Mein TT hat kassiert!
Hallo!
Heute morgen auf dem Weg zur Uni stand ich an der Ampel.
Keine Minute später fuhr mir völlig unerwartet jemand ins Heck. Er war -während er hinter mir stand- angeblich von der Kuppl. gerutscht. Das hat dennoch mächtig gescheppert. Mein Auto wurde nen guten Meter nach vorne geschoben. Echt ärgerlich....dabei habe ich den Wagen erst vor kurzem nach langer Suche UNFALLFREI gekauft 😠
Ich ausgestiegen. Er ausgestiegen. Schaden begutachtet. Daten ausgetauscht.
Bis auf ein paar Kratzer (Bild im Anhang), ein paar Lackspuren und Lackabplatzer war zunächst nichts weiter.
Nun meine Frage: Wie sieht es darunter aus? Kann da irgendwas verzogen sein? Auch bei einem "leichten" Aufprall?
Bei dem Knall wundert es mich echt, dass die Karre das so locker wegsteckt 😁
Hat jemand ein Bild vom Heck ohne Schürze? Wie wahrscheinlich ist ein "versteckter" Schaden?
MfG
Beste Antwort im Thema
Versteh ich da richtig, hast Du nicht die Polizei gerufen?
Das ist doch recht leichtsinnig, oder nicht ?!
64 Antworten
Das Wort "unfallfrei" zu verwenden ist sowieso immer so'ne Sache, wenn man den Wagen selbst gebraucht gekauft hat. Mein erstes Auto kam als unfallfrei vom Vertragshändler und bestand auf einer Seite zu einem großen Teil aus Spachtel und war auch etwas verzogen. Beim Verkauf hätte ich allenfalls sagen können, dass der Wagen, während ich ihn hatte, keinen Unfall gehabt hat und ich ihn als unfallfrei gekauft habe.
Aber davon mal abgesehen: schön bildlich dokumentieren. Wenn Du dann auf Vorschäden o.ä. angesprochen wirst, dann kannst Du das schön belegen und etwaige Preis-Drück-Versuche im Keim ersticken.
Hallo Leute!
Zunächst einmal vielen vielen Dank für die große Anteilnahme und die zahlreichen Tipps!
Habe mit der Vers. telefoniert. Diese verzichtet auf einen Gutachter und verlässt sich auf die Kompetenzen des Audizentrums.
Für den Verzicht auf einen Leihwagen und den Augleich der Wertminderung bekomme ich eine Art "Gesamtpaket". Der Zuständige Angestellte der Versicherung meinte zunächst, dass mein Fahrzeug "an der Grenze des Maximalalters" wäre, sodass ein Ausgleich gesondert berechnet werden müsse.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Blade_ci2002
So weit mir bekannt sollte man die Streifenhörnchen nicht bei einem Schadensfall unter 1000 Euro rufen, würde nichts bringen (kam mal in nem Fernsehbericht), ka warum. Bei einem Schadensfall der drüber liegt auf jeden Fall da die Versicherungen gerne terts machen. Die müssen übrigendes rauskommen vor allem bei Unfällen mit größeren Schadeswert (auch aus dem Fernsehbericht).Zitat:
Original geschrieben von leborw
Na klar hab ich die Polizei angerufen.
Die wollten aber nicht kommen!!
Laut "Beamten" wäre es nicht notwendig, bei einem Unfall ohne Personenschaden.MfG
1.Muss die gegerische Versicherung in jedem Fall den Gutachter bezahlen?
Nicht, dass ich auf Kosten sitzenbleibe. Schließlich gibt es doch diese Schadenminderungspflicht!
2. Hat jemand ein Foto vom TT ohne Heckschürze? Wie wahrscheinlich ist es, dass darunterliegende Teile gelitten haben?
MfG
Zu 1.: Nein die Versicherung muss nicht den Gutachter bezahlen wenn du ihn orderst, meist verlangen die aber nach einreichen eines Kostenvoranschlags einen Gutachter, vor allem wenn der Schadenswert was höher ist, dann bezahlen die den auch. War bei mir auch so. Hab beim zweiten Unfall den Gutachter direkt gerufen, wurde mir dann von der Summe abgezogen die ich von der Versicherung bekommen habe.
Beim dritten kam der Gutachter nen paar Tage nach dem ich den Kostenvoranschlag eingereicht habe vorbei, ohne vor Ankündigung. Die konnten nicht verstehen warum bei nem Corsa C die Front mit knapp 2000 Euro veranschlagt wurde.
Wer kann als Laie schon sicher sagen, daß ein Unfallschaden ca. 1000 euro beträgt ? Also quatsch ! Immer die Polizei rufen. Des weiteren habe ich als geschädigter immer freie Gutachterwahl ! Die Gutachtergebühren müssen von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden bzw. direkt mit dem Gutachter abgerechnet werden. Es gibt natürlich eine Schadenminderungspflicht. Ob sich ein Gutachten "lohnt" oder nicht sagt dir aber schon der Gutachter selbst.
Zitat:
Original geschrieben von leborw
Hallo Leute!
Für den Verzicht auf einen Leihwagen und den Augleich der Wertminderung bekomme ich eine Art "Gesamtpaket". Der Zuständige Angestellte der Versicherung meinte zunächst, dass mein Fahrzeug "an der Grenze des Maximalalters" wäre, sodass ein Ausgleich gesondert berechnet werden müsse.MfG
Na also, dann mach Dir mal keine Sorgen mehr. Regel alles weitere mit der Werkstatt Deines Vertrauens und Dein Renner ist wieder wie NEU.
Aber der Spruch mit dem "Maximalalter" ist ja cool. Dein Auto ist erst 5 Jahre alt. So einen Spruch habe ich ja noch nicht mal mit meinem 9 Jahre alten Benz mit über 300 000 km auf der Uhr zu hören bekommen....
Achte bitte drauf, dass die Versicherung nicht Deine Kostenpauschale ~ 50 € in der Abrechnung im "Gesamtpaket" vergisst !!!
Ansonsten --- schönes Wochenende Horst
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Zitat:
Wer kann als Laie schon sicher sagen, daß ein Unfallschaden ca. 1000 euro beträgt ? Also quatsch ! Immer die Polizei rufen. Des weiteren habe ich als geschädigter immer freie Gutachterwahl ! Die Gutachtergebühren müssen von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden bzw. direkt mit dem Gutachter abgerechnet werden. Es gibt natürlich eine Schadenminderungspflicht. Ob sich ein Gutachten "lohnt" oder nicht sagt dir aber schon der Gutachter selbst.
Ich wäre vorsichtig mit der Aussage, das Gutachtergebühren von der Versicherung übernommen werden MÜSSEN !
Leider ist es in der Regel so das bei Bagatellschäden, d.h. < 750 Euro, diese NICHT übernommen werden, da dann ein
Kostenvoranschlag der Werkstatt in der Regel ausreicht.
Sicherlich wird der Wert 750 Euro entsprechend der Schadensentwicklung sich im Laufe der Jahre anpassen, wohl nach oben, früher
wurde ein Bagatellschaden bis 600 Euro angenommen. Heute sind es schon 750 Euro. Usw.
Bzgl. Unfallwagen und Gerichte siehe auch hier: Unfallwagen-bleibt-Unfallwagen-BGH-staerkt-Rechte-von-Autokaeufern