Mehrmals in einem Jahr über 21km/h zu schnell

Servus, ich habe eine Frage bezüglich Fahrverbot und Strafe bei zu schnellem Fahren.

Kurze Schilderung zum Verständnis:
Ich bin im Dezember 2016 geblitzt worden mit über 21km/h in einer 50er Innerorts.
Strafe waren damals ~120€ + 1 Punkt

Dann wurde ich Mitte 2017 wieder mit über 21km/h in einer 50er Innerorts geblitzt.
Strafe waren dann ~120€ + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot, welches ich auch Ende 2017 vollzog.
Da ich innerhalb von 1 JAhr 2x mit über 21km/h geblitzt wurde.

Heute wurde ich erneut mir über 21km/h in einer 50er Innerorts geblitzt.

WELCHE STRAFE HABE ICH ZU ERWARTEN?

Ich bin ja dann schon wieder innerhalb von 1 Jahr 2x mit +21km/h geblitzt worden.
Muss ich den Lappen dann erneut 1 Monat abgeben oder wird das länger sein?

Keine Sorge, ich bin kein Raser.. wir wissen doch alle, dass die Städte Geld brauchen.

Danke für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Ich bin durchaus dafür, in jedem einzelnen solcher Fälle Bescheid zu sagen. Auch wenn das in V&S unbeliebt ist.

Nein, lieber TE. Das ist nicht pillepalle. Es ist dir auch nicht "passiert". Und schon gar nicht wurdest du angezählt, weil die Stadt Moers "Geld braucht". Solche Verkehrsteilnehmer wie Du werden hier nicht "sachliche Antworten" verlangen können, wie man sich um die allfällige Strafe drücken kann. Ich spüre bei dir absolut kein Unrechtsbewusstsein, und deshalb kommt jetzt die klare Ansage: Ändere deine Auffassung von Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, denn derzeit bist du dafür nicht geeignet.

216 weitere Antworten
216 Antworten

Zitat:

@AMenge schrieb am 8. August 2018 um 19:35:51 Uhr:


Was erwartest du? Der TE hat nicht mal ein konkretes Messergebnis. Also ist das ein Fall für die Glaskugel.

Und wenn jemand schon im Eröffnungsbeitrag durchblicken lässt, dass ihm die Regeln eigentlich ziemlich egal sind, dann muss er auch mit Gegenwind rechnen.

Mir sind die Regeln ja nicht egal, aber ich missachte diese hin und wieder mal. Passiert jedem.
Einmal zu lange auf das Handy geschaut und zack.. ist man zu schnell 😁 *Spaß*

Ich denke, dass ich ein sehr umsichtiger und freundlicher Autofahrer bin, der einfach hin und wieder mal zu schnell unterwegs ist.
Bisher hatte ich auch nur einen Unfall.. dieser war direkt zu Beginn meiner Fahrerkarriere und hat damit zu tun gehabt, dass ich in einer Situation einfach überfordert war, bzw. zu sehr auf einen Radfahrer geachtet habe und nicht auf meinen Vordermann.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. August 2018 um 19:45:49 Uhr:


Spätestens jetzt sollte aber wirklich ein schloss dran.

Wieso? Es wurde doch niemand beleidigt oder ähnliches!?
Meine Frage wurde beantwortet und jetzt ist es halt ein Disskusionsthread.

https://www.kba.de/.../bkat_owi_01_11_2017_pdf.pdf?...

Sind zwar einige Seiten, aber ziemlich lehrreich.

Und nur mal kurz zum Nachdenken für die innerörtlich etwas zu schnell Fahrer: Rechnet euch mal den Bremsweg aus Tempo 50 bis zum Stillstand aus und dann, mit welcher Restgeschwindigkeit ihr bei gleichem Bedingungen in das Hindernis knallt, wenn ihr 20 km zu schnell seid. Für den Fußgänger/Radfahrer ist das der Unterschied zwischen "nix passiert" und "schwer verletzt oder mehr".

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. August 2018 um 19:47:00 Uhr:


Aber wer seine Lust auslebt, sollte doch auch mit der anschließenden Reue klar kommen.

Reue gibt es da selten, allenfalls Ärger darüber, dass man erwischt wurde. Ich habe das aber ganz gut im Griff. Ich halte mich oft nicht ans Tempolimit, bin aber trotzdem punktefrei.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Razor00014 schrieb am 8. August 2018 um 19:48:05 Uhr:


Mir sind die Regeln ja nicht egal, aber ich missachte diese hin und wieder mal. Passiert jedem.

Nein, das "passiert" einem eben nicht. Es ist deine bewusste Entscheidung. So wie es auch meine bewusste Entscheidung ist, wenn ich so deutlich zu schnell bin.

Zitat:

Ich denke, dass ich ein sehr umsichtiger und freundlicher Autofahrer bin, der einfach hin und wieder mal zu schnell unterwegs ist.

Dafür, dass du "hin und wieder" zu schnell unterwegs bist wirst du recht häufig dabei erwischt.

Zitat:

@Razor00014 schrieb am 8. August 2018 um 19:49:31 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. August 2018 um 19:45:49 Uhr:


Spätestens jetzt sollte aber wirklich ein schloss dran.

Wieso? Es wurde doch niemand beleidigt oder ähnliches!?
Meine Frage wurde beantwortet und jetzt ist es halt ein Disskusionsthread.

Dann überleg mal was du für einen Stuss schreibst: kinder, Landstraße, aufsichtspflicht

Deine überschreitungen waren allerdings innerorts - merkst du was?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. August 2018 um 19:49:35 Uhr:


https://www.kba.de/.../bkat_owi_01_11_2017_pdf.pdf?...

Sind zwar einige Seiten, aber ziemlich lehrreich.

Und nur mal kurz zum Nachdenken für die innerörtlich etwas zu schnell Fahrer: Rechnet euch mal den Bremsweg aus Tempo 50 bis zum Stillstand aus und dann, mit welcher Restgeschwindigkeit ihr bei gleichem Bedingungen in das Hindernis knallt, wenn ihr 20 km zu schnell seid. Für den Fußgänger/Radfahrer ist das der Unterschied zwischen "nix passiert" und "schwer verletzt oder mehr".

Da hast du recht. Es gibt aber immernoch Straßen, auf denen keine Fußgänger unterwegs sind und wo auch weit und breit keine Ampeln etc sind.
Soll jetzt nicht heissen, dass es dort okay wäre. Ist aber meiner Meinung nach nicht so wild, wie wenn man in der Innenstadt zu schnell fährt -> Beispiel.. die geliebten Taxen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. August 2018 um 19:49:35 Uhr:


Rechnet euch mal den Bremsweg aus Tempo 50 bis zum Stillstand aus und dann, mit welcher Restgeschwindigkeit ihr bei gleichem Bedingungen in das Hindernis knallt, wenn ihr 20 km zu schnell seid.

Der Bremsweg hat zwar mit der Geschwindigkeit zu tun, er hat aber praktisch nichts mit der Differenz zwischen erlaubter und tatsächlich gefahrener Geschwindigkeit zu tun. Es nützt mir gar nichts, wenn laut Beschilderung 50 km/h erlaubt sind, aber Kinder am Fahrbahnrand stehen - dann können auch 30 schon viel zu schnell sein. Und umgekehrt gilt das eben auch so.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. August 2018 um 19:52:00 Uhr:



Zitat:

@Razor00014 schrieb am 8. August 2018 um 19:49:31 Uhr:


Wieso? Es wurde doch niemand beleidigt oder ähnliches!?
Meine Frage wurde beantwortet und jetzt ist es halt ein Disskusionsthread.


Dann überleg mal was du für einen Stuss schreibst: kinder, Landstraße, aufsichtspflicht

Deine überschreitungen waren allerdings innerorts - merkst du was?

Innerorts ist aber auch unser Stück Landstraße, die von 50 auf 70 wechselt!
Innerorts ist auch der Zubringer zur Autobahn.. der NUR zur Autobahn führt.
Innerorts ist ebenfalls die 20m breite Straße mit 4 Spuren + 2 Gleißbetten und abgetrennter Bebauung.

@ Razor00014 , Ich denke aber das es einen Unterschied macht, ob auf einer BAB / Bundesstraße das TL überzogen wird oder eben innerorts .Und das sieht ja auch der Gesetzgeber so .

Nur mal so als Frage in den Raum geworfen:

Bei Vorsatz gilt doch eine Verschärfung der Strafe. Inwiefern kann bei einer solchen "Serie" Vorsatz unterstellt werden?

Falls ja, wäre es dann nicht auch eine zusätzliche Einnahmequelle für die klamme Kommune? 😁

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 8. August 2018 um 19:55:36 Uhr:


@ Razor00014 , Ich denke aber das es einen Unterschied macht, ob auf einer BAB / Bundesstraße das TL überzogen wird oder eben innerorts .Und das sieht ja auch der Gesetzgeber so .

Das die Geschwindigkeiten und Toleranzen dort höher sind hat nur damit zu tun, dass du dort weiter schauen kannst und schneller bzw eher reagieren kannst.
Auch auf der BAB gibt es zu genüge Kästen die als Gelddrucker fungieren.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. August 2018 um 19:58:08 Uhr:


Nur mal so als Frage in den Raum geworfen:

Bei Vorsatz gilt doch eine Verschärfung der Strafe. Inwiefern kann bei einer solchen "Serie" Vorsatz unterstellt werden?

Falls ja, wäre es dann nicht auch eine zusätzliche Einnahmequelle für die klamme Kommune? 😁

Gute Frage und berechtigt. Ich habe eine Zeit lang jeden Monat mindestens 3 Knollen bekommen, weil ich immer minimal zu schnell war oder halt falsch parke bzw. kein Ticket ziehe.

Ich war dann ja auch eine Art "Serientäter" mit Vorsatz. Dennoch hatte das nie Konsequenzen.
Wahrscheinlich, weil es dazu keine Reglung im Gesetz gibt.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. August 2018 um 19:58:08 Uhr:


Bei Vorsatz gilt doch eine Verschärfung der Strafe. Inwiefern kann bei einer solchen "Serie" Vorsatz unterstellt werden?

Es könnte eine Unbelehrbarkeit angenommen werden. Auf Vorsatz könnte man schließen, wenn die vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung sehr massiv war. Wer also beispielsweise mit Tempo 200 auf einer Landstrasse unterwegs ist, der wird sich kaum mit Augenblicksversagen herausreden können.

Stimmt natürlich, wie schnell ich tatsächlich im Rahmen des vorgegebenen Limits fahren darf, ist von der Situation abhängig. Aber wenn du 20 km/h über der situationsbezogenen Geschwindigkeit fährst, gibt es halt manchmal Konsequenzen.

Ich hatte das Spielchen im letzten Jahr erst in Brüssel. Ich fuhr auf dem Linksabbiegerstreifen, als ein Fußgänger zwischen den rechts stehenden Fahrzeugen über die Straße rennen wollte. Trotz Vollbremsung haben wir uns quasi noch gestreichelt. Bei 20 km/h höherer Ausgangsgeschwindigkeit hätte ich ihm das Fliegen beigebracht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen