LSD Doors eintragungspflichtig?
Hi Leutz,
ich habe da ein Problem (evtl.).
Anfang des Jahres habe ich einen Audi TT über ein Autohaus geleast. Vielmehr habe ich einen bestehenden Leasingvertrag übernommen, mit dem Autohaus als Vermittler und Vertragspartner.
Der Audi soll vorher als Vorführwagen im Autohaus gedient haben und war dann ca. 3 Monate im Privatleasing.
Es handelt sich um:
Audi TT Coupe 1.8 T 132KW 5-G, 8N
Der Audi hat LSD Doors ( Flügeltüren) und veränderte Heck-/Frontschweller. Diese Umbauten wurden vom Autohaus durchgeführt und waren bereits vorhanden, als ich das Auto übernommen habe.
Laut Aussage (unter Zeugen) des Autohauses, müssen die Türen und Schweller nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Da es sich um mein 1. Auto handelt und ich auch sonst keinerlei Erfahrung/Wissen diesbezüglich habe, habe ich dem Autohaus vertraut.
Ich besitze lediglich die Teilegutachten zu allem.
Im Leasingvertrag ist unter Sonderausstattung und auch sonstwo nichts von den Türen oder Schwellern zu lesen.
Heute (Vertrag läuft bereits ca. 6 Monate) war ich zufällig mit einem TÜV Prüfer im Gespräch, der kurz auf das Teilegutachten (Kopie) schaute und sofort meinte, das dies alles in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss.
Stimmt dies?
Problem 1:
Sollten die Umbauten wirklich entgegen der Aussage des Autohauses eingetragen werden müssen, fahr ich aktuell wohl genaugenommen ohne Zulassung und könnte bei einer Kontrolle zu einer Strafe verknackt werden, die sicherlich teuer ist.
Spätestens bei einer Polizeikontrolle oder beim nächsten TÜV gibts dann arge Probleme!
Problem 2:
Laut Leasingvertrag darf ich ja ohne vorherige Absprache und Genehmigung der Leasingbank keinerlei Veränderungen am Auto vornehmen.
Da ich keine Notiz im Vertrag zu den Türen und Schwellern finde, sind diese doch genau genommen laut Vertrag "nicht vorhanden".
Sprich, wenn ich das Auto am Ende der Laufzeit abgegebe, könnten die auf die Idee kommen, dies zu reklamieren und mich zum Rückbau zwingen, auf meine Kosten!
Seh ich das falsch, oder verarscht mich das Autohaus nach Strich und Faden, und ich bewege mich gerade beim fahren des Audis im strafbaren Rechtsraum?!
Bitte helft mir? Bin aktuell ratlos.
Das Autohaus wird mir auf erneute Nachfrage sicherlich keine andere Auskunft geben, als vor 5 Monaten.
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LJay79
Bitte gelft mir? Bin aktuell ratlos.
Das Autohaus würd mir auf erneute Nachfrage sicherlich keine andere Auskunft geben, als vor 5 Monaten.
@LJay,
genau und deshalb wäre eine Beratung vom Rechtsanwalt die beste Investition die Du tun könntest.
Da gibts kein hin oder her.. die Umbauten müssen auf jeden Fall eingetragen werden. Dein TT entspricht ja nicht mehr dem Serienzustand.
Ich sehe da sogar eine Möglichkeit, aus dem Leasingvertrag zu kommen....
Mal nicht zum Thema, lad doch mal eins bis zwei Bilder hoch würde mich mal interessieren...
Wenn keine ABE´s für die Sachen vorliegen sonder nur Teilegutachten muss eingetragen werden!
Würde den Jungs auch mal auf die Fingerklopfen, denn alles was nicht im Leasingvertrag drin steht ist nicht vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Da gibts kein hin oder her.. die Umbauten müssen auf jeden Fall eingetragen werden. Dein TT entspricht ja nicht mehr dem Serienzustand.Ich sehe da sogar eine Möglichkeit, aus dem Leasingvertrag zu kommen....
Ich bin mit dem Auto ja vollends zufrieden, will also eigentlich nicht aus dem Vertrag raus.
Mich graut es jetzt nur, wenn ich daran denke, irgendwann mal in eine Kontrolle zu geraten bzw. das bei Rückgabe des Autos nach der Leasingzeit, es heisst, "...die Türen waren nich drin, die müssen se zurückbauen lassen und selbst zahlen..."
Ohh man, der Typ war mir doch gleich suspekt. War damals eh schon mega unfreundlich und völlig demotiviert mich ordentlich zu beraten/unterstützen. Dachte aber, das lag nur daran, der er wegen der Leasing-Übernahme halt Aufwand hat, den keiner bezahlt.
Wer ist denn später ausschlaggebend bei der Rückgabe? Also muss das Autohaus die Rückgabe vollziehen oder die Bank.
Sprich, könnte das Autohaus am Ende die Türen akzeptieren, weil sie diese selbst eingebaut haben und halt nur nirgends eingetragen habe?
Müsste ich mir wenn, dann jetzt sofort schriftlich geben lassen - falls das überhaupt später Relevanz hätte.
Und die Kosten für die nachträgliche Eintragung werd ich auch denen übergeben müssen!
verdammte schei***, nach sovielen Monaten Fahrvergnügen jetzt noch so ein Mist, der böse enden könnte.
Zitat:
Original geschrieben von Audi Style
Mal nicht zum Thema, lad doch mal eins bis zwei Bilder hoch würde mich mal interessieren...
Hab jetzt leider keine parat. Werde ggf. morgen mal welche machen und dann posten bzw. verlinken.
Aber als Vorgeschmack 😉
papayaorange, Flügeltüren und veränderte Front/Heckschweller inkl. S-Line Paket und Alufelgen. Auffällig schlicht... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Audi Style
Wenn keine ABE´s für die Sachen vorliegen sonder nur Teilegutachten muss eingetragen werden!
Würde den Jungs auch mal auf die Fingerklopfen, denn alles was nicht im Leasingvertrag drin steht ist nicht vorhanden.
Das habe ich befürchtet - leider viel zu spät!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von LJay79
Sprich, könnte das Autohaus am Ende die Türen akzeptieren, weil sie diese selbst eingebaut haben und halt nur nirgends eingetragen habe?
Müsste ich mir wenn, dann jetzt sofort schriftlich geben lassen - falls das überhaupt später Relevanz hätte.
Und die Kosten für die nachträgliche Eintragung werd ich auch denen übergeben müssen!verdammte schei***, nach sovielen Monaten Fahrvergnügen jetzt noch so ein Mist, der böse enden könnte.
@LJay,
alles was Du nicht schriftlich hast, geht im Klagsfall voll zu Deinen Lasten.
Was machst du denn, wenn die Firma in der Zwischenzeit in Konkurs geht (kann ja passieren)?
Rechtsanwalt!! Einzige Möglichkeit, damit Du nicht noch einmal gelinkt wirst..
Zitat:
Original geschrieben von moerf
alles was Du nicht schriftlich hast, geht im Klagsfall voll zu Deinen Lasten.
Was machst du denn, wenn die Firma in der Zwischenzeit in Konkurs geht (kann ja passieren)?
Da hast du vollkommen Recht.
Zitat:
Rechtsanwalt!! Einzige Möglichkeit, damit Du nicht noch einmal gelinkt wirst..
Ich bin kein Freund davon, immer alles gleich rechtlich zu regeln, wenns oft auch ein persönliches Gespräch getan hätte. 😉
Werde morgen mal das Autohaus anrufen und checken, was die dazu sagen. Fällt das negativ aus, muss ich wohl oder übel zum Rechtsanwalt. Kosten und Stress darf ich dann verauslagen.
Habt ihr nen Tip: Erst Anwalt bzw. Schriftstück vom Autohaus und dann nachträglich eintragen lassen => Risiko bei Kontrolle
...oder...
schnellstens Teile eintragen lassen und dann restliche Regeln und Rechnung davon nachträglich von Autohaus bezahlen lassen?
das mit dem zurückgeben etc. und nicht aufgeführten teilen ist echt ein riesen hammer problem!!! da würde ich mich schnell kümmern.
bei einer kontrolle wird es nicht tragisch sein. wirst ne mängel karte bekommen und 14 tage zeit haben die sachen einzutragen oder in serienzustand zurück zu bauen.... . im prinzip kein problem, bei dir jedoch schon, da du ja nichts ,,verändern" darfst von der bank aus! ich würde das auf alle fälle von denen regeln lassen. sprich die sollen das eintragen lassen und mit der bank klären. ist ja nicht dein verschulden. die türen müssen defenitiv in den brief / schein rein. wie das bei den schwellern ist weiß ich nicht. meine haben z.b. ne abe. aber bei den lsd ist es defenitiv eine abnahme nach §19.3
Zitat:
Original geschrieben von LJay79
Ich bin kein Freund davon, immer alles gleich rechtlich zu regeln, wenns oft auch ein persönliches Gespräch getan hätte. 😉
LJay,
bin ich auch nicht, aber wie Du siehst, haben sie Dir im AH schon ein mal Mist erzählt.. von wegen "muss nicht eingetragen werden usw. .."
Ich mache Dir jetzt einmal, bewusst, richtig Angst:
Stell Dir vor, Dir fährt jemand auf Türhöhe in die Seite, die Türe wird reingedrückt und Du dadurch verletzt (Beckenbruch od. ähnliches.. )
Glaubst Du ernsthaft, dass die gegnerische Versicherung für die Kosten aufkommt, wenn die Türscharniere verändert und nicht vom TÜV abgenommen wurden?
Ich glaube es nicht.. Da kommt ein SV und schaut sich die Sache an, dann wird irgendwo ein Einbaufehler od. Sonstiges "erkannt" und Du schaust durch die Röhre.
Bei so üblen Dingen geht es gleich mal um mehrere tausend €`nen für Behandlungskosten usw.
Da wird sich jede Versicherung lieber in einen jahrelangen Rechtsstreit einlassen, an statt zu zahlen 🙁
Sieh zu, dass die Teile schnellstens geprüft und eingetragen werden!
Ich wünsche Dir allzeit gute Fahrt!!
Da stimme ich moerf voll zu, das wollte ich auch gerade schreiben. Du fährst quasi gerade ohne richtigen Versicherungsschutz....
Also, schnell eintragen lassen 😉
@Ljay79
Hi, natürlich fällt man nicht immer gleich mit der Tür ins Haus...
ABER: Wenn ein Autohaus (Audi ???) einen "bewusst" linkt, ist das doch etwas anders zu sehen.
Audi hat auch einen Ruf zu verlieren, und der Verkäufer handelt als sog. "Erfüllungsgehilfe" des Autohauses, das sich somit nicht aus der Affäre ziehen kann.
Denke, Du stehst nicht ganz chancenlos da, aber es könnte mühsam werden:
1) Du sagst, der TT diente als Vorführwagen und war anschließend 3 Monate als Leasingwagen im Privatbesitz. Der vorige Leasingnehmer ist doch sicher ausfindig zu machen. Er kann am ehesten den Zustand des Wagens zu seiner Leasingzeit beurteilen. Vielleicht hat er sogar noch den (alten) Vertrag, in dem evtl. was über die Sonderausstattung vermerkt war.
2) Hmm,... ich spekuliere im Moment ein wenig... Weshalb hat wohl das Autohaus verschwiegen, dass die Veränderungen eintragungspflichtig sind bzw. diese auch im Leasingvertrag nicht aufgeführt? Wurden die Umbauten etwa Regelwidrig vom Autohaus vorgenommen (also ohne Zustimmung vom Leasinggeber) ? Ggf. lässt sich durch ein Gutachten auch feststellen, wann die Anbauteile verbaut/lackiert wurden. Die Beweisführung ist zwar sehr aufwändig, aber nicht unmöglich.
Schlechter Stil eines Autohauses, das dann auf dem Rücken eines Kunden auszutragen.
3) Die Teile in Deinem Fall nachträglich (durch Dich) eintragen zu lassen dürfte sich schwierig gestalten. Bei einem Leasingfahrzeug befindet sich der Kfz-Brief beim Leasinggeber (der Bank)... deshalb grüble ich über Ziff. 2 nach...
4) "Ehrlich währt zwar am längsten", aber um keine weiteren Fehler zu machen rate auch ich Dir, den Weg zum Anwalt zu gehen !!! Der weiß was er zu tun hat, und weiß das besser zu argumentieren.
Das sollte Dir, sofern Du keinen Rechtsschutz hast, auch mal nen Hunderter wert sein.
5) Letztlich sehe auch ich die Chance, aus dem Leasingvertrag herauszukommen, da nicht geliefert wurde, was geleast ist (original / keine Sonderausstattung). Wer allerdings beweispflichtig ist, sollte Dir Dein Anwalt sagen 😉
Lass Dich auf nichts ein und geh zum Anwalt!!!
Gruß
Harry
Zitat:
Original geschrieben von UL-TT 264
@Ljay79
ABER: Wenn ein Autohaus (Audi ???) einen "bewusst" linkt, ist das doch etwas anders zu sehen.
Ist ein ganz offizielles AUDI Authohaus. Auf deren Website rühmen die sich sogar mit haufen aktuellen Pokalen bei AUDI internen Service CUPs etc.. :/
Zitat:
1) ...Der vorige Leasingnehmer ist doch sicher ausfindig zu machen. Er kann am ehesten den Zustand des Wagens zu seiner Leasingzeit beurteilen. Vielleicht hat er sogar noch den (alten) Vertrag, in dem evtl. was über die Sonderausstattung vermerkt war.
Habe komplette Anschrift des Vorbesitzers. Und der Vertrag liegt mir auch vor. War ja eine Leasingübernahme, daher habe ich den ursprünglichen Orginalvertrag mit einem Übernahmezusatz.
Zitat:
3) Die Teile in Deinem Fall nachträglich (durch Dich) eintragen zu lassen dürfte sich schwierig gestalten. Bei einem Leasingfahrzeug befindet sich der Kfz-Brief beim Leasinggeber (der Bank)... deshalb grüble ich über Ziff. 2 nach...
Ist dazu der breif notwendig, wusste ich garnicht. Dachte jetzt, der Normale Fahrzeugschein würde ausreichen...
Zitat:
5) Letztlich sehe auch ich die Chance, aus dem Leasingvertrag herauszukommen, da nicht geliefert wurde, was geleast ist (original / keine Sonderausstattung). Wer allerdings beweispflichtig ist, sollte Dir Dein Anwalt sagen 😉
Wie erwähnt, ich will nicht wirklich aus dem Vertrag raus, sofern der jetzt vervollständigt wird.
Ich halte euch auf dem Laufenden...
Zitat:
Original geschrieben von LJay79
Ist dazu der breif notwendig, wusste ich garnicht. Dachte jetzt, der Normale Fahrzeugschein würde ausreichen...
Für die Eintragung beim TÜV reicht die Zulassung.. Aber Du musst danach zum Straßenverkehrsamt und die vom TÜV abgesegneten Umbauten dort in den Brief eintragen lassen.
Sonst hätte ja im Falle eines Fzg.-Verkaufes der Käufer wieder das Nachsehen, da er ja bei Wiederzulassung einen neuen Zulassungsschein bekommt.
Zitat:
Wie erwähnt, ich will nicht wirklich aus dem Vertrag raus, sofern der jetzt vervollständigt wird.
aus verständlichen Gründen, denn der TT sieht ja nach Deiner Beschreibung wohl einizgartig aus.
Update:
Hab das Autohaus mal angerufen und dort war natürlich alles kein Problem.
Es existiert wohl ein Vermerk im Leasingvertrag und der Verkäufer meinte nur lax, die Teile müssen bei der nächsten Umkennzeichnung erst eingwetragen werden, da man zwischendurch ja immer den Brief bei der Bamk vorher anfragen müsse, wäre dies verschenkte müh es zwischendurch zu machen. LOL
Seit der Änderung der Teile durch das Autohaus, wurde das Auto bereits 2 Mal mit neuen Kennzeichen versehen!
Naja, deren Disponenten hat jetzt alle Unterlagen rausgesucht und wohl ein Zusatzschriftstück für den Leasungvertrag gefunden, wo dies vermerkt sei. Den bekomme ich jetzt per Post zugeschickt. Das Leasing-Rückgabe Problem dürfte damit dann (sobald Post da ist) erledigt sein.
Nun zu den Eintragungen.
In ihren Unterlagen waren lediglich die TÜV Teilegutachten zu allen Anbauten, davon habe ich ja eine Kopie.
Soweit mir bekannt, reichen die doch für eine Eintragung nicht aus?
Es muss doch mind. eine ABE vorliegen oder das Auto muss vorher vom TÜV daraufhin geprüft und abgenommen werden?!
Das versucht die Disponentin jetzt zu klären, da die Prüfung ja kostenpflichtig wäre, und will sich wieder bei mir melden.
Fazit:
Das ganze ist ein absolut unnötiger Stress, der durch sachgemäße Bearbeitung *vorher* vermieden hätte werden können.
Und viel wichtiger ist, das ich dadurch bereits arge Probleme hätte bekommen können, bzgl. Versicherungsschutz, Polizeikontrolle - da hatte ich also die paar Monate Glück. (seit Februar 08 habe ich den, also seit 8 Monaten ohne echten Versicherungschutz rumgefahren) *bravo*
Immo sieht es so aus, als würde sich alles ohne rechtlichen Tam tam schnell zum Guten wänden.
Zitat:
Original geschrieben von LJay79
Es muss doch mind. eine ABE vorliegen oder das Auto muss vorher vom TÜV daraufhin geprüft und abgenommen werden?!
@LJay,
mit einer ABE wärst Du aus dem Schneider.. damit muss nix mehr eingetragen werden.
Es muss für Deine Umbauten mindestens ein Teile- oder Mustergutachten vorliegen, nach dem der TÜV Prüfer die Abnahme und die Eintragung vornehmen kann.
Das wird ein teurer Spaß, weil Einzelabnahme und zusätzlich noch die Eintragungskosten am Stv.- Amt
Zitat:
Und viel wichtiger ist, das ich dadurch bereits arge Probleme hätte bekommen können, bzgl. Versicherungsschutz, Polizeikontrolle
Das Fahrzeug hätte eigentlich ohne Eintragung der Teile schon bei der letzten HU ohne Siegel stehen bleiben müssen, da es im ungeprüften Umbau nicht der StVo. entspricht.
Irgendwie für mich unverständlich, dass ein Audi Autohaus hier nicht gehandelt hat 😕
Bestehe unbedingt auf voller! Kostenübernahme durch das AH und lasse Dir da bloß keine Märchenstunde auftischen.