Leistungssteigerung Z16XEP
Hallo ich habe ein Opel Astra H Caravan 1.6 105 PS Bj.05
und ich habe mich entschlossen mein Auto mehr wums zu geben jetzt habe ich das gefunden : http://www.eds-motorsport.de/.../...-Z16XEP-Phase1-Leistungssteigerung
aber da steht jaa nicht in StVO zugelassen wenn ich jetzt aber den Power Knopf mit einbaue ,also umschalten kann dürfte ich eig. damit rumfahren oder ??
Gibt es eig. noch andere Firmen die das Anbieten??
Danke im Vorraus!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von loug
Unterbodenbeleuchtung ist erlaubt...solang diese als Einstiegsbeleuchtung deklariert wird und auch dementsprechend funktioniert.
Eine Unterbodenbeleuchtung kann man
nichtals Einstiegsbeleuchtung deklarieren, weil es
keineUnterbodenbeleuchtung mit Bauartzulassung gibt. Außerdem unterscheiden sich die Montageorte von Einstiegsbeleuchtung und Unterbodenbeleuchtung.
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BTDMarcel
Mein Kumpel hat es einfach so gemacht hat ein Schalter zwischen gesetzt und beim Tüv gesagt das er es nur an hat wenn der Motor aus ist und nicht grade mitten in der stadt dann steht und zack schon ging es
Das ist nie im Leben legal...siehe Opelaners Antwort. Die Bodenbeluchtung darf nur an sein wenn die Türen geöffnet werden...da reicht kein Schalter.
Bei der nächsten Kontrolle würde ich zumindest nicht argumentieren, dass der TÜV das eingetragen hat...vorallem wenns ein Prüfer ist den man gut kennt.
Bei anderen Sachen wie Fahrwerk oder so kann man noch tricksen...die Wachtlmeister kennen sich auch nicht mit jedem Zeugs aus...zumindest bei uns nicht.
Zitat:
Original geschrieben von BTDMarcel
jaa aber dann ist es auch so wie mit den Lichtern z.B Unterbodenbeleuchtung darf man haben sofern da ein schalter zwischen sitzt und darf man nur an machen wenn der Motor aus ist (ob man es macht ist eine andere frage ) aber die Hauptsache ist das man beim Tüv kein ärger bekommt weil da ja ein schalter zu an und aus machen zwischen sitzt
und ich dachte mir das es dan bei eds auch so ist das man den ein und aus schalter hat (Sporttaste) und dann z.B nur auf Rennstrecken oder änliches dann die Sporttaste betätigt. Und so dann auch keine Probleme beim Tüv hat
Du hast deine Frage selbst beantwortet, ich denke es wird keiner was sagen, wenn die leistungssteigerung nur bei ausgeschaltetem motor wirkt.
ergo zündung an: motorsteuerung schaltet auf hohe leistung.
motor an, motorsteuerung auf normal betrieb.
manchen reicht anscheined auch die reine vorstellung :-D
der schalter wird bei einer UBbelecuhtung sicherlich nicht reichen, es sei den er ist in verbindung mit einer sicherheitsschaltung alla : motor aus, UB kann geschaltet werden motor an, UB kann nciht geschaltet werden.
ansonsten würde so ein schalter gar keinen sinn machen, denn wer von den jungs udn mädels würde den wirklich nur auf einem treffen anmachen.....
Zitat:
Original geschrieben von loug
Unterbodenbeleuchtung ist erlaubt...solang diese als Einstiegsbeleuchtung deklariert wird und auch dementsprechend funktioniert.
Eine Unterbodenbeleuchtung kann man
nichtals Einstiegsbeleuchtung deklarieren, weil es
keineUnterbodenbeleuchtung mit Bauartzulassung gibt. Außerdem unterscheiden sich die Montageorte von Einstiegsbeleuchtung und Unterbodenbeleuchtung.
Hallo,
ich habe mich mit der Sache auch schon beschäftigt, und bin auch einen XER mit Chip gefahren.
Ich würde sagen, die gefühlte Mehrleistung kommt vom veränderten Gaspedal. Das ist wirklich gelungen. Der angepriesene
Minderverbrauch konnte mir der Besitzer aber nicht bestätigen.
cleanfix
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von BTDMarcel
...Unterbodenbeleuchtung darf man haben sofern da ein schalter zwischen sitzt und darf man nur an machen wenn der Motor aus ist...
Das ist ein Hoax, der scheinbar ein ewiges Leben führt...
Hierzu ein Std Text
Zitat:
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrendBegutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.
Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.
Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.
Eben. Die Rechtslage ist hier eindeutig und läßt keinerlei Interpretationsspielräume zu.
Zitat:
Original geschrieben von BTDMarcel
Was für ein verändertes Gaspedal cleanfix ??
Na ja das nennt sich glaube ich Kennlinie. Serie reagiert es nicht 1:1 auf die Stellung, irgendwie pfuscht da die Elektronic drin rum. Daher kommt auch die kleine Anfahrschwäche ohne Turbo.
Das programieren die raus. Es reagiert richtig sensibel. Zweitens fällt das lästige hochdrehen beim schalten weg. Beides zusammen ist echt gelungen. Eine echte Mehrleistung konnte ich jetzt keine feststellen.
cleanfix
Da hast du was falsch verstanden,nicht bei mir! Ich durfte nur mal fahren!
Aber ich werde mich informieren. Soweit ich weiß machen das aber alle Tuner, anderst ist kaum was aus nem Sauger raus zu holen.
So spürt man wenigstens was.
Ich würde ja nen Turbo drauf machen. Das geht richtig ab. Ein Bekannter hat bei nem 6 Zylinder Golf 3 bei der Firma Turbo-Gockel nen Turbo drauf machen lassen. Das ist nur noch geil!!!!
cleanfix
Ah ja Nachtrag: Jetzt braucht das Teil aber auch 15 Liter😰
Ich würde da um Gottes Willen kein Bilas-Turbo draufmachen. Hatten wir alles hier schon im Forum in einem Fred. Wie hieß er denn, Mensch.
Der Speeddoc oder so hat im Z18XER im gleichen Fred Saugrohr draufgemacht. War nciht so der Burner.
Auf jeden Fall habe ich es denn die Geschichte mit dem Turbo im Dbilas-Forum mitverfolgt, aufgrund von massiven Problemen hat er denn die Karre zurückgerüstet.
Lässt sich die besagte Anfahrtsschwäche nicht auch irgendwie von Opel weg programieren lassen? Ich fahre den Z16XE1 und muss sagen das es nervt. Wo ist eigentlich nun wieder der Unterschied von meinem zum Z16XEP? Leistung ist doch gleich, oder ist der XE1 GTX und der XEP der H?
Zitat:
Original geschrieben von Astraf1.616V
Lässt sich die besagte Anfahrtsschwäche nicht auch irgendwie von Opel weg programieren lassen? Ich fahre den Z16XE1 und muss sagen das es nervt. Wo ist eigentlich nun wieder der Unterschied von meinem zum Z16XEP? Leistung ist doch gleich, oder ist der XE1 GTX und der XEP der H?
Soweit ich weiß wurde irgendwann 2006 der XEP abgeschafft und dann übergangsweise der XE1 eingeführt, welcher ein modifizierter XER ist. Sobald die Produktion des XER hochgefahren war wurde der XE1 wieder abgeschafft.