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Lenkeinschlagsbegrenzer E 36 compact

Themenstarteram 23. März 2006 um 17:48

Hallo, brauch ich bei einer Bereifung 225 50 R16 bei einem E36 Compact BJ 95, normales Fahrwerk, kein M-Sportfahrwerk oder sonstiges vorne Lenkeinschlagsbegrenzer?

Wenn ja, müssen die Eingetragen werden und welche Folgearbeiten zieht das mit sich (Spureinstellung....)?

Felgengröße 7x16

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20 Antworten

Bei allen original BMW-Felgen sind ab einer Reifenbreite von 215 LEB´s vorgeschrieben, egal ob´s schleift oder nicht. Bei Fremdfelgen kommt es immer auf das Gutachten an.

Laut Einbauanleitung müssen die Teile eingetragen werden und anschließend eine Spureinstellung durchgeführt werden. Im Normalfalle trägt die aber kein Tüv-Prüfer ein und die Spureinstellung ist auch nicht nötig. Als ich meine Räder habe eintragen lassen, (Damals mußte man das noch) wollte der Prüfer die Werkstattrechnung vom Einbau der LEB´s sehen (am Fahrzeug kann man die Teile nicht sehen), eingetragen hat er die Teile aber nicht.

Themenstarteram 23. März 2006 um 17:57

Sind orginal BMW Felgen Styling 32.

Kann das sein das die ab Werk schon eingebaut sind.Wahrscheinlich nicht,oder?

Was kostet der Einbau bei BMW?

will auch meinen compact mit neuen alus im rundspeichenstyling mit 225/50 r16 reifen verschönern und habe mir ebenfals leb´s gakauft und werde diese auch einbauen, allerdings habe ich das m-fahrwerk.

jetzt aber meine eigentliche frage: muß man die felgen nicht mehr eintragen lassen? hat das was mit den neuen fahrzeugpapieren zutun?

@ rino:

Wenn an Deinem Wagen ab Werk 225er Reifen montiert waren (bzw. die Größe in Deinen Papieren steht), dann hast Du auch bereits die LEB´s verbaut.

 

@ BMW_Heizer83:

Sämtliche werksseitig freigegebenen und im Rahmen der Fahrzeugbetriebserlaubnis enthaltenen Rad-Reifenkombinationen brauchen ab sofort nicht mehr eingetragen werden. (Gilt seit 01.10.2005, seitdem es auch die neuen Papiere gibt. Wenn Du schon die neuen Papiere hast, steht dies auch so rauf.) Räder von Fremdherstellern müssen weiterhin eingetragen werden.

aber ich habe noch die alten fahrzeugpapiere und da stehen die nicht drin! aber ok wenn das so ist dann habe ich wieder ca. 45,00euro gespart.

Themenstarteram 23. März 2006 um 18:46

Alles klar, aber brauchen werde ich sicher welche,oder?

Wo kann man denn dieses Gesetz nachlesen, ggf ausdrucken?

Nur mal kurz,ob ich das richtig verstanden habe: Bei mir im Schein/Brief ist diese Dimension nicht eingetragen, hab aber ein Teilegutachten von BMW nachdem ich diese Dimension fahren darf, muss ich die dann jetzt eintragen oder nicht?

hast du auch diese zwei zettel "Auflagen für die rad-/reifen der modelle e36" und "übersicht der werksseitigen räder-/reifenfreigaben". wäre cool, wenn man die nicht eintragen lassen müßte!

Themenstarteram 23. März 2006 um 18:59

Ja, müsste ich auch haben, komm nur heute nicht mehr dran.Schau aber Morgen gleich nach.Wär echt super, spart ja bares Geld.Würd nur interessieren wo man das nachlesen kann.

das würde mich auch interessieren! am besten mal beim tüv anrufen oder direkt hinfahren und nachfragen!

@ rino:

Mit einem Gesetzestext kann ich leider nicht dienen aber beim ADAC gibt es einige Interessante Fakten dazu. Du hast das genau richtig verstanden, Du darfst JEDE Rad-Reifenkombination, die im Rahmen der Fahrzeugbetriebserlaubnis enthalten ist montieren und fahren, ohne sie durch den TÜV abnehmen zu lassen oder eintragen zu lassen. Dies dürfte wohl für alle im Umrüstkatalog enthaltenen Räder gelten, da die ja meines Wissens alle ab Werk lieferbar waren und somit in der BE enthalten sein müßten.

 

@ BMW_Heizer83:

Ich habe nicht nur diese beiden Zettel, sondern einen Ausdruck des kompletten Umrüstkataloges mit allen original BMW-Felgen für den E36. Dort steht allerdings noch das mit dem Eintragen drin, ist noch von vor dem 01.10.2005. Wollte mich schonmal drum kümmern, ob es da neue Dokumente gibt, bin aber noch nicht dazu gekommen. vielleicht kann ja mal jemand eine mail an kundenbetreuung@bmw.de schicken und das klären.

juhu! super! *grins*

@ daniel.krueger

ich werde das mal mit der kundenbetreuung in angriff nehmen! melde mich dann auf jeden fall!

Das trifft sich ja! Ich war nämlich heute beim freundlichen in gleicher Angelegenheit. Brauchte ein Gutachten für meine originalen BMW Zubehörfelgen (Verbundspeiche Styling 5).

In meinem Brief sind nur Stahlfelgen und 7x15 Alus mit 205 60 15 Bereifung eingetragen. Ich möchte aber jetzt 7,5x17 mit 225 45 17 fahren

Also muß ich unverzüglich nach Montage mit Gutachten und Auflagenblatt zum TÜV und mir nach der Prüfung den Nachweis über die Bestätigung der Änderungsabnahme aushändigen lassen.

Den darf ich dann solange mit den Fahrzeugschein mitführen, bis sich die Zulassungsbehörde beim nächsten Mal aus irgendeinem Grund (z.B. Wohnortwechsel, Ummeldung) mit den Fahrzeugpapieren befaßt.

Original Wortlaut: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt."

Man muß also nicht sofort zur Zulassungsstelle und da wieder Geld lassen für den Eintrag in Brief und Schein.

Das Blättchen über die Übersicht der werksseitigen Räder-/Reifenfreigaben in Zusammenhang mit dem Gutachten reicht aber nicht als Beleg.

Zitat:

Original geschrieben von Zippi

Das trifft sich ja! Ich war nämlich heute beim freundlichen in gleicher Angelegenheit. Brauchte ein Gutachten für meine originalen BMW Zubehörfelgen (Verbundspeiche Styling 5).

In meinem Brief sind nur Stahlfelgen und 7x15 Alus mit 205 60 15 Bereifung eingetragen. Ich möchte aber jetzt 7,5x17 mit 225 45 17 fahren

Also muß ich unverzüglich nach Montage mit Gutachten und Auflagenblatt zum TÜV und mir nach der Prüfung den Nachweis über die Bestätigung der Änderungsabnahme aushändigen lassen.

Den darf ich dann solange mit den Fahrzeugschein mitführen, bis sich die Zulassungsbehörde beim nächsten Mal aus irgendeinem Grund (z.B. Wohnortwechsel, Ummeldung) mit den Fahrzeugpapieren befaßt.

Original Wortlaut: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt."

Man muß also nicht sofort zur Zulassungsstelle und da wieder Geld lassen für den Eintrag in Brief und Schein.

Das Blättchen über die Übersicht der werksseitigen Räder-/Reifenfreigaben in Zusammenhang mit dem Gutachten reicht aber nicht als Beleg.

und genau das,sollte ab dem 01.10.2005 nicht der Fall sein,wenn die Räder schon für den E36 zugelassen sind!

Themenstarteram 24. März 2006 um 7:16

Lenkeinschlagsbegrenzer E 36 compact /Felgeneintragung erforderlich?

 

Hier der Link zur Information des Tüv bezüglich der neuen Fahrzeugpapiere und den damit verbundenen Änderungen.

http://www.tuev-sued.de/.../1_150.pdf

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