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Mein schöner BMW wurde heute Nacht geklaut :-(

Themenstarteram 18. Januar 2008 um 10:12

Heute morgen kam's mir vor, als hätte mir eine mit der Flachen Hand eine gepfeffert. Mein Auto wurde gestohlen.... all incl..... Führerschein, Fahrzeugschein, Personalausweis, Krankenversichertenkarte und allem zip und zack. Ich bin STINKESAUER! :mad: Ich könnte an die Decke springen.

Meine einzige Erinnerung, das kleine runde Blech mit dem Schlitz vom Türschloss.

Ich frage mich ernsthaft, wer nen fast 5 Jahre alten Wagen stiehlt ?!?!?!

Der Ärger ist gross.... bin zwar komplett versichert, aber den ganzen Ärger, neue Dokumente beantragen, Persönliche Sachen die im Auto waren....

Mögen die neuen "Besitzer" sich mit 240 kmh auf der Autobahn überschlagen! Boa, hab ich nen Hass....

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257 Antworten

@Kevcali

Du hast Post ;)

am 3. März 2008 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von bmw-flo

notwehr deckt nur einen "gegenwärtigen rechtswidrigen angriff" gegen dich oder eine andere person ("nothilfe") und das bezieht sich NUR und ausschließlich auf deine körperliche unversehrtheit!

Das ist schlicht und einfach falsch! Notwehr bezieht sich auf alle Rechtsgüter.

Notwehrfähig sind:

· die Ehre

· allgemeine Bewegungsfreiheit

· die Intimsphäre

· der Besitz und das Eigentum

· die körperliche Unversehrtheit

· das Leben und

· die Freiheit

Wenn dich jemand festhält, darfst du demjenigen eine verpassen - das Festhalten ist jedoch kein Angriff auf die körperl. Unversehrtheit, sondern auf die Freiheit der Person.

Wenn mir jemand etwas wegnehmen will, darf ich ihm genauso eine verpassen - das totschlagen ist wie du ja selber später noch schreibst ein Problem der Verhältnismäßigkeit des Mittels. Grundsätzlich liegt hier aber eine Notwehrsituation vor und eine Verteidigung gegen diesen Angriff ist zulässig.

Ich weiß schon wovon ich schreibe, habe beruflich damit zu tun und musste das alles lernen :D Wenn du allerdings meinst, du musst tatenlos zusehen, wie jemand in dein Haus einbricht oder dein Auto klaut, dann darfst du das natürlich auch weiterhin glauben ;)

ja ne ist klar ne...

an welcher uni hast du bitte jura studiert? mit deinem prof sollte man mal reden... ich habe 2 juristische staatsexamen mit prädikat und bin "nebenbei" fachanwalt für strafrecht. das nur am rande. ;)

ich halte dich fest, du zimmerst mir eine, ich geh ins kh, wir danach vor gericht. was denkst du, wie das ausgeht? du darfst dich losmachen, das darfst du. aber eine "zimmern" widerspricht dann wieder der verhältnismäßigkeit u du bist im bereich des notwehrexzesses. analog gilt das auch für einbrüche, diebstahl,... du musst niemand die tür aufmachen der bei dir einbricht. wenn du den einbrecher anspricht haut der entweder ab oder er greift dich an. in dem moment bist du wieder im notwehrbereich

war das jetzt ausführlich genug?

ja aber wenn der eingebrochen schon im haus ist darf ich ihn doch eine schäppern dafür dass er meine Tür kaputtgemacht hat.. oder?

oder bin ich dann schuld vor gericht?

am 3. März 2008 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von quakex

ja aber wenn der eingebrochen schon im haus ist darf ich ihn doch eine schäppern dafür dass er meine Tür kaputtgemacht hat.. oder?

oder bin ich dann schuld vor gericht?

du darfst ihn festhalten bis die polizei da ist.

ob und wieviel gewalt dafür notwendig war entscheidet sich im zweifel danach vor gericht. wenn der einbrecher 5 messer im rücken und nen schädelbasisbruch hat, hast du gute chancen, dass dir das negativ angerechnet wird.

das ist das perverse am deutschen rechtssystem: dir wird schaden an deinem eingentum zugefügt, du haust sauber dazwischen und hast dann ne anzeige und darfst schmerzensgeld zahlen

generell kannst du sowas net mit "ja" oder "nein" beantworten...

"das kommt immer drauf an...." passt in 99% aller fälle besser. die verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. ob sie das war oder nicht entscheidet sich idR im nachhinein!

Themenstarteram 3. März 2008 um 19:22

Mal angenommen, man erwischt einen Mitternachtsschloßer in seinem Haus und hat gerade eine Schreckschußpistole zur Hand, darf man dann vortäuschen dass es eine Echte ist, und ihn damit einschüchtern, dass er so lange da bleibt bis die verständigte Polizei eintrifft? Eindeutig oder grenzwertig?

das ist ja dieselbe scheisse wie in polen...

da darf der einbrecher auch in deinen auto sitzten und sich vor "regen schützen".

Total bescheuert..

Und hat er dann net blutigen finger dann bist du noch schuld...

Da ist das amerikanische recht tatsächlich dann doch um einiges besser...

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

Mal angenommen, man erwischt einen Mitternachtsschloßer in seinem Haus und hat gerade eine Schreckschußpistole zur Hand, darf man dann vortäuschen dass es eine Echte ist, und ihn damit einschüchtern, dass er so lange da bleibt bis die verständigte Polizei eintrifft? Eindeutig oder grenzwertig?

ej mal im ernst du bist immer der depp in so einer situation.

Das recht ist immer auf der seite des einbrechers.

Der ist klar im vorteil.

Der Darf seine Pistole zuerst ziehen erst dann du deine...

wenn du das gemacht hast dann darf er immernoch zuerst schießen.... du net.

Sonst wirst du unfreiwillig und ungewollt opfer des gesetzes...

Also oft ist das motto tot oder gefängnis....

super recht.

Obwohl du dafür nichts getan hast um in die situation zu kommen..

Gruß

am 3. März 2008 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

Mal angenommen, man erwischt einen Mitternachtsschloßer in seinem Haus und hat gerade eine Schreckschußpistole zur Hand, darf man dann vortäuschen dass es eine Echte ist, und ihn damit einschüchtern, dass er so lange da bleibt bis die verständigte Polizei eintrifft? Eindeutig oder grenzwertig?

das darfste, das ist ne recht eindeutige angelegenheit...

@eins über mir:

du musst dich nicht erschießen lassen! nur angenommen die waffe die er zieht ist schreckschuss und den erschießt den haste auf jeden fall mal en ermittlungsverfahren am hals. da werden dann fragen gestellt woraus du geschlossen hast dass das ne scharfe waffe war, die auf dich gerichtet war, wieso du nicht in arm/bein geschossen hast etc pp.

gibt ne längere verhandlung, das ist nicht ohne. wobei du da mit nem guten anwalt relativ schadlos rauskommen solltest.

wichtig bei sowas ist, immer zu einem anwalt zu gehen. und noch viel wichtiger: mit dem anwalt die aussage abstimmen! der polizei perso geben und dazu sagen "den rest schriftlich über den anwalt" niemand kann dich zu ner aussage an ort und stelle zwingen. wird dir auch nicht negativ ausgelegt. wenn sowas ist, kann man sich mit einem falschen satz in rießen probleme stürzen!

Zitat:

ej mal im ernst du bist immer der depp in so einer situation.

Das recht ist immer auf der seite des einbrechers.

ich glaub ich werd auch ein Einbrecher, da hat man so schöne Rechte...:D ach und passt auf das Täter und Opfer nicht nachher in eine Zelle müssen :D:D

Zitat:

Original geschrieben von bmw-flo

ja ne ist klar ne...

an welcher uni hast du bitte jura studiert? mit deinem prof sollte man mal reden... ich habe 2 juristische staatsexamen mit prädikat und bin "nebenbei" fachanwalt für strafrecht. das nur am rande. ;)

ich halte dich fest, du zimmerst mir eine, ich geh ins kh, wir danach vor gericht. was denkst du, wie das ausgeht? du darfst dich losmachen, das darfst du. aber eine "zimmern" widerspricht dann wieder der verhältnismäßigkeit u du bist im bereich des notwehrexzesses. analog gilt das auch für einbrüche, diebstahl,... du musst niemand die tür aufmachen der bei dir einbricht. wenn du den einbrecher anspricht haut der entweder ab oder er greift dich an. in dem moment bist du wieder im notwehrbereich

war das jetzt ausführlich genug?

Nein, ist mir noch nicht ausführlich genug.

Natürlich kommt es auf den Einzelfall an. Wenn du aber stärker bist als ich, dann ist nichts mit losmachen, ohne dem Angreifer eine zu zimmern. Aber du weichst ja schon insoweit von deinem vorherigen Post ab, dass die Bewegungsfreiheit sehr wohl notwehrfähig ist. Das ist ja schon mal ein Fortschritt :)

Und einen Einbrecher ansprechen ist sicher kein günstiges Mittel, um den Angriff auf mein Eigentum abzuwehren. Ganz im Gegenteil: Ich verursache sogar eine noch größere Gefahr, nämlich für meine körperliche Unversehrtheit. Zur Verteidigung ist erlaubt, was nötig ist, um den Angriff mit Sicherheit zu beenden. Hierzu muss natürlich von mehreren Mitteln das mildeste gewählt werden. Wo beendet denn das bloße Ansprechen mit Sicherheit den Angriff?

Achso, kannst ruhig mal mit meinem Dozenten reden. Dann kannst du dich auch noch mit dem Dr. Rolf Schmidt absprechen, der eine Kommentierung zum StGB rausgegeben hat und ebenfalls schreibt, dass alle Individualrechtsgüter - beispielhaft in § 34 StGB - notwehrfähig sind.

EDIT: Wenn du natürlich eine Quelle hast, wos anders steht, dann würde mich das sehr interessieren. Ich habe es bis jetzt nur so gehört und im Gesetzestext steht es ja auch so drin. Für den entschuldigenden Notstand nach §35 StGB gilt natürlich das von dir gesagte - hier ist ein Angriff auf Leib, Leben oder körperl. Unversehrtheit notwendig. Und ich nehme mal stark an, du hast das verwechselt. Bei Notwerh gilt diese Einschränkung nicht.

Themenstarteram 4. März 2008 um 23:10

Sagt mal (vorausgesetzt es weiss jemand) wie sicher ist eigentlich die originale Diebstahlwarnanlage? Lässt die sich ohne auszulösen deaktivieren? Dürfte doch eigentlich nicht sein oder? Innenraumüberwachung + Einstellung "deaktivieren nur über Funk" müsste doch schon relativ sicher sein oder? Scheibe einwerfen oder übers Schloss knacken geht ja nicht nicht mehr. Oder gibts da noch andere Sicherheitslücken? Dann wüsste ich wenigstens bescheid, wieviel Sicherheit ich der DWA beimessen kann. Bringt ja schliesslich alles nichts, wenn Profis die ohne auszulösen trotz allem deaktiviert bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

Sagt mal (vorausgesetzt es weiss jemand) wie sicher ist eigentlich die originale Diebstahlwarnanlage?

Moin!

Ich hab auch die original DWA im Auto. Wirklich hilfreich ist das ganze aber in meinen Augen nicht, denn die Anlage ist 1. sehr leise (nur ein Fiepsen, kein Gehupe oder so) und 2. ist der Alarm nach 2 Minuten spätestens wieder aus. Das beides ist wie ich finde nicht wirklich abschreckend...

Ich denke eine (fachmännisch und störungsfrei verbaute) Alarmanlage aus dem Zubehör mit SMS Features und all dem Schnickschnack eher dazu beträgt, dass man einen Diebstahl oder Aufbruch (so gut es geht) "vereiteln" kann.

Zum Umgehen der Sicherheitseinrichtung(en) weiß ich allerdings nix :)

Gruß,

Max (der morgen früh wieder von der instabilen Alarmanlage der benachbarten Honda-Freaks geweckt werden wird... VORM Aufstehen!!!!) :(

Die DWA ist für jeden Profi eine Lachtablette. Sie hält allenfalls Gelegenheitsdiebe ab. Durch den Eingriff in die Fahrzeugelektronik bei einem professionellen Diebstahl  wird diese innerhalb von Sekunden unwirksam gemacht. :cool:

Wer das Auto wirklich haben will, der bekommt es auch. Egal welche Alarmanlage jetzt drin ist. Und GPS nutzt auch nix, wenn das Auto z.B. in einen LKW verladen wird.

Allerdings würden diese Profis wohl eher ein hochpreisigeres Auto angehen und keinen alten 3er. Daher wehrt die Alarmanlage genau die Diebe ab, die sich überhaupt für das Auto interessieren könnten. Finde die originale daher nicht völlig nutzlos.

am 8. März 2008 um 0:39

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

Zitat:

Original geschrieben von BMWBerndei

Mein Beileid! :(

Wo wohnst du? Da fahr ich dann mit meinem 5 Jahre alten nicht hin! :(

Essen-Stoppenberg

Jahrelang wurde da kein Auto geklaut, warum gerade meins.... ist mir schleierhaft :mad:

oh wohne auch da, naja nicht direkt aber so in der nähe.. mein beileid übririgens

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