LKW trifft A3

Audi A3 8P

Hallo,

heute morgen auf dem Weg in die Firma wurde der LKW im Rückspiegel immer grösser...., dann krachte es. Die Front ist auch verknittert. Oh man, mein schöner A3, 5 Monate alt und ich habe mich täglich über ihn gefreut.

Der Sachverständige war schon da, Schaden ca. 12500,00 €.

Würdet Ihr den reparieren lassen und weiterfahren ???

Grüße, Gerald

PS: zum A3 Treffen in Hamburg werde ich dann wohl mit meinem Leih-Punto 1,2 nicht kommen 🙁

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rennsemmel78


@gema60

Ich meine mal gehört zu haben, wenn das Auto noch keine 6 Monat alt ist, hat man bei einem Unfall anrecht auf einen neuen A3!

Frag doch mal bei Deiner Versicherung nach...

Grüße

Hallo zusammen,

ich hatte auch mal so ein Problem. Ist allerdings etliche Jahre her. Hab den Unfall auch meiner Versicherung gemeldet. Und der sagte mir: Du hast doch VK und wir rechnen darüber ab. Hast im ersten Jahr "neu für alt". Musste dann nur die SB berappen. Alles andere hat meine Versicherung gemacht, auch die Verwertung des "alten" und die Abrechnung mit dem "Gegner".

Ich weiß allerdings nicht, ob das heute noch so geht.

Gruß Helmut

auch mein Beileid. Kannst genau nachvollziehen, das gleiche ist mir mit meinem vorhergehenden Auto passiert. Ein LKW traf mich genauso wie dich, der Schaden gleicht sich exakt meinem von damals... Verf***** LKW-Fahrer wenn ich das mal so in die Runde werfen darf, sollten mal besser aufpassen 🙂 Hoffe das mir das gleiche nicht nochmal passiert.
Naja und ob sich eine Reparatur lohnt, ist so ne Sache, wüsst ich ehrlich gesagt auch nicht...

Kopf hoch

Zitat:

Original geschrieben von Rennsemmel78


@gema60

Ich meine mal gehört zu haben, wenn das Auto noch keine 6 Monat alt ist, hat man bei einem Unfall anrecht auf einen neuen A3!

Frag doch mal bei Deiner Versicherung nach...

Grüße

Das dachte ich eigentlich auch. Bloß sicher bin ich mir ebenfalls nicht. Also, warum der Beitrag? Um dich zu ermuntern, das mal genau zu checken. Und natürlich, um Dir mein Beileid zu Deinem Auto auszudrücken. Klingt abgedroschen, aber wenigstens Dir scheint ja nix passiert zu sein. Das ist das Wichtigste.

Hallo,

vielen Dank für die rege Anteilnahme. Komme gerade vom Audicentrum, die sprachen auch von dieser Unfallwagenbörse. Ausserdem haben sie einen Mitarbeiter, der sich nur um solche Schadensabwicklungen kümmert. Jetzt wird das Auto erst einmal dort hingeschleppt und dann will der mal rechnen und mir dann ggf. heute noch Bescheid geben. Er deutete aber an, dass sich da eine Differenz zwischen Fahrzeugwert + Versicherungssumme und Buchwert bei der Bank auftuen wird.

Ich werde berichten...

Grüße, Gerald

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Zitat:

Original geschrieben von gema60


Er deutete aber an, dass sich da eine Differenz zwischen Fahrzeugwert + Versicherungssumme und Buchwert bei der Bank auftuen wird.

Ja, das ist leider so.

Aber auch die Wertminderung deines - ab jetzt - Unfallwagens wird zum Teil an Dir hängenbleiben. Erfahrungsgemäss gleicht die Summe, die Dir die Versicherung da zahlt, nicht den "wahren" Wertverlust aus, wenn Du das Fahrzeug veräusserst.

Erst recht nicht, wenn der potentielle Käufer auf Rückfrage, was denn genau passiert ist, dann diese Bilder sieht.... 😰.

Gruß, Beileid und toi, toi, toi
Pete

Servus zusammen,

hinsichtlich einer evtl. Lücke zwischen Fahrzeutgwert + Versicherungsentschädigung und Restschuld vom Vertrag ist mir in Erinnerung, dass mein 🙂 mir was von "GAP-Deckung" angeraten hat.
Allerdings habe ich das seinerzeit nur für Leasing-Fahrzeuge gefunden. Vielleicht ist das aber ein gutes Stichwort hinsichtlich Versicherung.

Grüße running-nemo

Liebe A3 Freunde, will die Geschichte noch kurz auflösen.

Mein Audihändler hat den verunfallten A3 zurückgekauft, die Versicherungssumme genommen und das Fahrzeug so wie es war veräussert. Mein Verlust betrug hierbei ca. 3500 €.

Im Gegenzug wurde allerdings erwartet, dass ich in diesem Autohaus ein neues Fahrzeug erwerbe.

Na, ich war, auch wenn es teuer war, einigermassen zufrieden und habe mir einen neuen A4 Avant 2.0 TFSI mit MT und mit fast kompletter Ausstattung bestellt.

Nun ist er da (nach div. Leihwagen u. a. Punto, Cee'd, neuer Smart), und es ist ein sehr feines Auto mit super Qualität..., obwohl der A3 auch toll war.

Vielen Dank für die vielen tollen Beiträge hier im A3 Forum und bis bald im A4 Forum.

Grüsse, Gerald

verkaufen

hallo ja hab deinen Beitrag gelesen..hm hoffe es ist sonst nix passiert

ich würd ihn versuchen zu verkaufen..A3 sind doch gefragt mit Schaden...
ich denke du hättest keine richtige Freude mehr dran...
wäge es ab...wenn de einigermaßen glimpflich aus der Sache kommst..davon gehe ich aus..bei eienm 5 Monate alten Auto
verkauf ihn..

Gruss Toni

@ gema60

VERRÄTER!!! 😉

Ich freue mich, Gerald, dass alles mit 'nem mehr oder minder blauen Auge über die Bühne gegangen und letzten Endes für Dich ganz positiv abgelaufen ist! 🙂

Gut, Du hast nun natürlich mit dem sozialen Abstieg A3 → A4 zu kämpfen... da musst Du durch. 😁

Alles Gute mit dem NEUEN und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel (oder so ähnlich)! 😛

Beste Grüße
Jörg

PS.
@ glasgaul
Es ist doch schon alles gelaufen! 😎

Re: verkaufen

Zitat:

Original geschrieben von glasgaul


ich würd ihn versuchen zu verkaufen..A3 sind doch gefragt mit Schaden...

Lies dir alles nochmal richtig durch.😉

@ gema60

Ich hätte keinen A4 genommen,da es ein Auslaufmodell ist,in ein paar Monaten hast du ein "altes" Auto vor der Tür stehen.Hoffentlich hast du wenigstens ordentlich Rabatt bekommen?

Zitat:

Original geschrieben von Kurier44


ich hatte auch mal so ein Problem. Ist allerdings etliche Jahre her. Hab den Unfall auch meiner Versicherung gemeldet. Und der sagte mir: Du hast doch VK und wir rechnen darüber ab. Hast im ersten Jahr "neu für alt". Musste dann nur die SB berappen. Alles andere hat meine Versicherung gemacht, auch die Verwertung des "alten" und die Abrechnung mit dem "Gegner".

Ich weiß allerdings nicht, ob das heute noch so geht.

Auch wenn sich das Thema im aktuellen Fall erledigt hat, hier vielleicht mal für zukünftige (Un-)fälle ne kleine Klarstellung. Die Regelung des Neuwertersatz ist rechtlich auf ein Alter von 1 Monat und eine Laufleistung von 1.000 km beschränkt. Dieses gilt aber nur dann, wenn ein Totalschaden oder eine Totalentwendung vorliegt. Sobald es "nur" ein Reparaturschaden ist, gibt es nur die Wiederherstellung bzw. den Zeitwertersatz. Die rechtliche Beschränkungen von einem Monat/1.000km wird allerdings von vielen Gesellschaften in den Kasko-Bedingungen auf 12 Monate ohne km-Beschränkung erweitert. Im Haftpflichtschadenfall gibt es logischerweise keine vertragliche Erweiterung, ergo gibt es da nur Neuwertersatz, wenn ein Totalschaden vorliegt und die Voraussetzungen 1 Monat/<1.000km erfüllt sind.

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