LSD Doors eintragungspflichtig?

Audi TT 8N

Hi Leutz,

ich habe da ein Problem (evtl.).
Anfang des Jahres habe ich einen Audi TT über ein Autohaus geleast. Vielmehr habe ich einen bestehenden Leasingvertrag übernommen, mit dem Autohaus als Vermittler und Vertragspartner.
Der Audi soll vorher als Vorführwagen im Autohaus gedient haben und war dann ca. 3 Monate im Privatleasing.

Es handelt sich um:
Audi TT Coupe 1.8 T 132KW 5-G, 8N

Der Audi hat LSD Doors ( Flügeltüren) und veränderte Heck-/Frontschweller. Diese Umbauten wurden vom Autohaus durchgeführt und waren bereits vorhanden, als ich das Auto übernommen habe.
Laut Aussage (unter Zeugen) des Autohauses, müssen die Türen und Schweller nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Da es sich um mein 1. Auto handelt und ich auch sonst keinerlei Erfahrung/Wissen diesbezüglich habe, habe ich dem Autohaus vertraut.
Ich besitze lediglich die Teilegutachten zu allem.
Im Leasingvertrag ist unter Sonderausstattung und auch sonstwo nichts von den Türen oder Schwellern zu lesen.

Heute (Vertrag läuft bereits ca. 6 Monate) war ich zufällig mit einem TÜV Prüfer im Gespräch, der kurz auf das Teilegutachten (Kopie) schaute und sofort meinte, das dies alles in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss.

Stimmt dies?

Problem 1:
Sollten die Umbauten wirklich entgegen der Aussage des Autohauses eingetragen werden müssen, fahr ich aktuell wohl genaugenommen ohne Zulassung und könnte bei einer Kontrolle zu einer Strafe verknackt werden, die sicherlich teuer ist.
Spätestens bei einer Polizeikontrolle oder beim nächsten TÜV gibts dann arge Probleme!

Problem 2:
Laut Leasingvertrag darf ich ja ohne vorherige Absprache und Genehmigung der Leasingbank keinerlei Veränderungen am Auto vornehmen.
Da ich keine Notiz im Vertrag zu den Türen und Schwellern finde, sind diese doch genau genommen laut Vertrag "nicht vorhanden".
Sprich, wenn ich das Auto am Ende der Laufzeit abgegebe, könnten die auf die Idee kommen, dies zu reklamieren und mich zum Rückbau zwingen, auf meine Kosten!

Seh ich das falsch, oder verarscht mich das Autohaus nach Strich und Faden, und ich bewege mich gerade beim fahren des Audis im strafbaren Rechtsraum?!

Bitte helft mir? Bin aktuell ratlos.
Das Autohaus wird mir auf erneute Nachfrage sicherlich keine andere Auskunft geben, als vor 5 Monaten.

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von moerf


Es muss für Deine Umbauten mindestens ein Teile- oder Mustergutachten vorliegen, nach dem der TÜV Prüfer die Abnahme und die Eintragung vornehmen kann.
Das wird ein teurer Spaß, weil Einzelabnahme und zusätzlich noch die Eintragungskosten am Stv.- Amt

Eine Kopie der Teilegutachten habe ich und das Orginal liegt dem AH vor. Wird also darauf hinauslaufen das ich zum TÜV muss, und dann zur zulassungsstelle zur Eintragung.

Da ich erst gestern mit einem TÜV Prüfer gesprochen habe, sollte das alles nach meinen Infos ca. 80-90EUR TÜV Prüfung und wohl ca. 5-10EUR Änderungsgebühr bei der Zulassungsstelle kosten.

Natürlich werd ich das dem AH aufdrücken.

Zitat:

Original geschrieben von moerf


Das Fahrzeug hätte eigentlich ohne Eintragung der Teile schon bei der letzten HU ohne Siegel stehen bleiben müssen, da es im ungeprüften Umbau nicht der StVo. entspricht.
Irgendwie für mich unverständlich, dass ein Audi Autohaus hier nicht gehandelt hat 😕

Ja das wundert mich auch, wieso das bei der letzten HU/AU nicht "aufgefallen" ist. Naja, war sicherlich nen Stamm-Prüfer des AH der nich mehr so genau hinschaut...

PS: Den Vertragszusatz hab ich mir grad schon vorab zufaxen lassen:
Hier ein Auszug aus der Auflistung der Sonderausstattung:
- Aluminium-Gussräder 8Jx18 im 9-Speichen-Design, poliert
- Leder Feinnappa
- S line Exterieurpaket
- S line Sportpaket plus
- Einbausatz Flügeltüren und Singleframegrill
...

Zitat:

Original geschrieben von LJay79


Wird also darauf hinauslaufen das ich zum TÜV muss, und dann zur zulassungsstelle zur Eintragung.
Da ich erst gestern mit einem TÜV Prüfer gesprochen habe, sollte das alles nach meinen Infos ca. 80-90EUR TÜV Prüfung und wohl ca. 5-10EUR Änderungsgebühr bei der Zulassungsstelle kosten.

Eventuell ist es auch möglich, dass die TÜV Abnahme im AH gemacht wird....

Dort kommt ja sonst auch immer einer vom TÜV zwecks HU Prüfung hin.

Sollen sie mal einen schicken, der Abnahmen durchführen darf... (nachdem die anderen scheinbar eh Tomaten auf den Augen haben)

Wenn alle Papiere vorliegen, dann sehe ich da auch keine Probleme (vorausgesetzt der Einbau ist korrekt gemacht worden)

Viel Erfolg!

ja genau...

Also vom AH lass ich das nicht machen, denn das AH ist in Dresden und ich in Berlin.

Werd das hier beim TÜV abnehmen lassen und die Rechnung ans AH schicken, ist auch bereits geklärt, das das AH dies natürlich übernimmt.

Hat sich also bisher alles in Wohlgefallen aufgelöst, wenn die Eintragung erfolgt ist, kann ich dann auch wieder ruhig schlafen.

"Wenn man nicht alles selbst macht! ..." tzzz

PS: Bilder gibts ggf. heute abend, muss erst welche machen.

Aber denke daran, dass zur Eintragung der Teile die Originale der Teilegutachten notwendig sind. Was die übrigens beim Autohaus zu suchen haben ist mir ein Rätsel 😕 Du weißt ja, der Fahrer eines Kfz hat sich vor Antritt der Fahrt von der Verkehrstüchtigkeit zu überzeugen.... und die notwendigen Papiere mitzuführen...
Kopien kann ich mir tausende ausm Internet ziehen oder selbst schreiben.... Es hat schon alles seinen tieferen Sinn.

Dann hoffen wir mal, dass sich tatsächlich alles zum Guten wendet.
Und nächstes Mal schaust Du bestimmt genauer hin 😉

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Zitat:

Original geschrieben von UL-TT 264


Aber denke daran, dass zur Eintragung der Teile die Originale der Teilegutachten notwendig sind.

Ist mir bekannt, die werden wohl heute noch per Post an mich geschickt.

Zitat:

Was die übrigens beim Autohaus zu suchen haben ist mir ein Rätsel 😕 Du weißt ja, der Fahrer eines Kfz hat sich vor Antritt der Fahrt von der Verkehrstüchtigkeit zu überzeugen.... und die notwendigen Papiere mitzuführen...
Kopien kann ich mir tausende ausm Internet ziehen oder selbst schreiben.... Es hat schon alles seinen tieferen Sinn.

Ich ging davon aus, das dies beim Leasing ähnlich wie mit dem Breif gehandhabt wird.

Der TÜV Prüfer gestern meinte zu genau dieser "Kopie oder Orginal" Frage, das eine Kopie im Auto mitgeführt werden sollte und das Orginal schön zu Hause, damit es nicht abhanden kommen kann.

Werde das auch erstmal so beherzigen.

Zitat:

Und nächstes Mal schaust Du bestimmt genauer hin 😉

Das wohl auf jeden Fall!

Frühstens Mitte 2010 wird das wieder notwendig sein, denn dann läuft der Leasingvertrag aus.

Zitat:

Original geschrieben von LJay79

Ich ging davon aus, das dies beim Leasing ähnlich wie mit dem Breif gehandhabt wird.

Der TÜV Prüfer gestern meinte zu genau dieser "Kopie oder Orginal" Frage, das eine Kopie im Auto mitgeführt werden sollte und das Orginal schön zu Hause, damit es nicht abhanden kommen kann.

Werde das auch erstmal so beherzigen.Na ja, den Kfz-Brief würde ich als Eigentümer (Leasinggeber) auch nicht aus der Hand geben und auch sonst sicher (daheim) verwahren. Deshalb gibt es ja den Fahrzeugschein, der ständig vom Kfz-Nutzer mitzuführen ist.

Sämtliche ABEs und Teilegutachten sind, auch nach Eintragung der Teile im Brief/Schein, im Original mitzuführen. Oft wird auf diesen Dokumenten z.B. vermerkt, dass sie nur gültig sind, mit Originalunterschrift und Stempel, mit einem Sigelstreifen, etc. Mehr brauche ich dazu also wohl nicht ausführen.

Der Unterschied zwischen TÜV und Polizei ist der, dass der TÜV nunmal ein Verein ist, und im Straßenverkehr, sprich bei Kontrollen, nichts zu sagen hat. Die Polizei wird Dir ggf. einen Mängelschein ausstellen, und Dich bitten die Unterlagen nachträglich im Original vorzulegen. Natürlich wird die entsprechende Rechnung nicht fehlen 😁

Zitat:

Original geschrieben von UL-TT 264



Sämtliche ABEs und Teilegutachten sind, auch nach Eintragung der Teile im Brief/Schein, im Original mitzuführen. Oft wird auf diesen Dokumenten z.B. vermerkt, dass sie nur gültig sind, mit Originalunterschrift und Stempel, mit einem Sigelstreifen, etc. Mehr brauche ich dazu also wohl nicht ausführen.

Wenn die Umbauten vom TÜV abgenommen und im Zulassungsschein eingetragen sind, dann brauchst man gar nichts mehr an Papieren mit sich führen.

Wozu sollte sonst die Eintragung in die Zulassung notwendig sein 😕

Man muss nur eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mitführen, weil damit ausgestattete Umbauteile nicht noch einmal vom TÜV geprüft und eingetragen werden müssen.

@LJay, das hatte ich vergessen zu erwähnen....

Die Eintragung in den Fahrzeugbrief wird bei sich nächst bietender Befassung (Abmeldung, Ummeldung, Anmeldung..) mit den Fahrzeugpapieren durch das Straßenverkehrsamt nachgeholt, wenn der Leasinggeber den Brief nicht rausrückt.
Du musst diese Arbeit dann bei Fahrzeugabmeldung bezahlen 🙁

Zitat:

Original geschrieben von moerf


Die Eintragung in den Fahrzeugbrief wird bei sich nächst bietender Befassung (Abmeldung, Ummeldung, Anmeldung..) mit den Fahrzeugpapieren durch das Straßenverkehrsamt nachgeholt, wenn der Leasinggeber den Brief nicht rausrückt.
Du musst diese Arbeit dann bei Fahrzeugabmeldung bezahlen 🙁

Das AH schickt mir auch den (lässt schicken) an die Behörde direkt (so war es auch bei der Ummeldung), dann kann ich das alles nächste Woche fertig machen / machen lassen und alles hat seine absolute deutsche Ordnung und die Sache ist dann endgültig abgeschlossen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von moerf



Zitat:

Wenn die Umbauten vom TÜV abgenommen und im Zulassungsschein eingetragen sind, dann brauchst man gar nichts mehr an Papieren mit sich führen.
Wozu sollte sonst die Eintragung in die Zulassung notwendig sein 😕
Man muss nur eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mitführen, weil damit ausgestattete Umbauteile nicht noch einmal vom TÜV geprüft und eingetragen werden müssen.

Jo, im Prinzip hast Du schon Recht. Aus eigener Erfahrung, insbesondere jetzt mit dem Moped und angebauter "Tüten" empfiehlt sich die Mitnahme des Teilegutachtens, da die Polizei dann anhand der Unterlagen deren unverbastelten Zustand nachvollziehen kann. Anhand der Eintragung in den Papieren siehst nur die Teile-Nr. Und wenn der Polizist stutzt, dann stehst weitaus kürzer wenn Du noch was "nachreichen" kannst 😁

Okydoky ? 😉

Hier nun noch die versprochenen Bilder vom TT.

[url=Audi TT 1.8 Coupe mit LSD Doors - Bild01]http://www.jens79.de/wp-uploads/2008/09/PICT2505.JPG[/url]

[url=Audi TT 1.8 Coupe mit LSD Doors - Bild02]http://www.jens79.de/wp-uploads/2008/09/PICT2506.JPG[/url]

[url=Audi TT 1.8 Coupe mit LSD Doors - Bild03]http://www.jens79.de/wp-uploads/2008/09/PICT2507.JPG[/url]

[url=Audi TT 1.8 Coupe mit LSD Doors - Bild04]http://www.jens79.de/wp-uploads/2008/09/PICT2508.JPG[/url]

[url=Audi TT 1.8 Coupe mit LSD Doors - Bild05]http://www.jens79.de/wp-uploads/2008/09/PICT2509.JPG[/url]

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