LPG bis 2018 ist abgesegnet
Hallo irgendwie scheint es keiner mitbekommen zu haben.
In der FAZ vom 6.06. steht schwarz auf weiß.
Hier der Artikel:
Flüssiggas wahrt Steuervorteile
St.Düsseldorf, 5 Juni. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeignet, nicht wie bisher vorgesehen allein die Steuerbegünstigung von Erdgas als Autokraftstoff, sondern auch die Vorteile von Flüssiggas beim Fiskus bis 2018 zu verlängern. Dafür hat der Deutsche Verband für Flüssiggas der Bundesregierung zugesagt, das derzeitige Netz von 1200 Tankstellen bis zum Jahresende auf 2000 Stationen zu verdichten. Nach Verbandsangaben werden gegenwärtig in Deutschland 80000 Autos mit Flüssiggas angetrieben.
mfg Tim
190 Antworten
elektronische Vorab-Fassung*
Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss u. a. folgende Änderungen:
- Einheitliche Befristung der Steuerbegünstigung für Flüssig- und Erdgas als Kraftstoff bis
2018.
- Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse in sonstigen begünstigten Anlagen zum
Güterumschlag in Seehäfen.
- Befristete Befreiung privater Haushalte von der Kohlesteuer.
- Verlängerung der Steuerbegünstigung für Fettsäuremethylester (Biodiesel) in Reinform und
Pflanzenöl in Reinform über den 31. Dezember 2009 hinaus. Für beide Biokraftstoffe werden
progressiv gestaffelte Mindeststeuersätze eingeführt.
- Der Einsatz von Biokraftstoffen im Öffentlichen Personennahverkehr wird begünstigt.
- Erstattungsberechtigter bei der Entsteuerung des Erdgasleitungsbestandes wird der
Eigentümer des Erdgases.
Annahme des geänderten Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
es ist angeglichen!!!
Das Gesetz stand gestern NUR noch in der Ausschussfassung, also mit der Angleichung, zur Debatte und ist in zweiter und dritter Beratung angenommen worden, die Gleichstellung bis 2018 ist damit definitiv durch!!
Bleibt nur noch abzuwarten, ob der Bundesrat was dazu zu sagen hat (aber der war ja ohnehin für eine Gleichstellung).
Gruß, Feuerpatscha
Das Wochenende kann ich auch noch abwarten.
Ich warte auf ein entsprechendes offizielles Protokoll und die Meldung in den Medien.
Laut bundesregierung.de ist es jetzt amtlich!
http://www.bundesregierung.de/Artikel/-,413.974540/dokument.htm
"...Autogas, also Erdgas und Flüssiggas in Motoren, wird noch bis 2018 begünstigt. ..."
Jetzt muß nur noch der Bundesrat zustimmen.
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Und hier
http://dip.bundestag.de/btp/16/16043.pdf
gibts das offizielle Protokoll der Sitzung.
Besonders zu beachten, S. 154 links unten (Gleichstellung LPG/CNG) und S. 164/165 (Abstimmungsergebniss)
Und der Bundesrat dürfte ja angesichts seiner frühern Änderungs- bzw. Angleichungsvorschläge keine Probleme mehr machen - die Party kann also nach zwischenzeitlicher Unsicherheit weitergehen!!
Trotzdem!
Amtlich ist es eben erst, wenn der Bundesrat zustimmt, oder?
Egal ob er es vorher empfohlen hat oder nicht.
Offizielles wirds demnach erst in ca. 1 Woche geben, wenn ich das richtig sehe!
Nein - es wurde definitiv gestern beschlossen. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig.
Also:
Es steht fest - wir haben gewonnen:
LPG / CNG 2018 / 2018
die Gleichstellung ist erreicht.
Ihr dürft die Korken knallen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Gasjeeper
Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig.
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Selbst wenn es sich nicht um ein Zustimmungsgesetz handelt, muss es dem Bundesrat nochmal vorgelegt werden:
Art. 77 GG:
"(1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.
(2) Der Bundesrat kann binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses verlangen, daß ein aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuß einberufen wird. Die Zusammensetzung und das Verfahren dieses Ausschusses regelt eine Geschäftsordnung, die vom Bundestag beschlossen wird und der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die in diesen Ausschuß entsandten Mitglieder des Bundesrates sind nicht an Weisungen gebunden. Ist zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung verlangen. Schlägt der Ausschuß eine Änderung des Gesetzesbeschlusses vor, so hat der Bundestag erneut Beschluß zu fassen.
(2a) Soweit zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, hat der Bundesrat, wenn ein Verlangen nach Absatz 2 Satz 1 nicht gestellt oder das Vermittlungsverfahren ohne einen Vorschlag zur Änderung des Gesetzesbeschlusses beendet ist, in angemessener Frist über die Zustimmung Beschluß zu fassen.
(3) Soweit zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, kann der Bundesrat, wenn das Verfahren nach Absatz 2 beendigt ist, gegen ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt im Falle des Absatzes 2 letzter Satz mit dem Eingange des vom Bundestage erneut gefaßten Beschlusses, in allen anderen Fällen mit dem Eingange der Mitteilung des Vorsitzenden des in Absatz 2 vorgesehenen Ausschusses, daß das Verfahren vor dem Ausschusse abgeschlossen ist.
(4) Wird der Einspruch mit der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates beschlossen, so kann er durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückgewiesen werden. Hat der Bundesrat den Einspruch mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen, so bedarf die Zurückweisung durch den Bundestag einer Mehrheit von zwei Dritteln, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages."
Dass es aber noch zu einem Vermittlungsausschuss nach Abs. 2 oder zu einem Einspruch des Bundesrates nach Abs. 3 kommt, ist aber nicht wahrscheinlich. Erst wenn das nicht der Fall ist, kommt das Gesetz zustande (siehe Art. 78 GG). Die Chancen stehen also sehr gut, aber erst mit Verkündung und Veröffentlichung durch Horst Köhler tritt das Gesetz zum 1.8. in Kraft.
Juppi, hat mein Anruf und die Mail heute morgen geholfen. Sie haben es auf der Seite korigiert *smile*
Rubi:
http://dip.bundestag.de/gesta/16/D023.pdf
Da steht eindeutig: nicht zustimmungspflichtig.
Ich bin nun zwar auch etwas unsicher, tendiere jedoch dazu diese Aussage "Bundesrat muss zustimmen" nicht zu glauben.
Wir bleiben am Ball bis alle Unklarheiten vom Tisch sind.
Beste Grüße
IG Gasfahren - umweltfreundlich und sparsam
http://www.ig-gasfahren.de.vu
Nachtrag:
Ich sehe da haben schon andere fleissige parallel im Gesetzbuch geblättert. Danke!
http://dip.bundestag.de/gesta/16/D023.pdfZitat:
Original geschrieben von rubi
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Da steht gleich im ersten Drittel:
Zitat:
Zustimmungsbedürftig: Nein
Also ist es auch definitiv so.
Jo
Der hier: HIHI
http://www.dvfg.de/index.php?...
Also, wer jetzt noch zweigfelt, der soll doch C.. fahren.
LOL
LG