Lichtunterkante???
Hi.
Hab mal ne frage:Kann mir das jemand mal genau erklären wie ich das messen kann?Hab mal nen zollstock rangehalten und das licht angemacht.Es war ziemlich schwer zu erkennen wo diese kante sein sollte.Das maß das ich abgelesen hatte war ca 44-46cm.Das wär dann aber zu tief.Also kann mir jemand das genau erklären?Wol den zollstock ranhalten und an welcher kante ablesen.Wär echt nett.Hab keine lust mein Wagen den Bullen zu Sponsern 😉
thanks @ all
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von G-maRtin
du musst von der scheinwerferunterkante messen und von nirgendwo anders.
das licht ist doch komplett einstellbar.
TÜV sagt vom festenpunkt muss gemessen werden und da haben die sich die scheinwerfer unterkante ausgesucht
Falsch ! Gemessen wird von der scheinwerferlichtaustrittskante. d.h meterstab aufn boden stellen und licht einschalten, ab da wo das licht anfängt wird gemessen 🙂
gemessen wird der unterste punkt des scheinwerferglases, was ja die scheinwerferunterkante ist! ich hab scheinwerferblenden unten, aber leider werden die mit bemessen, sonst würde es den wert noch ma bis zu mindestens 2cm hochdrücken.
im moment hab ich genau 50cm, weil weniger wollte mir der tüv nicht eintragen 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Bierteufel
Falsch ! Gemessen wird von der scheinwerferlichtaustrittskante. d.h meterstab aufn boden stellen und licht einschalten, ab da wo das licht anfängt wird gemessen 🙂
stimmt doch gar nicht. der tüv hat bei mir auch kein licht angemacht. die untere kante des scheinwerferglases zum boden wird gemessen!
Zitat:
Original geschrieben von rüdiger_vogel
stimmt doch gar nicht. der tüv hat bei mir auch kein licht angemacht. die untere kante des scheinwerferglases zum boden wird gemessen!
War bei mir beim TÜV genau so!
Dann soll dein prüfer sein ingenieur an den nagel hängen.
StVZO §50 absatz 3.
Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm
Liegt wahrscheinlich daran, dass ich vorne kleinere Reifen drauf hab (205/40/17), die Kotflügel gezogen hab bis die Kante raus ist (evtl. leicht höher)
Der Tüv wollte bei mir nichts von 50cm SW Unterkante wissen, da nichts von dem im Gutachten stand. :-)
Bei einer kontrolle is das das erste was gemessen wird, wenn das fahrzeug den eindruck erweckt es sei zu tief. Wenn du die 50cm unterschreitest, gibts punkte und lehrgeld. würde da schon drauf achten 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Bierteufel
Dann soll dein prüfer sein ingenieur an den nagel hängen.
StVZO §50 absatz 3.
Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm
okay wenn das da so steht, dann werde ich meinen tüv nochmals konsultieren und ihm das mal zeigen. das würde auch heißen, dass die scheinwerferunterkante höher liegt wenn man nach der stvzo misst, als wie wenn man so misst wie der tüv bei mir... also kann ich mein auto wieder runterschrauben...
Zitat:
Original geschrieben von Bierteufel
Bei einer kontrolle is das das erste was gemessen wird, wenn das fahrzeug den eindruck erweckt es sei zu tief. Wenn du die 50cm unterschreitest, gibts punkte und lehrgeld. würde da schon drauf achten 🙂
Es gibt ne mängelkarte... darfst dein auto dann in ner bestimmten frist der polizei vorführen und denen zeigen das de das was aufd der mängelkarte steht geändert hast
Zitat:
Original geschrieben von G-maRtin
Es gibt ne mängelkarte... darfst dein auto dann in ner bestimmten frist der polizei vorführen und denen zeigen das de das was aufd der mängelkarte steht geändert hast
nicht zwingend, komm mal an den richtigen dann gibts punkte und strafe 🙂
Dann sind ja die Gutachten von beispielsweise Gewindefahrwerken voll für die Katz. Angenommen ich stell mein Fahrwerk nach Gutachten ein. 5cm Restgewinde, max 320mm Radmitte-Kotflügel dann bin ich mit Serienbereifung auch schon deutlich unter den 50cm! (Serie: ca. 52-53cm)
Jo, dann könnt ich effektiv 20-30mm tiefer gehen, obwohl bis ca. 75mm freigegeben ist.
Die 50cm Regelung ist doch voll fürn Ar***.
Die DB grenze is auch fürn arsch, denn fast jedes bike is lauter als ne gruppe A 🙂 tja, wir leben in germany.