Lichthupe bei DLA
Moin,
jetzt wo es langsam wieder eher dunkler wird, ist mir aufgefallen, dass die Lichthupe beim G7 Xenon-DLA nicht zack-zack macht, sondern eher wisch-wisch. Da braucht man echt keine Lichthupe ... Ist das bei euch auch so?
@VW: bitte ändern
Beste Antwort im Thema
Kann mir kurz jemand die zeitlichen Unterschiede zwischen zack-zack, wisch-wisch und fusch-fusch erklären? 😁
@juli29 Die Lichthupe kann man z.B. brauchen, wenn man jemanden vorlassen will oder einem Linksabbieger signalisieren möchte, dass die eigene Ampel gerade rot geworden ist und er schon fahren kann.
304 Antworten
Zitat:
@diezge schrieb am 6. April 2017 um 00:39:25 Uhr:
Hallo,den DLA gibt es meines Wissens beim Golf nur in Verbindung mit Xenonlicht.
Grund:
VW verwendet beim LED-Licht des Golfs einen Leuchtpunkt, der auf den Reflektor strahlt. Somit kann das LED-Licht nur Ablendlicht an/aus und Fernlicht an/aus. DLA beeinhaltet aber eine Maskierungsfunktion. Diese benötigt entweder Xenon oder Matrix-LED.
Nein, nicht wirklich.
Du brauchst entweder eine Maskierungsfunktion ODER Matrix-LED (bei der einzelne LEDs ausgeschaltet werden). Bei der Maskierungsfunktion ist die Lichtquelle erstmal egal -> Beim vFL Xenon und nun beim FL eben LED.
Die Shutter die durch die Linsen fahren gibt es auch bei den LED, gleich zum Xenon. Die LED fahren nur zusätzlich weiter raus und hoch/runter und maskieren dann zusätzlich.
Hallo,
alles klar, vor dem Facelift gab es das nämlich nicht. Ich habe extra die Xenons wegen DLA genommen und weil ich von den LEDs enttäuscht war. Die LEDs hatten eine Ausleuchtung wie Halogen, nur heller und weiß.
Übrigens, dieser Thread behandelt die Lichthupe bei DLA mit Xenon.
Grüße,
diezge
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Dann sollte man das auch so betiteln. Jeder der auf dieses Thema aufmerksam kann dabei verunsichert werden. Denn beim FL gibt es dieses Problem mit dem DLA und der Lichthupe definitv nicht. Und dies ist für alle aktuellen Leser denke ich auch interesant. Da wir hier im Golfforum unterwegs sind, gehe ich mal davon aus, dass wir auch vom Golf reden. Deine Aussagen machen dann nicht so wirklich Sinn. Vor dem Facelift gab es meines Wissens gar keine LED Scheinwerfer für den Golf, als dass man sich dies hätte aussuchen können.
Edit: Nehme alles zurück. Du hast ja einen GTE wie ich gerade gelesen habe. Dort gab es diese wohl auch schon vor dem FL. Allerdings wie du selbst schon schriebst nur die statischen ohne Kurvenlicht und DLA. Das iat ja jetzt mit dem FL anders.
Zitat:
@piwo0072 schrieb am 5. April 2017 um 18:53:09 Uhr:
Gab doch welche die bei Dekra/TÜV/KBA angefragt haben.
Was kam da raus?
Stimmt! Ja, ich hatte die Dekra via deren Webseite kontaktiert. Vor "einen ganzen Weile "!
Reaktion: Leider keine!
Ich denke ich hake da nächste Woche mal nach.
Schönes Wochenende.
Gruß.
Zitat:
@schaefersklaus schrieb am 23. Oktober 2016 um 00:06:13 Uhr:
Hallo piwo0072!Ich schreibe meine Antworten mal dazwischen:
Zitat:
@schaefersklaus schrieb am 23. Oktober 2016 um 00:06:13 Uhr:
Zitat:
@piwo0072 schrieb am 22. Oktober 2016 um 22:27:16 Uhr:
Rein interessehalber (anderes Problem): war die Video Aufnahme aber nur von einem Scheinwerfer rechts bzw links mit einem weißen Karton davor? Oder sieht man da beide?
Man sieht nur den linken Scheinwerfer (in Fahrtrichtung). Siehe auch Foto im Anhang.
Zitat:
@schaefersklaus schrieb am 23. Oktober 2016 um 00:06:13 Uhr:
Zitat:
@all: wendet euch diesbezüglich doch mal an das KBA, denen kann man ne Mail über ihr Kontaktformular auf der Webseite schicken. Vielleicht findet es darüber gehör!?
Kann ja echt nich sein sowas!
Eben habe ich mal eine E-Mail an die DEKRA geschrieben und mich dabei auf deren PDF "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" bezogen (siehe hier!)
Zitat:
@schaefersklaus schrieb am 23. Oktober 2016 um 00:06:13 Uhr:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die nützlichen Informationen, die Sie freundlicherweise auf Ihrer Webseite verlinkt haben. (Link zur Infobroschüre)
Darüber hinaus habe ich folgende, speziell auf die Funktion der Lichthupe bezogene, Frage:
Ist die Funktionsweise der Lichthupe ebenfalls gesetzlich geregelt?
Wenn ja, kennen Sie die entsprechenden Vorschriften und können mir diese nennen?
Wenn nein, warum wird die Lichthupe bei der Hauptuntersuchung des Fahrzeuges auf korrekte Funktionsweise hin überprüft?Warum stelle ich diese Frage?
Nun, bis heute ging ich fest davon aus, dass durch das Ziehen des Fernlichthebels an meinem Auto (= Funktion „Lichthupe"😉, grundsätzlich das Fernlicht des Fahrzeuges (für die Dauer der Betätigung des Hebels) eingeschaltet wird, bzw. werden muss.Heute stellte ich mit Erstaunen fest, dass dies bei meinem jetzigen Fahrzeug, einem Golf 7, nicht so ist!
Mein Golf ist mit einem Bi-Xenon-Scheinwerfer-System mit DLA (Dynamic Light Assist) ausgestattet, welches über ein Kamera-unterstütztes System automatisch partiell den Fernlichtkegel abblenden kann.
Das tut aber bei der Funktion „Lichthupe“ meiner Einschätzung nach nichts zur Sache.Konkret verhält es sich folgendermaßen:
Ist das Abblendlicht eingeschaltet, werden beim Ziehen des Fernlichthebels (Lichthupe) die Shutter gesteuert, sodass ein Fernlichtkegel entsteht. Dabei ist es egal, ob das Abblendlicht aufgrund Schalterstellung "ein" oder "Automatik" (bei erkannter Dunkelheit) steht.
Ist das Abblendlicht aus, fehlt die Ansteuerung der Shutter.
Bei Lichthupe wird lediglich ein Abblendlichtkegel auf die Fahrbahn geleuchtet. Das sowohl in Schalterstellung Aus, als auch in Stellung Parklicht. (Auto bei Helligkeit habe ich jetzt nicht kontrolliert).In beiden Fällen leuchtet jedoch die blaue Kontrollleuchte im Kombiinstrument (welche meiner Meinung nach als Signalleuchte für eingeschaltetes Fernlicht bestimmt ist)!
Soweit ich das aus entsprechenden Automobil-Foren erkennen kann, betrifft dieses vermeintliche Problem nicht nur meinen Golf 7. Es sind mir weitere Nutzer bekannt, die die selbe Funktionsweise der Lichthupe beschreiben.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre Antwort im Voraus.
Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schaefer
Bin gespannt über deren Antwort - falls ich überhaupt eine erhalte.Gruß Klaus.
Ich habe die Frage eben mal per Kontaktformular an den TÜV gestellt.
Von der DEKRA habe ich leider auf meine damalige Anfrage nichts mehr gehört.
Schöne Grüße
I
Heute rief mich eine nette Dame von TÜV an wegen meiner Anfrage. Das ging schnell!
Also "eigentlich" sollte bei der Lichthupe das Fernlicht leuchten. Ok, soweit waren wir hier auch schon.
Auf meine Frage hin, ob dies irgendwo gesetzlich geregelt und aufgeschrieben sein, antwortete sie mir mit "Nein".
Somit haben wir praktisch nichts in der Hand, dies bei VW als Mangel anzuzeigen.
Ich bin ratlos.
Schöne Grüße
Klaus.
Danke für die schnelle Rückmeldung Klaus!
Ja, es ist zwar traurig aber leider wahr. Da gucken wir wieder in die Röhre und können nichts machen.
Ich habe mittlerweile festgestellt das es auf der BAB keiner wahrnimmt! Ich finde es sehr gefährlich und auch ein Unding das VW das nicht behebt! Das kann so schwer ja nicht sein!
MfG
Ja, das ist echt ätzend. Wie soll man so Überhol-Prestige aufbauen. Muß jetzt ständig rechts überholen!!1!
Wie bereits schon geschrieben funktioniert die Lichthupe beim FL mit DLA ja mit Aufblendlicht. Was aber dennoch auf der BAB wirklich richtig funktioniert, ist folgende Strategie:
Ich fahre einfach mal ein paar Sekunden hinter dem vorrausfahrenden Fahrzeug hinterher, bis dieser die Gelegenheit hat, von alleine nach rechts zu wechseln und ich überholen kann. Somit brauche ich meine Lichthupe faktisch auf der Autobahn nie. Das klappte bei mir bislang immer zu meiner besten Zufriedenheit.
Bitte, bitte, bitte, bitte, bitte fangt jetzt nicht schon wieder an über Sinn und Unsinn der Lichthupe zu diskutieren!
Hallo nochmals,
da kam mir vor ein paar Tage noch die Idee, mal beim ADAC anzufragen.
Gesagt - getan, hier sinngemäß auch schon die Antwort:
- Es gibt keine Vorschriften zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Lichthupe.
- Bei der Hauptuntersuchung wird die Funktion des Fernlichtes kontrolliert, nicht aber die Lichthupe.
Weiterhin wurde "das Anliegen" an zwei verschiedenen VW (CC, Golf VII Facelift) nachgestellt:
Zitat:
Beide Fahrzeuge haben den Dynamic Light Assist und verhalten sich gleich. Wenn die Zündung aus ist und die Lichthupe betätigt wird, dann leuchtet tatsächlich nur das Abblendlicht und die blaue Kontrolllampe in der Bordanzeige leuchtet trotzdem. Sobald jedoch die Zündung eingeschaltet wird (wie im normalen Fahrbetrieb), leuchtet das Fernlicht beim Betätigen der Lichthupe auf, so wie man es von allen üblichen Fahrzeugen gewohnt ist.
Aus unserer Sicht stellt dies keinen Mangel dar.
Hm, irgendwie muss ich denen jetzt noch mal darauf antworten, denn ich fühle mich "etwas missverstanden" bei unserem Anliegen.
Oder verhält nich der FL hier ganz anders?
Oder haben die FL mit LED-Licht geprüft?
Wobei die Frage bezüglich der gesetzlichen Vorschrift für Lichthupe ja hiermit geklärt sind.
Gebt mir ein paar Tips, was ich sinnvoll antworten soll...
Schöne Grüße
Klaus.