Lupo-Motor festgefahren?!

VW Lupo 6X/6E

Wir besitzen einen 99er Lupo 1,0l.
Passiert ist das ganze vorgestern - wir fuhren los und plötzlich leuchtet die Öllampe. Kurzer Stop an der Tankstelle, 1 l Öl nachgekippt, nach zwei Minuten Weiterfahrt ließ die Beschleunigung nach bis zum totalen Stillstand. Die Zündung sprach noch an, aber der Motor war tot. Ich tippte auf den Zahnriemen, doch die feinen Herren in der VW-Werkstatt meinten nur, daß der untere Teil des Motors festgefahren sei und der Rumpf nun ausgetauscht werden müsse (mehr als 3000€!!!). Nun frage ich mich - bei regelmäßiger Inspektion, Ölwechsel und Frostschutz - wie kann denn sowas sein? Und überhaupt scheint mir der Lupo auch mit kleineren Bauteilen, wie die Sitzhebel etc., so seine Probleme zu haben. Wer kennt sich bitte aus und kann mir sagen, wie soetwas passieren kann.
Danke für jede Antwort.
Marco.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

wir fuhren los und plötzlich leuchtet die Öllampe. Kurzer Stop an der Tankstelle

Wenn die Öllampe leuchtet SOFORT rechts ranfahren den Motor ausstellen! Normalerweise ist sobald die Ölwarnleuchte leuchtet oft/meist schon zu spät, aber sofort den Motor ausstellen ist das erste und einzige was man machen kann und muss wenn die Warnlampe leuchtet.

Zitat:

Die Automobilkonzerne machen ja fast keinen Gewinn an den Autos selbst.

Ja nee, ist klar. Was denkst du warum die meisten Autohersteller noch wahnsinnig Prozente geben können und besonders bei Firmen nochmal ordentlich runter gehen können mit dem Preis?? Weil keine Marge drauf ist?! Und ja 500-1000€ Gewinnmarge sind viel, wenn man sich die Verkaufszahlen anschaut.

Zitat:

Warum sollte man dir einen Motor für 2000 € schenken. Ist doch verschenktes Geld.

Vielleicht weil Kulanz, Kundenservice schon im Preis mit einkalkuliert ist?! Frag mal einen Kaufmann was in einem Listenpreis bereits alles einberechnet ist gewöhnlicherweise: Selbstkosten, Service u. Reklamationen, Rabatte, Skonto, Provisionen etc.

Das sind alles Werte die NATÜRLICH schon im Preis mit einkalkuliert sind und den Reingewinn NICHT beeinträchtigen!

Das ist kaufmännische Grundlage und lernt man in jeder Handelsschule und Kaufmannslehre (=gelernter Kaufmann).

Außerdem: Die 2000€ sind der Endkundenpreis, wenn man Steuern usw. abzieht und die Selbstkosten des Herstellers betrachtet, dann "kostet" VW selbst der Motor nichtmal die Hälfte...

Zitat:

du keine Miete zahlst und nach 10 Jahren sagst du das Dach ist kaputt, kauf mir ein neues! Also wo soll da bitte der Anreiz sein dir einen Motor zu schenken?

Total wirres Beispiel?! Wie erläutert: Wenn ich WEIß (weil es Fakt ist...) dass du im Mietpreis schon etwaige Reparaturen an der Wohnung raufgeschlagen hast und dann womöglich etwas kaputtgeht wo du als Vermieter Schuld dran hast, weil du beim bauen des Hauses gepfuscht hast - dann hast du das selbstverständlich auch zu bezahlen.

Zitat:

Also wo soll da bitte der Anreiz sein dir einen Motor zu schenken?

Ganz einfach dann kauft er sein nächstes Auto eben bei Toyota...

Genau diese kaltschnäuzige Arroganz in der Servicewüste Deutschland führt ja dazu und hat ja dazu geführt das die Autokäufer dann eben bei Marken kaufen die dafür bekannt sind die Sachen die sie selbst verbockt haben auch auszubaden...

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Zitat:

Original geschrieben von David1983


Ich vermute allerdings, dass der Verkäufer mich total über den Tisch gezogen hat. Mein Arbeitsweg führt direkt am Haus (im Industriegebiet) des Verkäufers vorbei und seltsamerweise stehen dort jede Woche andere Autos aufm Hof zum Verkauf.

Oder habe ich da nun den schwarzen Peter gezogen?

ich hoffe innigst dein posting hier bezog sich auf vermutlichen FROSTSCHADEN. ansonsten wäre das OT.

da der

frost

schaden (davon ist auszugehen) tatsächlich

ohne ahnung des verkäufers eingetreten scheint(wie bei allen lupo-besitzern)

, hast du in der tat den schwarzen peter!

Natürlich ist das OT. Aber warum er deshalb im den Schw. Peter zwangsläufig haben soll, ist mir unklar. Natürlich muss er nen bissl aktiv werden, wenn der Verkäufer der Meinung ist, er müsse keine Gewährleistung erbringen.
Aber das Argument, er sei Privatverkäufer, ist im Grunde genommen genauso eine Schutzbehauptung wie z.B. die Version, der Lupo sei nicht mangelhaft, weil die bei dem Frost immer kaputtgehen würden und das Stand der Technik sei.

Da muss man leider etwas aktiv werden und nicht hier im Forum rumposten.

1x Google:

Um die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen, werden von Gebrauchtwagenhändlern gelegentlich Vereinbarungen getroffen, denen zufolge das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug, zum Ausschlachten oder als Schrott verkauft wird. Solche Vereinbarungen sind zwar grundsätzlich zulässig, wenn sie tatsächlich gewollt sind und mit der Realität übereinstimmen. Bedenklich wird es allerdings, wenn ein angebliches "Schrottfahrzeug" mit neuem TÜV verkauft wird oder wenn bereits der verkehrsübliche Kaufpreis dagegen spricht, dass das Fahrzeug zum Ausschlachten verkauft wurde.

Tritt in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Gebrauchtfahrzeugs ein Motordefekt auf, ist der Käufer allerdings nicht aller Sorgen ledig. Vielmehr verlangt der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 02.06.2004 vom Käufer den kaum zu erbringenden Nachweis, dass der Defekt auf einen Mangel des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzuführen ist und dass der Motorschaden nicht etwa auf einem Fahrfehler des Käufers beruht (BGH NJW 2004, 2299).

www.gidf.de

Was willst Du damit genau sagen???
Bitte besser das Urteil lesen, dann wird der Knackpunkt klarer:
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/viiizr329_03.htm

Das Urteil ist auf den Fall ev. nur teils übertragbar, denn da ging es um die Frage, ob der übergeprungene Zahnriemen auch auf nen Verschalter zurückzuführen sein könnte und deswegen übergesprungen ist schon nach 10000 km. Zumindest war das nicht auszuschließen.

Das Problem ist, dass man den Mangel bzw. die Ursache selbst schon darlegen und beweisen muss. Nur eben die Anfänglichkeit nicht.
Bei nem eingefrorenen Motor dürfte es jedoch deutlich einfacher der Fall sein, eine Fehlbedienung des Fahrers auszuschließen, so dass der Mangel beim Fahrzeugkauf vorgelegen haben muss. Braucht man aber ggf. nen Gutachter für, wenn die Gegenseite vernünftig bestreitet.

Es ist schon richtig, dass man bei solchen Fällen seinen Spaß hat, wenn die Gegenseite gut beraten ist.
Muss man halt sehen, wie weit man ohne Rechtsschutz geht. Aber es deswegen gar nicht zu versuchen, halte ich für absurd!

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Der Sachverhalt ist nicht ganz einfach.

Wenn ich für den K argumentieren wollte, dann würde ich sagen, dass der VK klar gewerblich handelt (vorausgesetzt, dass da tatsächlich "jede Woche andere Autos zum verkauf stehen"😉 und ein Motorschaden innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe durch einen schon bei der Übergabe bestehenden (Konstruktions-)fehler am Auto entstanden ist.

Wollte ich für den VK argumentieren, dann sagte ich, dass alleine der Umstand, dass ich mein verkehrsgünstig gelegenes Grundstück ab und zu auch Bekannten zur Verfügung stelle damit diese dort ihre Gebrauchtwagen für vorbeifahrende Berufspendler sichtbar ausstellen können keine gewerbliche Tätigkeit und schon gar keinen Autohandel darstellt. Daher sei die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen worden. Hilfsweise würde ich noch anführen, dass der zum Motorschaden führende Fehler ein seit Jahren (oder sogar Jahrzehnten?!?) bekannter Konstruktionsfehler dieses Modells sei, von dem der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs wusste (oder es zumindest grob Fahrlässig nicht wusste). Somit stellt dieser Fehler - gerade auch beim Gebrauchtkauf - keinen Sachmangel, sondern eine bekannte Eigenschaft dar.

Wenn ich schliesslich als Käufer für mich das meiste rausholen würde, dann wäre meine Argumentation folgendermaßen: "Wir wissen beide, dass Du dir mit Gebrauchtwagenhandel ein kleines Zubrot verdienst. Jetzt haben wir zwei Möglichkeiten: Entweder, wir lassen gerichtlich klären, ob das schon eine gewerbliche Tätigkeit ist - ein Umstand, für den sich im Zweifellsfall auch das Finanzamt interessiert - oder wir reden wie vernünftige Menschen darüber, den Schaden vernünftig aufzuteilen.....

Gruss,
Chip

Jo, so seh ichs im Ergebnis auch. Klappt aber nur, wenn der Gegner keine Rechtsschutz hat, die dafür zahlen würde...

Dazu noch der Hinweis, dass die Konkurrenz und die Innung auf die im Internet eingestellten Angebote hingewiesen wird, wenn es zu keiner einvernehmlichen Regelung kommt. Glaubt mir, die Abmahnung dann wird nämlich kommen, entweder von der Innung direkt oder einem anderen Händler.
Die Innung geht regelmäßig die Inetrnetangebote durch. Auffliegen tut man normalerweise nur, wenn man privat anbietet und gleichzeitig ne Firmenhomepage hat. Ansonsten meist nur nach Hinweis...

Man muss nur schon ev. einen gewissen Druck aufgebaut haben, damit es zu vernünftigen Verhandlungen kommt. Das liegt daran, dass zu viele Leute, selbst wenn sie im Recht sind, nur drumherumreden, aber am Ende sowieso nichts passiert, wenn man es aussitzt. Man muss also schon irgendwie signalisieren, dass Aussitzen der lästigere Weg ist.

Zitat:

Original geschrieben von gato311


Jo, so seh ichs im Ergebnis auch. Klappt aber nur, wenn der Gegner keine Rechtsschutz hat, die dafür zahlen würde...

Wenn er ne Gewerberechtschutz hat, dann hat er auch ein Gewerbe -> die RS würde schon den Antrag auf Kostenübernahme ablehnen, wenn er einen Prozess darum anfangen will, dass er kein Gewerbe hat.

Wenn er nur ne Privatrechtschutz hat, dann zahlt die nicht, wenn das Gericht später feststellt, dass der fragliche Verkauf einer gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist.

Daher hilft ihm eine RS in diesem Fall gar nichts! Es geht ja (im ersten Schritt) nicht darum, ihm nachzuweisen dass er einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, sondern nur darum, ihm die möglichen (finanziellen) Konsequenzen aufzuzeigen, falls ein Gericht dies später so sehen würde...

Gruss,
Chip

Naja, ist ne Frage, wie man den Fall der Rechtsschutz verkauft...
Ich denke schon, dass es da ggf. Mittel und Wege gibt, als Beklagter wegen Schadensersatz aus nem Gebrauchtwagenverkauf (formal von privat) von einer privaten Rechtsschutz zu bekommen.
Ob die am Ende zahlt, ist ne andere Frage. Soweit denken viele aber nicht, die auf die Art und Weise nen Geschäft betreiben.

Der TE wird entscheiden müssen, was er macht.

Zitat:

Original geschrieben von chipart


Wenn ich schliesslich als Käufer für mich das meiste rausholen würde, dann wäre meine Argumentation folgendermaßen: "Wir wissen beide, dass Du dir mit Gebrauchtwagenhandel ein kleines Zubrot verdienst. Jetzt haben wir zwei Möglichkeiten: Entweder, wir lassen gerichtlich klären, ob das schon eine gewerbliche Tätigkeit ist - ein Umstand, für den sich im Zweifellsfall auch das Finanzamt interessiert - oder wir reden wie vernünftige Menschen darüber, den Schaden vernünftig aufzuteilen.....

Gruss,
Chip

Danke für diesen Hinweis. Ich habe ihn damit konfrontiert. Nun bat er um etwas Bedenkzeit.

Ich kann wunderbar damit leben, wenn die Kosten gerecht aufgeteilt werden. Einen Austauschmotor habe ich auch schon gefunden.

Ich verstehe ja auch, dass der VK nicht im Motor drinsteckt, wie er immer argumentiert, aber der soll mich nicht aufs Korn nehmen.

Wenn ich weiß wie es ausgeht, dann schreibe ich wieder.

😛 Meine Schwiegermutter bekam gerade von der Werkstatt die Supernachricht, dass ihr Lupo abholbereit ist. Es wurde kostenlos ein Austauschmotor eingebaut und die Kupplung erneuert, sie muß lediglich die Kupplung, Motoröl und Kühlwasser bezahlen.
Es hat so lange gedauert, weil es Lieferschwierigkeiten gibt, was die Motoren betrifft. 😁

@jaguaryx: Toll! Wie hast du das denn geschafft? habe auch das Pech gehabt gestern auf dem Weg zur Arbeit. Versuche es auch gerade über einen Kulanzantrag bei VW... Ist echt ein Hammerding. Bin sowas von wütend! Meiner hat noch keine 100tkm runter.

Zahnriemenwechsel und Kupplung stünden theoretisch demnächst an. Angenommen ich lasse den Motor reparieren und dann noch die anderen beiden Sachen machen lassen, was kostet mich ein neuer Zahnriemen und eine neue Kupplung in etwa?

Danke und Gruß

Lupolise

Zitat:

Original geschrieben von Lupolise


... Wie hast du das denn geschafft? ... Angenommen ich lasse den Motor reparieren... , was kostet mich ein neuer Zahnriemen und eine neue Kupplung in etwa?

Moinmoin,

wie ich einige Beiträge zuvor schrieb, hatte ich direkt bei VW angerufen. Fünf Tage später bekam ich telefonisch die Kulanzzusage, wenn der Schaden tatsächlich der geschilderte wäre. In der VW-Werkstatt wurde der Schaden begutachtet und bestätigt, woraufhin kostenlos der Motor getauscht wurde.

Wenn Du das auch durchbekommst, brauchst Du Dir über den Zahnriemen keine Gedanken machen, weil der am Austauschmotor neu ist. Für die neue Kupplung, Motoröl und Kühlflüssigkeit hat meine Schwiegermutter insgesamt 390 Euro bezahlt.

Moin, so kann mir einfach leider nicht alle Seiten durchlesen, gebe jetzt nach 12 auf 😉!!!!
Wenn ich mir ein Lupo zulege bj 98 der noch keine zusatzheizung hat, bekomme ich die dann nachträglich noch eingebaut von VW wenn alle Service eingetragen sind (die ersten 4 bei VW, Rest offene Werkstatt alles im Scheckheft festgehalten) will ja nicht das er sich nen schnupfen holt!!!

DANKE

Bei nem 12 Jahre alten Auto wird Dir VW was pfeiffen 😁

Die Heizung beschert Dir auch keine 100%tige Garantie dass er nicht einfriert.

MfG
Micha

Hi

Habe seit heute auch einen Lupo 1.0 MPI mit 50 PS.

Der Lupo ist EZ 05/2000.
136.000 KM

Wenn der jetzt noch läuft über die 10 Jahre wird so ne Heizung doch drinne sein,oder.??

Woran sehe ich denn ob ich die Zusatzheizung schon habe.??
Kann ich die jetzt auch noch Nachrüsten lassen,obwohl die Rückrufaktion vorbei ist.??

Gruß
Marco

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