Mängel und Probleme beim W177

Mercedes A-Klasse W177

Auch wenn es noch eine Weile dauert bis die ersten „richtigen“ Kundenfahrzeuge ausgeliefert werden, benötigt es eventuell diesen Thread.

Natürlich hoffe ich, dass hier so wenig wie nötig geschrieben wird und jeder vollkommen zufrieden mit seinem neuen Benz wird.

Bei manchen traten im W176 folgende Schwächen auf:
-Klappern und Knarzen
-Laute Windgeräusche
-Getriebeklappern
(-beim Vormopf empfanden manche das Fahrwerk zu hart)

—> Der W177 wird dies hoffentlich vollständig und bei jeden beheben

Anmerkung: Das hier soll kein Mecker, Nögler und Alles-schlecht-Reder Thread werden.

Beste Antwort im Thema

Habe ebenfalls kein Knarzen - in beiden W177 nicht. Einziges Problem bislang war in einem die fehlerhafte Dachbedieneinheit, die ja jetzt auch anstandslos getauscht wird 🙂.

Ich denke auch, dass hier mancher so mittlerweile ganz gezielt nach Macken jeglicher Art an seinem Fahrzeug sucht, denn die Anzahl der sich ständig hier beklagenden User beschränkt sich ja schon auf einen sehr überschaubaren Bereich 🙄.

Alleine wenn ich schon den "Hört ihr das Schwappen vom Benzin im Tank"-Thread lese 😰. Sorry, da muss man sich schon ernsthaft fragen: "Geht´s eigentlich noch?"

Versucht doch einfach mal (auch nur ein klein wenig wäre schon ein Anfang) euch an eurem Fahrzeug zu erfreuen. Jeder Wagen, egal von welchem Konzern, hat hier und da seine Macken. Insbesondere wenn es sich um ein komplett neu vorgestelltes Fahrzeug handelt. Und wenn ich mir jetzt mal so vorstelle, wieviele W177-Fahrer es gibt, wieviele davon hier angemeldet sind und dann noch dahingehend gegenüberstelle, wie verhältnismässig wenig, unterschiedliche Probleme es hier gibt (weil sind ja nicht gerade mehr als max. 20 User mit den nahezu selben Problemen) dann scheint das Auto im Allgemeinen ja ansonsten recht gut zu funktionieren 😉.

Ich komme jeden (wirklich jeden Tag von Montag bis Freitag) auf dem Weg zur Arbeit an mindestens einem von zwei größeren Mercedes-Händlern hier vorbei und kann dort sehen, welche Fahrzeuge da tagtäglich auf dem Hof zur Reparatur o.ä. stehen und wisst ihr was? Es sind nahezu null W177-Fahrzeuge die da stehen! Gemessen jedoch an dem Thread hier müsste man fast denken, dass da jeden Tag mindestens 10 A-Klassen stehen müssten.

Die Problematik mit der Dachbedieneinheit hat bspw. in meiner Werkstatt neben mir bislang nur ein einziger weiterer Kunde dieser Werkstatt. Und ich wohne 15 Kilometer von Stuttgart entfernt - sprich es fahren genug A-Klassen hier rum.

Versucht es doch einfach mal ein bissel ruhiger anzugehen. Es ist und bleibt letzten Endes immer nur noch ein Auto, über das ihr euch so aufregt. EIN AUTO Leute!!!! Kein Ärztepfusch, kein Unfall, keine Katastrophe oder Ähnliches, sondern einfach nur um EIN AUTO 😎.

Und bitte jetzt nicht wieder mit der "Aber für eine xx.000 €-Premium-Karre kann man das erwarten"-Keule kommen 🙁.

Mein Beitrag soll die Probleme der Betroffenen jetzt nicht herunterspielen, bitte nicht falsch verstehen. Aber was manche hier mit Begriffen wie "Mercedes verklagen", "des Betruges strafbar gemacht" usw. usw. in den virtuellen Raum werfen, halte ich doch für mehr als nur ein bisschen übertrieben...

In diesem Sinne...

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Wird alles über Garantie oder Kulanz abgewickelt?
Getriebe bzw Mechatronik ist nicht billig...

Habe das Auto keine 3 Wochen also muss es Garantie-Kulanz sein

Zitat:

@vlnr schrieb am 22. April 2020 um 16:25:35 Uhr:


Habe das Auto keine 3 Wochen also muss es Garantie-Kulanz sein

Die Aussage bringt Dich aber in der Frage nach Garantie nicht weiter. Wie lange Du persönlich das Auto hast ist völlig egal. War aber sicher auch von Dir anders gemeint.

Wie ich aus einem anderen Post entnehme ist der Wagen von 12/18 und deswegen besteht noch die gesetzliche Gewährleistung bis 12/20.

Das dürfte es besser treffen.

Gruß

Zitat:

@lukasOAE schrieb am 22. April 2020 um 17:21:12 Uhr:



Zitat:

@vlnr schrieb am 22. April 2020 um 16:25:35 Uhr:


Habe das Auto keine 3 Wochen also muss es Garantie-Kulanz sein

Die Aussage bringt Dich aber in der Frage nach Garantie nicht weiter. Wie lange Du persönlich das Auto hast ist völlig egal. War aber sicher auch von Dir anders gemeint.

Wie ich aus einem anderen Post entnehme ist der Wagen von 12/18 und deswegen besteht noch die gesetzliche Gewährleistung bis 12/20.

Das dürfte es besser treffen.

Gruß

Achtung, Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln.
Garantie=freiwillig (Hersteller kann Länge variieren, wie er möchte
Gewährleistung=gesetzlich (mind. 2 Jahre ab Kauf, kann bei Gebrauchten auf Ein Jahr im Kaufvertrag verringert werden)

Wenn er das Auto erst, wie er sagt, 3 Wochen hat, muss er sich auch noch nicht mit Dingen, wie Beweislastumkehr herumschlagen.
Selbst wenn MB sagt: Garantie nein, so gilt in diesem Fall: Gewährleistung ja, ohne Beweislastumkehr (Käufer muss sonst nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf beweisen, dass der Fehler bei Kauf schon
vorlag. Dies muss er in diesem Fall nicht, da erst 3 Wochen das Fzg. in seinem Besitz ist.)

Viele Grüße

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Eben, und da ich noch die Junge Sterne Und das Mercedes-Benz MB100 Garantie-Paket habe, welches beides bis 2022 geht, kann es nur meiner Meinung nach auf Kulanz/Garantie laufen.

Finde es echt ärgerlich, da ich eine A200 Probegefahren bin und meiner Meinung nach man die Schaltvorgänge überhaupt nicht gespürt hat, erscheint mir das beim A250 echt seltsam.

Zumal die A200 eine andere Kupplung verbaut hat als die A250. Aber wenn das Werk allein sagt ,Doppelkupplung‘ muss getauscht werden als Abhilfe, dann machen wir das eben mal.

Ärgerlich, aber bin an sich sonst sehr zufrieden mit der Kiste.

Zitat:

@vlnr schrieb am 22. April 2020 um 22:24:34 Uhr:


Eben, und da ich noch die Junge Sterne Und das Mercedes-Benz MB100 Garantie-Paket habe, welches beides bis 2022 geht, kann es nur meiner Meinung nach auf Kulanz/Garantie laufen.

Finde es echt ärgerlich, da ich eine A200 Probegefahren bin und meiner Meinung nach man die Schaltvorgänge überhaupt nicht gespürt hat, erscheint mir das beim A250 echt seltsam.

Zumal die A200 eine andere Kupplung verbaut hat als die A250. Aber wenn das Werk allein sagt ,Doppelkupplung‘ muss getauscht werden als Abhilfe, dann machen wir das eben mal.

Ärgerlich, aber bin an sich sonst sehr zufrieden mit der Kiste.

Ja, das ist wirklich ärgerlich, aber lass es dir dadurch nicht vermiesen.
Du bekommst neue Teile, welche dann niemand außer du ,,einfährt“ 😉

Zitat:

@nils499 schrieb am 22. April 2020 um 22:31:20 Uhr:



Zitat:

@vlnr schrieb am 22. April 2020 um 22:24:34 Uhr:


Eben, und da ich noch die Junge Sterne Und das Mercedes-Benz MB100 Garantie-Paket habe, welches beides bis 2022 geht, kann es nur meiner Meinung nach auf Kulanz/Garantie laufen.

Finde es echt ärgerlich, da ich eine A200 Probegefahren bin und meiner Meinung nach man die Schaltvorgänge überhaupt nicht gespürt hat, erscheint mir das beim A250 echt seltsam.

Zumal die A200 eine andere Kupplung verbaut hat als die A250. Aber wenn das Werk allein sagt ,Doppelkupplung‘ muss getauscht werden als Abhilfe, dann machen wir das eben mal.

Ärgerlich, aber bin an sich sonst sehr zufrieden mit der Kiste.

Ja, das ist wirklich ärgerlich, aber lass es dir dadurch nicht vermiesen.
Du bekommst neue Teile, welche dann niemand außer du ,,einfährt“ 😉

Ich frage mich dann, wie es denn nun mit dem Getriebeölwechsel aussieht, der ja bei der A-Klasse im laufe ihres Lebens mindestens 1 mal anfällt. Wird diese dann verschoben? Das Auto weiß ja im Grunde nicht, dass das Getriebe getauscht wurde... muss ich mal in Erfahrung bringen

Zitat:

@nils499 schrieb am 22. April 2020 um 20:49:15 Uhr:



Zitat:

@lukasOAE schrieb am 22. April 2020 um 17:21:12 Uhr:



Die Aussage bringt Dich aber in der Frage nach Garantie nicht weiter. Wie lange Du persönlich das Auto hast ist völlig egal. War aber sicher auch von Dir anders gemeint.

Wie ich aus einem anderen Post entnehme ist der Wagen von 12/18 und deswegen besteht noch die gesetzliche Gewährleistung bis 12/20.

Das dürfte es besser treffen.

Gruß

Achtung, Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln.
Garantie=freiwillig (Hersteller kann Länge variieren, wie er möchte
Gewährleistung=gesetzlich (mind. 2 Jahre ab Kauf, kann bei Gebrauchten auf Ein Jahr im Kaufvertrag verringert werden)

Wenn er das Auto erst, wie er sagt, 3 Wochen hat, muss er sich auch noch nicht mit Dingen, wie Beweislastumkehr herumschlagen.
Selbst wenn MB sagt: Garantie nein, so gilt in diesem Fall: Gewährleistung ja, ohne Beweislastumkehr (Käufer muss sonst nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf beweisen, dass der Fehler bei Kauf schon
vorlag. Dies muss er in diesem Fall nicht, da erst 3 Wochen das Fzg. in seinem Besitz ist.)

Viele Grüße

Und wie oft im Leben eines Autos zieht dann die Beweislastumkehr?

Bei jedem neuen Besitzer?

Ich frage nur aus Interesse, es gibt ja hier zumindest einen Vorbesitzer. Und aus dem Ursprungspost ging nicht hervor ob von Privat oder Händler gekauft wurde.

Die Aussage "ich habe das Auto erst 3 Wochen " ist da ggf. völlig unerheblich. Eher das Fahrzeugalter.

Aber alles gut, es scheint ja ein neues Getriebe von MB zu geben.

Gruß

Zitat:

@lukasOAE schrieb am 22. April 2020 um 22:53:51 Uhr:



Zitat:

@nils499 schrieb am 22. April 2020 um 20:49:15 Uhr:


Achtung, Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln.
Garantie=freiwillig (Hersteller kann Länge variieren, wie er möchte
Gewährleistung=gesetzlich (mind. 2 Jahre ab Kauf, kann bei Gebrauchten auf Ein Jahr im Kaufvertrag verringert werden)

Wenn er das Auto erst, wie er sagt, 3 Wochen hat, muss er sich auch noch nicht mit Dingen, wie Beweislastumkehr herumschlagen.
Selbst wenn MB sagt: Garantie nein, so gilt in diesem Fall: Gewährleistung ja, ohne Beweislastumkehr (Käufer muss sonst nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf beweisen, dass der Fehler bei Kauf schon
vorlag. Dies muss er in diesem Fall nicht, da erst 3 Wochen das Fzg. in seinem Besitz ist.)

Viele Grüße


Und wie oft im Leben eines Autos zieht dann die Beweislastumkehr?
Bei jedem neuen Besitzer?

Ich frage nur aus Interesse, es gibt ja hier zumindest einen Vorbesitzer. Und aus dem Ursprungspost ging nicht hervor ob von Privat oder Händler gekauft wurde.

Die Aussage "ich habe das Auto erst 3 Wochen " ist da ggf. völlig unerheblich. Eher das Fahrzeugalter.

Aber alles gut, es scheint ja ein neues Getriebe von MB zu geben.

Gruß

Darauf habe ich auch etwas rausfinden können:

Das Fahrzeug war von EZ bis 12/19 ein FleetSite Fahrzeug, heißt es hat wohl einem Mitarbeiter von Werk gehört, da das Fahrzeug auch in Böblingen in der Nähe von Stuttgart zugelassen war.

Laut Fahrzeughistorie hatte es diverse Beanstandungen, die alle behoben wurden.

Aber ja, es gibt was Neues spendiert, was nicht allzu dramatisch ist.

Ich habe das Fahrzeug in einer Niederlassung erworben.

Zitat:

@vlnr schrieb am 22. April 2020 um 22:24:34 Uhr:


Eben, und da ich noch die Junge Sterne Und das Mercedes-Benz MB100 Garantie-Paket habe, welches beides bis 2022 geht, kann es nur meiner Meinung nach auf Kulanz/Garantie laufen.

Kulanz ist freiwillig von Hersteller oder Händler. Darauf gibt es keinerlei Anspruch.

Kulanz ist beispielsweise, wenn dir nach Ablauf von Gewährleistung und evtl. Garantie der Motor verreckt und der Hersteller oder Händler einsieht, dass das etwas früh ist und sich an den Kosten beteiligt. Darauf hast du aber keinen Anspruch, er könnte genausogut sagen, dass du Pech gehabt hast und das nicht sein Problem ist.

Wenn du ein Garantiepaket hat, dann ist das nicht freiwillig, wie zuvor geschrieben, sondern es wurde vertraglich vereinbart und du hast dafür bezahlt, also einen Rechtsanspruch aufgrund vertraglicher Grundlage.

Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch aufgrund gesetzlicher Grundlage. Das muss nicht vereinbart werden und kann auch nicht eingeschränkt werden durch Vertrag.

3 Wochen nach Kauf bietet die gesetzliche Gewährleistung den weitestgehenden Schutz.

Übrigens kommt es öfter vor, dass Händler etwas als Kulanz verkaufen wollen, obwohl sie dazu verpflichtet wären. Oder sie verweisen auf Garantieversicherungen (mit schlechteren Bedingungen) obwohl der Anspruch von der gesetzlichen Gewährleistung gedeckt ist. Es ist immer ratsam zu wissen, welchen Anspruch man auf welcher Grundlage hat, daher sollte man diese Begriffe nicht verwechseln.

Zitat:

@lukasOAE schrieb am 22. April 2020 um 22:53:51 Uhr:



Zitat:

@nils499 schrieb am 22. April 2020 um 20:49:15 Uhr:


Achtung, Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln.
Garantie=freiwillig (Hersteller kann Länge variieren, wie er möchte
Gewährleistung=gesetzlich (mind. 2 Jahre ab Kauf, kann bei Gebrauchten auf Ein Jahr im Kaufvertrag verringert werden)

Wenn er das Auto erst, wie er sagt, 3 Wochen hat, muss er sich auch noch nicht mit Dingen, wie Beweislastumkehr herumschlagen.
Selbst wenn MB sagt: Garantie nein, so gilt in diesem Fall: Gewährleistung ja, ohne Beweislastumkehr (Käufer muss sonst nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf beweisen, dass der Fehler bei Kauf schon
vorlag. Dies muss er in diesem Fall nicht, da erst 3 Wochen das Fzg. in seinem Besitz ist.)

Viele Grüße


Und wie oft im Leben eines Autos zieht dann die Beweislastumkehr?
Bei jedem neuen Besitzer?

Ich frage nur aus Interesse, es gibt ja hier zumindest einen Vorbesitzer. Und aus dem Ursprungspost ging nicht hervor ob von Privat oder Händler gekauft wurde.

Die Aussage "ich habe das Auto erst 3 Wochen " ist da ggf. völlig unerheblich. Eher das Fahrzeugalter.

Gruß

Ich bin davon ausgegangen, dass er das Fahrzeug bei einem Händler erworben hat.
Ich glaube einfach, dass ein privater Kauf bei den Fahrzeugdaten relativ selten ist.

Die Gewährleistung hat nichts mit dem Erstkauf, bzw. Vorbesitzer zu tun.
Sie bezieht sich immer auf den eigenen Kaufvertrag, mit dem Händler.
Mein Händler muss mir 2 Jahre GW geben (bei gebrauchten Gütern ist das auf ein Jahr vom Händler reduzierbar, was im Kaufvertrag festzuhalten ist).
Das gilt bei jedem Kauf von einem gewerblichen Händler

Zum Thema Beweislastumkehr:
Tritt der Fehler in den ersten 6 Monaten auf, sitzt die Beweislast beim Händler. Der Händler müsste dabei beweisen, dass der Mangel beim
Kauf nicht vorlag, was relativ unmöglich ist. Das Gesetz geht davon aus: wenn in den ersten 6 Monaten ein Mangel vorhanden ist, war dieser schon vorher da, nur noch nicht offensichtlich.
Beispiel: fehlerhaftes Getriebe, wo ein Rucken erst nach 2 Monaten zu spüren ist, der Fehler aber schon länger da ist und sich jetzt erst richtig auswirkt.
Nach 6 Monaten nach Kauf liegt die Beweislast beim Käufer (Beweislastumkehr):
Ich muss als Käufer beweisen, dass der Mangel bei Kauf vorlag. Wie schwierig das ist, kann man sich sicher vorstellen. Vieles läuft dann über Gutachter etc. und zieht sich ewig hin

Wichtig: Wer vorher das Auto wie lange gefahren hat, ist völlig egal. Es zählt der eigene Kaufvertrag.

Ich hoffe es war verständlich. Das Thema ist ziemlich komplex, bzw. kursiert dazu im Internet auch ziemlich viel Quatsch.
Das hier ist aber aktueller kaufmännischer Stand, wie man es gelehrt bekommt.
Das man alles noch tiefer und ausführlicher erklären kann, ist klar.

Beim oben genannten Fall ist ja jetzt schon festzustellen, dass eine JungeSterne Garantie etc. vorhanden ist, womit also der „normale“ Kunde gar nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung in Berührung kommt, sondern die JS GARANTIE wählt.

Es gibt allerdings auch Kunden, die natürlich in so einem Fall sagen: keine Garantie; sondern bitte Gewährleistungsauftrag erstellen.

Unterschied:
Scheitert die Nachbesserung (Garantieauftrag): keine rechtlichen Folgen für die Werkstatt, außer die nochmalige Behebung des Problemes

Scheitert die Nachbesserung (Gewährleistungsauftrag): Rechtliche Folgen können durch den Kunden durchgesetzt werden; bis zur Rückgabe des Fzg., bei mehrfach gescheiterter Nacherfüllung.

Das wird einem natürlich ein AH, bzw. Hersteller nicht dem Kunden auf die Nase binden.
Zumindest kann man das als Niederlassungsmitarbeiter so festhalten 😉

Viele Grüße

Vielen Dank für die Ausführungen.
War mir so ausführlich nicht bekannt. Gebe ich zu.

Gruß

Zitat:

@lukasOAE schrieb am 23. April 2020 um 10:06:22 Uhr:


Vielen Dank für die Ausführungen.
War mir so ausführlich nicht bekannt. Gebe ich zu.

Gruß

Gerne doch 🙂

Noch eine kleine Ergänzung zu @nils499 hervorragenden Ausführungen:

Wie er schon sagte, bezieht sich die Gewährleistung immer auf den Vertrag zwischen mir und dem Verkäufer. Der Verkäufer ist üblicherweise ein Autohaus und nicht Mercedes. D.h. ich kann Gewährleistungsansprüche auch nur bei genau diesem Autohaus geltend machen und nicht bei Mercedes (dies sollte man in Hinterkopf behalten, wenn man sein Auto ein paar hundert Kilometer weit weg kauft, weil es z.B. günstiger ist und es keine zusätzliche Herstellergarantie gibt).

Die Junge Sterne Garantie auf der anderen Seite ist eine Herstellergarantie und von Mercedes so angelegt, dass ich meine Ansprüche bei jedem autorisierten Mercedes-Händler geltend machen kann.

Zitat:

@Javert20 schrieb am 23. April 2020 um 13:41:28 Uhr:


Noch eine kleine Ergänzung zu @nils499 hervorragenden Ausführungen:

Wie er schon sagte, bezieht sich die Gewährleistung immer auf den Vertrag zwischen mir und dem Verkäufer. Der Verkäufer ist üblicherweise ein Autohaus und nicht Mercedes. D.h. ich kann Gewährleistungsansprüche auch nur bei genau diesem Autohaus geltend machen und nicht bei Mercedes (dies sollte man in Hinterkopf behalten, wenn man sein Auto ein paar hundert Kilometer weit weg kauft, weil es z.B. günstiger ist und es keine zusätzliche Herstellergarantie gibt).

Die Junge Sterne Garantie auf der anderen Seite ist eine Herstellergarantie und von Mercedes so angelegt, dass ich meine Ansprüche bei jedem autorisierten Mercedes-Händler geltend machen kann.

Korrekt, super 🙂

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