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Mein Cousin wurde beim Kauf eines Renault Twingos betrogen wurden

Renault Twingo I ( C06)
Themenstarteram 18. Mai 2008 um 15:21

Hallo,

mein Cousin hatte sich vor 3 Tagen einen Renault Twingo Bj.1997,mit angeblich 90.670 Km bei einem Händler gekauft.

Der Wagen war fast Vollaustattung(laut Händler),was nicht stimmte.Und der Preis war eigntlich ganz ok,für den Twingo(1.200€).Da der Wagen nicht Scheckheftgepflegt war,fühlte mein Cousin,dass etwas nicht stimmte.

Doch dann traten diese Mängel auf,die der Händler beheben sollte:

-Motor ging bei zirka 40 km/h aus und war sehr heiß und nach erst 5 Minuten "kann" man wieder den Wagen neu starten.

-Die Airbagabdeckung des Beifahrerairbags löste sich.

-Die hintere Stoßstange ging fast vollständig von alleine ab,wir haben sie mit Isolierband befestigt.

-Bei der Berührung mit Wasser sieht man in den Fenstern eine schwarze Brühe laufen,was sehr neutral riecht.

-Die Beifahrertür lässt sich nur von innen öffnen lassen.

-Steinschlagspuren sind auf der Windschutzscheibe zu erkennen.

-Der Stoff an der Tür löst sich langsam.

-Das Radlager quietscht oder macht seltsame Geräusche.

Und mein Cousin brachte mal den Twingo zum ADAC und danach zur einer Werkstatt.

Danach fanden die irgendwie heraus,dass der Twingo um die 200 tkm gelaufen sei.

Und der Händler weigert sich den Wagen zu reparieren oder jedenfalls reparieren lassen,obwohl der Wagen ein Jahr Garantie vom Händler hat.

Was soll mein Cousin tun????

Beste Antwort im Thema
am 19. Mai 2008 um 6:05

Hallo, wie Naiv muss man eigentlich sein. Das klingt für mich so, das Ihr das Auto nicht mal vorher gesehen habt. Und spätestens wenn man das Auto abholt, sollte man es sich nochmal anschaun, bevor man es bezahlt und damit los fährt.

Und was wird von nem 1.200,- EUR Twingo erwartet. Ein Neuwagen?

Wahrscheinlich, habt Ihr den auch noch bei so einem Wald und Wiesen Händler gekauft.

 

Ich würde die Kiste nehmen, zu dem Händler hinfahren, Geld zurück fordern. Wenn das nicht geht, bleibt nix anderes übrig, wie zum Anwalt zu gehen.

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Hallo!

 

Viele der Mängel hätte man VOR DEM KAUF sehen müssen!

 

Jetzt kann er eigentlich nur nochmal freundlich mit dem Händler reden.

Wenn das nix bringt, hilft wohl nur noch der Gang zu einem Anwalt.

 

 

Die meisten Mängel hätte man jawohl vor dem Kauf z.B. bei einer Probefahrt feststellen müssen. Wer kauft bei einem 11 Jahre alten Auto die Katze im Sack für so einen Minipreis und erwartet ein funktionierendes Auto.

Das der Händler am Zähler manipuliert hat ist sicher nicht die feine Art, aber ein bisschen sehr naiv wart ihr wohl auch beim Autokauf (um es mal nett zu sagen).

Auch ich habe einmal ein Fahrzeug gekauft, das zugesicherte Eigeschaften nicht hatte. Nach einem freundlichen Schreiben meines Anwqlts war der Händler sehr verhandlungswillig.

am 19. Mai 2008 um 6:05

Hallo, wie Naiv muss man eigentlich sein. Das klingt für mich so, das Ihr das Auto nicht mal vorher gesehen habt. Und spätestens wenn man das Auto abholt, sollte man es sich nochmal anschaun, bevor man es bezahlt und damit los fährt.

Und was wird von nem 1.200,- EUR Twingo erwartet. Ein Neuwagen?

Wahrscheinlich, habt Ihr den auch noch bei so einem Wald und Wiesen Händler gekauft.

 

Ich würde die Kiste nehmen, zu dem Händler hinfahren, Geld zurück fordern. Wenn das nicht geht, bleibt nix anderes übrig, wie zum Anwalt zu gehen.

Moin,

*seufz* Dein Cousin hat ALLES falsch gemacht ... was man offenbar falsch machen kann !

Man testet ein Fahrzeug VOR dem Kauf und hat man KEINEN Plan ... dann läßt man nen Fachmann VOR (!!!) dem Kauf drüberschauen.

Wenn du NACHWEISEN kannst, das der Hobel 200tkm gelaufen ist und nicht nur knapp 95tkm ... dann ist dies Täuschung und der Kauf kann gewandelt werden. Das Problem ist nur ... dies muss NACHGEWIESEN werden ! Entweder z.B. durch eine Aussage eines Vorbesitzers ... oder durch andere Punkte. Eine Aussage des ADAC ala "Ich vermute" ... zählt nicht ! Denn auch nach 100.000 km kann ein Auto aussehen wie nach 350.000 km ...

Punkte die durch die Händler-Gewährleistung abgedeckt sind (sofern Ihr das Fahrzeug überhaupt von dem gekauft habt!) ...

Das Motorproblem

Das Radlager

Alles andere ist als altersbedingter Verschleiß anzusehen und wird eh nicht von der Gewährleistung abgedeckt.

MFG Kester

Hallo,

mal eine Frage: Habt Ihr den Wagen auf eBay ersteigert oder warum hat er dutzende Mängel, die man wohl schhon im Nachbarort sehen könnte?

So eine Möhre darf man dann halt nicht abnehmen, sprich auch nicht bezahlen. Es sei denn, die Mängel waren in der Auktion beschrieben.

Trotzdem: Für 1000 bis 1500 € kann man durchaus gute Twingos bekommen. Die Wahl eines Twingo war also durchaus vernünftig.

Mein Tip: Gebt das Auto zurück (wenn das ein Händler war, wird der das eher machen, als auch nur ein Teil der Reparaturen zu erledigen) und sucht von privat einen anderen Twingo. In der Preisklasse bekommt man nämlich kein brauchbares Auto bei einem Händler. Privat schon: Unser 1995er aus erster Hand hatte knapp 140.000 km gelaufen und geht nun auf die165.000 km zu. Das Auto hatte bzw. hat kleine Mängel, so sind z. B. mindestens die zweiten Gebläseschalter drin. Kleinkram. Im Kern ist das Auto aber sehr gut und wird noch viele Jahre laufen.

Gruß Michael

Themenstarteram 19. Mai 2008 um 12:03

Bei der Probefahrt war noch alles in Ordnung.Die Mängel waren noch nicht "entstanden".

Die Steinschlägschäden waren fast nicht auf der Windschutzscheibe und der Händler meinte dann,dass er das reparieren würde,aber er hat´s nicht gemacht.Und ich habe heute die Telefonnummer vom Vorbesitzer herausgefunden und er meinte,dass die Mängel beim Verkauf noch nicht"entstanden"waren.Und er selber wusste

nicht,wer die Tachozahl verändert hat.Der Händler will das Auto nicht kaufen.Der Händler will das Auto gegen Geld

reparieren lassen.

Moin,

Entschuldige bitte ... bei der PROBEFAHRT ... waren noch keine Steinschläge auf der Scheibe ?! Und die Stossstange hing auch nicht runter ?!

Wieviel km hatte der Hobel, als der Vorbesitzer ihn verkauft hat ?! Was hat der Vorbesitzer gesagt ?! Würde er diese Aussage auch an EIDES statt leisten ?!

In dem Fall --> Täuschung, ggf. sogar Betrug ... nimmste dir nen Anwalt und WANDELST den Vertrag .. bzw. drohst das dem Verkäufer eben erstmal an. Und da KANN er normalerweise gar nichts gegen machen ! (Gibt ein paar dumme Kombinationen, aber im Allgemeinen trifft das meistens nicht zu) ... hier kann dir ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale MEHR zu sagen, wenn die den Vertrag gelesen haben. Hier ist es auch uninteressant ob der Händler den Wagen als Händler verkauft hat ... oder einen privaten Strohmann vorgeschickt hat (dann würde ich auch noch mit dem Finanzamt drohen ...).

Und ja ... bei einigen Mängeln MÜSSTET Ihr zahlen, wenn ihr sie abstellen lassen wollte. Das Motorenproblem und das Radlagerproblem würde meiner Meinung nach auf den Händler gehen, wobei das Radlager eh Mumpitz ist.

Alles ANDERE ... wird NICHT (!!!!!!!) durch die Gewährleistung abgedeckt ! Wenn du ein Auto mit STEINSCHLÄGEN kaufst ... hast du ein Auto mit STEINSCHLÄGEN gekauft. Punkt und Fertig. Kaufst du ein 10+ Jahre altes Auto für 1200 Euro ... und da löst sich irgendwelcher Stoff von der Tür ... ist das bei dem Alter des Autos eben durchaus als NORMAL anzusehen.

Gruß Kester

Themenstarteram 19. Mai 2008 um 13:05

Recht gesagt,die Stoßstange war damals noch "heil"und da auf der Windschutzscheibe war "fast"kein Steinschlagschaden.Der Vorbesitzer gab den Wagen bei 260.600 Km oder so abgegeben.Der Wagen wird morgen

bei eBay gesetzt und noch verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von valibaba007

Recht gesagt,die Stoßstange war damals noch "heil"und da auf der Windschutzscheibe war "fast"kein Steinschlagschaden.Der Vorbesitzer gab den Wagen bei 260.600 Km oder so abgegeben.Der Wagen wird morgen

bei eBay gesetzt und noch verkauft.

Hmm???

Also was heißt "fast"? Waren vorher Steinschläge da, dann ist das kein Grund jetzt zu meckern, waren sie es nicht, ist das ohnehin Sache von Euch und interessiert den Händler zu Recht nicht!

Nächstens kommt noch jemand, der mit seinem Auto gegen eine Wand gefahren ist und verlangt die kostenlose Reparatur vom Händler - weil der Wagen doch Garantie hat...

Und das Auto verkauft Ihr auf Ebay?

Dann muß aber in der Beschreibung stehen, daß das die letzte Müllkarre ist (ALLE bekannten Mängel müssen aufgelistet werden, auch die echte Laufleistung von 260.000 km!), sonst macht Ihr Euch wegen Betrugs strafbar.

Dein Vorhaben klingt mir ein bißchen nach dem Spiel "Schwarzer Peter": "Na, da wurde ich vom Händler beschissen. Aber wenn ich die Karre weiterverkaufe, bekomme ich mein Geld wieder! Soll sich doch ein anderer Blödmann über den Haufen Schrott ärgern..."

Gruß Michael

Themenstarteram 19. Mai 2008 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Zitat:

Original geschrieben von valibaba007

Recht gesagt,die Stoßstange war damals noch "heil"und da auf der Windschutzscheibe war "fast"kein Steinschlagschaden.Der Vorbesitzer gab den Wagen bei 260.600 Km oder so abgegeben.Der Wagen wird morgen

bei eBay gesetzt und noch verkauft.

Hmm???

Also was heißt "fast"? Waren vorher Steinschläge da, dann ist das kein Grund jetzt zu meckern, waren sie es nicht, ist das ohnehin Sache von Euch und interessiert den Händler zu Recht nicht!

Nächstens kommt noch jemand, der mit seinem Auto gegen eine Wand gefahren ist und verlangt die kostenlose Reparatur vom Händler - weil der Wagen doch Garantie hat...

Und das Auto verkauft Ihr auf Ebay?

Dann muß aber in der Beschreibung stehen, daß das die letzte Müllkarre ist (ALLE bekannten Mängel müssen aufgelistet werden, auch die echte Laufleistung von 260.000 km!), sonst macht Ihr Euch wegen Betrugs strafbar.

Dein Vorhaben klingt mir ein bißchen nach dem Spiel "Schwarzer Peter": "Na, da wurde ich vom Händler beschissen. Aber wenn ich die Karre weiterverkaufe, bekomme ich mein Geld wieder! Soll sich doch ein anderer Blödmann über den Haufen Schrott ärgern..."

Gruß Michael

News:Ich habe eben mit dem Händler am Telefon gesprochen und er meinte,dass er den Wagen wohl kaufen wird.

am 20. Mai 2008 um 17:51

ich bin seit 1993 renaultkunde und bin obwohl adac-negativkritik und allen unkenrufen zum trotz sehr zufrieden, was auch sehr wesentlich an dem renaultautohaus liegt. ich kann nur jedem empfehlen ein auto einer marke auch nur im einem autohaus dieser marke zu kaufen - es ist zwar teurer, aber dafür hat man 2 jahre garantie und ist mitglied in der innung. sollte dem nicht so sein - hände weg!!

Ich bin seit 1990 Renaultkunde und war mit den Werkstätten sehr zufrieden.

Auf die Aussagen vom ADAC und der A...bild kann man nichts geben, da ist der persönliche Eindruck vor Ort besser.

Wenn der Wagen nachweislich mehr Kilometer 'drauf hat, als Angegeben, dann würde ich Anzeige erstatten. Sonst wird der Nächste genau so reingelegt. Wenn der Händler ein gutes Gewissen hat, kann er das sicher auch beweisen.

Wars denn in dem vorliegenden Fall überhaupt ein Renault Vertragshändler?

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