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LED Standlichtleiste Scheinwerfer mit Xenon ?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 10. Januar 2011 um 18:56

Hey Jungs hätt da mal ne Frage habe serienmäßig Xenon drinn würde aber gern mir solche Scheinwerfer zulegen mit so einer Led Leiste drinn gibt es soetwas überhaupt für Xenon hab nur die mit Halogen gefunden hatt jemand erfahrung damit ? danke mfg .TX

Beste Antwort im Thema

Ich habe deshalb auch schon bei vielen Anbietern angefragt, leider ohne Erfolg. Diese "Devil-Eyes" gibt es nur für H1 in "Xenon-Optik". Die sogenannten "Angel-Eyes" mit den BMW-Ringen als Standlicht gibt es dagegen für Xenon. Aber diese leider nur mit den alten Glühlämpchen anstatt LEDs.

Mal abwarten, vielleicht erbarmt sich ja mal ein Hersteller.

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am 13. Januar 2011 um 14:00

die V8.scheinis haben eine andere form als die normalen FL-scheinis von den "kleinen brüdern"

dummerweise gibts die auch nicht in einzelteilen beim :) sondern nur komplett...und das ist mal richtig teuer.

wenn es die in teilen gäb hätte ich mir längst neue gehäuse und damit neue scheiben besorgt,aber die von den kleinen passen leider nicht.

Themenstarteram 13. Januar 2011 um 16:52

Ich will die Scheinwerfer fürs Vorfacelift...............Gott erhöre mich.....

Wichtige Info für alle V8-Besitzer (A6 4,2/S6/RS6):

 

Ich habe heute bei EN2D-Tuning angerufen und die bereits vorliegende Kompatibilitätsliste mit dem Sachbearbeiter durchforstet. Und siehe da, die Xenon TFL-Scheinwerfer mit LED-Blinker (in schwarz wie auch chrom) sind passend für alle Facelift-Modelle ab dem A6 1,8i bis zum RS6.

Es besteht also doch etwas Hoffnung für uns.

Mir wurde auf Nachfrage auch zugesagt, dass solange in der Produktbeschreibung im Shop keine Fahrzeuge ausgenommen sind, nimmt EN2D-Tuning die Scheinwerfer auch zurück, falls diese aus irgendeinem Grund nicht passen sollten. 

 

Aber wie bereits erwähnt sind diese "TFL"-Scheinwerfer zwar mit E-Prüfzeichen aber ohne R87 Tagfahrlicht-Zulassung. Dies ist scheinbar von den Prüf- und Zulasungsbedingungen her zu teuer für den Hersteller. Auch ein Austausch der, in Relation zu echten TFL-LEDs, recht schwachen Standlicht-LEDs gegen hellere Ausführungen ist nicht möglich, da diese aus gesetzlichen Gründen fest im Scheinwerfer vergossen sein müssen. Ein Austausch wäre daher nur unter Garantieverlust des Scheinwerfers möglich!

 

Der Liefertermin wurde bereits durch den Hersteller vom 15.02. auf den 28.02.2011 verschoben.

Vorbestellungen liegen bereits in grösserem Umfang bei EN2D-Tuning vor. Es ist also davon auszugehen, dass nicht alle Besteller etwas von der 1. Charge abbekommen.

 

 

Hier noch eine, auf Anfrage erhaltene, Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums zum Thema §17 StVO. Dieser Paragraph wird leider nicht immer korrekt von den Ordnungshütern umgesetzt ist jedoch eigentlich klar definiert:

 

"...Nach §17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

Nach §17 Abs. 2 Satz 1 StVO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf §17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht

gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann §17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit §17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt...."

 

Auf dieser Grundlage gab es dann auch einen Gerichtsbeschluß vom Amtgericht Merseburg vom 16.09.2009 unter AZ 12(E) OWi 146/09, bei dem die durch die Polizei vorgeworfene Ordnungswidrigkeit aufgehoben wurde.

 

Das heißt also, dass am hellichten Tage ohne Beleuchtungspflicht mit dem eigentlich als Standlicht ausgelegten TFL ohne R87-Zulassung gefahren werden darf. Im Gegensatz dazu muß aber auch, z.B. in einem dunklen Tunnel, zu einem echten TFL das Fahrlicht/Abblendlicht eingeschaltet werden.

am 18. Januar 2011 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von mc-tech

Wichtige Info für alle V8-Besitzer (A6 4,2/S6/RS6):

Ich habe heute bei EN2D-Tuning angerufen und die bereits vorliegende Kompatibilitätsliste mit dem Sachbearbeiter durchforstet. Und siehe da, die Xenon TFL-Scheinwerfer mit LED-Blinker (in schwarz wie auch chrom) sind passend für alle Facelift-Modelle ab dem A6 1,8i bis zum RS6.

Es besteht also doch etwas Hoffnung für uns.

Mir wurde auf Nachfrage auch zugesagt, dass solange in der Produktbeschreibung im Shop keine Fahrzeuge ausgenommen sind, nimmt EN2D-Tuning die Scheinwerfer auch zurück, falls diese aus irgendeinem Grund nicht passen sollten. 

Aber wie bereits erwähnt sind diese "TFL"-Scheinwerfer zwar mit E-Prüfzeichen aber ohne R87 Tagfahrlicht-Zulassung. Dies ist scheinbar von den Prüf- und Zulasungsbedingungen her zu teuer für den Hersteller. Auch ein Austausch der, in Relation zu echten TFL-LEDs, recht schwachen Standlicht-LEDs gegen hellere Ausführungen ist nicht möglich, da diese aus gesetzlichen Gründen fest im Scheinwerfer vergossen sein müssen. Ein Austausch wäre daher nur unter Garantieverlust des Scheinwerfers möglich!

Der Liefertermin wurde bereits durch den Hersteller vom 15.02. auf den 28.02.2011 verschoben.

Vorbestellungen liegen bereits in grösserem Umfang bei EN2D-Tuning vor. Es ist also davon auszugehen, dass nicht alle Besteller etwas von der 1. Charge abbekommen.

 

Hier noch eine, auf Anfrage erhaltene, Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums zum Thema §17 StVO. Dieser Paragraph wird leider nicht immer korrekt von den Ordnungshütern umgesetzt ist jedoch eigentlich klar definiert:

"...Nach §17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

Nach §17 Abs. 2 Satz 1 StVO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf §17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht

gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann §17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit §17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt...."

Auf dieser Grundlage gab es dann auch einen Gerichtsbeschluß vom Amtgericht Merseburg vom 16.09.2009 unter AZ 12(E) OWi 146/09, bei dem die durch die Polizei vorgeworfene Ordnungswidrigkeit aufgehoben wurde.

Das heißt also, dass am hellichten Tage ohne Beleuchtungspflicht mit dem eigentlich als Standlicht ausgelegten TFL ohne R87-Zulassung gefahren werden darf. Im Gegensatz dazu muß aber auch, z.B. in einem dunklen Tunnel, zu einem echten TFL das Fahrlicht/Abblendlicht eingeschaltet werden.

mann haben die eine art werbung zu machen.

sind absolut unwissend und geben das dann auch noch weiter:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

die FL-scheiwerfer mögen ja bei allen FL-modellen vom 1,8er aufwärts passen...aber eben garantiert nicht bei den V8-modellen,denn die haben definitiv eine andere form.

diese aussage ist für mich schon grund genug bei denen nichts zu kaufen.

Naja, die Typenliste haben die vom Scheinwerferhersteller. Da sollte man diesen dafür verantwortlich machen und nicht den Verkäufer. Der baut die Dinger ja schliesslich nicht.

 

Aber am S6 Bj. 1999 wurden bereits vergleichbare Facelift-Scheinwerfer verbaut und haben gepasst. Da der 99er S6 ja auch ein V8 ist, warum sollten die Scheinwerfer dann nicht mehr an die neueren V8-Modelle passen? Bei denen hat es ja keine optischen Änderungen (FL) mehr gegeben.

 

Ausserdem hat man ja nix zu verlieren, man kann die Scheinwerfer ja innerhalb von 14 Tage ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Oder einfach warten bis der erste den Versuch gewagt hat....;)

 

Aber wenn Du so gut bescheid weisst würde mich doch mal interessieren, wo genau der Unterschied der Scheinwerfer liegt. Ich konnte bis jetzt nur lapidare Infos erhalten, so auf die Art "...es muß wohl so sein, denn ich habe das mal irgendwo gehört...".

Sind die vom V8 schmaler, breiter, höher, tiefer oder insgesamt anders geformt? Und wenn ja, hat dies einen sinnvollen Grund? Ich konnte noch keinen entdecken, da der Kühlergrill ja auch von den FL-Modellen in die V8er passt, kann es von dort schon mal nicht kommen. Die breiten Kotflügel der V8 fangen erst weiter hinten an, so dass ein geänderer Scheinwerfer dort auch keinen Sinn macht. Die Audi-Teilenummern unterscheiden sich auch nur im letzten Buchstaben, und dies deutet ja normalerweise nur auf eine weiterführende Entwicklung bei gleicher Pasform hin.

Die Teilenummern unterscheiden sich eben nicht nur im letzten Buchstaben.

Scheinwerfer für 4,6Zylinder 4B0941003BB

Scheinwerfer für V8 4B3941003R

am 18. Januar 2011 um 15:51

Zitat:

Original geschrieben von mc-tech

 

Aber am S6 Bj. 1999 wurden bereits vergleichbare Facelift-Scheinwerfer verbaut und haben gepasst. Da der 99er S6 ja auch ein V8 ist, warum sollten die Scheinwerfer dann nicht mehr an die neueren V8-Modelle passen? Bei denen hat es ja keine optischen Änderungen (FL) mehr gegeben.

na da würde ich mal gerne die spaltmaße sehen:D

passen und passen sind nämlich zweierlei dinge.

klar passen die FL-scheinis an den V8...haben ja schließlich die gleichen halterungen.

aber das die von der form her anders sind und mit sicherheit cm-breite luftlöcher zeigen steht auf einem anderen blatt.

hab auch ma ne anfrage geschrieben für vfl. aber da gibts noch keine daten bzgl.

ansonsten wissen die nich ma wer der hersteller ist, sodass eine anfrage bei dem auch nicht in aussicht steht.

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180

Zitat:

Original geschrieben von mc-tech

 

Aber am S6 Bj. 1999 wurden bereits vergleichbare Facelift-Scheinwerfer verbaut und haben gepasst. Da der 99er S6 ja auch ein V8 ist, warum sollten die Scheinwerfer dann nicht mehr an die neueren V8-Modelle passen? Bei denen hat es ja keine optischen Änderungen (FL) mehr gegeben.

na da würde ich mal gerne die spaltmaße sehen:D

passen und passen sind nämlich zweierlei dinge.

klar passen die FL-scheinis an den V8...haben ja schließlich die gleichen halterungen.

aber das die von der form her anders sind und mit sicherheit cm-breite luftlöcher zeigen steht auf einem anderen blatt.

Wenn sie pfiffig sind, kein Problem. Gibt es noch mal einen bösen Blick dazu;)

Wenn sie es schaffen diese Lücke ordentlich zu schließen, würde es gehen.

Jep, da sitzen schon manchmal komische Leute. Statt zu sagen, ich informiere mich, sagen sie erst mal zu:D

Oder man bekommt auf ne mail ne Antwort, die gar nichts mit der Frage zu tun hat.

Hatte ich letztens bei Peugeot.

Da wurde mir dann noch zum Schluß viel Freude mit meinen Peugeot gewünscht. Ich habe mit keiner Silbe erwähnt, das ich einen besitze. Und der Rest der Frage, den hätte ich auch den Bäcker stellen können....:o

Themenstarteram 5. Februar 2011 um 22:33

und jungs gibt es wieder paar neuigkeiten wegen denn scheinwerfern fürs vorfacelift mit xenon ?

Da wär Ich auch stark Interessiert dran.

Also jetzt muss ich auchmal was dazu sagen wegen dem unterschied.

 

Die A6 scheinwerfer passen auf keinen fall an denn V8

Der schlossträger ist schon ganz anderst und durch denn breiten kühler beim V8 ist der scheinwefer hinten dran abgewinkelt was der normale A6 scheinwerfer nicht ist als müsste man am Schlossträger wegschneiden und etwa 5 mm am scheinwerfer was natürlich dann zur ursache hätte das der scheinwefer unten im eck ein loch hätte und undicht wäre.

desweiteren ist die rundung vom V8 scheinwerfer größer,und beim A6 modell kleiner was zur ursache hat das man dann am blinker oben einen ca 1cm großen spalt hätte was sehr blöde aussehen würde.

Also wer Die A6 scheinwerfer in seinem V8 modell einbauen will der kann erstmal am scheinwerfer ALLE halter abschneiden um sie dann wenn der scheinwerfer richtig justiert ist wieder anzukleben.

Alles schon ausprobiert und hat bei allen 3 Sätzen Devil eyes nicht richtig geklappt das es Gut aussieht und dazu kommt noch das der TÜV das bemängeln würde wenn er es sehen würde.

am 6. Februar 2011 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von Lepies87

Also jetzt muss ich auchmal was dazu sagen wegen dem unterschied.

 

Die A6 scheinwerfer passen auf keinen fall an denn V8

Der schlossträger ist schon ganz anderst und durch denn breiten kühler beim V8 ist der scheinwefer hinten dran abgewinkelt was der normale A6 scheinwerfer nicht ist als müsste man am Schlossträger wegschneiden und etwa 5 mm am scheinwerfer was natürlich dann zur ursache hätte das der scheinwefer unten im eck ein loch hätte und undicht wäre.

desweiteren ist die rundung vom V8 scheinwerfer größer,und beim A6 modell kleiner was zur ursache hat das man dann am blinker oben einen ca 1cm großen spalt hätte was sehr blöde aussehen würde.

Also wer Die A6 scheinwerfer in seinem V8 modell einbauen will der kann erstmal am scheinwerfer ALLE halter abschneiden um sie dann wenn der scheinwerfer richtig justiert ist wieder anzukleben.

Alles schon ausprobiert und hat bei allen 3 Sätzen Devil eyes nicht richtig geklappt das es Gut aussieht und dazu kommt noch das der TÜV das bemängeln würde wenn er es sehen würde.

schön das mal was von einem kommt der es versucht hat.;)

denn das die V6-scheinwerfer beim V8 nicht passen hatte ich zu anfangs schon erwähnt.

nur scheint das nicht wirklich jeder zu glauben.:rolleyes:

Es ging ja von vorne herein nicht darum was man glaubt und was nicht. Mein Frage war von vorne herein, worin die Unterschiede der V6- zu den V8-Scheinwerfern liegen, aber keiner ging bis jetzt darauf ein.

Nun, da dies jetzt ge- bzw. erklärt ist, sollten die Zweifel ja ausgeräumt sein.

 

Vielen Dank auch......

Grüß euch,

was ich so feststellen konnte sind die Scheinwerfer ("Xenonscheinwerfer Audi A6 4B Facelift mit Tagfahrlicht-Optik / mit LED Blinker, chrom") endlich lieferbar.

Hat die wer von euch schon verbaut? Leider ist noch kein Bild dabei, würd mich brennend interessieren wie die ausschauen.

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