Mein TT hat kassiert!

Audi TT 8N

Hallo!

Heute morgen auf dem Weg zur Uni stand ich an der Ampel.
Keine Minute später fuhr mir völlig unerwartet jemand ins Heck. Er war -während er hinter mir stand- angeblich von der Kuppl. gerutscht. Das hat dennoch mächtig gescheppert. Mein Auto wurde nen guten Meter nach vorne geschoben. Echt ärgerlich....dabei habe ich den Wagen erst vor kurzem nach langer Suche UNFALLFREI gekauft 😠

Ich ausgestiegen. Er ausgestiegen. Schaden begutachtet. Daten ausgetauscht.
Bis auf ein paar Kratzer (Bild im Anhang), ein paar Lackspuren und Lackabplatzer war zunächst nichts weiter.
Nun meine Frage: Wie sieht es darunter aus? Kann da irgendwas verzogen sein? Auch bei einem "leichten" Aufprall?

Bei dem Knall wundert es mich echt, dass die Karre das so locker wegsteckt 😁

Hat jemand ein Bild vom Heck ohne Schürze? Wie wahrscheinlich ist ein "versteckter" Schaden?

MfG

Beste Antwort im Thema

Versteh ich da richtig, hast Du nicht die Polizei gerufen?
Das ist doch recht leichtsinnig, oder nicht ?!

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Zitat:

Original geschrieben von LadyTT



Zitat:

Original geschrieben von leborw



Hab die Versicherunhg angerufen und mit einer freundlichen Dame gesprochen, die auch schon meinen Namen kannte. Wurde also alles schon in die Wege geleitet.
...
Meint ihr, ich habe Anspruch auf einen Ausgleich bezüglich der Wertminderung bei Wiederverkauf? Ist ja dann ein Unfallwagen!
Na prima, dann läuft ja schon alles 🙂

Soweit ich weiss, hast Du Anspruch auf Wertminderung, diese wird aber im Gutachten festgelegt bzw., wenn es über einen Rechtsanwalt geht, haben die Tabellen, da es immer darauf an kommt, was für Teile beschädigt wurden....

Aber eine 100%ige Auskunft bekommst Du doch mit Sicherheit bei der netten Dame 😁

... warum haste denn nicht gleich da nachgefragt 🙁

Weil die nette Dame leider nicht für mich zuständig war 😁

Die Schadenabwicklung macht jemand anderes. Werd da gleich mal anrufen.

Also meinst du, ich sollte besser nen Anwalt konsultieren?
Bin rechtschutzversichert. Und eine Erstberatunmg ist kostenlos. Da werd ich als nächstes anrufen. Aber evtl. erst morgen.

MfG

@lady

deute ich deinen anhang richtig, das du den tt schon wieder abgegeben hast? 😕

mfg

Zitat:

Original geschrieben von leborw



Zitat:

Original geschrieben von gAUDI-A3


Ich weiß nicht, ob das den Wagen schon zum Unfallwagen macht... Zeig beim Wiederverkauf die Fotos und jeder normale Mensch sieht, dass das n kleiner Stupser war. Wärst du rückwärts an ne Wand geschrabbt und hättest dir ne neue Stoßstange anbauen lassen, wäre es ja auch kein Unfallwagen - zumindest in meinen Augen nicht!

glaube jedenfalls nicht, dass dir irgendeine Versicherung dafür n Wertverlust ausbezahlt 😉

Noch ist ja nicht klar, ob es nur die Schürze ist!

Aber was soll ich denn beim Wiederverkauf sagen? Unfallfrei, nur mit Unfall?

Alles über 750 Euro ist derzeit kein Bagatellschaden mehr. Darüber hinaus handelt es sich um einen Unfallschaden. Dieser sollte sicherheitshalber

immer angegeben werden, inkl. fachmännischer Reparatur. Auch wenn hinterher nichts mehr zu sehen ist.

Oder anders gesagt: Unfallfrei nur dann wenn nur Bagatellschaden, ansonsten nicht unfallfrei.

Das wird dir deine Versicherung, ADAC oder RA sicherlich erklären und schriftlich geben können.

Zitat:

Original geschrieben von leborw


Weil die nette Dame leider nicht für mich zuständig war 😁
Die Schadenabwicklung macht jemand anderes. Werd da gleich mal anrufen.

Also meinst du, ich sollte besser nen Anwalt konsultieren?
Bin rechtschutzversichert. Und eine Erstberatunmg ist kostenlos. Da werd ich als nächstes anrufen. Aber evtl. erst morgen.

Jein 😁

Einen Anwalt würde ich

an Deiner Stelle

erst einschalten, sobald die ersten Problemchen auftauchen...

Nach meinem letzten Schaden würde ich jedoch raten, alles sofort dem Anwalt zu geben, dann hast Du die ganze Bürokratie vom Hals... Ich bin nämlich meinem Geld auch nachgelaufen und habe ALLES selber geregelt 😠

Aber hinterher ist man immer schlauer 😁

Rufe doch erst nochmal die Versicherung an und frage da mal nach... sollte es unsichere Aussagen oder Komplikationen geben, ab zum Anwalt 😉

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Zitat:

Original geschrieben von aemkei78


@lady

deute ich deinen anhang richtig, das du den tt schon wieder abgegeben hast? 😕

mfg

Hey Du 🙂

ja, Du hast richtig gesehen... mein Verstand hat über mein Herz gesiegt 🙁

Zum Schluss war ich alle 2 Wochen in der Werkstatt... und beruflich bin ich einfach auf ein 100%ig zuverlässiges Fahrzeug angewiesen.

Es wird zweifellos mein Traum bleiben, und einen Platz hat der TT 8N in meinem Herz auf Lebenszeit reserviert 😁

@lady

mein beileid! ich bin beruflich (ca 40tkm/jahr) auch auf mein auto angewiesen und mein tt stand im ersten jahr auch mehr in der ws als sonst wo, aber seitdem keine probs und zuverlässig! ich habe durchgehalten und wurde bisher belohnt! erfreue mich jeden tag erneut am design! er kommt so langsam in die jahre und ich muß mich auch mal nach ersatz umgucken, aber das wird dann ein "zweckauto" und den tt behalte ich solange ich kann! eher trenne ich mich von meinem alten rocco! nja...viel glück mit dem neuen...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von rlc



Zitat:

Original geschrieben von leborw


Noch ist ja nicht klar, ob es nur die Schürze ist!

Aber was soll ich denn beim Wiederverkauf sagen? Unfallfrei, nur mit Unfall?

Alles über 750 Euro ist derzeit kein Bagatellschaden mehr. Darüber hinaus handelt es sich um einen Unfallschaden. Dieser sollte sicherheitshalber
immer angegeben werden, inkl. fachmännischer Reparatur. Auch wenn hinterher nichts mehr zu sehen ist.
Oder anders gesagt: Unfallfrei nur dann wenn nur Bagatellschaden, ansonsten nicht unfallfrei.

Demnach wird der Wagen ein Unfallwagen sein. Die Schürze kostet fast 1000 Euro inkl. Lackierung. Also habe ich doch Anspruch auf Ersatz der Wertminderung bei Wiederverkauf.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von leborw


Demnach wird der Wagen ein Unfallwagen sein. Die Schürze kostet fast 1000 Euro inkl. Lackierung. Also habe ich doch Anspruch auf Ersatz der Wertminderung bei Wiederverkauf.

MfG

Nun mach Dich nicht gleich verrückt. Dein Auto ist kein "Unfallwagen" wenn NUR die Plastikheckschürze ausgetauscht wird. Solange nicht in der Blechstruktur zu reparierende Schäden aufgetreten sind, die zur tatsächlichen , merkantilen Wertminderung führen, bekommst Du von der gegnerischen Versicherung kein Geld zusätzlich fürs Auto. Eben nur die Pauschalen für Telefonkosten und evtl Portokosten wenn Du Post zur Versicherung schicken mußt.

Wenn Du die gegnerische Versicherung weißt, der Unfallverursacher seiner Versicherung den Schaden angezeigt hat (dazu ist er nach Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet), er Dir seine Versicherungsnummer gegeben hat, dann kannst Du Dich dort mit der Schadenabteilung in Verbindung setzen und die weitere Vorgehensweise besprechen :

Möchte die Versicherung mit der Werkstatt Deines Vertrauens abrechnen? Ja oder Nein ?

Möchte die Versicherung ein Gutachten vom hauseigenen Gutachter erstellen lassen oder reicht die Beurteilung der AudiWerkstatt oder ein neutraler Gutachter?

Möchte Dir die Versicherung einen Leihwagen für die Reparaturdauer stellen ? Ja oder Nein

Evtl ist die Versicherung auch großzügiger in der Abwicklung, wenn Du nicht unbedingt auf den Leihwagen bestehst, sondern Du anbietest gegen Kostenpauschale darauf verzichtest.

---- Worauf Du Dich aber auf gar keinen Fall einlassen solltest !!! Die Versicherung versucht vielleicht Dich in eine von ihr bestimmten Werkstatt, mit der sie einen Rahmenvertrag hat, zu lotsen. Dort kannst du eben nicht 100 % sicher sein, ob Dein Auto auch wirklich einwandfrei repariert wird. Laß Dich auf gar keinen Fall mit einer "Kunststoffreparatur mit anschließender Lackierung"  ein . Das ist nix von Dauer . ------

Gruß Horst

Hallo,

den Heckschaden meines TT haben wir hier besprochen.
Vielleicht sind ein paar Infos noch interessant.

Gruß
Prinzipal

@HorstBenz

Nein, die Werkstatt habe ich bereits selbst gewählt. Dort wurde der Schaden bereits geschätzt (ohne Kostenvoranschlag) und ich werde es auch dort reparieren lassen.

Die Schadensabteilung habe ich noch nicht erreichen können. Versuche es morgen nochmal und berichte dann!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von prinzipal_gti


Hallo,

den Heckschaden meines TT haben wir hier besprochen.
Vielleicht sind ein paar Infos noch interessant.

Gruß
Prinzipal

Allerdings! Vielen Dank für den Link!

Hast du ausser des bezahlten Schadens noch anderweitig Geld bekommen. Du schreibst etwas von Nutzungsausfall und Auslagen. War auch ein Betrag bezüglich der Wertminderung dabei?

MfG

Bei unserem Unfall war es damals nicht notwendig.

Haben eine Abtretungserklärung für das Autohaus unterzeichnet.

Sobald dann eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung beim Händler vorliegt (hat allerdings 5 Werktage gedauert), ist alles für Dich gelaufen.

Dann brauchst Du nur noch den Wagen abholen, wenn er repariert ist.

Wertminderung und Ausgleich für die Nichtinanspruchnahme eines Leihwagens gabs lt. Gutachten. Wurde später separat auf unser Konto überwiesen.

Gruß

TT-Fun

Zitat:

Original geschrieben von leborw


Hast du ausser des bezahlten Schadens noch anderweitig Geld bekommen. Du schreibst etwas von Nutzungsausfall und Auslagen.

Guten Morgen 🙂

Es stehen Dir neben den tatsächlichen Reparaturkosten noch weitere Entschädigungen zu:

Eine Kostenpauschale von 50.00 Euro für Deine Auslagen (Telefon, Benzin etc.); die musst DU einfordern, denn von selbst zahlen das die Versicherungen nicht 😉 Wenn Deine Auslagen diese Pauschale übersteigen, dann bekommst Du auch das mit entsprechenden Nachweisen.

Weiterhin entweder Mietwagenkosten oder, wenn Du keinen brauchst, dann eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der tatsächl. Reparatur Deines Fahrzeuges.

Gruss Lady

Zitat:

Original geschrieben von TT-Fun


Haben eine Abtretungserklärung für das Autohaus unterzeichnet.

Sobald dann eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung beim Händler vorliegt (hat allerdings 5 Werktage gedauert), ist alles für Dich gelaufen.

Dann brauchst Du nur noch den Wagen abholen, wenn er repariert ist.

Wertminderung und Ausgleich für die Nichtinanspruchnahme eines Leihwagens gabs lt. Gutachten. Wurde später separat auf unser Konto überwiesen.

Gruß

TT-Fun

Genau SO läuft es normalerweise in der Praxis ab 😁

Zitat:

Original geschrieben von leborw



Zitat:

Original geschrieben von gAUDI-A3


Ich weiß nicht, ob das den Wagen schon zum Unfallwagen macht... Zeig beim Wiederverkauf die Fotos und jeder normale Mensch sieht, dass das n kleiner Stupser war. Wärst du rückwärts an ne Wand geschrabbt und hättest dir ne neue Stoßstange anbauen lassen, wäre es ja auch kein Unfallwagen - zumindest in meinen Augen nicht!

glaube jedenfalls nicht, dass dir irgendeine Versicherung dafür n Wertverlust ausbezahlt 😉

Noch ist ja nicht klar, ob es nur die Schürze ist!

Aber was soll ich denn beim Wiederverkauf sagen? Unfallfrei, nur mit Unfall?

Unfallwagen wird i.d.R. definiert das der Wagen einen Unfall mit Schäden an wichtigen, tragenden Bestandteilen des Fahrzeuges hatte.

Ob derartiges hier vorliegt kann nur ein Fachmann beurteilen.

Unfallfrei wird i.d.R. verstanden, das das Fahrzeug keinen Unfall hatte, d.h. auch keinen Bagatellschaden.

Demnach wird bei einem Wiederverkauf sicherheitshalber dieser Schaden anzugeben sein und das Wort unfallfrei nicht verwenden.

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