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Max Drehzahl 7000 über Chip, wer hat da Erfahrungen mit M52B28 man. Schaltung ?

BMW 3er E36
Themenstarteram 15. Januar 2016 um 17:55

Hallo Zusammen,

Hat jemand hier schon mal jemand Erfahrungen mit 328i mit Drehzahl max. 7000 oder 7200,

vorzugsweise manuelle Schaltung und auch wie bei mir mit 3.45 diff ?

Ich bin mir nicht sicher ob sich der Aufwand bei mir kosten/nutzen lohnt, weis jetzt auch nicht bei welchen Steuergeräten die Chips gesteckt oder gelötet sind, da liegt sicher Preislich gesehen ne Welt zwischen.....

mfg Stephan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@m-r-10 schrieb am 20. Januar 2016 um 18:05:30 Uhr:

tassenstößel mit hydraulischem ausgleich nennt man hydrostößel? :D

das liegt hier nicht an kipp oder schlepphebeln, sondern daran, dass sich die hydrostößel ab ner gewissen drehzahl "vollsaugen" und dann die ventile aufschlagen. außerdem sind die idR schwerer als mechanische

Es wurde, wenn ich das richtig verstanden habe, angedeutet, dass Tassenstössel generell keinen Ventilspielausgleich haben. Das ist nicht korrekt, und genau das habe ich korrigiert.

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am 16. Januar 2016 um 20:13

vorher/nacher diagramme gibts sogar n paar vom b28, auch wenn man suchen muss. bringt aber wirklich wesentliche mehrleistung, mit anpassung teilweise über 25 PS. (evtl war da dann aber auch n fächer dabei).

bei meinem B25 hab ich leider nur ne nacher messung, waren 185 PS ohne und mit schlechter anpassung, mit shclechter anpassung aber trotzdem mehr drehmoment als serie. ging auch merklich besser, bevor jetzt wieder die "der 23er streut aber!" schreier kommen ;P

schrick wärs mir nicht wert, keine sau erkennt ne M50 brücke, und die bringt mehr als die schrick.

Richtig lesen. Ich meinte eben Diagramme nur mit Chip, ohne Fächer-Ansaugbrücke. Da habe ich noch keine gefunden. Solltest eines haben, her damit ;)

am 16. Januar 2016 um 21:10

pardon. aber auch wenns keine "erwiesene" antwort ist: wesentlich mehr leistung ist beim E36 mit klopfsensoren (alle M52) nicht raus zu holen, da die zündung da schon am maximum ist. nur über anfettung kann man da noch minimal was rausholen, das dürfte sich aber im 5PS bereich bewegen.

Habe noch nie was anderes behauptet. Darum habe ich auch geschrieben, das er entscheiden muss, ob ihm das dann reicht. Ob das dann 5Ps oder 7Ps oder auch wenn es 10 Ps sein sollten wird man da dann nicht wirklich viel merken.

So jetzt bin ich aber demnächst mit meinem Ingeieurstudium fertig und überlege, zur Dekra zu gehen. Wenn ich jetzt Unfallgutachter bin und seh nen geschrotteten 328i, dann kann ich zumindest gezielt danach suchen.

Wahrscheinlichkeit natürlich sehr gering, aber mir wärs das nicht wert, ein zig- oder hunderttausend Euro Risiko wegen ner Brücke zu tragen, Stichwort Versicherungsschutz.

am 17. Januar 2016 um 14:18

sollte ich nachm studium gutachter werden, werd ich garantiert keinen verpfeifen, der sich so ne Brücke drauf gebastelt hat. Versicherung muss im übrigen auch zahlen, wenn iwas an dem auto nicht in ordnung war, es kann dann nur ne teilschuld dem versicherten angehangen werden und der versicherungsschutz sinkt auf das gesetzliche minimum.

stell dir das mal vor, wo kämen wir denn da hin, sobald am auto irgendwas mit nem falschen teil aus der gleichen baureihe ersetzt wurde, erlischt der versicherungsschutz? Oo

wenn ich jetzt also einfach keinen plan von autos hab und, sagen wir mal, mein schlauch von der KWE kaputt ist und ich einfach irgend nen schlauch nehm und rein setz, das erlischt meine versicherung??? das ist nämlich genauso ein abgasrelevantes teil wie ne ansaugbrücke...

Naja nicht ganz.

Die Brücke steigert die Leistung. Leistung steigern und nicht eintragen erlischt die Betriebserlaubnis und die Versicherung wird Regress fordern. Die m50 Brücke kriegst du wegen der Euro Norm nicht eingetragen.

Mein Motorrad hat einen sportlichen Auspuff. Der ist eingetragen. Mach ich jetzt den dB eater raus ändert sich zwar die Geräuschemission aber von der Leistung macht das nichts deswegen noch Betriebserlaubnis da aber Lärmbelästigung. Mach ich aber den race Auspuff drauf der genauso laut ist und genauso die Leistung steigert, den ich aber nicht eintragen kann sind wir wieder beim Ausgangspunkt.

Bauliche Veränderungen führen zum Verlust der Betriebserlaubnis.

Dafür ist der Fahrer selbst verantwortlich.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

@m-r-10

Was ist das denn für ein Vergleich?

Wenn ich ne M50 Brücke auf nen M52 Motor bauen will,muß ich massive Veränderungen an der Brücke oder am Rest des Motors vornehmen,damit das nachher alles so einwandfrei funzt,wie es das vorm Umbau mit dem Originalteil auch getan hat....

Das wird bei deinem Schläuchlein sicher NICHT der Fall sein....auch wird es dadurch keinen Leistungszuwachs ÜBER dem gesetzlich erlaubten Toleranzbereich geben....

Und um "verpfeifen" geht es hier nicht.....wenn die Leistungssteigerung ursächlich für den Unfall war,ist das eben ein rechtlich erlaubtes Mittel,um sich als Versicherer vor einer unberechtigten Auszahlung zu bewahren....

Es gibt noch so einige Teile,die nicht erlaubt sind,obwohl sie aus derselben Baureihe stammen.Lenkgetriebe aus dem M3 3,0 ist anders übersetzt,darf aber nicht in anderen E36 verbaut werden,da hier sonst die Zulassung erlischt.....und genau dasselbe ist es bei diesen halbgaren Motorumbauten,wo man Antriebstränge im Fahrzeug läßt,die für DEUTLICH weniger Drehmoment ausgelegt sind,als die nachher manchmal auch aufgemotzten Triebwerke rauspumpen.....

Das kann in einem schweren Unfall enden,wenn da im falschen Moment das falsche Bauteil aufgrund Überlastung aufgibt....trotzallem gibt es hier genug User,die meinen,das sei nicht so schlimm....

Und auch dazu sage ich:

Wenn so einer mal jemanden aus DEINEM Familien- oder Freundeskreis abräumt,WIRST du anders darüber denken!Da wird dir kein rechtliches Mittel zu schade sein,um dem zu zeigen,wo der Hammer hängt....

Aber solange man das nicht sieht,ist das alles nur ein Fall von "verpfeifen" und "ist doch nicht so tragisch".... :rolleyes:

 

Greetz

Cap

Außerdemwürde ich meinen Job verlieren, wenn ich den jenigen nicht "verpfeife". Wäre ja schließlich mein Job, die Unfallursache herauszufinden, als Unfallgutachter :)

am 18. Januar 2016 um 19:34

das ist ein schlechter vergleich, ich weiß, führt aber zu anderem abgasverhalten und kann somit zum erlöschen der betriebserlaubnis führen. mit dem Db killer wär ich mir gar nicht so sicher. da brauchst du bestimmt ne zange zum killer raus machen, das könnte man als modifikation sehen, wenn man will.

wie ne lesitungssteigerung von 10% für nen unfall verantwortlich sein kann, will ich auch mal sehen. n unfall, der mit 220ps passiert, kann auch mit 193 ps passieren.

aber darum gings mir auch gar nicht vordergründig in dem post, sondern eher darum, dass es nicht stimmt, dass die versicherung "nicht zahlt". sie können regress fordern (soweit ich weiß bis max 5000 euro), dein auto beschlagnahmen und dir den führerschein nehmen, natürlich kommst du wesentlich mehr in teufels küche als mit einem "legalen" auto. aber es ist nicht so, dass du jemanden, wie man so schön sagt, zum krüppel fährst, und dein leben lang dafür bezahlst.

die umbauten mit dem unterdimensionierten antriebsstrang sind aber leider größtenteils sogar vom tüv/dekra abgenommen, watt nu? lass mal so ne antriebswelle brechen, wer steht dafür grade? dein prüfer? du? die versicherung?

achja, falls jemand einen freund/familienmitglied oÄ von mir umfährt, wird das letze, was ich tun werde, sein, dass ich die schuld an seiner ansaugbrücke suche. für unfälle sind entweder technische oder fahrfehler verantwortlich. und wenn ne ansaugbrücke ausfällt, baut man dadurch keinen unfall. da finde ich ein TA fahrwerk oÄ wesentlich schlimmer, aber hey, das ist ja legal.

aber je mehr ich mich mit dem thema beschäfitge, desto mehr reg ich mich auf, ich weiß, dass es einige gibt, die nicht meiner meinung sind, aber ich werd dabei bleiben, die verantwortung ist generell beim fahrer zu suchen, und nicht biem auto (ausfallerscheinungen wie nicht funktionierende bremsen oder so mal außen vor).

was macht es für einen unterschied, ob jemand mit einem aufgemotzen "illegalen" auto überfordert ist, oder das ganze vorher ein prüfer abgesegnet hat?

in deutschland steht man einfach generell mit einem bein im knast, sobald man was macht, was über tieferlegungsfedern raus geht, aber hauptsache man macht immer strengere reglements und teurere preise für rennstrecken.

sorry für offtopic btw. maximale drehzahl ist bei 7200 für m50 und m52, 7000 ist die sichere grenze, was du einbaust und bezahlst, ist deine sache ;)

 

ich böser schelm werde mir bald nen illegalen ladeluftkühler kaufen, da ich leider den eingetragenen vom "524 TDS" nirgends finde :O soviel zum sinn und unsinn von eintragungen...

@m-r-10

Werd Politiker und ändere die deiner Ansicht nach unsinnigen Gesetze,dann brauchst dich darüber nimmer aufregen. ;)

Ich sag dir nur,wie es IST,nicht wie es mir persönlich besser gefällt....amerikanische Verhältnisse sind aber mit Sicherheit NICHT besser....

 

Greetz

Cap

am 19. Januar 2016 um 10:48

ich bezweifle leider, dass ich die dafür notwendigen qualifikationen habe :P

nein, sicher nicht, aber das wäre wiederum das andere extrem^^

Beim db-Killer bin ich sicher, wird mittlerweile so gehandhabt weil Gerichte entschieden haben, nur weil ein Motorrad lauter ist, ändert sich nicht das Fahrverhalten.

50 Euro, Null Punkte, killer rein, weiter gehts.

Wenn du einen Auspuff ohne E-Nummer hinmachst, dann biste fällig. Aber mit E und killer raus, nicht mehr, das kostet nur für die Lärmbelästigung.

Desweiteren, wenn der TÜV was abnimmt und genau deswegen passiert was, schätz ich der Prüfer muss ran. -Weiß ich aber nicht

am 19. Januar 2016 um 21:34

zurück zum thema.

einen motor mit hydrostösseln auf 7 ts u/ min zu drehen ist mehr als leichtsinn.

lange geht das nicht gut.

wenn schon drehzahlen, dann aber auch tassenstössel.

gruss

Der Ventiltrieb des M52 hält serienmäßig 7200u/min aus.Ab dann kann es zu Ventilflattern kommen,da die Federn nicht mehr hinterherkommen.

 

Greetz

Cap

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