1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8N
  7. s-Line Felgen eintragungspflichtig?

s-Line Felgen eintragungspflichtig?

Audi TT 8N

Sind eigentlich die original 18" S-Line Felgen bei einem TT Jg. 99 eintragungspflichtig?

Ähnliche Themen
52 Antworten

Nein, es gibt eine Freigabe vom KBA....

Zitat:

Original geschrieben von Zirri


Nein, es gibt eine Freigabe vom KBA....

@zirri,

das wäre ja ganz etwas Neues..

Könntest Du bitte ein Foto oder einen Scan davon einstellen?

So wie ich das sehe, muss man sich von der Audi AG eine Traglastbescheinugung geben lassen und kann damit die Räder problemlos eintragen lassen.

Der TÜV will schon noch sehen, ob alle Auflagen für 18" Räder erfüllt werden.

Ja, habe ich zu Hause und mache ich morgen....

Zitat:

Original geschrieben von moerf


@zirri,
das wäre ja ganz etwas Neues..
Könntest Du bitte ein Foto oder einen Scan davon einstellen?
So wie ich das sehe, muss man sich von der Audi AG eine Traglastbescheinugung geben lassen und kann damit die Räder problemlos eintragen lassen.
Der TÜV will schon noch sehen, ob alle Auflagen für 18" Räder erfüllt werden.

Die Bescheinigung vom KBA ist so alt und hat schon nen Bart, da muß nix eingetragen werden!

Zitat:

Original geschrieben von kitcar


da muß nix eingetragen werden!

...natürlich muss da was eingetragen werden wenn das teil zb serienmäßig 17er im schein hat ...

Zitat:

Original geschrieben von benobi


...natürlich muss da was eingetragen werden wenn das teil zb serienmäßig 17er im schein hat ...

@benobi,

danke, genau das ist auch meine Ansicht!

Begründung s.o.

@Kitcar,

Wie lang der Bart von dem Schreiben ist, sei mal dahingestellt...

Oh man ihr Felgengötter und was weiß ich nicht noch für Klugscheizer, ich war mit dem Bescheid vom KBA schon 3mal beim TÜV, jedesmal habe ich aufs neue nachgefragt, ob alles seine Richtigkeit hat, da steht ganz klar drin eine Eintragung ist nicht erforderlich und wer das nicht glauben will, auch OK.
Dieser Bart ist übrigens schon min. 2 Jahre alt.

Also ich habe das Fax von der Quattro GmbH erst seit 04/2005....

Also mein TT wurde mit den 18er S-Line im Titanpaket ausgeliefert, trotzdem steht nichts im (neuen) Fz-Schein.
Heiko

Zitat:

Original geschrieben von kitcar


Oh man ihr Felgengötter und was weiß ich nicht noch für Klugscheizer...

hey hier will jeder nur helfen also bitte nicht so !

@hoTTing

ja ok neuer schein is wieder was anderes ... aber im alten schein steht dann die 18" Felge drin .

Das problem bei nem Bj99 ist, ( das problem hat ich auch mit meinen Titanfelgen ) das es diese 18" Felge am anfang noch gar nicht gab und somit bringt das gutachten nischt ... das steht dann drin : "ab Fgestellnr X --bis--> Fgestellnr Y ist keine Abnahme von nöten"

hat man aber ein Fzg früherer Auslieferung kommt man um ne Abnahme nicht herum ...

hier ist es...
Wenn ihr es alle habt, warum postet es nicht mal endlich einer ???

Zitat:

Original geschrieben von Zirri


hier ist es...
Wenn ihr es alle habt, warum postet es nicht mal endlich einer ???

@Zirri,

weil ich es erst seit gestern habe , @danke an @Benobi!,

und Du mir zuvorgekommen bist!

Zitat:

„Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt nach dem Einbau- oder Ausbau der o. a. Fahrzeugteile bei Einhaltung der ggf. genannten Randbedingungen und Auflagen bestehen.
Die ggf. erforderliche Ein- bzw. Anbauabnahme (s. Auflagen) hat durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIII b StVZO zu erfolgen.
Die Änderungsabnahme muss auf einem separaten Nachweis (gemäß den im Verkehrsblatt veröffentlichten Mustern für Nachweise nach §19 Abs.4 StVZO) dokumentiert werden.
Der Fahrzeugführer hat diesen Auszug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.“

Zitat Ende.

Falls jemand ein Textverständnisproblem haben sollte:

Die Betriebserlaubnis des TT bleibt nach diesem Auszug bestehen wenn:

der TT in seinem Originalzustand ab Werk auf seinen Rädern steht

Eine bereits vorgenomme Änderung z.B. am TT Fahrwerk, was die meisten hier ja längst haben wenn sie S-Liner nachrüsten wollen, zwingt einen mit den S-Line Rädern trotz Freigabe zum TÜV.

Punkt drei in diesem Auszug des KBA ist besonders aufschlußreich:

eine Änderung der Fahrzeugpapiere erfolgt in der nächsten Befassung der Behörde mit dem Fahrzeug

Also, auch klaro: Eintragung!

Zitat:

Original geschrieben von kitcar


Oh man ihr Felgengötter und was weiß ich nicht noch für Klugscheizer, ich war mit dem Bescheid vom KBA schon 3mal beim TÜV, jedesmal habe ich aufs neue nachgefragt, ob alles seine Richtigkeit hat, da steht ganz klar drin eine Eintragung ist nicht erforderlich und wer das nicht glauben will, auch OK.
Dieser Bart ist übrigens schon min. 2 Jahre alt.

@kitcar,

welches Fahrwerk hast Du in Deinem TT?

Falls ein von der Serie abweichendes Fw, welches bitte und hattest Du das vor Umrüsten auf S-Line Räder oder dannach eingebaut?

Und um zur Kernfrage zurückzukommen:

@rippi lebt in der Schweiz.

Dort gelten bekanntlichermaßen auch Schweizer Gesetze. Sollte er also seinen TT nicht mit deutschem Kennzeichen fahren, wird er wohl oder übel bei der dort zuständigen Behörde nachfragen müssen, ob die Räder eintragungspflichtig sind.

Übrigens: Klugscheißer und derlei Bezeichnungen von diskussionsbereiten MT Usern finde ich nicht wirklich angebracht

:mad:
Deine Antwort
Ähnliche Themen