Mein neuer und das Problem
Moin,
Ich habe mir nach langer Entscheidungsfindung zwischen Passat und 4B auch für den Audi entschiden.
die Daten:
A6 2,5 TDI Multitronic 120kw bei Kauf : 27000KM Bj 10.2004
navi , Recaro, xenon, satndheizug/ lüftung,AHK, und bis auf Leder alles andere auch.
das Problem:
Ich hatte schon vor Kauf mich hier informiert ob der a6 irgentwo sehr anfällig ist ergebnis: Multitronic bei TDI, also einen mit TT5 Kaufen !!
und so sant es auch auf dem Schild bei meinem Audi Händler und in meinem Kaufvertrag steht auch A6 2,5 TDI TT5.
Nach dem Kauf muste ich allerding feststellen das der Wagen eine Mulitronic hat. Da ich oft große und schwere anhänger (2,7 t) ziehe und Slippe mit dem Wagen (boot) sehe ich das als Probelm !!
Was soll ich machen, zurückbringen, Garantie aushandeln ??
der Audi hat 24500 EUR gekostet, eigentlich ein guter Preis für des Baujahr
20 Antworten
Hallo,
wenn Du darin nur das geringste Problem siehts, würde ich ihn zurückgeben und mich auf keine Diskussionen einlassen. Wenn im Kaufvertrag TT steht und du die MT hast, muß er ihn zurücknehman. Wenn er Probleme bereitet ------> Anwalt.
Gerade wenn du viel Hängerbetrieb fährst, würde ich ihn umtauschen. Wie lange hast Du ihn schon und wieviel km bist du seit dem Kauf gefahren?
Gruß Sven
Hab in jetzt ca 2 Monate und 4000 km runter.
Ich würde ihn ja auch zurück geben aber macht bei den neueren die Multitronc auch solche probleme ??
bis jetzt ist ja noch alles Ok hab mich an die gedenk sek. der Multi auch schon gewöhnt 🙂
Dacht bei Kauf auch das das ein TT sein mus weil die Schaltkulisse die Stelung S hat. Nachtreglich habe ich erst erfahren das die 120kw frontkratzer nur mit mulitronic gebaut wurden oder liege ich da falsch ??
Die Gedenksekunde hast du bei der TT auch.
Ob die MT haltbar ist, siehstdu daran, ob es eine 7 oder eine 6 Lamellenkupplung ist. -> der freundliche weiß das.
Insgesamt passen V6 TDI und MT aber eher weniger zusammen.
Schau mal deine Leistungsdaten an. Da ist deiner auf Grund der MT im NM-Bereich beschnitten, soweit ich weiß.
ALso wenn Du mich fragst, würd ihn auf alle Fälle zurückgeben und bei vermehrten Hängerbetrieb, darfst Du überhaupt 2,7T anhängen????, sowieso einen Handgerührten nehmen.
VG
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Da sagst du was!
2,7 Tonnen darfst du nicht anhängen.
Max. 2 Tonnen gebremst.
Mit Schlingerdämpfer evtl. 200 Kg mehr.
Anhänger + MT + V6 TDI
NEIN!
Getriebekennbuchstabe sollte den Wissenden unter uns wohl am ehesten helfen deinen Getriebetyp festzustellen.
Steht mMn im Serviceheft hinter Motorkennbuchstabe.
Oder auf dem entsprechenden Aufkleber im Heckabteil.
Bei deinem Baujahr sollten eigentlich schon die sieben Lamellen drin sein. Oder war das immer nur eine "Nachrüstlösung"?
Und wenn du darauf bestehst den Wagen zurückzugeben sollte das kein so großes Problem sein. Das Fahrzeug hat nicht die zugesicherten Eigenschaften, diese waren aber kaufentscheidend für dich. Daher Rückabwicklung. Eine gewisse "Nutzungsgebühr" wirst du dir aber anrechnen lassen müssen.
Und eine MT muß nicht immer anfällig sein. Die Geschädigten posten nur mal mehr als die zufriedenen. Ich bin mir fast sicher, ein Zufriedenheits- oder Problemlosigkeitstread wird genauso lang, wie der Unzufriedenheitstread, der wieder mal auf Seite EINS aufgetaucht ist.
Weihnachtliche Grüße.
Gemäß AKTE handelt es sich bei dem 7-Lamellen-Paket um einen Rep-Satz.
ich bin gerade irritiert, man benötigt 2 monate um festzustellen das es das falsche getriebe ist ??
Eigentlich merkt man den unterschied beim ersten anfahren zwischen MT und TT.
Zitat:
Original geschrieben von vagtuning
ich bin gerade irritiert, man benötigt 2 monate um festzustellen das es das falsche getriebe ist ??
Eigentlich merkt man den unterschied beim ersten anfahren zwischen MT und TT.
und an den Tasten am Lenkrad😁
Zitat:
Original geschrieben von moin2932
Hab in jetzt ca 2 Monate und 4000 km runter.
Ich würde ihn ja auch zurück geben aber macht bei den neueren die Multitronc auch solche probleme ??
bis jetzt ist ja noch alles Ok hab mich an die gedenk sek. der Multi auch schon gewöhnt 🙂
Dacht bei Kauf auch das das ein TT sein mus weil die Schaltkulisse die Stelung S hat. Nachtreglich habe ich erst erfahren das die 120kw frontkratzer nur mit mulitronic gebaut wurden oder liege ich da falsch ??
......mmmmmmhhhhhh???????
Nicht böse sein, aber Du hast 2 Monate und 4000 km gebraucht, um den Irrtum zu bemerken??????
Da würde ich als Händler aber auch nicht unbedingt gleich das Fzg. zurücknehmen, sondern erst mal ein paar Fragen stellen. Sorry, aber das ist schon ziemlich lang, um den Irrtum zu merken.
Gruß Sven
naja, wenn man nicht umbedingt audi narr ist wie ich, oder auch nicht so sehr große ahnung davon hat merkt man nicht direkt einen unterschied!
mein vater, fährt sein 20jahren audi und würde den unterschied auch nicht sofort feststellen!
wenn man sich ein auto kauft und das nur als nutzfahrzeug ansieht
dann achtet man da nicht so sehr darauf.
wir hier im forum stecken da meist mehr in der materie als einer der das forum nur ab und zu aufsucht.
Hallo reen666,
ist schon klar. Der Händler wird aber trotzdem die selbe Frage stellen, wie ich (und ein Richter evtl. auch).
Außerdem hat er ja geschrieben, daß er sich hier schon vor dem Kauf informiert hat und die Problematik mit der MT kennt und da kann man (sollte man!!!???!!!) davon ausgehen, daß er auch den Unterschied zw. TT und MT kennt.
Er kann uns ja mal erklären, warum es so lange gedauert hat, bis er es und woran er es letztendlich gemerkt hat.
Gruß Sven
Kann er denn nicht eine Nachbesserung verlangen 😁
Vielleicht wird dann auf die Nutzungsentschädigung verzichtet.
Ausserdem ist sowas ja wohl Betrug! Der Käufer ist nicht der Fachmann. Er kann in der Regel darauf vertrauen, dass das Fahrzeug, noch dazu wenn er von einem Markenhändler kauft, die ihm zugesagten Eigenschaften hat.
Ausnahmen dabei würde ich höchstens darin sehen, wenn es deutlich zu erkennen war (z. B. Cabriolet-Eigenschaft wurde zugesagt, es handelt sich jedoch um einen Avant).
Gruß
Um einmal auf das Problem von moin2932 zurück zu kommen:
Der Wagen entspricht nicht dem, was Ihr im Kaufvertrag vereinbart hattet. Er weist somit einen Sachmangel auf und damit hast Du grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Bei der sg. Nacherfüllung kannst Du das verlangen, was vor der Deformierung des BGB Wandelung bzw Minderung hieß. Eine "Nachbesserung". also die Möglichkeit, den Wagen in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen kommt nicht ernsthaft in Betracht. Eine Minderung des Kaufpreises kommt Dir kaum entgegen, es sei denn, es gelänge Dir der deal, daß der Händler im Falle eines Kollapses der MT kostenffrei für Dich ein neues Getriebe einbaute. Am naheliegendsten ist wohl die Rückgängigmachung des Kaufs ( Wenn Du dich denn von dem Wagen trennen willst).
Laß´uns doch einmal wissen, wie Du dich entschieden hast.