Lenkrad vom Golf V GTI in 3C einbauen?
Hi zusammen,
kann man das Multifunktionslenkrad vom G5 GTI in den Passat einbauen? Passt der Airbag vom Passi in das GTI-Lenkrad? Wie schaut es mit der ABE aus?
Ich persönlich finde, dass das GTI-Lenkrad das Beste Lenkrad ist, das VW derzeit anbietet. Von der Passform und Griffigkeit her.
Gruß
Muellema
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zwei0
er schon wieder !!, habe weder das eine noch das andere behauptet und unter dem Gesichtspunkt erlaubt oder nicht erlaubt , dürfte auch das GTI/R-Line Lenkrad nicht im R-Line auftauchen/eingebaut sein , hier gibt es auch keine Zusatzbestimmung/Zulassung das es hier gefahren werden darf , nicht einmal der Ausstattungscode gibt richtig Auskunft darüber und es fängt ebenfalls mit 1K an , somit streng genommen ein Golf Lenkrad.Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
ob die tn nun mit 3c od 1k anfängt sagt absolut nicht aus...ob das teil zulässig ist oder nicht.
du schon wieder...wie kommst du drauf, daß du angesprochen warst? glaubst auch alle reden mit dir.
niemand hat gesagt...das du was behauptet hast, also halt die füße still.
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36 Antworten
wo hast du denn die Weisheit her 😕 . Es gibt genug Fzg.Eigner die das Lenkrad aus dem Bj.05 eingebaut haben und eine Eintragung ob vor `07 oder danach ist überhaupt nicht möglich und ob R-Line oder nicht spielt auch keine Rolle , da es keine Grundlagen dafür gibt (z.B. Gutachten) , lediglich der Anfang der ET Nr. fängt mit 1K an und diese haben der Golf und der Passat meist gemeinsam wie viele andere Teile auch .
ob die tn nun mit 3c od 1k anfängt sagt absolut nicht aus...ob das teil zulässig ist oder nicht.
Naja, zulässig ist das Teil erstmal, da man davon ausgehen kann, dass es dadurch das es in Verkehr gekommen ist und vom Hersteller mit einer Teilenummer verziert wurd, zumindest den Gesetzlichen Ansprüchen genügt. Wofür diese Zulassung nun ist, wird sicherlich der Hersteller beantworten können - aber wohl nicht wollen.
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
ob die tn nun mit 3c od 1k anfängt sagt absolut nicht aus...ob das teil zulässig ist oder nicht.
er schon wieder !!, habe weder das eine noch das andere behauptet und unter dem Gesichtspunkt erlaubt oder nicht erlaubt , dürfte auch das GTI/R-Line Lenkrad nicht im R-Line auftauchen/eingebaut sein , hier gibt es auch keine Zusatzbestimmung/Zulassung das es hier gefahren werden darf , nicht einmal der Ausstattungscode gibt richtig Auskunft darüber und es fängt ebenfalls mit 1K an , somit streng genommen ein Golf Lenkrad.
Zitat:
Original geschrieben von zwei0
er schon wieder !!, habe weder das eine noch das andere behauptet und unter dem Gesichtspunkt erlaubt oder nicht erlaubt , dürfte auch das GTI/R-Line Lenkrad nicht im R-Line auftauchen/eingebaut sein , hier gibt es auch keine Zusatzbestimmung/Zulassung das es hier gefahren werden darf , nicht einmal der Ausstattungscode gibt richtig Auskunft darüber und es fängt ebenfalls mit 1K an , somit streng genommen ein Golf Lenkrad.Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
ob die tn nun mit 3c od 1k anfängt sagt absolut nicht aus...ob das teil zulässig ist oder nicht.
du schon wieder...wie kommst du drauf, daß du angesprochen warst? glaubst auch alle reden mit dir.
niemand hat gesagt...das du was behauptet hast, also halt die füße still.
Hersteller fragen, nach der Zulassung...
Zitat:
Original geschrieben von zwei0
wo hast du denn die Weisheit her 😕 . Es gibt genug Fzg.Eigner die das Lenkrad aus dem Bj.05 eingebaut haben und eine Eintragung ob vor `07 oder danach ist überhaupt nicht möglich und ob R-Line oder nicht spielt auch keine Rolle , da es keine Grundlagen dafür gibt (z.B. Gutachten) , lediglich der Anfang der ET Nr. fängt mit 1K an und diese haben der Golf und der Passat meist gemeinsam wie viele andere Teile auch .
Ich habe über meinen Händler bei VW Anfragen lassen ob der Einbau möglich ist. Antwort von VW: Betriebserlaubnis erlischt. Grund:
Die für das gesamte Fahrzeug geltende ABE erlischt so bald man das Lenkrad einbaut da es mit dem Modeljahr nicht gesamt durch den TÜV abgenommen wurde. VW würde für den Einbau auch keine FReigabe erteilen. Dieses Lenkrad wurde erst ab dem Modeljahr 2007 und zwar nur in den R-Line Modellen verbaut. Nur diese Fahrzeuge haben die richtige ABE und können mit diesem Lenkrad bestückt werden. Wenn du die ABE von Modeljahr 2006 und 2007 vergleichst wirst du den Unterschied erkennen. Einabuen kann man es, aber auf eigenes Risiko.
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
du schon wieder...wie kommst du drauf, daß du angesprochen warst? glaubst auch alle reden mit dir.Zitat:
Original geschrieben von zwei0
er schon wieder !!, habe weder das eine noch das andere behauptet und unter dem Gesichtspunkt erlaubt oder nicht erlaubt , dürfte auch das GTI/R-Line Lenkrad nicht im R-Line auftauchen/eingebaut sein , hier gibt es auch keine Zusatzbestimmung/Zulassung das es hier gefahren werden darf , nicht einmal der Ausstattungscode gibt richtig Auskunft darüber und es fängt ebenfalls mit 1K an , somit streng genommen ein Golf Lenkrad.
niemand hat gesagt...das du was behauptet hast, also halt die füße still.
und warum zitierst du dann die TN , die ich in den Raum gestellt habe 😉 , also gehe ich davon aus , das ich gemeint bin . Du bist nach wie vor hier die größte Witzfigur mit dem größten Nörgelfaktor . aber das haben dir ja andere auch schon gesagt . Einfach nur niveaulos und armselig deine ständig anmaßenden Kommentare .
Zitat:
Original geschrieben von zwei0
und warum zitierst du dann die TN , die ich in den Raum gestellt habe 😉 , also gehe ich davon aus , das ich gemeint bin . Du bist nach wie vor hier die größte Witzfigur mit dem größten Nörgelfaktor . aber das haben dir ja andere auch schon gesagt . Einfach nur niveaulos und armselig deine ständig anmaßenden Kommentare .Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
du schon wieder...wie kommst du drauf, daß du angesprochen warst? glaubst auch alle reden mit dir.
niemand hat gesagt...das du was behauptet hast, also halt die füße still.
einfach nur arm sowas. keine ahnung was solche kommentare dem TE bringen sollen. aber mach weiter so.
OT: wenn du gemeint bist und man dich zitiert...wirst du es merken.
keine ahnung was an meinem kommentar "anmaßend, niveaulos oder armselig" war. ohne worte
Zitat:
Original geschrieben von MichaelsR32Variant
Ich habe über meinen Händler bei VW Anfragen lassen ob der Einbau möglich ist. Antwort von VW: Betriebserlaubnis erlischt. Grund:
Die für das gesamte Fahrzeug geltende ABE erlischt so bald man das Lenkrad einbaut
ist grundsätzlich richtig. und im falle eines unfalls würde eine vericherung ev. auch daher stress machen (falls sie es bemerkt), es soll aber urteile bzw gutachten geben, daß wenn die veränderung nicht für den unfall verantwortlich ist oder sein kann, die versicherung dennoch zahlen muss. ist eben eine gradwanderung.
würde mich aber nicht darauf verlassen, das immer so entschieden wird. bei reifen, fahrwerk oder so ist das schon wieder eine ganz andere sache.
zu den tn: der passat hat deshalb so viele 1K teile, weil der golf schlicht weg früher am markt war...wäre der passat vorher gekommen, hätte der golf mit sicherheit unzählige 3C teile mehr.
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
ist grundsätzlich richtig. und im falle eines unfalls würde eine vericherung ev. auch daher stress machen (falls sie es bemerkt), es soll aber urteile bzw gutachten geben, daß wenn die veränderung nicht für den unfall verantwortlich ist oder sein kann, die versicherung dennoch zahlen muss. ist eben eine gradwanderung.
Soweit ich weiß, ist das die geltende Rechtssprechung in der Schweiz, oder in Österreich. In Deutschland wird das einfach abgefrühstückt: ABE erloschen? -> Fahren ohne Zulassung -> Fahren ohne Versicherungsschutz -> Selbst auf den Kosten sitzen Bleiben. - Wie gesagt, wenn irgendwer das bemerkt.
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
Soweit ich weiß, ist das die geltende Rechtssprechung in der Schweiz, oder in Österreich. In Deutschland wird das einfach abgefrühstückt: ABE erloschen? -> Fahren ohne Zulassung -> Fahren ohne Versicherungsschutz -> Selbst auf den Kosten sitzen Bleiben. - Wie gesagt, wenn irgendwer das bemerkt.Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
ist grundsätzlich richtig. und im falle eines unfalls würde eine vericherung ev. auch daher stress machen (falls sie es bemerkt), es soll aber urteile bzw gutachten geben, daß wenn die veränderung nicht für den unfall verantwortlich ist oder sein kann, die versicherung dennoch zahlen muss. ist eben eine gradwanderung.
Was... in Österreich???
Ich glaube bei uns ists bisschen schwiriger als bei euch sowas zu Typisieren...
Hab von einen Fall gehört wo nur die Anhängerkupplung nicht Typisiert war... Versicherung ausgestiegen...
Aber woher sollen die wissen das, das Lenkrad nicht Original ist, wenn VW draufsteht?
So zurück zum Thema... will auch son Lenkrad mit MFL.. hab keins was brauche ich jetzt genau ( bj 05 ) ...
Mfg
hhmm...
Blöd reden aber keiner weiss wies geht 😁
Pfeifn... Wer seinen Senf dazu gibt sollte sich auch auskennen ...
Mfg
Watt willst du für eines und was hast du. Willst du nen G5GTI lenker?
jepp das Golf 5 r line ... mitn gleichen airpack ( also von der form )