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Mein schöner BMW wurde heute Nacht geklaut :-(

Themenstarteram 18. Januar 2008 um 10:12

Heute morgen kam's mir vor, als hätte mir eine mit der Flachen Hand eine gepfeffert. Mein Auto wurde gestohlen.... all incl..... Führerschein, Fahrzeugschein, Personalausweis, Krankenversichertenkarte und allem zip und zack. Ich bin STINKESAUER! :mad: Ich könnte an die Decke springen.

Meine einzige Erinnerung, das kleine runde Blech mit dem Schlitz vom Türschloss.

Ich frage mich ernsthaft, wer nen fast 5 Jahre alten Wagen stiehlt ?!?!?!

Der Ärger ist gross.... bin zwar komplett versichert, aber den ganzen Ärger, neue Dokumente beantragen, Persönliche Sachen die im Auto waren....

Mögen die neuen "Besitzer" sich mit 240 kmh auf der Autobahn überschlagen! Boa, hab ich nen Hass....

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Die Probleme mit Wegfahrsperre und Alarmanlage machen sich viele gar nicht erst. Der Wagen wird einfach auf einen LKW geladen und dann abtransportiert. Gibt ja auch solche Kräne, wo der Wagen auch nicht geneigt wird - da springt dann die Alarmanlage vom E46 natürlich nicht an und der Wagen ist schnell weg. Den Rest kann man dann irgendwo in einer Garage machen, wo die Typen dann Zeit haben.

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

 

Weiss da jemand mehr? Keine Panik, es macht sich keiner verdächtig :D

nu sei mal nicht so neugierig .. :D

wirst schon erfahren.. bei Zeiten :cool:

Themenstarteram 1. März 2008 um 21:33

So, die grosse Suche nach 'nem Neuen kann beginnen, die Versicherung hat gezahlt :)

Gab Gott sei Dank auch keinen Ärger wegen dem Fahrzeugschein. Leider wurden die im Fahrzeug befindlichen Gegenstände nicht ersetzt, aber da hab ich eben Pech gehabt, war ja mein Fehler alles drin liegen zu lassen. Das war ein Fehler, den hab ich nur einmal gemacht...

Achso, hab mich natürlich auch schon ein wenig umgeschaut und könnte Eure Meinung ganz gut gebrauchen. Was haltet Ihr von diesem hier?

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=bmguvjpmtzda

Also preislich, Zustand usw.

Viele Grüsse

Kevin

Nurmal so aus Interesse:

Wieviel haste denn noch von der Versicherung bekommen?

Themenstarteram 1. März 2008 um 22:34

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Nurmal so aus Interesse:

Wieviel haste denn noch von der Versicherung bekommen?

Das Auto wurde durch einen SV der Dekra auf 17.300 € geschätzt. Abzüglich SB 150 € und 2,5 % für (weiss ich nicht mehr) glaub das war aktueller Wertabzug oder irgendwie so nannte es sich. Überwiesen wurde 16.734 €. Ich vermute die Inspektionsnachweise (BMW-Rechnungen) waren an dieser Stelle Gold wert. Der Wagen gehörte ja vorher unserer Firma, daher konnte ich mir die ganzen Unterlagen problemlos kopieren. Also immer schön Rechnungen aufbewahren ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Nurmal so aus Interesse:

Wieviel haste denn noch von der Versicherung bekommen?

Das Auto wurde durch einen SV der Dekra auf 17.300 € geschätzt. Abzüglich SB 150 € und 2,5 % für (weiss ich nicht mehr) glaub das war aktueller Wertabzug oder irgendwie so nannte es sich. Überwiesen wurde 16.734 €. Ich vermute die Inspektionsnachweise (BMW-Rechnungen) waren an dieser Stelle Gold wert. Der Wagen gehörte ja vorher unserer Firma, daher konnte ich mir die ganzen Unterlagen problemlos kopieren. Also immer schön Rechnungen aufbewahren ;)

ist ja nicht gerade viel. Dafür kannst du dir kaum das gleiche Auto kaufen...Gerade jetzt gegen Sommer ist das noch schwieriger

Hallo Kevcali,

freut mich das du wenigstens etwas zurück bekommen hast :)

Zu dem angebotenen Fahrzeug, "kleiner Riss im Sitz" also ich weiß ja nicht was der Herr unter klein versteht aber man sieht das mit dem Fahrzeug nicht pfleglich umgegangen wurde, denn bei dem Alter sollte so etwas normalerweise nicht vorkommen...außerdem wurden die Bilder teilweise bearbeitet, was mich persönlich misstrauisch machen würde. Zum Preis kann ich leider nichts sagen aber überteuert finde ich ihn schonmal nicht.

Aber wenn er dir gefällt und der Wagen bei euch in der Nähe ist, dann kannst du ihn dir ja mal anschauen und dir ein eigenes Bild vom Fahrzeug machen ;)

PS. wie warst bzw. bist du eig versichert?

Gruß

Matin

Zitat:

Original geschrieben von famix

Hallo Kevcali,

freut mich das du wenigstens etwas zurück bekommen hast :)

Zu dem angebotenen Fahrzeug, "kleiner Riss im Sitz" also ich weiß ja nicht was der Herr unter klein versteht aber man sieht das mit dem Fahrzeug nicht pfleglich umgegangen wurde, denn bei dem Baujahr sollte so etwas normalerweise nicht vorkommen...außerdem wurden die Bilder teilweise bearbeitet, was mich persönlich misstrauisch machen würde. Zum Preis kann ich leider nichts sagen aber überteuert finde ich ihn schonmal nicht.

Aber wenn er dir gefällt und der Wagen bei euch in der Nähe ist, dann kannst du ihn dir ja mal anschauen und dir ein eigenes Bild vom Fahrzeug machen ;)

PS. wie warst bzw. bist du eig versichert?

Gruß

Matin

Guten Morgen zusammen,

also bei dem Zustand des Sitzes wäre ich auch vorsichtig! Wie famix bereits geschrieben hat, sollte ein Sitz nach dieser Zeit bei einigermaßen pfleglichem Umgang nicht so dermaßen 'verbraucht' aussehen wie auf dem Bild.

Ich würde weitersuchen!

Trotzdem viel Glück,

Gruss,

Daniel

Themenstarteram 2. März 2008 um 13:08

@Kreuzberg

Zitat:

ist ja nicht gerade viel. Dafür kannst du dir kaum das gleiche Auto kaufen...Gerade jetzt gegen Sommer ist das noch schwieriger

Vorher hatte ich ja ne Limo. Das mit dem Cabrio ist jetzt so nen Extrawunsch von mir, quasi als Entschädigung für's durchgemachte :D

 

@Matin & Daniel

Danke für Eure Einschätzung. Das da "kleiner Riss" steht und es ein grosser ist find ich auch komisch. Hmmm, am besten mal anschauen die Kiste.

 

Zitat:

PS. wie warst bzw. bist du eig versichert?

Der Wagen war VK 300 SB und TK 150 SB versichert :)

Viele Grüsse

Kevin

 

Themenstarteram 3. März 2008 um 12:29

Hab mir den Wagen mal angeschaut und auch probegefahren....

Ui ui ui.... zwar nicht verheizt, dafür aber schon ganz schön verkommen. Die gesamte Beifahrerseite wurde mit nem Schlüssel verkratzt, der Seitenschweller ist eingedrückt, die Airbaglampe brennt sporadisch, Fahrersitz verschliessen (nicht nur der kleine Riss), Motorhaube rostet an bekannter Stelle und auch sonst ist an dem Wagen irgendwie nix verlockendes bis auf die Ausstattung. Der Motor kommt auch nicht aus der Hüfte, da bin ich von meinem ehem. besseres gewohnt und das trotz Automatik.

Schade, auf den Bildern sah der recht schön aus.... Aber Ihr habts schon richtig vermutet, die Bilder waren geschönt.

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

 

Schade, auf den Bildern sah der recht schön aus.... Aber Ihr habts schon richtig vermutet, die Bilder waren geschönt.

Jetzt verstehe ich auch langsam warum bei meiner Anzeige immer Leute anrufen und meinen dass die Bilder bestimmt geschönt sind. Offensichtlich wird aktuell viel Schrott angeboten. Mich jedenfalls nervt es :(, hab schon gar keinen Bock mehr zu verkaufen.

Gruß

Dominic

am 3. März 2008 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von 320hengst

Allerdings ist lt. dem BGB die Notwehr eine Handlung, die einen Angriff auf sich selbst abwendet.

Da fällt das eigene Auto nicht drunter.

Dazu muss ich jetzt aber einfach noch was sagen: Das ist schlichtweg Unsinn! Dein Handeln kann nach § 32 StGB gerechtfertigt sein. Es muss hier ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf deine eigenen Rechtsgüter (Notwehr) oder die eines anderen (Nothilfe) vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hier um Leib, Leben, körperl. Unversehrtheit, Freiheit oder Eigentum handelt - du hast ein Recht, dich gegen den Angriff auf deine Rechtsgüter zu wehren.

dazu muss ich jetzt aber einfach auch was sagen :D

du hast unrecht realraffnix!

notwehr deckt nur einen "gegenwärtigen rechtswidrigen angriff" gegen dich oder eine andere person ("nothilfe") und das bezieht sich NUR und ausschließlich auf deine körperliche unversehrtheit!

wenn dir jemand deine karre klaut und den deshalb totschlägst gehst du in den knast.

wenn dir jemand deine karre klaut, du dazu kommst, den täter ansprichst und er dich daraufhin angreifst handelst du in dem moment in notwehr. notwehr besteht allerdings nur so lange, wie der "gegenwärtige rechtswidrige angriff" andauert. gilt analog auch für nothilfe.

dann gibts in dem zusammenhang noch notwehrexzess.

beispiel: jemand will dein auto klauen, du kommst dazu, wirst daraufhin vom täter angegriffen, wehrst dich. solange von notwehr gedeckt, bis der angriff abgewehrt wurde. wenn der dieb auf dem boden liegt und du auf ihn eintrittst, machst du dich in dem moment strafbar. oder auch wenn die abwehrhandlung nicht verhältnismäßig ist, da gibt es tausende möglichkeiten. oder der dieb ist unbewaffnet und du kommst mit baseballschläger, spaten, messer, pistole,... an. gleicher fall!

Themenstarteram 3. März 2008 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von Dom2779

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

 

Schade, auf den Bildern sah der recht schön aus.... Aber Ihr habts schon richtig vermutet, die Bilder waren geschönt.

Jetzt verstehe ich auch langsam warum bei meiner Anzeige immer Leute anrufen und meinen dass die Bilder bestimmt geschönt sind. Offensichtlich wird aktuell viel Schrott angeboten. Mich jedenfalls nervt es :(, hab schon gar keinen Bock mehr zu verkaufen.

Gruß

Dominic

Hi Dominic,

sag mal, könntest Du mir evtl. grössere Bilder von Deinem Wagen zusenden? Der sieht wirklich sehr schick aus. Das Einzige, was mich evtl. abschrecken könnte, wäre das graue Leder aber ansonsten schaut Dein Auto sehr schön aus. Falls Du mir grössere Fotos senden könntest und mir der Wagen immer noch gefällt, wäre es mir zumindest einen Besuch wert. Wohnst ja leider nicht gerade um der Ecke :( Was für eine LPG-Anlage ist verbaut und wie lange? Läuft einwandfrei?

Achso, die Schlüsselnummern würden mir sehr helfen (Versicherung).

Danke :)

Zitat:

Original geschrieben von bmw-flo

notwehr deckt nur einen "gegenwärtigen rechtswidrigen angriff" gegen dich oder eine andere person ("nothilfe") und das bezieht sich NUR und ausschließlich auf deine körperliche unversehrtheit!

Das ist schlicht und einfach falsch! Notwehr bezieht sich auf alle Rechtsgüter.

Notwehrfähig sind:

· die Ehre

· allgemeine Bewegungsfreiheit

· die Intimsphäre

· der Besitz und das Eigentum

· die körperliche Unversehrtheit

· das Leben und

· die Freiheit

Wenn dich jemand festhält, darfst du demjenigen eine verpassen - das Festhalten ist jedoch kein Angriff auf die körperl. Unversehrtheit, sondern auf die Freiheit der Person.

Wenn mir jemand etwas wegnehmen will, darf ich ihm genauso eine verpassen - das totschlagen ist wie du ja selber später noch schreibst ein Problem der Verhältnismäßigkeit des Mittels. Grundsätzlich liegt hier aber eine Notwehrsituation vor und eine Verteidigung gegen diesen Angriff ist zulässig.

Ich weiß schon wovon ich schreibe, habe beruflich damit zu tun und musste das alles lernen :D Wenn du allerdings meinst, du musst tatenlos zusehen, wie jemand in dein Haus einbricht oder dein Auto klaut, dann darfst du das natürlich auch weiterhin glauben ;)

Themenstarteram 3. März 2008 um 16:02

Zitat:

Ich weiß schon wovon ich schreibe, habe beruflich damit zu tun und musste das alles lernen Wenn du allerdings meinst, du musst tatenlos zusehen, wie jemand in dein Haus einbricht oder dein Auto klaut, dann darfst du das natürlich auch weiterhin glauben

Am besten man macht den Dieb direkt die Tür auf, dann muss er die nicht aufbrechen :D

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