mängelkarte
so wie beitrag schon sagt heute gabes für mein bmw von den blau weissen eine mängel karte. und zwar karm ich grade von der arbeit nachhause legt meine freundin mir ne mängel karte für mein bmw aufen den tisch und sagt jetzt hab ich 3 punkte und sie 3 punkte auf dem konto in flensburg..... *das wegen hab ich grade zimlich zoff* ich hab mich jetzt aber gefragt warum mängel karte wenn alles in ordnung am wagen ist und alle abes und eintragung vor handen sind.
jetzt folgendes problem freundin hat die mappe mit den abes nicht gefunden.
so da gabs erst mal für heckschürze schweller und frontschürze ein eintrag in die mägel karte. näste problem hab in pro scheinwerfer mit standlich ringen drine in der mänge karte steht scheinwerfer verändert. die ringe sind aber orginal drine. m5 spiegel hätten kein E zeichen stehn unter spiegel deutlich lesbar wurde aber auch bemängelt. motorhauben schloss währe defeckt weil die motor haube ca. 1 cm nach unten drück kann. das ist aber bei jeden bmw so das die motor haube troz geschlossener haube ca noch 1 cm runter drückbar ist. und wo ich den recht geben muss und lange nicht geschaut habe ist der punkt das meine reifen porös sind.
und jetzt den läzten eintrag den ich vorne und hiten nicht verstehe kotfügel nicht eigetragen ???? hab 2 eingeschweissete luft einlässe vorne in den kotfügelen die müssen doch nicht eingetragen werden wenn die verschweist sind oder sehe ich das flasch. eben so ist der rad lauf um 3cm verbreitert aber das muss man meines wissens auch nicht eintragen.
in der mängel karte steht das ich zur einer kfz werkstadt gehen soll die mängel beheben lassen soll. danach soll ich das vom tüv abstempelen lassen und die karte wieder vorlegen. heist das jetzt das ich weil die abes nicht vorlagen zum tüv fahren muss und das alles durch checken lassen muss ? und bis auf die reifen finde ich die möngel karte kompelt ungerecht kann ich da gegen irgendwie angehen
45 Antworten
Hmm und dafür wurde ihm also die Mängelkarte ausgestellt.Warum hat man ihm nicht einfach zur Auflage gemacht, die Bescheingungen in Zukunft mitzuführen uns diese vorallem auch nachzureichen, mit einer entsprechenden Frist...???
Hmm merkwürdig, ich kenne das eben nur mit ner Verwarnung (gegf. Gebühr) und der Auflage, den Wagen in einem gewissen Zeitraum wieder vorzuführen.Natürlich mit den nötigen Papieren und dann wird geschaut, ob das alles laut StVo/KBA auch Konform ist...
Ähnliche Themen
Vermutlich waren hier die massiven Karrosserie-Umbauten im Bereich der Kotflügel das Hauptproblem, welches die ganze Sache über den Rahmen einer Verwarnung gehoben hat.
....das sind doch hier alles nur Spekulationen !!!!!!!
Wenn sich die Staatsmacht sicher gewesen wäre, daß das Fahrzeug nicht den gültigen Vorschriften entspricht, hätte es an Ort und Stelle stillgelegt werden MÜSSEN !!! Da könnt ihr auf und nieder Hüpfen - ansonsten hätte sich der Polizist nicht den Vorschriften entsprechend verhalten ! Bis jetzt kann dem Thread-Ersteller nur zur Last gelegt werden, die ABE`s nicht mitgeführt zu haben.....das ist so, weil er/seine Freundin weiter fahren durfte.
...sicher wissen es aber einige hier wieder besser ?! 😎
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Weil einige Umbauten den Eindruck erweckten, daß sie nicht ganz den Vorschriften entsprechen.
"nicht ganz vorschriftsmäßig" ist auch was, was erst noch erfunden werden muss....
😁
Zitat:
Original geschrieben von schlimmsalabim
Da könnt ihr auf und nieder Hüpfen - ansonste ...sicher wissen es aber einige hier wieder besser ?! 😎
Tun wir aber NICHT, sondern diskutieren hier über ein Thema, wo es eben verschiedene Meinungen zu gibt.Entweder man beteiligt sich hier an dem Thema vernüftig oder aber garnicht.Und vor allem sollte man Unterstellungen vermeiden mit dem Hinweis das es WIEDER einige besser wissen...
Macht nicht gerade nen netten Eindruck...🙄
In den ABES steht klipp und klar, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nur weiterhin gewahrt bleibt, wenn die ABEs mitgeführt werden. Wenn diese fehlen, ist das wie ein eil mit TG, das aber nicht eingetragen ist. Die Mängelkarte ist somit begründet und rechtens. Außerdem sind poröse Reifen an sich schon ein ausreichender Grund, da dadurch die Verkehrssicherheit nichtmehr gewahrt ist.
...sollte nich so rüberkommen (deswegen auch dieser Kerl hier: 😎 ) - Schwamm drüber !
Tatsache aber ist und bleibt: Hätte die Rennleitung hieb- und stichfeste Beweise für ein nicht der STVO/STVZO entsprechendes Fahrzeug, hätte es sofort stillgelegt/beschlagnahmt werden müssen. Das heißt, es stellt sich überhaupt nicht die Frage, das FZ weiter fahren zu lassen.
Mängelschein nehmen, ab zum TÜV, ggflls. vielleicht ein paar andere Reifen aufziehen, aber porös ist nicht gleich immer porös, das kann jeder anders auslegen. Ist es nicht so, daß der Reifen 1,6mm Mindestprofiltiefe haben muss ? Wenn das erfüllt ist, sollte das koin Problem sein.
Zitat:
Original geschrieben von TommyGT 1.1
In den ABES steht klipp und klar, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nur weiterhin gewahrt bleibt, wenn die ABEs mitgeführt werden. Wenn diese fehlen, ist das wie ein eil mit TG, das aber nicht eingetragen ist. Die Mängelkarte ist somit begründet und rechtens. Außerdem sind poröse Reifen an sich schon ein ausreichender Grund, da dadurch die Verkehrssicherheit nichtmehr gewahrt ist.
fehlende ABE`s sind "nur" eine OWI, so zwischen 10 und 20 € kostet das. Kann man nachreichen bzw. man bekommt eben den Mängelschein und muss zum TÜV.
Zitat:
Original geschrieben von schlimmsalabim
....das sind doch hier alles nur Spekulationen !!!!!!!
Wenn sich die Staatsmacht sicher gewesen wäre, daß das Fahrzeug nicht den gültigen Vorschriften entspricht, hätte es an Ort und Stelle stillgelegt werden MÜSSEN !!! Da könnt ihr auf und nieder Hüpfen - ansonsten hätte sich der Polizist nicht den Vorschriften entsprechend verhalten ! Bis jetzt kann dem Thread-Ersteller nur zur Last gelegt werden, die ABE`s nicht mitgeführt zu haben.....das ist so, weil er/seine Freundin weiter fahren durfte.
...sicher wissen es aber einige hier wieder besser ?! 😎
So ist es.
Es ist imer wieder schön, wenn hier Leute mit technischem Halbwissen einen auf "Fred Wichtig" machen.
Hättest du dir den ersten Beitrag vom TE mal sorgfältig duchgelesen und würdest im weiteren über genügend technichen Sachverstand verügen, wäre dir sicherlich aufgefallen, dass die allgemeine Betriebserlaubnis für das hier in Rede stehende Fahrzeug real erloschen ist.
Von den von dir hier zitierten "Vorschriften" hat du mal einfach gesagt soviel Ahnung, wie eine Kuh vom Radfahren, also gar keine.
Du Tönst aber mit einer Inbrunst heraus, dass sich die Beamten hier nicht Gesetzeskonform verhalten haben.
Einfach Lächerlich dein Vortrag hier.
Sicherlich kommt dir auch nicht im entferntesten der Gedanke, dass die Executive hier
die Verhältnismäßigkeit der Mittel bereits zu Gunsten des TE gewahrt hat.
Selbstverständlich hätte das Fahrzeug auch mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden können. Verbunden mit:
Sicherstellung
Abschleppen durch ein örlichen Vertragsunternehmen
Beweissicherung durch einen KFZ- Sachverständigen
einhergehend mit einem schriftlichen Gutachten
Verwaltungsgebühren der Behörden
Erstellen einer Strafanzeige verbunden mit Rechtsanwaltkosten für den TE
und so weiter und fort.
Hier könnte ich noch einiges anführen.
Du soltest in Zukunft mal berücksichtigen, dass hier bei MT auch Leute mitlesen, die von solchen Dingen wirklich etwas verstehen
Im Gegensatz zu dir
Mit solchen Parolen magst du vieleicht an der Tanke bei einer Dose Bier vor deinen Kumpels Punkten können.
dass wars aber dann auch schon.
Also, in Zukunft: Wenn du nicht so richtig weist was Trumpf ist, halte dich lieber etwas zurück und Lerne fürs Leben...
Besser ist das.
Das Entgegenkommen der Beamten sollte der TE dadurch honorieren, daß er die geforderten Auflagen erfüllt und für die Zukunft unter Lebenserfahrung verbucht.
....wie ich schon geschrieben hatte: Ich musste meinen Weg zu Fuss fortsetzen, als ich mit dem Motorrad angehalten wurde. Mir wurde erklärt, dass das so sein muss (der hatte sogar den entsprechenden Gesetzestext dabei). Es wird eben nur mit unterschiedlichem Maß gemessen - Biker sind díe "Bösen" ! Dosenfahrer haben da in der Regel mehr Glück.
@ "Drehzahlkeller" oder wie du heißt....
Du hast wohl promoviert und machst jetzt einen auf Oberlehrer ??? Sicher bist du einer von denen, die auch noch nie zu schnell unterwegs waren....jedenfall "nie unverhältismäßig" - was du aufgrund der diversen Titel, die du sicherlich trägst auf deine Bedürnisse selbst anpassen kannst ?!
...selbstverständlich kannst du das wegen deiner gewandten Wortwahl auch dementsprechend bei einer Kontrolle vortragen und erwägst nicht einen Moment, im Unrecht zu sein ? 😛