Mehrmals in einem Jahr über 21km/h zu schnell

Servus, ich habe eine Frage bezüglich Fahrverbot und Strafe bei zu schnellem Fahren.

Kurze Schilderung zum Verständnis:
Ich bin im Dezember 2016 geblitzt worden mit über 21km/h in einer 50er Innerorts.
Strafe waren damals ~120€ + 1 Punkt

Dann wurde ich Mitte 2017 wieder mit über 21km/h in einer 50er Innerorts geblitzt.
Strafe waren dann ~120€ + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot, welches ich auch Ende 2017 vollzog.
Da ich innerhalb von 1 JAhr 2x mit über 21km/h geblitzt wurde.

Heute wurde ich erneut mir über 21km/h in einer 50er Innerorts geblitzt.

WELCHE STRAFE HABE ICH ZU ERWARTEN?

Ich bin ja dann schon wieder innerhalb von 1 Jahr 2x mit +21km/h geblitzt worden.
Muss ich den Lappen dann erneut 1 Monat abgeben oder wird das länger sein?

Keine Sorge, ich bin kein Raser.. wir wissen doch alle, dass die Städte Geld brauchen.

Danke für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Ich bin durchaus dafür, in jedem einzelnen solcher Fälle Bescheid zu sagen. Auch wenn das in V&S unbeliebt ist.

Nein, lieber TE. Das ist nicht pillepalle. Es ist dir auch nicht "passiert". Und schon gar nicht wurdest du angezählt, weil die Stadt Moers "Geld braucht". Solche Verkehrsteilnehmer wie Du werden hier nicht "sachliche Antworten" verlangen können, wie man sich um die allfällige Strafe drücken kann. Ich spüre bei dir absolut kein Unrechtsbewusstsein, und deshalb kommt jetzt die klare Ansage: Ändere deine Auffassung von Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, denn derzeit bist du dafür nicht geeignet.

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Zitat:

@Razor00014 schrieb am 8. August 2018 um 17:23:39 Uhr:



Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 8. August 2018 um 17:20:31 Uhr:


Warum fährst du immer 21 zu schnell? Probiers doch mal besser mit 19, das ist günstiger und fast genauso schnell 😉

Naja.. ich hatte kurzzeitig über 80 auf dem Tacho und als es geblitzt hat, stand ich noch kanpp über 70
In der Regel fahre ich in 50ern immer unter 60 😉

Oh, wie vorbildlich!

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. August 2018 um 17:35:36 Uhr:



Zitat:

@Razor00014 schrieb am 8. August 2018 um 17:31:44 Uhr:


@tcsmoers das kann sein, in meinem Fall war es allerdings ein fest installierter Blitzer und bei dem war wohl alles korrekt.

@zille1976 das glaube ich nicht. Ich weiss nur, dass wenn man 2x innerhalb von einem Jahr mit über 21km/h (Toleranz bereits abgezogen) Innerorts geblitzt wird, den Lappen für 1 Monat abgeben muss. Die betiteln das dann als Wiederholungstäter oder so.

Aber deswegen frage ich ja hier nach.. Vll weiss es einer genau und kann dazu sicher etwas sagen.

Nein!!

Die haben dich beschissen.

Quelle hier: https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Und dein Anwalt ist auch ne Pfeife gewesen.

...oder der TE hat bereits weitere Vordelikte auf dem Konto, die er uns hier in der Story verschweigt!?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 8. August 2018 um 19:53:01 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. August 2018 um 19:49:35 Uhr:


Rechnet euch mal den Bremsweg aus Tempo 50 bis zum Stillstand aus und dann, mit welcher Restgeschwindigkeit ihr bei gleichem Bedingungen in das Hindernis knallt, wenn ihr 20 km zu schnell seid.

Der Bremsweg hat zwar mit der Geschwindigkeit zu tun, er hat aber praktisch nichts mit der Differenz zwischen erlaubter und tatsächlich gefahrener Geschwindigkeit zu tun. Es nützt mir gar nichts, wenn laut Beschilderung 50 km/h erlaubt sind, aber Kinder am Fahrbahnrand stehen - dann können auch 30 schon viel zu schnell sein. Und umgekehrt gilt das eben auch so.

Dann passe dein Fahrverhalten entsprechend an, wenn du es schon feststellst!

Zitat:

@Razor00014 schrieb am 8. August 2018 um 21:49:28 Uhr:



Zitat:

@weiss-blau schrieb am 8. August 2018 um 21:33:04 Uhr:


@Florian333 schrieb am 8. August 2018 um 20:52:15 Uhr:

Zitat:

@Razor00014 schrieb am 8. August 2018 um 21:49:28 Uhr:



Zitat:

@weiss-blau schrieb am 8. August 2018 um 21:33:04 Uhr:


Die Frage ist natürlich allein deswegen völliger Blödsinn, weil er selbst nich weiß wieviel er zu schnell gefahren ist und weder einen Anhörungsbogen noch sonstwas bekommen hat.

Ist ungefähr so als würde man den Pfarrer fragen wann genau man denn sterben muss.

Das weiß der TE natürlich auch alles ganz genau und möchte mit seiner Frage und dem anschießenden Auftreten ein wenig Selbstdarstelung betreiben und provozieren und leider gibts incl. mir viel zu viele die über dieses Stöckchen springen und hier einen Beitrag hinterlassen.

🙄

Es ist eine durchaus ernst gemeinte Frage gewesen, da ich nur wissen wollte was mir blüht.
Mag sein, dass ich Glück habe und kein Verbot bekomme.
Sollte ich aber die magischen 21kmh genackt haben, wollte ich mich informieren.

Keiner wird hier gezwungen etwas zu schreiben!
WENN ES EUCH NICHT PASST, DANN IGNORIERT ES DOCH EINFACH UND GEBT NICHT EURE PSEUDOMEINUNG ÜBERALL HINZU! DANKE

Dann fabriziere hier nicht so ein Theaterstück sondern schau einfach mal selbst in den Bußgeldkatalog, so wie die anderen hier, die dir die Antworten präsentieren! Rechne Dir mehrere Möglichkeiten selbst durch oder geh einfach vom schlimmsten Fall aus!
Edit: Wenn Du dann eine (zu) geringe Strafe bekommst, kannst Du ja eine Party schmeißen!

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. August 2018 um 17:26:06 Uhr:


Da stimmt doch schon was nicht.

Fahrverbot gibts doch erst ab zweimal über 26km/h innerhalb 12 Monate.

Die haben dich Mitte 2017 schon beschissen

Und selbst wenn, ne Lehre wurde nicht daraus gezogen !

Zitat:

@Razor00014 schrieb am 8. August 2018 um 17:17:24 Uhr:


Ich habe Mitte 2017 einen Anwalt eingeschaltet, der aber nichts brachte.
Der Fall wurde geprüft und die Strafe annerkannt.

Heute könnte ich Glück gehabt haben und mit Toleranzabzug unter 21km/h fallen und somit nur ein Verwarngeld erhalten.. Ich habe aber meistens Pech.

Edit: Ich gebe mir ja auch Mühe, nicht zu schnell zu fahren. Nur wenn da einer mir 40 rumgurkt, gehen die PS mit mir durch -.-*

Ich glaube diesen Mist einfach nicht.

Und wenn es stimmen sollte, gehörst du zu einer MPU. Und nicht auf die Straße.

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 8. August 2018 um 17:20:31 Uhr:


Warum fährst du immer 21 zu schnell? Probiers doch mal besser mit 19, das ist günstiger und fast genauso schnell 😉

Man könnte auch einfach gar nicht zu schnell fahren, das ist ebenfalls fast genauso schnell und bedeutend sparsamer und weniger "nervig", was in dem Kontext sogar mehrschichtig zu verstehen ist.
Weder muss man sich selbst, noch ein Anwalt, geschweige denn irgendein Internetforum damit rumschlagen.
Wer bei erlaubten 50 km/h jemanden überholt, der mit 40 km/h unterwegs ist, hat es entweder nicht anders verdient oder sollte demnächst halt mal beim Überholen auf sein Tempo achten. Außerorts verhält sich der Spaß ja nicht anders, da werden auch Leute überholt, weil die mit 90 km/h angeblich nicht schnell genug sind wofür man dann aber komischerweise deutlich zu schnell fahren muss, um vernünftig an diesen vorbei zu kommen.

Wie auch immer, dem TE wird das die Frage wohl ebenso wenig beantworten, ich empfehle aber grundsätzlich den Besuch einer Fahrschule, wenn es an so essentiellen Sachen des Straßenverkehrs scheitert.

Zitat:

@Razor00014 schrieb am 8. August 2018 um 17:05:20 Uhr:



Keine Sorge, ich bin kein Raser..

Hallo,

auf Grund Deiner Beschreibung zu den Geschwindigkeitsverstößen sage ich:

Doch, Du bist eindeutig ein Raser! Und dazu noch ein uneinsichtiger, sonst würde Dir das nun nicht schon zum dritten Mal passieren.

Wenn sie Dir die Fahrerlaubnis nehmen, dann würde es genau den richtigen erwischen...

Grüße,

diezge

Es muss pure Psychologie sein, wenn man Spaß daran hat, andere derart zu belehren. Vielleicht haben die ganzen Moralapostel hier irgendwelche charakterlichen Defizite und sollten mal zur MPU. 🙂

Zitat:

@Razor00014 schrieb am 8. August 2018 um 22:17:46 Uhr:


Wieso spielt ihr alle die Moralapostel?
Ich wette jeder von euch (wenn er denn überhaupt einen Führerschein oder Auto hat) ist diese Woche schon zu schnell unterwegs gewesen.
Ob es nun 10kmh waren oder 40kmh auf der Autobahn, weil man das Schild zu spät gesehen hat.

Alle schreien hier rum und machen einen auf Gutmensch, aber haben selbst genug Dreck am stecken!
Der Unterschied ist nur, dass ihr euch zu feige seit es auszusprechen oder dazu zu stehen.

Eine angenehme Nacht wünsche ich euch.

Hier im Forum wirste schon zur MPU und Führerscheinabgabe verurteilt, wenn man durchschnittlich auto fährt. Von dem geblöke hier halte ich nichts, aber das hat sich hier offensichtlich eingebürgert. Hier fahren 99% perfekt, komischerweise auf der Straße nur 10%... Egal.

Aber abseits davon, muss man sich einfach auch Mal selbst reflektieren.
Sind wirklich die anderen schuld, dass ich schneller fahren muss?
Habe ich es wirklich eilig oder glaube ich das nur?
Was bringt mir das ganze, ausser Ärger?
Bin ich emotional gefestigt?

Ich bin in jungen Jahren auch gefahren als wäre ich Michael Schumacher,besoffen gefahren etc ... Gott sei Dank hat sich das gelegt. Mittlerweile schäme ich mich dafür und bin dankbar, dass nie was passiert ist. Das hat sich mit dem Alter, Frau, Kindern aber alles von selbst beruhigt. Der Testosteronspiegel sinkt, das Hirn funktioniert besser.

Dein geschriebenes lässt eben erahnen, dass du äußerst hitzköpfig im Auto sitzt.
Im Endeffekt muss man sich bewusst werden, ob das eigene Verhalten gerechtfertigt ist, oder ob man sich nur seine passenden Rechtfertigungen für das eigene Fehlverhalten sucht.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 9. August 2018 um 11:54:26 Uhr:


Es muss pure Psychologie sein, wenn man Spaß daran hat, andere derart zu belehren. Vielleicht haben die ganzen Moralapostel hier irgendwelche charakterlichen Defizite und sollten mal zur MPU. 🙂

Hast Du Kinder ?

Stell Dir mal vor die kommen nach Hause und beichten sie wurden im Supermarkt dabei erwischt wie sie Süßigkeiten geklaut haben.

Was machst Du nun ?

a) Du hilfst ihnen durch die Sache durch mit den geringsten Folgen da wieder raus zu kommen.
b) Du belehrst sie das man so etwas nicht macht und das es diese oder jene Folgen haben könnte wenn sie es weiter tun.

Falls Du b nicht machst wachsen bei Dir Kleinkrimminelle heran, sie werden nie lernen das man so etwas nicht macht.

Nix anderes passiert vor jedem Gericht, der Verteidiger versucht den Angeklagten aus dem Dreck zu ziehen und das Strafmaß zu drücken, der Staatsanwalt versucht eine gerechte Strafe durchzusetzen und der Richter wägt ab und trifft eine Entscheidung über das Strafmaß, zum Schluss belehrt er noch denn er muss seine Entscheidung begründen.

Wenn also jemand bei MT nicht regelmäßig belehrt wird, dann werden die User zu Kleinkriminellen? Wir sind hier weder die Eltern des TE, noch seine Richter. Manche spielen sich aber so auf.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 9. August 2018 um 12:19:32 Uhr:


Wenn also jemand bei MT nicht regelmäßig belehrt wird, dann werden die User zu Kleinkriminellen? Wir sind hier weder die Eltern des TE, noch seine Richter. Manche spielen sich aber so auf.

Ich wollte Dir nur versuchen klar zu machen das es irgendwie zusammenhängt.

Schau mal wie gut Du das auch kannst. Ging es hier um die Rostlaube oder die Rechtschreibung ?

Jetzt mal ganz unabhängig von einer Gefährdung für andere:
Jemand der sich im Strassenverkehr wiederholt bewusst und absichtlich nicht an Regeln hält und dies auch noch provokativ verteidigt, wird wahrscheinlich auch in anderen Lebensbereichen "anecken" (wollen) und sich nicht um Regeln in einer Gemeinschaft scheren.
So einer handelt also asozial - im wahrsten Sinne des Wortes.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. August 2018 um 12:31:08 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 9. August 2018 um 12:19:32 Uhr:


Wenn also jemand bei MT nicht regelmäßig belehrt wird, dann werden die User zu Kleinkriminellen? Wir sind hier weder die Eltern des TE, noch seine Richter. Manche spielen sich aber so auf.

Ich wollte Dir nur versuchen klar zu machen das es irgendwie zusammenhängt.

Nur hängt es eben Nullkommanull zusammen....

1. Ein Diebstahl ist eine Straftat, die Geschwindigkeitsübertretung eine Ordnungswidrigkeit. Es gibt sehr gute Gründe für diese Unterscheidung.
2. Durch einen Diebstahl wird unmittelbar jemand geschädigt, durch eine Geschwindigkeitsübertretung nicht. Wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung jemand geschädigt wird, gibt es andere Sanktionen, die z.T. ebenfalls im Strafrecht angesiedelt sind.

3. Der Maßnahmenkatalog der STVO enthält mit dem Punktesystem geeignete Sanktionen, die auch der Schwere der Übertretung sowie einer Häufung von Übertretungen Rechnung tragen. Es ist deshalb nicht nötig, dass die üblichen Dumpfbacken Maßnahmen fordern, die der Gesetzgeber offenbar für überflüssig hält.

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