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TÜV seit 4 Jahren abgelaufen - was tun?

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 13:58

Hallo zusammen,

eine Bekannte möchte ein Auto verkaufen, das seit mehreren Jahren ungenutzt in der Garage steht. Fahrzeug war die gesamte Zeit über zugelassen. Letzte TÜV-Fälligkeit war in 2005.

Wie ist da vorzugehen, um wieder eine aktuelle Plakette zu bekommen? Seit einiger Zeit wird ja bei überzogenen HU-Terminen die Plakette auf das Ende der vorherigen Laufzeit "rückdatiert". Muss ich jetzt 2x zum TÜV um erstmal in 2009 anzukommen und dann ein drittes Mal für eine aktuelle HU? :D:D

Danke und Gruß

Wolfgang

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. Juli 2009 um 13:58

Hallo zusammen,

eine Bekannte möchte ein Auto verkaufen, das seit mehreren Jahren ungenutzt in der Garage steht. Fahrzeug war die gesamte Zeit über zugelassen. Letzte TÜV-Fälligkeit war in 2005.

Wie ist da vorzugehen, um wieder eine aktuelle Plakette zu bekommen? Seit einiger Zeit wird ja bei überzogenen HU-Terminen die Plakette auf das Ende der vorherigen Laufzeit "rückdatiert". Muss ich jetzt 2x zum TÜV um erstmal in 2009 anzukommen und dann ein drittes Mal für eine aktuelle HU? :D:D

Danke und Gruß

Wolfgang

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am 24. Juli 2009 um 14:19

HI,

also ich denke, hier im Saarland bekämst du problemlos TÜV, denn das Saarland ist meines Wissens das einzige Bundesland, das den TÜV-Stempel nicht zurückdatiert ;)

Gruß cocker

am 24. Juli 2009 um 14:28

Wenn ich da richtig informiert bin, muss man zwei mal zum Tüv bzw. zwei mal zahlen. Einmal, um den Rückstand abzuarbeiten und dann nochmal, um wieder zwei Jahre zu bekommen.

Hört sich schwachsinnig an, ist es auch aber so hab ich es mal wo gelesen.

Viele Grüße,

Cephalotus

Bei 4 Jahren wären es 3x Tüvgebühr!

Wenn der Wagen abgemeldet war, kann man eine Neuinbetriebnahme (Wiederinbetriebnahme) bei der Zulassungsstelle beantragen. Das kommt billiger als 3x volle HU Gebühr!

Ggf. geht das auch bei angemeldeten Fahrzeugen!? Das weiß ich jetzt aber nicht aus dem FF

MfG

Interessant dass es Leute gibt die freiwillig Versicherung und Steuer zahlen...

Hier kann man das Bußgeld ausrechnen wenn man erwischt wird:

mehr als 8 Monate: 75 EUR Strafe und 2 Punkte in Flensburg.

http://www.bussgeldkatalog.ws/abgasuntersuchung/

in NRW

du machst eine Prüfung heute bekommst HU bis 08. 2009, wenn du willst kannst du ein weiteres Mal zahlen bekommst dann bis 07.2011

manchen Prüfern ist es aber auch egal und kleben direkt 2 volle Jahre, aber die oben angegebene Weise ist den Prüfern nahegelegt worden...

alle Länder haben ähnliche vorgehensweisen!

und kannst aufs TÜV Gelände fahren, gehst drüber zum Straßenverkehrsamt, meldest das Auto ab und machst dann den TÜV neu, bekommst sofort 2 Jahre, aber manche Ämter machen bei so stark überfälligen Fz. direkt eine Anzeige wegen der HU-Überziehung, Duisburg abgeblich, kommt aber sicherlich auf den Beamten an, ich würde vorher nachfragen! Dies ist mit unter das billigste.

aber wenn die Karre durchfällt wenn sie abgemeldet ist, kannst du schlecht damit fahren, darfst wohl noch nach Hause oder lässt besser abschleppen^^

Melde das Auto ab, besorg dir ein Kurzzeitkennzeichen und fahr zum Tüv.

 

Kostet dann nur 1 mal Tüv und 1 mal AU, die Vollabnahme gibt es ja glaub nicht mehr. Das Auto bleibt dann abgemeldet bis der Käufer es abhohlt.

Seid ihr euch bei euren Aussagen alle sicher?

In Niedersachsen würde es für ein Auto dessen TÜV 05/2005 abgelaufen ist bedeuten, dass du, wenn du jetzt (07/2009) zum TÜV fährst den TÜV auf 05/2009 zurückdatiert bekommen würdest.

Der TÜV würde dann also bis 05/2011 halten.

 

Wäre der TÜV dagegen 09/2005 abgelaufen, würde der TÜV, wenn du ihn jetzt (07/2009) machen lassen würdest, auf den 09/2007 zurückdatiert werden und du hättest noch TÜV bis 09/2009.

Dann müsstest du allerdings 09/2009 wieder zum TÜV......

 

Gruß

H2-Fanatiker

am 25. Juli 2009 um 8:06

Sicher bin ich mir nur für Saarland und NRW:

Im Saarland kriegst du normal 2 Jahre "TÜV", die kleben nicht zurück.

In NRW würdest du 1 Monat bekommen (also August 09). Da die meisten nicht 1 Monat später wiederkommen wollen zahlt man i.d.R. hier gleich 2mal und bekommt damit wieder 2 Jahre (also Juli 2011).

Aber andere Länder andere Sitten, die Zurückklebemethoden (oder wie man das nennen soll) sind Ländersache. Das entscheidet jedes Bundesland für sich.

Da du das Auto aber eh verkaufen willst: Abmelden und abgemeldet neuen Tüv machen lassen. Dann gibt es für 1mal Prüfungsgebühr überall neuen "TÜV" für 2 Jahre. Kurzzeitkennzeichen kannst du dir u.U. sparen wenn der TÜV (oder eine andere Organisation wie die GTÜ) auf dem Weg von der Zulassungsstelle nach Hause liegt. Den weg darfst du nämlich noch mit dem abgemeldeten Fahrzeug machen. Sprich Zulassungsstelle nach Hause/Schrott, .... Wenn jetzt zufällig eine Werkstatt oder Prüfstelle auf dem Weg liegt wo du HU machen kannst ... :p

Gruß Meik

Und wieder was gelernt.

Wo gilt denn gleiches wie im Saarland?

Themenstarteram 25. Juli 2009 um 9:27

Hallo zusammen,

danke erst mal für die zahlreichen Antworten.

Fazit also: Umziehen ins Saarland :D:D

Das Auto ist übrigens in Baden-Württemberg zugelassen.

Interessanter Tipp mit dem Abmelden zur Einsparung mehrfacher Prüfungsgebühren. Aufgrund der regional abweichenden Regelungen werde ich mich über die Details vorher beim TüV meines VErtrauens schlau machen müssen.

Was passiert übrigens, wenn ich mit dem noch angemeldeten Auto zur HU fahren sollte und durchfalle. Bekomme ich dann auch eine Nachfrist zur Mängelbehebung von 1 Monat (ist doch normalerweise ein Monat??) und darf solange weiter rumfahren trotz seit Jahren abgelaufenem TÜV?

 

Gruß Wolfgang

Hoi, entweder Tüv doppelt zahlen wie der Kunde hier z.B. Oder Auto abmelden, neu anmelden und Tüv nur 1 mal machen lassen. Wobei man für Ab- und Anmeldung ja auch 90€ berappt, während der Tüv nur ca. 60€ kostet.

Wenn Du den Wagen aber eh verkaufen möchtest: Abmelden und ohne Tüv verkaufen.

und .... was ist, wenn der TE den Tatbestand einfach mal beim örtlichen TÜV darlegt um nach einer nicht hirnrissigen Lösung zu suchen.

Zitat:

Original geschrieben von Nimm6

Was passiert übrigens, wenn ich mit dem noch angemeldeten Auto zur HU fahren sollte und durchfalle. Bekomme ich dann auch eine Nachfrist zur Mängelbehebung von 1 Monat (ist doch normalerweise ein Monat??) und darf solange weiter rumfahren trotz seit Jahren abgelaufenem TÜV?

 

Gruß Wolfgang

Richtig, du bekommst eine Frist von einem Monat zur Behebung der Mängel und darfst in dieser Zeit mit dem Wagen fahren.

Die Fahrt zum TÜV ist ebenfalls ohne gültige Plakette gestattet, wenn du keine Umwege etc. machst.

Zitat:

Original geschrieben von Nimm6

Das Auto ist übrigens in Baden-Württemberg zugelassen.

Egal, der Ort der Prüfung zählt.

Wenn du durchfällst bekommst du genaugenommen nur 1 Monat Zeit das Auto wieder vorzuführen. Die Mängel hast du unverzüglich zu beseitigen. D.h. wenn du rumfährst und erwischt wirst - Pech. Mit erheblichen Mängeln sind formal nur noch Fahrten zur Mängelbeseitigung erlaubt, sprich zur Werkstatt oder nach Hause.

Ja, ich weiß, kleinkariert. Aber so steht´s in der Anlage VIIIa zur StVZO. Die Frist die Mängel innerhalb eines Monats zu beseitigen gibt´s nur bei geringen Mängeln.

Würde das Auto abmelden und dann zum Tüv - angesichts des anstehenden Verkaufs. Ab- bzw. Ummelden muss man den Wagen dann ja eh, und abgemeldet verkaufen ist für den Verkäufer unproblematischer.

Gruß Meik

 

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