- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 3er
- E90, E91, E92 & E93
- Lichthupe auf der Autobahn
Lichthupe auf der Autobahn
Hallo,
angenommen ihr habt vor euch einen, der permanent mit ~140 auf der linken Spur fährt, obwohl unbegrenzt ist und er rechts rüberfahren könnte, ist es dann legitim die Lichthupe zu betätigen? Vor allem würde mich interessieren ob ich in der Probezeit dann mit stärkeren Sanktionen rechnen müsste.
MfG
Beste Antwort im Thema
Rechts überholen = Verboten
Dichtes Auffahren = Nötigung = Verboten
Dichtes Auffahren und Lichthupe geben = Nötigung = Verboten
Dauer Lichthupe geben = Nötigung = Verboten
1mal Lichthupe aus großer Entfernung = Ligitim (Der Übholvorgang kann mittels Lichthuppe als auch Hupe angekündigt werden, so steht es irgendwo in der StvO)
Und gerade du als Führerscheinneuling solltest das eigentlich noch aus der Fahrschule her kennen ....
Ähnliche Themen
74 Antworten
wenn jemand 250 fahren kann und will, dann soll er das meiner Meinung nach auch tun. Ich erachte es als eine Frechheit, wenn Leute die 200 fahren meinen nicht mehr in den Außenspiegel gucken zu müssen.
Mir passiert es auch relativ oft, dass von hinten jemand angeschossen kommt und wenn dann die Spur rechts neben mir frei ist ziehe ich natürlich rüber...
mhhh...
ich habe es oft genug erlebt:
auf einer 3 spurigen autobahn, meist abends ab 20 uhr, autobahn fast leer, lange rechtskurve, ich mit 210 km/h, sehe schon von weiten einen mit vielleicht 150 km/h auf der linken spur
was machen?! ganz rechts überholen? oder lichthupe setzen? dicht auffahren und den jenigen wegdrängeln?
ich fahr dann erstmal ran und wenn er 50-100 m vor mir immer noch nicht nach rechts wechselt kommt die lichthupe zum einsatz. ich sehe so etwas nicht als nötigung, eher als einen hinweis darauf das ich als schnelleres fahrzeug auf der überholspur an ihm als langsameres fahrzeug vorbei will.
dies klappt dann auch immer (mal besser, mal schlechter).
komisch ist nur wenn man dann selbst nach ganz rechts fährt ziehen die jenigen immer wieder auf die linke spur zurück?!
ist schon nervig.
aber am besten: cool bleiben und ruhe bewahren! (am besten hier im forum auch )
Zitat:
Original geschrieben von roughneck78
Hat jemand gesagt, dass man dafür Verständnis haben muss. Der Fahrer ist ein Träumer und verstößt gegen das Rechtsfahrgebot. Klar ist es ärgerlich wenn man "ausgebremst" wird, aber du kannst rein gar nichts dagegen machen![]()
Wer in dieser Situation die Nerven verliert und anfängt zu drängeln, etc. hat auf der Straße nichts verloren und sollte besser Bahn fahren.
Wer ein Träumer ist und andere ausbremst hat auf der Straße nichts verloren. So kann man es auch sehen.
Zitat:
Original geschrieben von roughneck78
... Klar ist es ärgerlich wenn man "ausgebremst" wird, aber du kannst rein gar nichts dagegen machen...
Doch! Lichthupe - einmalig ohne zu dichtes Auffahren!

Zitat:
§5 StVO Abs. 5
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Mich nervt sowas auch echt doll! Wenn ich unterwegs bin (was ich recht oft bin) und abends gegen 23 Uhr nach Hause will - alles frei sozusagen 3 PKW auf einer dreispurigen AB und 2 fahren mit 160 km/h in der Mitte und einer mit 160,5 km/h links - der überholt (!!!), da könnte ich auch wild werden!
Zitat:
Original geschrieben von Bimmian
Wer ein Träumer ist und andere ausbremst hat auf der Straße nichts verloren. So kann man es auch sehen.
Jeder macht Fehler. Auch im Straßenverkehr. Allerdings ist es etwas anderes gegen das Rechtsfahrgebot zu verstoßen als bei hoher Geschwindigkeit zu drängeln und andere massiv zu gefährden. Und das mit voller Absicht.
Und selbst wenn du der Meinung bist diesen Fahrern sollte der Lappen entzogen werden, bedeutet das nicht, das du ihn und andere von der Straße drängen darfst.
MfG
roughneck
Zitat:
Original geschrieben von leon_raser
Zitat:
Original geschrieben von roughneck78
... Klar ist es ärgerlich wenn man "ausgebremst" wird, aber du kannst rein gar nichts dagegen machen...
Doch! Lichthupe - einmalig ohne zu dichtes Auffahren!
Zitat:
Original geschrieben von leon_raser
Zitat:
§5 StVO Abs. 5
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.![]()
Hand auf's Herz:
Mich nervt sowas auch echt doll! Wenn ich unterwegs bin (was ich recht oft bin) und abends gegen 23 Uhr nach Hause will - alles frei sozusagen 3 PKW auf einer dreispurigen AB und 2 fahren mit 160 km/h in der Mitte und einer mit 160,5 km/h links - der überholt (!!!), da könnte ich auch wild werden!
Auch wenn es nervt, aber 10km/h Differenzgeschwindigkeit sind beim Überholen ausreichend um im Sinne der Rechtsprechung nicht als verkehrsbehindernd zu gelten.
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Auch wenn es nervt, aber 10km/h Differenzgeschwindigkeit sind beim Überholen ausreichend um im Sinne der Rechtsprechung nicht als verkehrsbehindernd zu gelten.
Natürlich ist das ausreichend. Aber du darfst im Sinne der STVO niemanden ausbremsen. Das große Problem ist eigentlich dass die meisten Fahrer überholen und so schnellere Autos ausbremsen obwohl sie selbst bremsen müssten. Wenn ich auf der rechten Spur fahre und ich laufe langsam einem LKW auf und auf der linken Spur kommen wesentlich schnellere Autos dann bremse ich und bleibe auf meiner Spur.
Aber genau das machen viele nicht. Vorallem die, die gewohnt sind langsame bzw. PS-schwache Autos zu fahren. Die ziehen halt raus und wissen das der andere dann abbremsen muss. Aber bevor sie selbst abbremsen, bremsen die lieber jemand anderen aus. Sieht man jeden Tag. Und wenn du dann auffährst, was regelwiedrig ist, kriegst du dann Lichthupe nach dem Überholen. Und die meinen dann im Recht zu sein.
@Raffneg
Drängeln ist nicht sinnvoll und dann gefährlich wenn der Verkehr dicht ist und schwer abschätzbar. Grundsätzlich gefährdet man aber niemanden nur weil man dicht auffährt. Drängeln mag zwar de jure Nötigung sein, ist aber so gesehen vollkommen überbewertet. Es ist ein opferloses Verbrechen.
Denn das eigentlich Problem sind die rauszieher. Da passieren die schlimmsten Unfälle. Und wenn dann noch Leute mit relativ wenig Abstand auf der linken Spur schnell fahren, kann das dann schnell gefährlich werden obwohl das niemand als Drängeln bezeichnet. Drängler sind in der Regel schlecht gelaunt und wenn jemand wirklich schleicht ist drängeln ja auch ein Mittel zum Zweck um den Vordermann aufmerksam zu machen. Denn wenn man wirklich den gesetzlichen Abstand einhalten würde, würde der langsame Vordermann nie auf den Gedanken kommen mal schneller zu fahrn. Wenn man den Verkehr und die Strecke vor dem Fahrzeug genau beobachtet ist drängeln nicht wirklich gefährlich, bzw. Mittelspurschleicher und Linkspurträumer und Rauszieher sind wesentlich gefährlicher und blockieren oft stark den Verkehr.
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Auch wenn es nervt, aber 10km/h Differenzgeschwindigkeit sind beim Überholen ausreichend um im Sinne der Rechtsprechung nicht als verkehrsbehindernd zu gelten.
Aktuelles Urteil des OLG Hamm: Ein Überholvorgang zwischen zwei LKWs darf nicht länger als 45 Sekunden dauern, sonst handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Ich würde sagen, was für LKWs gilt, müsste erst recht auf Überholvorgäng bei Autos anwendbar sein, die ja Überholvorgänge wesentlich schneller durchführen können. Bei 160 dürfte das etwas knapp werden - 80 Sicherheitsabstand ausscheren und einen Abstand nach hinten von 80m rausfahren - bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von 10km/h dauert das ganze fast 58 Sekunden und das ist meiner Ansicht nach einfach zu lang. Aber ein Urteil, was genau auf einen solchen Fall gemünzt ist, gibt es meines Wissens nach noch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Bimmian
...Drängeln ist nicht sinnvoll und dann gefährlich wenn der Verkehr dicht ist und schwer abschätzbar. Grundsätzlich gefährdet man aber niemanden nur weil man dicht auffährt. Drängeln mag zwar de jure Nötigung sein, ist aber so gesehen vollkommen überbewertet. Es ist ein opferloses Verbrechen...
Bin ich total anderer Ansicht. Du weißt nie wie der Vordermann reagiert. Vielleicht erschrickt er wenn er dich zu dicht im Rückspiegel sieht und rauscht in die Planke, vielleicht bremst er ab und du semmelst voll hinten drauf, vielleicht erschrickst du wenn der Vordermann einmal zuckt, vielleicht, vielleicht, ...
Alles Sachen die du nicht einkalkulieren kannst und auf die du nicht reagieren kannst. Und bei hohen Geschwindigkeiten reichen Kleinigkeiten. Und wenn man cool bleibt ist es auch noch völlig überflüssig.
Drängeln bei hohen Geschwindigkeiten gehört mit zum Gefährlichsten was es gibt. Selbst wenn nur zwei Fahrzeuge unterwegs sind.
MfG
roughneck
Zitat:
Original geschrieben von roughneck78
Drängeln bei hohen Geschwindigkeiten gehört mit zum Gefährlichsten was es gibt. Selbst wenn nur zwei Fahrzeuge unterwegs sind.
Mich würde nur mal interessieren, was wirklich mehr bzw. schwerere Unfälle verursacht...
Wenn der bedrängelte Vordermann kurz bremst, prallt man mit relativ geringer Geschwindigkeit auf, bei Rausziehern nimmt man den Vordermann mit deutlich mehr Schwung mit, dazu vielleicht noch schief, womit man ihn gleich in die Leitplanken oder sonstwohin befördert...
Nichtsdestotrotz: Auch wenn jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr zu verurteilen ist, meine ich, dass vorsätzliche Vergehen die schlimmsten sind - ob "Oberlehrer" oder Drängler, das ist in jedem Fall pure Absicht mit der Intention, dem anderen ein Fahrverhalten aufzuzwingen. Sollte ich unabsehbar die Spur wechseln, mag das wahrscheinlich ungleich gefährlicher sein, aber das macht wohl kaum einer wissentlich, im Gegensatz zu den Machtspielchen im Rückspiegel des Vordermanns.
Ja und, wenn Du beim Drängeln doch auffährst, und sei es nur leicht, kann es schon passieren, daß die zwei Fahzeuge auf der Überholspur anhalten müssen, weil sie denn doch nicht mehr fahrtüchtig sind, und das ist schon bei ziemlich kleinen Aufprallgeschwindigkeiten (Geschwinidigkeitsdifferenz). Dann kommt einer mit 250 oder schneller von hinten und semmelt Euch beide komplett über den Haufen. Was meinst Du, was dann übrig bleibt?
Dichtes Auffahren ist und bleibt gefährlich.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Ich würde sagen, was für LKWs gilt, müsste erst recht auf Überholvorgäng bei Autos anwendbar sein, die ja Überholvorgänge wesentlich schneller durchführen können. Bei 160 dürfte das etwas knapp werden - 80 Sicherheitsabstand ausscheren und einen Abstand nach hinten von 80m rausfahren - bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von 10km/h dauert das ganze fast 58 Sekunden und das ist meiner Ansicht nach einfach zu lang. Aber ein Urteil, was genau auf einen solchen Fall gemünzt ist, gibt es meines Wissens nach noch nicht.
schon, nur in der Praxis hält keiner einen Sicherheitsabstand von 80m, schon gar nicht beim Einscheren (leider). Und das zu übrhohlende Fahrzeug ist auch keine LKW sondern ein PKW (=5 m Länge).
Bei 70m Sicherheitsabstand vor dem Ausscheren und 50m Sicherheitsabstand nach dem Einscheren = 45 Sekunden.
In 45 Sekunden überholen ist also gut möglich, auch wenn bei 160 die Differenz nur 10km/h beträgt.
Hi,
mal im Ernst wieso kaufen/leasen sich soviele z.b. einen 330i/d - 335i/d.. oder M, sicher nicht NUR um Brav 130km/h ganz rechts oder mittig zu fahren?
Wenn ich mit meinem Kollegen oftmals von Leipzig nach Frankfurt fahre, da wird gefahren wie es der verkehr zu lässt und da können es halt auch mal 240km/h sein oder zunehmend..Auch öfferts wird schon 500m vorher der Blinker lnks gesetzt wenn man von weitem her erkennt, das dort jemand nicht die Spur wechseln mag... nich umsonst kauft sich jemand einen knapp 400ps Benziner um ihn Brav durch die Kante zu fahren, so nach dem Motto, wenn ich kann , könnte ich...
Viele jagen ja solche Autos bei Ampel Starts und co. durch die Kante
Daher --> Nie große Machinen als gebrauchten kaufen mit vielen Km.., da ma nie weiß wie das ding durch die Kante gejagt wurde
Lg
Marcus
Es ist nun mal so, dass die meisten Fahrer auf der Autobahn lieber schnell noch rausziehen, als abzubremsen. Soll doch der Hintermann bremsen. Daran muss man sich einfach gewöhnen. Was wirklich ärgerlich ist, wenn die dann noch kilometerlang links bleiben und mit 120 km/h weiterfahren, weil alle 200 m ein LKW kommt.
Im Übrigen hat man bei dichtem Auffahren, Lichthupe etc. auf der Autobahn wenig zu befürchen. Von den krassen Fällen (Turbo-Rolf) und den Fällen, in denen man dummer Weise hinter einer Zivilstreife der Polizei herfährt, mal abgesehen, gehen die meisten Verfahren aus, wie das Hornberger Schießen! Zumal in diesen Fällen oft zwei Uneinsichtige aufeinandertreffen.
Also ich habe weder für Drängler, die (wohlbemerkt agressiv) mit Lichthupe agieren, noch für Links- oder Mittelspurschleicher Verständnis.
Am besten ist wohl, man versucht den Schleicher (vorausgesetzt es ist wirklich genug Platz, damit er rüberwechseln kann) gelassen darauf aufmerksam zu machen - Lichthupe 1 oder 2 mal mit Abstand fände ich dabei ok - aber nur, wenn er wirklich zu pennen scheint! Dicht auffahren bringt oft auch nichts, da sich der Vordermann nur provoziert fühlt und dann als Trotzreaktion links bleibt. Abgesehen davon macht man sich ja selbst nur viel mehr Stress, wenn man dicht auffährt.
Das mit dem Rausziehen ist wirklich scheisse - lässt sich aber wohl nur vermeiden, indem man bei ner vollen Autobahn selbst etwas langsamer und vorausschauender fährt...
Ich fände es aber völlig ok, wenn man auch bei Leuten, die das Rechtsfahrgebot nicht einhalten und damit andere behindern etwas härter durchgreifen würde... schließlich ist das ja auch meistens ne Gefahr und ein Unfallrisiko. Allgemein glaube ich aber auch, dass viele Leute einfach das Autofahren als Frustabbau betrachten und gezielt einen Sündenbock suchen... und das ist vermutlich noch ein größeres Problem.