Lichthupe auf der Autobahn
Hallo,
angenommen ihr habt vor euch einen, der permanent mit ~140 auf der linken Spur fährt, obwohl unbegrenzt ist und er rechts rüberfahren könnte, ist es dann legitim die Lichthupe zu betätigen? Vor allem würde mich interessieren ob ich in der Probezeit dann mit stärkeren Sanktionen rechnen müsste.
MfG
Beste Antwort im Thema
Rechts überholen = Verboten
Dichtes Auffahren = Nötigung = Verboten
Dichtes Auffahren und Lichthupe geben = Nötigung = Verboten
Dauer Lichthupe geben = Nötigung = Verboten
1mal Lichthupe aus großer Entfernung = Ligitim (Der Übholvorgang kann mittels Lichthuppe als auch Hupe angekündigt werden, so steht es irgendwo in der StvO)
Und gerade du als Führerscheinneuling solltest das eigentlich noch aus der Fahrschule her kennen ....
74 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Loco1887
also:dass dichtes Auffahren und mehrfache Lichthupe nicht legitim sind, weiß ich bereits. Mir ging es nur darum ob man 2-3 mal die Lichthupe betätigen darf ohne gleich den Lappen los zu sein (in der Probezeit immer riskant!).
Ich fahre auch jeden Tag mit meinem 318i Autobahn und bleibe eigentlich konsequent links, weil es keinen Sinn macht auf einer zweispurigen Autobahn die ganze Zeit rechts-links-rechts-links zu fahren, es erhöht meiner Meinung nach nur das Unfallrisiko.
Trotzdem schaue ich regelmäßig in den Außenspiegel und wenn jemand von hinten mit 250 angeschossen kommt ziehe ich sofort nach rechts, wenn möglich.
Prinzipiell stellt das kein Problem da, wenn Du mit gebührenden Abstand die Lichthupe 2-3 mal betätigst.
Allerdings wird hier immer gerne nach dem Motto verfahren, dass so manche Zeitgenossen das als Angriff auf sich persönlich sehen und glauben, Du willst ihm den Kreig erklären, ein Bein abhaken oder sie in Ihrer Männlichkeit verletzen- was Du mit einem Überholmanöver auch sicherlich machst 😉- schon alleine deswegen, weil Du einen "dicken BMW" fährst...
Wenn der nun auch noch einen Zeugen dabei hat und Dich anzeigt, dann könntest Du ein Problem bekommen.
Denn in Deutschland hat nicht der Recht, der Recht hat- sondern der Recht bekommt. Und das schaut manchmal doch recht komisch aus...
Wenn der mit seinem Zeugen eine Anzeige erstattet und Du keinen Zeugen vorbringen kannst, dann könnte es eng für Dich werden...vor allem wenn da noch so ein 68er auf dem Richterstuhl sitzt, der aus Prinzip immer 100 auf der linken Spur fährt...
Insofern: Prinzipiell ist es erlaubt, aber so lange Du noch in der Probezeit bist, würde ich solche Spielerein unterlassen- so schwer wie es manchmal auch fallen mag...
Zitat:
Original geschrieben von Comilton
Ich sag nur eins... wer bei 3 oder mehrspurigen autobahnen meint in der mitte fahren zu müssen, obwohl rechts weit und breit kein lkw oder sonst wer ist den man überholen müsste, der gehört nicht auf die AB.
Das kann man so auch wieder nicht pauschalisieren. Wenn ich bei Regen rechts aufschwimme weil die Spurrinnen von den LKWs so tief und die Fahrbahn deshalb bei meiner Geschwindigkeit nicht fahrbar ist, fahre ich halt auch mal in der Mitte. Allerdings wird man bei entsprechendem Wetter und Geschwindigkeit dann auch kaum überholt, weil es einfach keinen Sinn macht schneller zu fahren.
Ansonsten Fahr ich bei Reisegeschwindigkeiten von um die 180km/h auch gerne mal von ganz links nach ganz rechts und der Blick in den Rückspiegel ist für mich Selbstverständlich, da ich immer wissen muss in welche Richtung ich im Notfall ausweichen kann, bzw. ob ich es kann.
Als ich noch nen kleinen 75PS Corsa hatte, der zugegebener Maßen unscheinbar war, ist es mir mal nachts passiert das eine Fiesta Fahrerin einfach vor mir rausgezogen ist, obwohl ich 180km/h drauf hatte und der nächste LKW noch sehr sehr weit weg war. Hätte ich in dem moment nicht gewusst das mich auf der linken Spur im toten Winkel ein BMW überholt wär ich wohl nach links, statt nach rechts ausgewichen. So konnte ich sie noch rechts überholen, ohne das etwas passiert ist.
Lichthupe Spar ich mir normalerweise, weil derartig Blindgänger entweder nicht nach rechts wollen, oder nur nach vorne starren.
Zitat:
Original geschrieben von Klez
Wenn Du bereits weisst das es Riskant ist, warum fragst Du dann, bzw. machst es? Letzten Endes ist es auch immer von der Tageslaune "der grünen" abhängig... Wenn sie dich kaschen wollen, dann tun sie es auch wenn Du nur 2 mal am Hebel gezogen hast...Zitat:
Original geschrieben von Loco1887
Mir ging es nur darum ob man 2-3 mal die Lichthupe betätigen darf ohne gleich den Lappen los zu sein (in der Probezeit immer riskant!).In diesem Sinne: Entspann Dich für 2 Jahre. Danach hast Du es evtl. auch gar nicht mehr nötig überhaupt mit dem Licht zu spielen 🙂
Nötigung ist übrigens auch nach der Probezeit noch genauso eine Straftat wie sie es innerhalb der Probezeit ist. Bestrafung ändert sich Null komma gar nicht nach der Probezeit. In der Probezeit geht es um Ordnungswidrigkeiten, bei denen teilweise noch ein Aufbauseminar fällig ist. Hat also wie schon gesagt NICHTS mit Straftaten zu tun.
Schon klar. Allerdings verliere ich nach der Probezeit nicht zwangsläufig den Lappen dadurch...
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Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Nötigung ist übrigens auch nach der Probezeit noch genauso eine Straftat wie sie es innerhalb der Probezeit ist. Bestrafung ändert sich Null komma gar nicht nach der Probezeit. In der Probezeit geht es um Ordnungswidrigkeiten, bei denen teilweise noch ein Aufbauseminar fällig ist. Hat also wie schon gesagt NICHTS mit Straftaten zu tun.Zitat:
Original geschrieben von Klez
Wenn Du bereits weisst das es Riskant ist, warum fragst Du dann, bzw. machst es? Letzten Endes ist es auch immer von der Tageslaune "der grünen" abhängig... Wenn sie dich kaschen wollen, dann tun sie es auch wenn Du nur 2 mal am Hebel gezogen hast...In diesem Sinne: Entspann Dich für 2 Jahre. Danach hast Du es evtl. auch gar nicht mehr nötig überhaupt mit dem Licht zu spielen 🙂
Linksfahren länger als 30 sec. und ohne zu überholen ist, wie bekannt sein dürfte, ein Verstoss gegen die StVO; werde ich als schnellerer Verkehrsteilnehmer dadurch behindert, ist das -für mich- Nötigung.
Dann überhole ich rechts.
Anzeigen bisher: 0 = NULL.
Da bei mir immer eine Kamera mitläuft, könnte ich gegen etwaige "Anzeigenerstatter" gut argumentieren.
Abgewehrt habe ich damit bisher z.B. Bussgeldbescheide wegen zu dichten Auffahrens (Der Gerichtsgutachter machte aus "mehr als 300 Metern" 15Kommma etwas) und einen angeblichen Rotlichtverstoss.
nafob
Zitat:
Original geschrieben von Klez
Schon klar. Allerdings verliere ich nach der Probezeit nicht zwangsläufig den Lappen dadurch...
Nochmal: Nach der Probezeit ist das genauso gut möglich wie in der Probezeit - es ist 1:1 das gleiche Spielchen, da Straftaten NICHTS mit der Probezeit zu tun haben.
Aus normaler (vorgeschriebener) Entfernung die Lichthupe kurz zu betätigen oder links zu blinken ist sicher nicht das Problem, wenn dann aber ein Porsche dabei so dicht auffährt, daß er schon aus dem Sichtbereich des Innenspiegels, welche durch die Heckscheibe des E93 (geschlossen) nach unten begrenzt wird, verschwindet, dann ist das schon ziemlich hart (Geschwindisgkeit ca. 160). Das ist mir heute passiert. Vor mir haben Autos, welche einen LKW überholt haben, überholt und so den nachfolgenden Verkehr ausgebremst. Etwas gemütllicher (Motor noch nicht ganz warmgefahren) habe ich im 6. Gang wieder anziehen lassen und dabei noch zwei weitere PKW überholt, nach denen ich dann nach rechs wechseln wollte - und dann auch getan habe. Der besagte Porsche hat mich dann zwar überholt, aber nicht etwa beschleunigt, eher an mir vorbeigeschlichen. Später sah ich ihn weiter vorne hinter anderen Autos hängen.
Ich denke mir immer wieder, wenn ich zu einem Unfall kommen sollte, bei dem einer schwerveretzt ist, der mich zuvor so bedrängt hat - da würde ich Wiederwillen empfinden, wenn ich erste Hilfe leisten müßte. Sollte ich dann einmal in die mißliche Situation kommen, daß ich entscheiden müßte, wem ich unter mehreren Verletzten zuerst versorge, dann wäre wohl derjenige, der mich zuvor so bedrängt hat, auf der Prioritätenliste ziemlich weit hinten...
Ja, mal Lichthupe betätigen sollte eigentlich kein Problem sein. Ich bin da eigentlich auch immer recht relaxt bei sowas. Wenn die da vor mir rumschleichen dann werden die schon einen Grund haben. Wenn sie keinen haben dann schaue ich mir das noch ne Weile an und zur Not gehts dann einfach rechts vorbei. Dichtes Auffahren oder so bringt sowieso nichts. Entweder gucken die sowieso nicht in den Spiegel oder sie denken sich "jetzt fahr ich erst recht nicht rüber".
Es gibt aber einige Fakten die mich bei meinen täglichen Autobahnfahrten immer wieder ärgern.
- die Leute verlernen das blinken!!! Sollen sie doch erstmal den Blinker setzen damit man Ihre Absicht erkennen kann, dann wird man sie auch rein lassen - aber es wird entweder ohne blinken rüber gezogen oder alles in einem gemacht - toll
- Überholer die mit 1km/h Geschwindigkeitsüberschuß unbedingt vorbei müssen (Gaspedal ist rechts unten!!)
- das die Leute wenn sie schon in den Spiegel schauen nur 1mal schauen - damit bekommen sie allenfalls eine Momentaufname und können die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nicht abschätzen.
- Passat und A4 TDI Vertreterracing, die denken sie sind die schnellsten.... 😁
Zitat:
Original geschrieben von spike_xxx
[...]
Es gibt aber einige Fakten die mich bei meinen täglichen Autobahnfahrten immer wieder ärgern.- die Leute verlernen das blinken!!! Sollen sie doch erstmal den Blinker setzen damit man Ihre Absicht erkennen kann, dann wird man sie auch rein lassen - aber es wird entweder ohne blinken rüber gezogen oder alles in einem gemacht - toll
Ja, in dem Fall könnte man sich das Blinken eigentlich auch noch sparen, einen fahrenden Wagen, der sich einem in den Weg stellt, übersieht man ohnehin schwer... 😁
Ich ertappe mich selbst oft dabei, auf der Autobahn weniger, aber auf Freilandstraßen - oft nur den Tippblinker rein und dann schon vorgezogen - dafür durfte ich mir das eine oder andere Mal ein Beschleunigungsrennen liefern, weil der Vordermann das nicht gleich mitgekriegt hat. Seit einem Crash beim Überholen bin ich aber einigermaßen von plötzlichem Ausscheren geheilt^^
Was aber eher nervt, ist das ewige Karavanenfahren. Überholt ein langsameres Fahrzeug einen LKW, fährt jeder so knapp auf den Hintermann, dass es zwar noch keine Nötigung ist, aber zu wenig, um als rechts Fahrender noch reinzukommen - wenn ich sowieso nur 110 km/h fahre und sehe, dass ich durch den Vordermann nicht durchkomme, kann ich ja mal wen von rechts reinlassen... Oft blinke ich 10 Sekunden lang, aber die langsam Vorbeiziehenden schauen einen höchstens ungläubig an, bis einer von 5 so nett ist...
Ich denke, das Hauptproblem ist der Egoismus, in allen möglichen Fahrsituationen, ob man nur aus einem Parkplatz bzw. einer Einfahrt raus will oder auf der Autobahn ne Lücke sucht, der Großteil schaut nur, dass er möglichst ungehindert gerade weiterkommt 🙁
hab jetzt nicht alle Antworten durchgelesen.
Egal ob Probezeit oder nicht, du darfst nicht zu nah auffahren. Einmal oder zweimal Lichthupe finde ich total okay. Manche "Spezialisten" haun einfach den Blinker links rein, was so viel heißen soll wie ich will schneller fahren.
Zudem fährt der wo mit 140 immer links fährt auch nicht ganz regelkonform. Denn auf deutschlandsstraßen ist Rechtsfahrgebot, zudem muss oder soll man schnellere Fahrzeuge vorbeilassen. Das gilt im übrigen auch wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist.
Mir geht das selbst ab und zu so, das manche Familienkutschen ala 9 Sitzer ständig links fahren. Betätige da auch "nur" den Blinker, falls das nichts hilft und ich keine Gedult mehr habe fahre ich rechts rüber und geb gas...
Ob ich das nun darf oder nicht, ist mir egal. Denn ich darf auch nicht zu schnell fahren und ich darf auch nicht über rot über die Ampel(Fußgänger*g*)...
Zitat:
Original geschrieben von nafob
Da bei mir immer eine Kamera mitläuft, könnte ich gegen etwaige "Anzeigenerstatter" gut argumentieren.
Zu geil! Was bist Du denn für Einer! Ich lieg hier gerade lachend aufm Boden!!
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Zu geil! Was bist Du denn für Einer! Ich lieg hier gerade lachend aufm Boden!!Zitat:
Original geschrieben von nafob
Da bei mir immer eine Kamera mitläuft, könnte ich gegen etwaige "Anzeigenerstatter" gut argumentieren.
Ich bin mir sicher, wenn BMW als Option eine Frontkamera mit Endlosauzeichnung für unter 500 EUR anbieten würde, würden das sehr viele nehmen. Dann könnte man sich endlich dauernd gegenseitig filmen und dem anderen "BEWEISEN", dass er irre 0,12 Sekunden zu lange links fuhr, während man selbst noch satte 0,2m über der strafbaren Grenze des Sicherheitsabstands unterwegs war 😁😁
Leider wird das wohl die Zukunft werden (heul)....
Zum Thema aufblenden: kauf Dir Xenon und fahre mit eingeschaltenen TFL , dann ist die Gefahr dass Du aufblendest viel geringer, so leid tun die die Xenon Brenner 😉
Aber im Ernst, von der Aufblenderei halte ich persönlich rein gar nichts, ist irgendwie total uncool wenn man so emotional unterwegs ist 😁
Zitat:
Original geschrieben von squashmichi
Ob ich das nun darf oder nicht, ist mir egal. Denn ich darf auch nicht zu schnell fahren und ich darf auch nicht über rot über die Ampel(Fußgänger*g*)...
So wahnsinnig locker würde ich das auch nicht grad sehen. Du darfst gespannt sein, was deine Vollkasko dazu sagt, wenn du wissentlich Ordnungswidrigkeiten begehst und dir dann jemand reinrauscht, weil du rechts überholt hast. Das kann dann ganz schnell verdammt teuer werden und ich rede hier nicht von der lächerlichen Strafe.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Nötigung ist übrigens auch nach der Probezeit noch genauso eine Straftat wie sie es innerhalb der Probezeit ist. Bestrafung ändert sich Null komma gar nicht nach der Probezeit. In der Probezeit geht es um Ordnungswidrigkeiten, bei denen teilweise noch ein Aufbauseminar fällig ist. Hat also wie schon gesagt NICHTS mit Straftaten zu tun.Zitat:
Original geschrieben von Klez
Wenn Du bereits weisst das es Riskant ist, warum fragst Du dann, bzw. machst es? Letzten Endes ist es auch immer von der Tageslaune "der grünen" abhängig... Wenn sie dich kaschen wollen, dann tun sie es auch wenn Du nur 2 mal am Hebel gezogen hast...In diesem Sinne: Entspann Dich für 2 Jahre. Danach hast Du es evtl. auch gar nicht mehr nötig überhaupt mit dem Licht zu spielen 🙂
Sehe ich es richtig, dass ich auch in der Probezeit bei Lichthupe nur mit Geldstrafen rechnen muss?
Zitat:
Original geschrieben von Loco1887
Sehe ich es richtig, dass ich auch in der Probezeit bei Lichthupe nur mit Geldstrafen rechnen muss?
Wer sagt denn, dass da bei offensichtlicher Ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen nicht auch ein Führerscheinentzug drin ist?