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LED-Tagfahrlicht funktionierend auch als Positionslicht in der Nacht

VW Passat B6/3C

Hallo liebe Leute,

Ich habe schon öfters bei Beiträgen von mir so nebenbei diese Frage gestellt und bisher konnte niemand wirklich genau Stellung beziehen. Deshalb öffne ich hier noch einmal einen Beitrag, wo es nur darum geht. Es geht um folgendes:

Ich habe mir -- DIESE -- LED-Tagfahrlichter gekauft. Aus der Beschreibung geht hervor, dass dieses Set beide Prüfzeichen erfüllt, um einerseits am Tag als Tagfahrlicht und andererseits in der Nacht mit verminderter Intensität als Positionslicht zu laufen. Nun habe ich mir dieses TFL vom Freundlichen als zusätzliches Entgegenkommen beim Fahrzeugkauf einbauen lassen und die haben es mir nun so eingebaut, dass es am Tag leuchtet, aber ausgeht, sobald die Xenon-Scheinwerfer angeht. Also mit dem Einschalten des Abblendlichtes, gehen die aus. Doch dürfen die auch dann weiter leuchten. Wie kann man meinem Auto nun beibringen, dass es die Dinger mit niedriger Stärke, bzw. Intensität laufen lasst, auch wenn das Abblendlicht an ist? In der Beschreibung steht sowas wie, dass dazu ein Modul im Set enhalten wäre um das zu regeln. Bitte helft mir. Mir geht das auf die Nerven, dass ich diese TFL habe, jeder KIA oder Mercedes oder was weiß ich mit Xenon+TFL in der Nacht herumfährt und bei mir das Ding ausgeht, sobald ich Licht einschalte.
Es muss irgendwie gehen. Sonst wäre diese Beschreibung und diese Prüfzeichen: R87 und das E-Prüfzeichen ja vollkommen sinnlos.

Hier ein Ausschnitt aus der Beschreibung:

Zitat:

Das LED Tagfahrlicht Set
erfüllt alle erforderlichen Kennzeichnungen, wie E-Prüfzeichen als Positionslicht und R87 Zulassung als Tagfahrlicht. Somit ist es gewährleistet, dass die Led Tagfahrleuchten
dauerhaft angeschaltet bleiben können! Das integrierte Relais schaltet automatisch auf Positionslicht um, sobald das Stand-/Abblendlicht eingeschaltet wird.

Vielen Dank für Eure Hilfe schon einmal im Vorraus.

Liebe Grüße,

Manni

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30 Antworten

Noch nen kleiner Hinweis auch wenn die 350mm nicht eingehalten werden. Es ind nur 2 Positionslichter nach vorne erlaubt. Folglich müssen dann die original Positionsleuchten in den Scheinwerfern bei 3C deaktiviert werden. Oder man verstößt halt gleich gegen 2 Vorschriften. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Die originalen Positionslichter / Standlichter außen neben den Scheinwerfern sind da besser geeignet.

ich Xenon Opfer mit Standlicht in der Mitte - wie auch diverse MB Modelle

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Ist wohl auch der Grund warum es bei anderen Modellen/Herstellern als Kombination erlaubt ist.

Was ja, auch wieder im Falle MB, scheinbar nur ne Auslegungsfrage der zugehörigen ECE Regelungen ist

Zitat:

Original geschrieben von derRookie


Noch nen kleiner Hinweis auch wenn die 350mm nicht eingehalten werden. Es ind nur 2 Positionslichter nach vorne erlaubt. Folglich müssen dann die original Positionsleuchten in den Scheinwerfern bei 3C deaktiviert werden. Oder man verstößt halt gleich gegen 2 Vorschriften. ;-)

§51 StVZO Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.

Daher bleibt eben nur die Frage: Was interessiert die DEUTSCHE Rennleitung, bzw. im weiteren Gang des Verwaltungsaktes die nationale Rechtsprechung? StVZO oder ECE Regelung - ich tendiere stark zum nationalen Recht, da spezielller

Mir geht es einfach darum. Ich habe diese Dinger bezahlt und gekauft in dem Wissen, dass sie als TFL und Positionslicht laufen werden. Da, wie die Beschreibung sagt, diese Prüfzeichen erfüllt sind und das Relais dazu enthalten. Und ich werde es nicht akzeptieren, dass irgendwelche Vorschriften dafür sorgen, dass ich nur die Hälfte meines Kaufes nutzen kann (Nur Tagfahrlicht). Logischerweise habe ich kein Interesse daran die Breite meines Fahrzeuges sichtbarer zu machen, sondern mir geht es schlicht und einfach um die Optik von vorne. Und dabei ist mir auch völlig egal, wie lächerlich das der eine oder andere finden mag. Ich hab die Dinger gekauft: Da steht dran, sie würden "ZITAT: Dauerhaft angeschaltet bleiben dürfen" und genau das werde ich tun. Oder ich verlange meine Kohle zurück. Eines von Beidem. Also muss ich nur diesen Adapter, welcher zum Scheinwerfer führt und zwischengeschaltet wird (Wie im Video zu sehen) rauslassen?

LG

Zitat:

Original geschrieben von TDIReiter



Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Die originalen Positionslichter / Standlichter außen neben den Scheinwerfern sind da besser geeignet.
ich Xenon Opfer mit Standlicht in der Mitte - wie auch diverse MB Modelle

Aber immer noch im Scheinwerfer selbst integriert, also EINE (Kombi-)Leuchte.

Zitat:

Original geschrieben von TDIReiter



Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Ist wohl auch der Grund warum es bei anderen Modellen/Herstellern als Kombination erlaubt ist.
Was ja, auch wieder im Falle MB, scheinbar nur ne Auslegungsfrage der zugehörigen ECE Regelungen ist

Da bin ich zuwenig sattelfest in der Regelung, kann ja jeder selbst nachlesen. MB hat eine Zulassung, sonst wäre die Fuhre nicht auf der Straße. Die Anbauten am 3c haben offensichtlich keine, daher ist alles reine Spekulation nach dem Motto: der andere hat aber auch...ich will ich will ich will 🙂 Und ob die Kirmesbelechtung den Ärger wert ist ? Für mich nicht. Man stelle sich vor, da wären bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern der volle Weihnachtsbaum vorne an (inkl. ungedimmter TFL auch bei Nacht). Sieht nicht nur dämlich aus...

Wenn man rein nach ECE geht, ist die Benutzung unzulässig, außer das Fahrzeug ist über 1,80 Breit oder ist mindestens Kleinbus mit mehr als 8 Sitzplätzen.

Der §51 STVZO hebt diese Regelung allerdings auf. Da muss ich dir recht geben. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Titan2k4


Mir geht es einfach darum. Ich habe diese Dinger bezahlt und gekauft in dem Wissen, dass sie als TFL und Positionslicht laufen werden. Da, wie die Beschreibung sagt, diese Prüfzeichen erfüllt sind und das Relais dazu enthalten. Und ich werde es nicht akzeptieren, dass irgendwelche Vorschriften dafür sorgen, dass ich nur die Hälfte meines Kaufes nutzen kann (Nur Tagfahrlicht). Logischerweise habe ich kein Interesse daran die Breite meines Fahrzeuges sichtbarer zu machen, sondern mir geht es schlicht und einfach um die Optik von vorne. Und dabei ist mir auch völlig egal, wie lächerlich das der eine oder andere finden mag. Ich hab die Dinger gekauft: Da steht dran, sie würden "ZITAT: Dauerhaft angeschaltet bleiben dürfen" und genau das werde ich tun. Oder ich verlange meine Kohle zurück. Eines von Beidem. Also muss ich nur diesen Adapter, welcher zum Scheinwerfer führt und zwischengeschaltet wird (Wie im Video zu sehen) rauslassen?

LG

Das einzige wäre die Dinger zurückzugeben, da Du im entsprechenden Glauben warst und auf Marketing-Gewäsch hereingefallen bist. Für alles andere hast Du einfach das falsche Auto bzw. das falsche Zubehör für Dein Vorhaben gekauft um auf der sicheren legalen Seite zu sein oder was willst Du jetzt für einen Tip von uns ? Tu was Du für richtig hälst und lebe damit, Du bist über 18 und damit mündiger Bürger, der für seinen Sinn oder Unsinn geradestehen muss im Fall der Fälle. Die Eckpunkte kennst Du ja jetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Aber immer noch im Scheinwerfer selbst integriert, also EINE (Kombi-)Leuchte.

um 1 oder X gings nicht, ist aber auch nicht so wichtig

BTT:

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


inkl. ungedimmter TFL auch bei Nacht

von ungedimmt spricht ja hier "offensichtlich" keiner

Die Lösung bei MB erscheint "offensichtlich" als nicht regel-/vorschriftenkonform - kann/darf aber nicht sein, da hier ja ein dicker Konzern agiert - also gibts extra für die ne nicht veröffentlcihte Sonderregelung, wie ja "offensichtlich" auch für den Fabia RS mit LED TFL (ab Werk!) [bitte keine Diskussion zur Anzahl der Standlichter bem Fabia]

Es werden geprüfte/zugelassene Leuchten analog dazu in einem anderen Fahrzeug verbaut - muss illegal sein, weil nicht durch nen Konzern mit Sonderregelung gedeckelt.

Komische Argumentationskette

Das mit der einen Leuchte bezog sich auf die Vorschrift, die gepostet wurde.

Wir reden hier immernoch von Nachrüstlösungen, nicht Werkslösungen, die zusammen mit dem Fahrzeug in seiner Gesamtheit zugelassen worden sind. Ich kann z.Bsp. auch nicht so mir nichts, Dir nichts an meinen 3c eine Funzel von BMW dranpappen, weil der Scheinwerfer ja "zugelassen" ist und ich es persönlich schick finde. Dazu gehört schon ein wenig mehr. Das Problem bei den meisten universalen Sachen ist, dass sie nichts Halbes und nichts Ganzes sind...irgendwo muss man immer Abstriche machen.

Ungedimmt daher, da die von selbst auf 100% Leuchtkraft geregelt sind, wenn man das Draht / Adapter weglässt. Das Steuergerät ist dann nur noch für die Spannungsüberwachung zuständig, um den Einschaltzeitpunkt zu erkennen (Motor an). Die entfernte Dimmung (die Lösung für den 3C, nicht die universale) müsste man wieder anlöten. Kannst Dich ja gerne mal von einem Sachverständigen dazu beraten lassen wie die Prüfstellen die Sache sehen. .

Es ist wirklich eine komische Regelung . Ich hatte ganz am Anfang als Audi mit der Kirmesbeleuchtung auftauchte auch mit meinem Bekannten TüV Ingenieur gesprochen.
Um es Kurz zu halten. Eigentlich ist alles illegal was MB, Audi , VW und BMW am Auto haben. Gesetzlich ist vorgeschrieben dass Tagfahrlichter in der Nacht ausgehen,bzw nur als Positionslicht dienen. Was ja auch richtig wäre , schliesslich heißen die Dinger ja auch TAGfahrlicht. Alles andere sind tatsächlich Ausnahmeregelungen.
Ich finde es aber auch gut , denn Tagfahrlichter stören in der Nacht und wenn nun jeder die dranbauen darf, natürlich auch falsch eingestellt usw , würde das sicherlich nicht der Verkehrsicherheit dienen. Ich finde wir haben allein durch diese Ausnahmeregelung nacht einen Weihnachtsbaum auf den Strassen. Das Ganze ist einfach zuviel.
Als Motorradfahrer merkt man ziemlich genau dass die Autofahrer von dem ganzen Lichtgewirre nicht mehr so aufmerksam sind.

Gruss Rüdiger

Um das ganze Spiel zu vertehen, muss man echt schon fast Sachverständiger sein. Für mich waren die Regelungen mit Einbaumaßnahmen und Restriktionen bei den Dectanes im Bezug auf den 3C eindeutig, Lust auf irgendwelche Experimente habe ich da nicht, schon gar nicht im öffentlichen Straßenverkehr und nur wegen der Optik (die nebenbei auch noch Geschmackssache ist) oder rein dem Wunsch nach der Individualisierung des eigenen Fahrzeugs.

Es gibt eine Lösung:😁

Von ganz anderem Kaliber ist das Schlechtwegefahrwerk mit massivem Unterbodenschutz, das die Karosserie von Limousine und Variant um rund 20 Millimeter anhebt. Diese Anhebung erfolgt mittels neuer Federn und Dämpfer. Diese sind härter als die Serien-Pendants, was starke Karosserieschwingungen und damit eventuelles Aufsetzen abseits befestigter Straßen verhindern kann.

Auf der Straße sind keinerlei Einbußen spürbar. Im Gegenteil: Die Abstimmung ist fahraktiv und kann als sportlich bezeichnet werden. Durch das Schlechtwegefahrwerk mit Unterbodenschutz verändert sich der Passat nicht nur optisch. Mit der Höherlegung geht eine geringfügige Verschlechterung der Aerodynamik einher, die wiederum die Höchstgeschwindigkeit verringert. In Kombination mit dem 4Motion-Allradantrieb im 2.0 FSI und 2.0 TDI lassen sich so gewappnet auch üble Wege meistern. Der Aufpreis beträgt 545 Euro und ist bei allen Trend-, Comfort- und Highline zubuchbar.

Entweder das 🙂 oder die die TFL neben die Blinker einbauen, was auch viele schon getan haben. Stichwort: S6-TFL

Also ich habe heute bei mir mal in den Motorraum geschaut und nach den Kabelbäumen, welche man in den Video sieht gesucht. Ich fand den Stecker, den ich für den Scheinwerfer-Stecker halte. Dort war aber nichts zwischengeschaltet. Zumindest nicht auf der rechten Seite. Aber ich muss leider zugeben. Ich habe keine Ahnung, was all die Dinge da sind, die ich dort im Mottorraum sehe. Ich fühle mich sehr unsicher dabei, dort nach etwas zu suchen und bin mir dadurch auch nicht sicher, ob ich es gefunden habe. Nun. Jedenfalls habe ich nicht gesehen, dass dort dieses Zwischenstück drin ist. Auch wurde das gesamte TFL-Kabel-Zeug recht sauber verlegt, sodass ich auch diese Kabel kaum finde. Ich habe leider absolut keine Ahnung von dem ganzen Zeug da. Schade. Wollte mal den Stecker zwischen Scheinwerfer und Wasauchimmer (Den Zwischenstecker vom TFL-Licht) ziehen um zu sehen, ob es dann immer ab bleibt und stark das in der Nacht aussieht. Ich habe das Kit von MReady oder so. Kann es sein, dass das ganz anders gemacht ist, als das Modulight Kit da?

LG

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