../...ief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz_247533

Im Falle einer Insolvenz geht das Fahrzeug in die Insolvenzmasse.
Der Insolvenzverwalter verwaltet dieses Vermögen. Ein Kaufvertrag wird Zug um Zug erfüllt. Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, die Erfüllung des Kaufvertrages abzulehnen. In diesem Fall stellt die Anzahlung des Kunden eine einfache Insolvenzforderung dar. Im Laufe des Insolvenzverfahrens entscheidet sich, welche Quote der Kunde, der nun Gläubiger ist, für die Insolvenzforderung erhält.

Der Insolvenzverwalter kann ja aber kein fremdes Eigentum verwalten?!
Spätestens wenn das Auto bei mir auf dem Hof steht hat er doch keinen Zugriff mehr.
Von Bezahlung Rechnung bis Abholung wäre da natürlich eine theoretische Möglichkeit.

Genau das ist doch der Knackpunkt, die Zeit zwischen Bezahlung und Abholung. Dann geht dein Geld in die Insolvenzmasse

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