Leistungsentfaltung 2.0 TDI und Höchstgeschwindigkeit

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Leute,

ich versuche jetzt noch einmal ein vernünftiges Gespräch zu starten. Mein letzter Thread wurde durch viele unqualifizierte Kommentare einiger Leute geschlossen.

Also:

1.
Ich fahre seit ein paar Tagen eines GT Sport 2.0 TDI mit 140 PS OHNE DPF.
Mir viel gestern auf dass er im 6. Gang nicht über 4000 U/min dreht, egal ob bergab oder auf der Geraden.
Ist das normal?

2. Laut Datenblatt liegt das maximale Drehmoment bei 1750 U/min an, aber so richtig geht er manchmal erst ab 2500 U/min los. Ist das auch normal? Und das ganze manchmal erst nach 1 - 2 sek.

3. Der erste Gang ist total komisch. Ich fahr los, und geb dann so ca. Halb- bis Dreiviertel Gas und er tut ich eig nicht viel, man merkt keinen Turboschub oder ähnliches.

Bitte diesmal nur sinnvolle Antworten.

MfG Dresel

46 Antworten

meine frage jetzt wie stellt ihr das fest ich meine jeder von uns hat wahrscheinlich schonmal autotest gesehen wie auf kabel1 o sonst wo dort zeigen sie den tacho u auch dann wenn sie durch den laser fahren das andere kommt dazu da mein kumpel sein SLK 350 bei 250 kmh abschaltet durch die trossel aber nach eurer theorie schaltet die ja dann bei 235 kmh schon ab

is klar abweichung stell ich auch nicht in frage aber so hohe kann ich nicht ganz glauben will es aber auch nicht behaupten u somit niemandem zunah treten

Zitat:

Original geschrieben von Jauerle


Die Tachoabweichung bei VMax ist enorm.

Was sich beim GTI Tacho halt noch negativ auswirkt, ist die komische 30km/h

Einteilung ab 180 das kommt den angezeigten Phantasiewerten noch entgegen.

Eine bischen mehr als knapp eine Zeigerbreite unter den 270 sind 260

und das entspricht einer Voreilung von 25km/h auf dem Tacho, ist eigendlich im Rahmen.

ich muß sagen das das thema haben wir zwar verlassen aber ist ja so auch intressant ,aber über die geschwindigkeiten die wir reden kann mal eh heute sehr selten fahren da man es auf der piste nur mit leuten zutun hat die der meinung sind linke spur 110 kmh u das wars o wenn man von hinten kommt erstmal rausziehen u den schön ausbremsen von daher kann man fro h sein wenn man öfter mal über 200 kmh fahren kann 🙂

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Eine Tachovoreilung ist Gesetzlich Vorgeschrieben! Deswegen wird der nie das Anzeigen, was man fährt, ausserdem muß ja auch bedacht weren, daß verschiedenen Reifen gefahren werden, oder sich Reifen abfahren. Wenn du mit neuen Reifen genau so schnell wärst wie der Tacho Anzeigt müsste der Tacho sich ja dann auf die Abgefahrenen Reifen anpassen, da sich ja der Abrollumfang ändert und daher die Geschwindigkeit in Bezug auf die Drehzahl ändert. So müsste der Tach einmal bei 4200U/min 210km/h anzeigen und bei neuen Reifen z.B. bei 400U/min schon die 210km/h. macht er das? Nein? Alles Toleranz und da der Gesetzgeber vorschreibt, daß ein Tacho nie nachgehen darf, muß er vorgehen.

Das Gesetz möchte ich sehen, das eine Tachovoreilung generell vorschreibt. Gegen einen genau gehenden Tacho hat der Gesetzgeber nichts einzuwenden.
Bei dem massiven Einsatz von Elektronik, wie heute üblich, wäre es überhaupt kein Problem einen annähernd 100% richtig anzeigenden Tacho zu bauen, aber man will den Unbedarften ein wichtiges Stammtischthema nicht wegnehmen und so lässt man es beim Schätzeisen.

Zitat:

Original geschrieben von gwak


Das Gesetz möchte ich sehen, das eine Tachovoreilung generell vorschreibt.

Gibt es auch nicht, die angezeigte Geschwindigkeit darf nur nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen. Laut Richtlinie 75/443/EWG darf ein Tacho bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden, maximal 10% plus 4 km/h voreilen. Für ältere Fahrzeuge sind bis zu 7% des Skalenendwertes zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von gwak


Das Gesetz möchte ich sehen, das eine Tachovoreilung generell vorschreibt. Gegen einen genau gehenden Tacho hat der Gesetzgeber nichts einzuwenden.
Bei dem massiven Einsatz von Elektronik, wie heute üblich, wäre es überhaupt kein Problem einen annähernd 100% richtig anzeigenden Tacho zu bauen, aber man will den Unbedarften ein wichtiges Stammtischthema nicht wegnehmen und so lässt man es beim Schätzeisen.

Dein Argumentationsstil ist sehr amüsierend. Aber egal. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sieh dir mal § 57 StVZO an. Dort wirst du weitergeleitet zur EWG-Richtlinie 75/443/EWG.Diese besagt folgendes:

. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .

Daraus lässt sich folgern: Die Abweichung sollte 4 km/h + 10% sein.

Interessant daher: die EU will sogar, dass der tacho 229,5 km/h bei Vmax beim 2.0 TDI anzeigt, obwohl die Maschine nur 205 schafft.

Zitat:

Original geschrieben von Könik


Dein Argumentationsstil ist sehr amüsierend. Aber egal. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sieh dir mal § 57 StVZO an. Dort wirst du weitergeleitet zur EWG-Richtlinie 75/443/EWG.Diese besagt folgendes:

. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .

Daraus lässt sich folgern: Die Abweichung sollte 4 km/h + 10% sein.

Interessant daher: die EU will sogar, dass der tacho 229,5 km/h bei Vmax beim 2.0 TDI anzeigt, obwohl die Maschine nur 205 schafft.

Also erstmal schrieb ich von Voreilung und das heißt der Tacho geht

vor

und nicht nach. Zum anderen steht in der Vorschrift nicht, dass der Tacho nicht genau gehen darf, sondern wieviel er voreilen darf.

Zitat:

Original geschrieben von HOEGER



Zitat:

Original geschrieben von gwak


Das Gesetz möchte ich sehen, das eine Tachovoreilung generell vorschreibt.
Gibt es auch nicht, die angezeigte Geschwindigkeit darf nur nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen. Laut Richtlinie 75/443/EWG darf ein Tacho bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden, maximal 10% plus 4 km/h voreilen. Für ältere Fahrzeuge sind bis zu 7% des Skalenendwertes zulässig.

Genauso ist es.

Zitat:

Original geschrieben von gwak



Zitat:

Original geschrieben von Könik


Dein Argumentationsstil ist sehr amüsierend. Aber egal. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sieh dir mal § 57 StVZO an. Dort wirst du weitergeleitet zur EWG-Richtlinie 75/443/EWG.Diese besagt folgendes:

. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .

Daraus lässt sich folgern: Die Abweichung sollte 4 km/h + 10% sein.

Interessant daher: die EU will sogar, dass der tacho 229,5 km/h bei Vmax beim 2.0 TDI anzeigt, obwohl die Maschine nur 205 schafft.

Also erstmal schrieb ich von Voreilung und das heißt der Tacho geht vor und nicht nach. Zum anderen steht in der Vorschrift nicht, dass der Tacho nicht genau gehen darf, sondern wieviel er voreilen darf.

Unter juristen bedeutet SOLLEN = MÜSSEN. Von daher MUSS die Abweichung 10% + 4 km/h sein!

Und: Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .

Ich sehe da keine Option. Das ist eine Pflicht!

Zitat:

Original geschrieben von Könik



Zitat:

Original geschrieben von gwak


Also erstmal schrieb ich von Voreilung und das heißt der Tacho geht vor und nicht nach. Zum anderen steht in der Vorschrift nicht, dass der Tacho nicht genau gehen darf, sondern wieviel er voreilen darf.

Unter juristen bedeutet SOLLEN = MÜSSEN. Von daher MUSS die Abweichung 10% + 4 km/h sein!

Und: Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .

Ich sehe da keine Option. Das ist eine Pflicht!

Die Formel heißt: O

kleiner/gleich

V1-V2

kleiner/gleich

V2/10+4

D.h., dass die Differenz zwischen angezeigter und tatsächlicher Geschwindigkeit kleiner/gleich tatsächlicher Geschwindigkeit geteilt durch 10 plus 4Km/h sein muß.
Das wiederum heißt, dass die Differenz kleiner sein kann, aber maximal V2/10 + 4Km/H sein darf.

V1 angezeigte Geschw.
V2 tatsächl. Geschw.

Ist doch ganz einfach der Tacho darf im besten Fall genau gehen, besser vor, das kommt einer Gesetzlichen regelung gleich, daß der Tacho voreilen muß, da sich kein Hersteller erlauben kann das der tacho aufgund welcher Toleranzen auch immer nachgeht. Wie gesagtman darf eigentlich immer grössere Reifen als Serie montieren und auch dann darf der Tacho nicht nacheilen. Ist das immer noch keine gesetzliche Regelung das es praktisch ein muß ist auch wenn die theorie was anderes sagt? Diese Disskussion artet schon wieder in Haarspalterei aus.

Zitat:

Original geschrieben von dertransporter2


meine frage jetzt wie stellt ihr das fest ich meine jeder von uns hat wahrscheinlich schonmal autotest gesehen wie auf kabel1 o sonst wo dort zeigen sie den tacho u auch dann wenn sie durch den laser fahren das andere kommt dazu da mein kumpel sein SLK 350 bei 250 kmh abschaltet durch die trossel aber nach eurer theorie schaltet die ja dann bei 235 kmh schon ab

Du kannst einen VW-Tacho nicht mit einem Mercedes-Tacho vergleichen. Mein Golf fährt Tacho 220 km/h, das entspricht in etwa den eingetragenen 205 km/h.

Meine Eltern fahren eine C-Klasse und wenn ich da Tacho 220 fahre, dann sind das laut Navi echte 218-219 km/h. Der Tacho geht dort sehr genau, was mich schon sehr erschreckt hat, da ich meistens 10km/h schneller laut Tacho fahre als angegeben. Ich dachte auch, dass der Tacho dort ungenauer geht, dem ist aber nicht so.

Gruß Matze

Hallo,

ich muss hier auch meinen Senf dazugeben.

Ich habe einen Goalf (Golf Goal) 2.0 TDI 16V 103 kW Bj. 09/2006 34000 km.

Ab 20.000 km hatte ich Probleme mit Ruckeln im Teillastbereich.
Am schlimmsten im max. Drehmomentbereich.

Als ich dann mein gutes Stück in die Werkstatt stellte.

Viel VW ein patchen wir doch das Ding einfach. (Software-Update)

Das Ruckeln wurde minimal weniger, aber...

Ich habe eine Hausstrecke von 2 x 30 km Autobahn (azyklisch), davon 80% ohne Tempolimit,
d. h. ich fahren jeden Tag Vmax.

Mein Golf ging vor den Update 225 (215) km/h auf der Geraden.
Bergab hab ich schon mal 236 (226) km/h geschaft.

Seit den Update regelt mein Motor zuverlässig im 6. Gang bei 220 (210) km/h ab.
Bergab liegt sinkt die Momentanverbrauchsanzeige bis 9,0 l/100 km.

220 km/h lt. Tacho entsprechen 4000 U/min.

Ich habe inzwischen herausgefunden, dass das bei den neuen Modellen Serienstand ist.

Meine Werkstatt kann die alte Software auch nicht mehr einspielen, da das WOB Online gemacht hat.

Das Ruckeln wurde übrigens durch Austausch des Zylinderkopfes und eines PDEs behoben,
aber begrenzt ist mein Golf immer noch.

Ein Werkstattmeister meinte ich solle Chiptunnig machen - super!

Ein anderer ist noch drüber - die Softwareupdates gehen durch die Rechtabteilung ...

Von einen WOBler hat mir zugeflüstert, das sie das offiziell wegen den Reifen machen.

Golf 140 ps bei 210 richtigen km/h
Mulitvan 130 ps bei 190 richtigen km/h (Kollege von mir hat auch das Problem nach Software-Update)

In den Foren liest man immer wieder von Problem im Hochlastbereich.

Mach das VW um durch die Garantie zu kommen!?

Fazit: Ich bin sauer, keine freie Fahrt mehr für freie Bürger

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