Lupo-Motor festgefahren?!

VW Lupo 6X/6E

Wir besitzen einen 99er Lupo 1,0l.
Passiert ist das ganze vorgestern - wir fuhren los und plötzlich leuchtet die Öllampe. Kurzer Stop an der Tankstelle, 1 l Öl nachgekippt, nach zwei Minuten Weiterfahrt ließ die Beschleunigung nach bis zum totalen Stillstand. Die Zündung sprach noch an, aber der Motor war tot. Ich tippte auf den Zahnriemen, doch die feinen Herren in der VW-Werkstatt meinten nur, daß der untere Teil des Motors festgefahren sei und der Rumpf nun ausgetauscht werden müsse (mehr als 3000€!!!). Nun frage ich mich - bei regelmäßiger Inspektion, Ölwechsel und Frostschutz - wie kann denn sowas sein? Und überhaupt scheint mir der Lupo auch mit kleineren Bauteilen, wie die Sitzhebel etc., so seine Probleme zu haben. Wer kennt sich bitte aus und kann mir sagen, wie soetwas passieren kann.
Danke für jede Antwort.
Marco.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

wir fuhren los und plötzlich leuchtet die Öllampe. Kurzer Stop an der Tankstelle

Wenn die Öllampe leuchtet SOFORT rechts ranfahren den Motor ausstellen! Normalerweise ist sobald die Ölwarnleuchte leuchtet oft/meist schon zu spät, aber sofort den Motor ausstellen ist das erste und einzige was man machen kann und muss wenn die Warnlampe leuchtet.

Zitat:

Die Automobilkonzerne machen ja fast keinen Gewinn an den Autos selbst.

Ja nee, ist klar. Was denkst du warum die meisten Autohersteller noch wahnsinnig Prozente geben können und besonders bei Firmen nochmal ordentlich runter gehen können mit dem Preis?? Weil keine Marge drauf ist?! Und ja 500-1000€ Gewinnmarge sind viel, wenn man sich die Verkaufszahlen anschaut.

Zitat:

Warum sollte man dir einen Motor für 2000 € schenken. Ist doch verschenktes Geld.

Vielleicht weil Kulanz, Kundenservice schon im Preis mit einkalkuliert ist?! Frag mal einen Kaufmann was in einem Listenpreis bereits alles einberechnet ist gewöhnlicherweise: Selbstkosten, Service u. Reklamationen, Rabatte, Skonto, Provisionen etc.

Das sind alles Werte die NATÜRLICH schon im Preis mit einkalkuliert sind und den Reingewinn NICHT beeinträchtigen!

Das ist kaufmännische Grundlage und lernt man in jeder Handelsschule und Kaufmannslehre (=gelernter Kaufmann).

Außerdem: Die 2000€ sind der Endkundenpreis, wenn man Steuern usw. abzieht und die Selbstkosten des Herstellers betrachtet, dann "kostet" VW selbst der Motor nichtmal die Hälfte...

Zitat:

du keine Miete zahlst und nach 10 Jahren sagst du das Dach ist kaputt, kauf mir ein neues! Also wo soll da bitte der Anreiz sein dir einen Motor zu schenken?

Total wirres Beispiel?! Wie erläutert: Wenn ich WEIß (weil es Fakt ist...) dass du im Mietpreis schon etwaige Reparaturen an der Wohnung raufgeschlagen hast und dann womöglich etwas kaputtgeht wo du als Vermieter Schuld dran hast, weil du beim bauen des Hauses gepfuscht hast - dann hast du das selbstverständlich auch zu bezahlen.

Zitat:

Also wo soll da bitte der Anreiz sein dir einen Motor zu schenken?

Ganz einfach dann kauft er sein nächstes Auto eben bei Toyota...

Genau diese kaltschnäuzige Arroganz in der Servicewüste Deutschland führt ja dazu und hat ja dazu geführt das die Autokäufer dann eben bei Marken kaufen die dafür bekannt sind die Sachen die sie selbst verbockt haben auch auszubaden...

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@Christina

ja es steht im Handbuch das man sofort anhalten soll und den Motor abstellen. Weiteres solltest du im eigenen Interesse besser nachlesen, für die Zukunft....

Morgen.

@SiebterKlabaute
Zitat:
"ich gehöre nun auch zu den Leidtragenden.
Heute hat sich mein Polo verabschiedet, und das mit 130 auf der Autobahn, ging recht schnell.

Wie sieht es denn nun mit Sammelklagen aus?
Habe sofort bei VW wegen Kulanz angefragt und morgen wollen die mich zurückrufen.

Fest steht das ich bei keinem Entgegenkommen von VW die Sache dem Rechtsanwalt übergebe.

Mann jetzt ist die Kiste endlich bezahlt und dann ist der Motor am *****.

Das war mein erster und letzter Polo."

Eingefrorene Motoren fahren doch nur ein paar Meter, oder?
Vielleicht ist der Zahnriemen gerissen?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von americanpatriot


tobias ..... bitte schreib nichts mehr .... du machst dich selber lächerlich und dein obergescheites geschreibsel ist so peinlich, dass ich mich ständig für dich mitschäme.....

??? Tolle Begründung...

Peinlich ist es nur, wenn man selber keine Argumente hat oder so einen komischen Usernamen verwendet...

Hallo !

Ich hatte im Dezember ´02 den Motorschaden und hatte davon schon berichtet. Mir wurden 100 % Materialkosten und 50 % Lohnkosten erstattet was ich aber zuwenig finde weil ich selbst keine Schuld habe. Nun habe ich eine Beschwerde an Volkswagen AG VK 8 per Fax geschickt das soll dort die höchste Kulanzentscheidung sein. Mal gucken was da so kommt.

Ansonsten war ich schon mal beim Anwalt aber ich denke eine Sammelklage würde mehr Druck ausüben also warum schließen wir uns nicht zusammen ?

Gruß Tanja

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Eine Frage: Kann ich mir einen Anwalt von meiner KFZ-Rechtschutz Versicherung nehmen, oder ist da jemand anders zuständig?

VW - kulanz

was den "Kulanzanteil" betrifft haben wir am 7.1 für einen Lupo 1.0, 26Tsdkm, EZ1/99, 75% der Gesamtkosten zugesagt bekommen, nachdem der Wagen seit 12.12. in der Werkstatt rumstand und zuerst nur 50% Kulanz angesagt waren.

Von dem direkt an VW gestellten Kulanzantrag haben wir bisher außer einer Empfangsbestätigung nichts gehört.

Rechnung für den Austausch haben wir noch nicht gesehen da der neue Motor nicht richtiig funktioniert (kann im Warmzustand keine konstante Leerlaufdrehzahl halten...?). Die Leute von VW sind zwar sehr nett, aber derzeit auch absolut ratlos woran es liegen könnte.

Was juristische Schritte betrifft, hatten wir zweimal bei den ADAC-Juristen angefragt
Antwort:
"aus juristischer Sicht kann im vorliegenden Fall - wie bereits dargestellt
- nur eine Kulanzlösung seitens VW in Betracht kommen."

Wir denken, daß man sich nochmal juristisch aufklären lassen müsste ob nicht eventuell die Vertragswerkstatt, die die letzte Inspektion ausgeführt hat und nachweislich von diesem Problem Kenntnis hatte, in Regress gebracht werden kann.

Ansonsten noch die Bitte an alle, das Problem nochmal den Leuten vom ADAC- Technikreferat zu mailen. Vielleicht bekommen wir in das ADAC-Blatt ja noch einen Artikel rein.

Zitat:

Original geschrieben von Tobias123


??? Tolle Begründung...
Peinlich ist es nur, wenn man selber keine Argumente hat oder so einen komischen Usernamen verwendet...

danke für die bestätigung tobias 1 2 3 . . .

recht hat tobi schon. wenn das schnickschnack für dich ist, dann kauf ihm nen neuen motor.
außerdem ist america zu uncool um es zu lieben 😉

Vit

Morgen.

@Vit: Uncool ist noch untertrieben.

Na? Die neue Auto-Bild gelesen?

"Die Entwicklung einer effektiven Nachrüstlösung.....ist vor kurzem technisch fertig gestellt worden. Sobald ausreichend Verfügbar, können die Autos im Rahmen einer Feldmaßnahme umgerüstet werden"

Was heisst das? Rückruf? Müssen die betroffenen alles selber tragen? Wie lange dauert das?

Alle Klarheiten beseitigt.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Vit


recht hat tobi schon. wenn das schnickschnack für dich ist, dann kauf ihm nen neuen motor.
außerdem ist america zu uncool um es zu lieben 😉

Vit

neee, der hat doch kein zeit, muss doch ab in den golf (nicht den von vw!) und böse macht besiegen 😉

Feldmaßnahme würde ich als Rückrufaktion deuten. Und die sind normalerweise kostenlos für den Kunden. Anscheinend haben die nur was länger gebraucht, für sich selbst eine günstige Lösung zu suchen, während sie den Kunden vorher immer diese 200 Euro teure Lösung angeboten haben.
Aber normal ist diese Strategie trotzdem nicht.
Neulich hat BMW in den USA ne Rückrufaktion für mehree 1000 M3 gestartet. Grund war die hohe Wahrscheinlichkeit eines Motorschadens. Die genaue Ursache kenn ich auch nicht mehr. Aber interessant finde ich, wie sie das Problem gelöst haben: Bei allen betroffenen M3 wurde einfach der Motor getauscht 😉 Das nen ich Kundenservice. Denn rein kostentechnisch hätten sie auch solange warten können, bis der Kunde den Schaden hat und ihn dann beheben.

Zitat:

Original geschrieben von CALVA


Was heisst das? Rückruf? Müssen die betroffenen alles selber tragen? Wie lange dauert das?

Alle Klarheiten beseitigt.

Gruß

Hi...

Mich würde auch interessieren, was mit den Leuten passiert, die z.B. ihr Fahrzeug verkauft haben...
Ich habe ja, wie schon beschrieben, einen höheren Schaden als 3000€, da der Wiederverkaufswert mit Motorschaden mal eben ca. 600€ geringer war als "normal".

Es kann ja irgendwie nicht sein, dass man dazu gezwungen wird, einen neuen Motor einbauen zu lassen. Wenn VW z.B. nur 50% übernimmt, dann muss man mal eben so 1500€ rumliegen haben. Ich bekomme 0%, da mein Checkheft ungepflegt war (warum soll ich das Checkheft pflegen, wenn ich hinterher trotzdem 50% bei der erweiterten (!) VW-Kulanz bezahlen soll? Was wäre denn die "normale Kulanz", 10%? Ölwechsel und Bremsscheiben austauschen kann ich selber machen... Wann ein neuer Zahnriemen notwendig ist, kann ich anhand eines Kalendars sagen. Außerdem war mein Arosa so oft in der Werkstatt, dass ich nicht nochmal anschließend freiwillig meinen Wagen abgeben würde...).

Ich könnte mir vorstellen, dass viele Leute einfach nicht das Geld haben, die Reparatur zu bezahlen... Bei mir war es so, bzw. ich würde allein aus Prinzip ausschließen wollen, dass VW durch einen Serienfehler auch noch an mir verdienen...

Wenn nun irgendwann (?!?) irgendein VW-Heini entscheiden sollte, dass es doch eine Rückrufaktion geben wird, was passiert mit den Leuten, wie mir?

Oder andere Leute, die unbedingt mobil sein müssen, haben sich evtl. auch von ihrem Fahrzeug getrennt, da ja laut AutoBild, die Reparaturen unendlich lange dauern...

VW kann doch die Leute nicht in eine finanzielle Notlage versetzen, so dass sie, so wie gerade beschrieben, handeln müssen und entscheiden dann ein halbes Jahr später, dass sie den Schaden doch übernehmen...

Oder: Wenn die Sache in Zukunft noch höhere Wellen schlagen sollte, was ist mit den zigtausenden VW-Kunden, die ihr Fahrzeug wieder verkaufen wollen? Wenn ich unter Mobile.de einen Polo suchen würde, sind ca. 50% der Fahrzeuge mit dem besagten ALU-Motor ausgestattet... Wer will diese Autos noch kaufen? Selbst mit der Zusatzheizung kann der Motor immer noch einfrieren... Diese Notlösung senkt zwar die Wahrscheinlichkeit eines Einfrierens, aber wenn es mal richtig kalt ist, würde ich niemals mit solch einem Auto losfahren wollen...

Mittlerweile kenne ich übrigens schob direkt (!) 10 Leute mit einem Motorschaden. Nicht über das Internet, sondern persönnlich. Hier in Braunschweig und Wolfsburg muss es ganz schlimm gwesen sein. Allein drei Lupo-Fahrer sind von meinem Sportkurs betroffen, zwei Polofahrer arbeiten im Studentenwerk, die Mutter eines anderen Freundes, im Bus wurde ich deswegen angesprochen...

Unglaublich...

Hallo,

also mal was zur rechtlichen Grundlage:

In Betracht kommt vorerst das Privatrecht, das die allgemeine Basis bildet:

§ 433 (1) 2 BGB:
"Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."

Konstruktionsfehler = Sachmangel

gem. § 437 Nr.1 BGB gilt:
"Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzung der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nichts anderes bestimmt ist, nach § 439 Nacherfüllung verlangen.

§ 439 BGB:
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die LIeferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zutragen.

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der NAcherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

Desweitern kommt das Produkthaftungsgesetz in Betracht:

§ 1 ProdHaftG:
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.

(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
1. er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
2. nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,
4. der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
5. der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.

(4) Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Ist streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 oder 3 ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast.

Hier sehe ich das Hauptproblem. Ich denke nicht, dass VW offiziell Zugeben wird, dass sie da einen fetten Konstruktionsfehler gemacht haben. Selber werden sie es sich garantiert nicht nachweisen und als Geschädigter hat man auch so gut wie keine Chance. VW wird gem. § 1 (2) Nr.5 einfach sagen, dass Sie es zu der Zeit einfach nicht wussten. Wie soll man das bitte beweisen ?

cHRIBE

beweisen kann man das nicht oder nur schwer, man kann nur darauf verweisen, dass vw ab kalenderwoche 45 des jahres 2000 die zusätzliche kurbelgehäusedurchlüftung (>55kw mit aktiver beheizung) serienmäßig eingebaut hat, also das teil, was man jetzt nachrüsten lassen kann.
danke für den rechtlichen kram, werde den bei meinem kulanz-antrags-schreiben, das ich nach wolfsburg schicken werde, mit einfließen lassen. ich kann es nämlich nicht einsehen, warum ich für ein auto, dass ich vor ca. 4 monaten bei einem vw-händler gekauft habe, jetzt noch mal 200€ aus eigener tasche für diesen nachrüst-kit zahlen soll.

Hallo !

Mir wurde in der VW Werkstatt gesagt das ab der 20 Kalenderwoche im Jahr 1999 diese Zusatzheizung serienmäßig eingebaut wurde.

Ab welchem Zeitpunkt wurde nun die Zusatzheizung serienmäßig eingebaut?

Gruß
Tanja

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