Lieferschwierigkeiten?
Hallo zusammen,
mein im Juli bestellter BMW X1 F48 sollte KW45 beim Händler eintreffen.
Bis heute ist er nicht da, hat jemand ähnliches zu berichten? Und morgen ist schon KW47...
Habe auch keine Auskunft wieso, weshalb oder einen neuen Liefertermin bekommen...
Ist es normal dass man kein neuen Liefertermin bekommt? bzw. vorher informiert wird dass es sich verzögert?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Thommy1501 schrieb am 6. Juli 2017 um 12:36:55 Uhr:
Zitat:
@SvenX1 schrieb am 6. Juli 2017 um 05:14:10 Uhr:
Langsam tut sich mir der Verdacht auf, dass je teurer das Auto, desto schneller wird gebaut / geliefert. 😠Tja Geld ist nunmal alles.25d M-Sport,bestellt 16.05.2017,kommt nächste Woche.
Bisschen arrogant deine Aussage. Wenn sich das später beim Service auch so fortsetzt, dann wird es wohl unser erster und auch letzter BMW sein. Bei mir werden die Kunden gleich behandelt, egal ob es sich um einen Großauftrag oder eine Kleinigkeit handelt.
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Zitat:
@Suisser101 schrieb am 11. Juli 2017 um 15:28:10 Uhr:
Zitat:
@Suisser101 schrieb am 6. Juli 2017 um 12:49:40 Uhr:
Moin! Kurze Updates:
GT 220D xdrive
Bestellt: 18.04.17
Produktion: 01.07.17
Auslieferung: 06.07.17 Verladung auf LKW Transport - 700km Wegestrecke
Übergabe: 12.07.17 (Früher wäre möglich, aber ich kann nicht)
Es geht dann mit 0km auf der Uhr direkt 600km in den Urlaub. Na wenn das mal gut geht....Moin,
wieder kurze Updates. Das Auto sollte am Do. den 08.07. aus Regensburg mit Sattelschlepper Richtung Münsterland gefahren werden. Das Auto war wohl auch schon auf dem Hänger drauf. Dann kam in Regensburg wohl ein Sturm und ein Hagelschauer. Nun ist das Auto in Regensburg geblieben oder ist zurück gebracht worden, mit Hagelschaden... In der Urlaub geht es damit wohl nicht mehr... Wie groß der Schaden ist und wie es weiter geht weiß auch keiner...Es sind wohl über 500 weitere Autos betroffen. Also auch einige X1er....
... Sch..... 🙁
Je nach Versicherungsdeckung des Herstellers, werden solche Autos verschrottet, da es sich ein Premium-Hersteller nicht leisten kann / will reparierte Autos als neu zu verkaufen.
uuaaaahhh...... sowas ist sehr ärgerlich für derjenige der auf sein Fahrzeug wartet. Aber das sind leider höhere Mächte, da kann man niemandem die Schuld geben. Aber ich hätte da auch so meine Mühe damit, zu wissen, mein Auto wurde Neu bereits repariert.... natürlich würde man von aussen nichts sehen und das Auto hätte einen tadellosen Zustand, aber rein schon das wissen reicht um einen faden Beigeschmack zu haben.
Wenn ich ein Auto privat verkaufe wird in der Regel immer gefragt (und muss ich auch angeben), ob Vorschäden vorhanden sind. Da gehört ein Hagelschaden auf jeden Fall dazu.
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Das wird eine größere Nummer! Wie man hört, standen zum Zeitpunkt des Unwetters allein für den deutschen Markt ca. 500 Autos auf dem Werksgelände (und vermutlich noch weitere für andere Regionen). Schadensquote 100%, sprich man muss davon ausgehen, dass praktisch alle Fahrzeuge was abbekommen haben. Meiner ist leider auch dabei, sollte diese Woche ausgeliefert werden... *grummel*
Zitat:
@runtimeerror schrieb am 11. Juli 2017 um 18:15:12 Uhr:
Je nach Versicherungsdeckung des Herstellers, werden solche Autos verschrottet, da es sich ein Premium-Hersteller nicht leisten kann / will reparierte Autos als neu zu verkaufen.
"Je nach Versicherungsdeckung des Herstellers,....." 🙄, wie ist es bei BMW? Gibt es da mehr darüber, oder ist es "top secret"😎?
Zitat:
@Grufty_2 schrieb am 12. Juli 2017 um 08:20:51 Uhr:
Wenn ich ein Auto privat verkaufe wird in der Regel immer gefragt (und muss ich auch angeben), ob Vorschäden vorhanden sind. Da gehört ein Hagelschaden auf jeden Fall dazu.
Da bist du teilweise auf dem Holzweg.Einen Hagelschaden, wo keinerlei Spachtel und Schleifarbeiten erforderlich sind, braucht nicht als Vorschaden oder Unfallschaden angegeben werden.
Zitat:
@SvenX1 schrieb am 12. Juli 2017 um 13:02:52 Uhr:
Viel wichtiger ist die Frage wann bekommen die Betroffenen nun ihr Auto?
Das wird wohl vom jeweiligen Schaden abhängen. Wenn der mit zulässigen Methoden reparabel ist, dürfte es recht schnell gehen. Bei irreparablen Schäden wird das Auto neu gebaut werden müssen. Jedenfalls sagt BMW, dass Autos für die direkte Kundenauslieferung, egal ob per BMW-Welt oder Händler, priorisiert bearbeitet werden.
Dann drücke ich mal beide Daumen für die Betroffenen und hoffe gleichzeitig das unserer X1 termingerecht kommt
-> dann werden jetzt ja eine grössere Anzahl M-Lenkräder frei (die kann man doch sicher noch verwenden) -
gleich mal eins reservieren! ;-)
*SCNR*
Zitat:
@Thommy1501 schrieb am 12. Juli 2017 um 12:56:15 Uhr:
Zitat:
@Grufty_2 schrieb am 12. Juli 2017 um 08:20:51 Uhr:
Wenn ich ein Auto privat verkaufe wird in der Regel immer gefragt (und muss ich auch angeben), ob Vorschäden vorhanden sind. Da gehört ein Hagelschaden auf jeden Fall dazu.Da bist du teilweise auf dem Holzweg.Einen Hagelschaden, wo keinerlei Spachtel und Schleifarbeiten erforderlich sind, braucht nicht als Vorschaden oder Unfallschaden angegeben werden.
Na dann gib das beim Verkauf mal an und schau, ob der Käufer dann nicht etwas weniger zahlen möchte. Unabhängig davon, nachdem ich auch kein Jurist bin:
Habe ich gefunden: (Schaden etwas mehr als 300 DM
"Eine gesetzliche Definition des Begriffs Unfallwagen gibt es nicht. Jedoch hat sich der BGH mit der Frage ab wann ein Unfall an einem Kfz dem Käufer mitgeteilt werden muss in seinem Urteil vom 10.07.2007 (Az. VIII ZR 330/06) beschäftigt.
Der BGH unterscheidet hier zwischen einem Bagatellschaden und einem Sachmangel. Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will. Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige "Bagatellschäden" ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als "Bagatellschäden" hat der BGH bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war.
Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung. D.h. im Ergebnis muss auch ein Schaden nach einer völlig fachgerechten Reparatur, die den Unfall nicht mehr erkennen lässt, dennoch mitgeteilt werden. Sollte man als Käufer eines Gebrauchtwagen über vorherige Unfälle aufgeklärt worden sein, so muss man diese Information an den nächsten Käufer ebenfalls weitergeben. Sofern man sich als Verkäufer nicht sicher sein kann, ob in der Kette der Eigentümer ein Unfallschaden vorlag, sollte man dies bei einem Verkauf entsprechend mitteilen."
2013 hat es einen noch deutlich größeren Schaden bei VW gegeben. Dazu gab es vom ADAC ein Dokument, welches die Rechtslage recht gut beschrieben hat. Ich denke das dürfte noch weitgehend Gültigkeit haben.
Hier der Link: https://www.adac.de/.../...en-an-Neuwagen-der-Volkswagen-AG_183744.pdf
Wichitg scheint es vor allem zu sein, sich von BMW die reparierten Schäden am eigenen Fahrzeug genau schriftlich geben zu lassen. Wenn man das Fahrzeug einfach repariert abnimmt, wird es mit weiteren Ansprüchen eher schwierig. Ich habe aber keine Ahnung, wie BMW das regelt. Mein Händler rechnet zumindest mit einer kulanten Abwicklung. Schauen wir mal...