Max. Geschwindigkeit für Straße auslesen ?

BMW 3er F30

Hallo,
Ist bei meinem Navigation Business möglich, die im HUD Display angezeigte Geschwindigkeit im Nachhinein nachzuvollziehen?
Hintergrund: ich bin heute geblitzt worden und weiss nicht, welche Geschwindigkeit erlaubt war.
Die Daten sollen ja im Kartenmaterial hinterlegt sein.

Wenn nicht, gibt es im Netz die Möglichkeit die Höchstgeschwindigkeit bestimmter streckenabschnitte nachzuvollziehen?

Beste Antwort im Thema

So viele Kameras wie mich hier in der Stadt und auch auf der Straße jetzt schon filmen, da kommt es mir auf ein paar Dashcams auch nicht an. Kameras hängen überall. Tankstelle, Parkplätze oder vor vielen Gebäuden die dann auch gleich noch die Gehwege oder Parkbuchten mit aufzeichnen. Die könnte man auch alle verklagen.

Wovor hast du denn konkret Angst? Ich denke nicht dass sich jemand für deine Bewegung im Straßenverkehr interessiert. Ich bin absolut kein Freund von Überwachung, aber bei einer Dashcam sehe ich für meine Privatsphäre weitaus weniger Probleme als z.B. bei KFZ-Kennzeichen Scanner oder Bewegungsprofilen die mit Handys erstellt werden.

Wenn mein Auto von einer Dashcam aufgezeichnet wird, dann ist die Aufnahme in den meisten Fällen nach zwei bis drei Stunden sowieso schon wieder überschrieben. Und kein Besitzer einer solchen Kamera wird sich die Mühe machen die Aufnahme aufzubewahren wenn ich nicht gerade Mist gebaut habe. Und dann bin ich erstens selbst Schuld und zweitens wird die Aufnahme vor Gericht wahrscheinlich sowieso nicht gewertet.

Ich denke wenn alle eine Dashcam hätten und diese auch vor Gericht zugelassen wären, dann
hätte das positive Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Dann überlege ich mir zweimal ob ich
Fahrerflucht begehe, oder jemanden nötige. Ich finde Videoaufnahmen sind sehr faire Beweismittel. Die Lügen nicht. Zeugenaussagen von Menschen werden ja auch als Beweismittel anerkannt. Ich finde eine Videoaufnahme deutich aussagekräftiger als die Aussage eines Menschens.

P.S.: Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt die zuständige Versicherung des Unfallverursachers, nicht deine Privatadresse😉

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Für mich, als Nicht-Psychologe, drängt sich bei diesen ewigen Auseinandersetzungen schon ein Gedanke auf: Für gewisse Hardcore BMW Fahrer verbindet sich die Lebensberechtigung der Zeitgenossen mit dem Attribut "dynamisch". Und in dieses Schema passt halt ein pensionierter Fahrer derselben Marke nicht. Und so wird dieser User stellvertretend von denen bekämpft, die nicht sehr reflektiert sind und ín ihm ihre eigene, schwer anzunehmende Zukunft befürchten.

All den Dashcam-Nutzern kann man echt nur wünschen, dass die Aufnahmen mal der oder die "Falsche" in die Hände bekommt und dann rauskommt, dass man gelogen hat und gar nicht dort war, wo man gesagt hat zu sein 😉

Auch begrüßen würde ich es, dass im Fall des Falles nicht nur die Unfallszene, sondern auch die komplette Aufnahme ausgewertet werden muss und sämtliche Verstöße des Filmers geahndet werden.
Sollten vor dem Unfall nicht mindestens 2h Filmmaterial vorhanden sein, ist die Aufnahme ungültig 😉

Das wär doch mal was.

Andere Möglichkeit: wer als einziges Werkzeug einen Hammer hat, für den sieht die Welt wie ein Nagel aus.

Anderes Beispiel: es ist auf die Dauer etwas ermüdend, wenn mit schöner Regelmäßigkeit ein Springteufel aus dem Kistchen springt und "Dashcam" ruft, wenn das u.U. garnicht die Lösung auf das Problem, bzw. die Antwort auf die Frage ist.
EDIT: das hat sich hier ja gezeigt.

Das hier im BMW-Forum die Extreme aufeinander treffen ist sicher wahr. Da wird dann schon mal die 4-Zylinder-Fraktion von der 6-Zylinder-Fraktion bemitleidet (als Beispiel und überspitzt formuliert).

Eine Dashcam ist in D durchaus eine -legale- Möglichkeit !
Und "Springteufel" sind gewisse andere Leute, die regelmäßig außer o.T. nichts als Unruhe beitragen !
(Siehe oben)

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Zitat:

@Rambello schrieb am 19. Februar 2015 um 08:10:51 Uhr:


Eine Dashcam ist in D durchaus eine -legale- Möglichkeit !

da wir hier mit dem Thema des TE eh schon durch sind, stört das OT hoffentlich nicht weiter...

@Rambello: ich finde nirgends eine klare Rechtsprechung, dass der Einsatz einer Dashcam in DE legal sei.
Allerdings finde ich jede Menge Artikel mit Einzelfallentscheidungen.
Daher bitte mal Deine Aussage mit Quellen belegen.

Bitte verzichte auf Argumente wie 'alle anderen machen es doch auch' oder 'meine Kamera sieht man nicht mal' etc. die haben nun wirklich keinerlei Aussagekraft.

Ich bin kein Rechtsexperte, aber

aus allen mir bisher bekannten Quellen lese ich heraus, daß Dashkams in D erlaubt sind, wenn man die Aufnahmen nur für sich rein privat nutzt und an niemand weitergibt bzw. ins Internet stellt (Auch nicht an die Polizei bei einem Unfall).

Was später ein Richter evtl. damit machen würde, z.B ob er vorhandene Aufnahmen heranzieht oder ablehnt, ist eine andere Sache !
Ich weiß auch nicht, ob dann ein Richter "im Sinne der Wahrheitsfindung" das überhaupt entscheiden darf - ich denke aber schon.

Ich sehe und beurteile das rein "technisch" und kann über die Aufregung von "Gutmenschen" angesichts 1000 anderer, vorhandener "Möglichkeiten" nur immer den Kopf schütteln !

Wenn du die Aufnahmen NUR privat nutzst und sie niemandem zeigst (das schließt Freunde und Familie ein), dann macht eine Dashcam keinen Sinn. Das wird jeder Richter als unglaubwürdige Schutzbehauptung ansehen.

Ob sowas vor Gericht zulässig ist, hängt nach aktuellen Urteilen davon ab, WIE die Aufnahme entstanden ist.

Hier werden zufällige private Aufnahmen anders bewertet, als eine permanente Verkehrsraumüberwachung per Dashcam. Bei meinem Smartphone glaubt man mir vielleicht noch, dass die Aufnahme wegen der schönen Landschaft entstanden ist. Eine Dashcam ist jedoch von Natur aus ausschließlich zur permanenten Verkehrsüberwachung gedacht.

Daher hast du vor Gericht in der Regel wenig Chancen.

Lies die Geschichte de TE . Macht also schon manchmal Sinn !
Daher auch eingangs mein Tipp.
Und, was ich meiner Frau zeige geht auch niemand was an 😁

Der TE fragte, ob er aus dem bei ihm vorhandenen System die Daten auslesen kann. Eine Dashcam gehörte nicht zu diesem System.

Oder habe ich da was überlesen?

RalphM, zumindest DU und ich und ein paar andere haben es richtig verstanden ;-)

Danke! Ich fürchtete schon, dass ich da was nicht mitbekommen hatte...

Das erste höhere deutsche Gericht, der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg, hat nun eine "richtungsweisende Entscheidung" getroffen und auch Dashcams als Beweismittel zugelassen!
(Az. 13 U 851/17)

Gestritten hatten ein klagender ... "lügnerischer Toyota-Fahrer" der sich erst auf Grund der Dashcam-Aufnahmen als "rücksichtsloser Verkehrsaudi" entpuppte und der angeklagte "unschuldige Lastwagenfahrer" um 14941,77 € Schaden.

Übrigens: Schon lange vorher ergingen auch weitere Urteile von Zivil-und Verwaltungsgerichten, die auch Dashcams als Beweis zuließen.

@Rambello: Richtig! Und auch meines Erachtens richtig!
https://www.lto.de/.../
https://www.juris.de/.../homerl.psml?...

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