Lenkeinschlagsbegrenzer E 36 compact

BMW 3er E36

Hallo, brauch ich bei einer Bereifung 225 50 R16 bei einem E36 Compact BJ 95, normales Fahrwerk, kein M-Sportfahrwerk oder sonstiges vorne Lenkeinschlagsbegrenzer?
Wenn ja, müssen die Eingetragen werden und welche Folgearbeiten zieht das mit sich (Spureinstellung....)?
Felgengröße 7x16

20 Antworten

Ja, Moment!
Da steht ja auch auf S. 4:

Die Zulässigkeit einer von der Fahrzeug-ABE (Fz-Brief/Schein)abweichende Rad-Reifenkombination muß weiterhin durch eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung, Anbaubescheinigung oder eine ABE für die Rad-Reifenkombi nachgewiesen sein.

Zugelassen sind die Räder von BMW zwar für den e36, aber BMW weist ja selber auf die Eintragung hin, sonst würde ich den Aufwand auch nicht betreiben.

Nur wenn Du Rad-Reifenkombis umrüstest, die schon im Schein drin sind, brauchst Du nichts machen.

sorry, aber mich verwirrt das alles jetzt! ich verstehe nur noch bahnhof! muss ich meine rad-/reifenkombi jetzt eintragen lassen oder kann ich die einfach drauf machen und ohne eintragung rumfahren? habe das rundspeichenstyling in 16 zoll mit 225/50 r16 bereifung!

Lenkeinschlagsbegrenzer E 36 compact /Felgeneintragung erforderlich?

Bin mir da auch nicht ganz im klaren, versteh das aber so, das es ohne Eintragung geht.Im neuen Brief/Schein ist ja auch nur noch eine Rad/Reifenkombination eingetragen und fahren darf man alles was vom Hersteller genehmigt ist.

Zitat laut KBA:
Es ist nicht erforderlich, dass die im Fahrzeugschein
angegebene Rad-/Reifenkombination montiert
ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-
ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung
genehmigten Kombinationen gefahren werden.

Hab von BMW eine Anlage zum Teilegutachten aus dem Umrüstkatalog mit einer Übersicht der werkseitigen Räder/Reifenfreigaben und da sind alle für das jeweilige Modell zugelassenen Kombinationen aufgelistet.
Denke mal das man nur Felgen eintragen muss die nicht vom Hersteller sind, hier halt eben BMW.

Hier noch ein Link http://www.kba.de/.../Auszug_Jahresbericht_Zulassungsdokumente.pdf

Vieleicht ist ja wer da der sich damit gut auskennt

Möglicherweise liegt der Unterschied in den neuen Fahrzeugpapieren. Ich habe noch die alten (Brief und Schein). Morgen werde ich auf jeden Fall zur DEKRA fahren und mir die neuen Räder abnehmen lassen.

Das sind die guten Stücke.

Werde dann berichten.

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Super, vieleicht kommt dann mal Licht ins Dunkel!

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Der Dekra-Mann hat nicht mal nach LEB gefragt. Hat sich auch nicht die Zulassungsnummer auf den Felgen angeschaut. Auch nicht Freigängigkeit geprüft. Nur nach der Fz.Ident-Nr. hat er geschaut.

Dann habe ich ihn über die Eintragungspflicht befragt.

Bei alten Fz-Papieren gilt:

Alle technischen Änderungen abnehmen lassen, wenn diese noch nicht im Schein/Brief eingetragen sind oder keine ABE vorliegt.

Bei den neuen Fz-Papiern ist es so, dass Grundsätzlich alles angebaut werden kann, was BMW in der ABE für den e36 zugelassen hat. Dummerweise ist das nicht immer alles für den Kunden erkennbar. Es wird eben nicht alles in die Fz-papiere vom Werk aus eingetragen. Leider. Dann hätten wir hier alle weniger Probleme. Man kommt auch nicht ohne weiteres so dran an die kompletten ABE-Inhalte.
Das hat aber jetzt nicht unbedingt was mit dem Umrüstkatalog zu tun.

Ein Beispiel:

Hätte ich die neuen Papiere gehabt, hätte ich die Abnahme für die Felgen nicht machen brauchen. Die sind in der ABE für den e36 drin.

Aber, jetzt kommt's! Im Umrüstkatalog steht drin: 225/45/17 für Touring (wegen der Traglast mindestens die, also keine 215er oder noch schmaler). Diese Reifengröße ist aber nicht in der ABE enthalten.
Ätsch!
Also hätte ich wegen der Reifen auch mit den neuen Fz-Papieren wieder eine Abnahme machen müssen.
235er sind übrigens in der ABE drin. Das sollte man vorher wissen.

Fazit:
Mit alten Papieren zur Abnahme zum TÜV.

Mit neuen Papieren erstmal den TÜV fragen, welche Anbauteile über die FZ-ABE abgedeckt sind.

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