LED-Scheinwerfer vs. Xenon

Audi A6 C7/4G

Vielleicht wurde das schon mal diskutiert, aber ich habe es in diesem Forum nicht gefunden. Was ist denn nun besser: LED-Scheinwerfer oder Xenon? Ich fahre schon ewig Xenon und möchte die Lichtqualität nicht missen. Kannn der LED-Scheinwerfer diese Helligkeit wirklich erreichen?

Beste Antwort im Thema

Ich versuche mal die Lichttechnologie des 4G zusammenzufassen:

VFL:

Halogen:
Je ein Leuchtmittel für Abblendlicht und Fernlicht, Nebelscheinwerfer Halogen, Freiformreflektor, optional SRA
Bi-Xenon:
Ein D3S 35W Xenon Leuchtmittel, Ellipsoid Technik (Linse), statische Lichtverteilung, dynamische Leuchtweitenregulierung, Allwetterlicht, optional Fernlichtassistent (an/aus)

Adaptive Light Bi-Xenon:
Ein D3S 35W Xenon Leuchtmittel, Ellipsoid Technik (Linse), dynamisches Kurvenlicht, statisches Abbiegelicht (Halogen), gleitende Leuchtweitenregulierung (Fernlichtassistent), Allwetterlicht, Stadtlicht, Autobahnlicht und Landstraßenlicht (GPS unterstützt), automatische Umschaltung Rechts-/Linksverkehr (GPS unterstützt), SRA

LED:
Verschiedene LED Lichtquellen mit Einzelreflektoren, statische Lichtverteilung, LEDs einzeln oder in Gruppen steuerbar, statisches Abbiegelicht, dynamische Leuchtweitenregulierung, Schlechtwetterlicht, Autobahnlicht, Fernlichtassistent (an/aus), automatische Umschaltung Rechts-/Linksverkehr (GPS unterstützt), SRA

FL:

Bi-Xenon:
Ein D5S 25W Xenon Leuchtmittel, Ellipsoid Technik (Linse), statische Lichtverteilung, dynamische Leuchtweitenregulierung, Allwetterlicht, optional Fernlichtassistent (an/aus)

LED:
Verschiedene LED Lichtquellen mit Einzelreflektoren, statische Lichtverteilung, LEDs einzeln oder in Gruppen steuerbar, dynamische Leuchtweitenregulierung, Schlechtwetterlicht, Autobahnlicht, Fernlichtassistent (an/aus), automatische Umschaltung Rechts-/Linksverkehr (GPS unterstützt), SRA

Matrix-LED
Verschiedene LED Lichtquellen mit Einzelreflektoren, dynamische Lichtverteilung, LEDs einzeln oder in Gruppen steuerbar, dynamische Leuchtweitenregulierung, statisches Abbiegelicht, dynamisches Kurvenlicht, Allwetterlicht, Stadtlicht, Autobahnlicht und Landstraßenlicht (GPS unterstützt), dynamisches Fernlicht (Demaskierung), automatische Umschaltung Rechts-/Linksverkehr (GPS unterstützt), SRA, Spotlight bei Nachtsichtassistenten

Wenn man das vom VFL auf den FL überträgt, sieht das so aus.

Halogen wird von Bi-Xenon ersetzt
Bi-Xenon und LED werden durch die LED Scheinwerfer ersetzt.
Adaptive Light wird durch Matrix LED ersetzt

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Zitat:

Original geschrieben von Der Konvertierte



Zitat:

Original geschrieben von DVE

Zitat:

Original geschrieben von Der Konvertierte



Zitat:

Original geschrieben von DVE


Ich hätte schon mal gern gewußt, wo es genau steht. Nicht, dass es eine urban legend ist 😉

www.wkw.at/docextern/sgewerbe/igpfleger/21/Tagfahrlicht/ECER87.pdf

Da steht nur was von "weiß"...

Das Problem sind nicht die Tagfahrleuchten, sondern die zulässigen Einschaltbedingungen für die Rückleuchten (siehe

ECE R-48

Punkt 5.11). Begrenzungsleuchten (d.h. vorne: Standlicht) und Schlussleuchten dürfen immer nur gemeinsam leuchten. Bei aktivem TFL leuchten aber vorne die Begrenzungsleuchten (d.h. das Standlicht) nicht, also dürfen nach dieser Logik die Rückleuchten nicht leuchten. Die TFL-LEDs erfüllen nämlich zwei Funktionen, aber rein formal (und sehr spitzfindig) eben nur alternativ. Gedimmt dienen sie als Begrenzungsleuchten und ungedimmt als Tagfahrlicht, d.h. bei aktivem TFL sind für einen echten Pedanten die "Begrenzungsleuchten" vorne aus. (Anm.: ich habe die Rückleuchten natürlich auch dazu kodiert)

Zitat:

Original geschrieben von Touchwood



Zitat:

Original geschrieben von Der Konvertierte

Zitat:

Original geschrieben von Touchwood



Zitat:

Original geschrieben von Der Konvertierte


www.wkw.at/docextern/sgewerbe/igpfleger/21/Tagfahrlicht/ECER87.pdf

Da steht nur was von "weiß"...

Das Problem sind nicht die Tagfahrleuchten, sondern die zulässigen Einschaltbedingungen für die Rückleuchten (siehe ECE R-48 Punkt 5.11). Begrenzungsleuchten (d.h. vorne: Standlicht) und Schlussleuchten dürfen immer nur gemeinsam leuchten. Bei aktivem TFL leuchten aber vorne die Begrenzungsleuchten (d.h. das Standlicht) nicht, also dürfen nach dieser Logik die Rückleuchten nicht leuchten. Die TFL-LEDs erfüllen nämlich zwei Funktionen, aber rein formal (und sehr spitzfindig) eben nur alternativ. Gedimmt dienen sie als Begrenzungsleuchten und ungedimmt als Tagfahrlicht, d.h. bei aktivem TFL sind für einen echten Pedanten die "Begrenzungsleuchten" vorne aus. (Anm.: ich habe die Rückleuchten natürlich auch dazu kodiert)

Korrekt.

Und das Tagfahrlicht hat eben auch nix mit Abblendlicht zu tun ( für Vorposter)

Das Tagfahrlicht darf eben ja nur eine gewisse Helligkeit haben wenn das Abblendlicht an ist.

Es gibt Regeln über Regeln

Zitat:

Original geschrieben von Touchwood


Das Problem sind nicht die Tagfahrleuchten, sondern die zulässigen Einschaltbedingungen für die Rückleuchten (siehe ECE R-48 Punkt 5.11). Begrenzungsleuchten (d.h. vorne: Standlicht) und Schlussleuchten dürfen immer nur gemeinsam leuchten.

Soweit ich weiss, ist das eine Regelung die schon sehr lange besteht, lange noch bevor es TFL gab. Der Sinn dieser Regelung ist nichts anderes, als dass man nicht nur Begrenzungsleuchten vorn

oder

hinten anhaben darf.

Zitat:

Original geschrieben von Tobfit


... Korrekt. Und das Tagfahrlicht hat eben auch nix mit Abblendlicht zu tun ( für Vorposter)
Das Tagfahrlicht darf eben ja nur eine gewisse Helligkeit haben wenn das Abblendlicht an ist.
Es gibt Regeln über Regeln

Korrekt. Oder eher Nonsens ? Standlicht i.V. mit Rücklicht darf man, TFL mit Rücklicht nicht. Dafür aber Abblendlicht mit Rücklicht ... Was ist mit Nebellicht + Standlicht und Rücklicht ? (War früher gern genommen ... 😁)

Mir ist auch bewußt, daß man Regeln einhalten sollte. Aber eben nicht unbedingt alle ... 😁

Wie antwortete Lt. Kaffee (Tom Cruise) auf die Frage vom Co. Nathan Jessep

(Jack Nicholson) auf dessen Frage: "Ist Ihnen das klar ..." ? ... "Glasklar" ... 😛

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Zitat:

Original geschrieben von DVE


... Der Sinn dieser Regelung ist nichts anderes, als dass man nicht nur Begrenzungsleuchten vorn oder hinten anhaben darf.

Ja, was sollen denn die TFL am Auto darstellen ?

Begrenzungsleuchten für die Geisterfahrer ? 😕

Höhö, genau!

-----> BITTE HIER MITTIG EINSCHLAGEN <-----

Zitat:

Original geschrieben von Tobfit



Korrekt.
Und das Tagfahrlicht hat eben auch nix mit Abblendlicht zu tun ( für Vorposter)
Das Tagfahrlicht darf eben ja nur eine gewisse Helligkeit haben wenn das Abblendlicht an ist.
Es gibt Regeln über Regeln

Schon klar. Bei der Erstellung der Regeln wird auch nicht an alle Anwendungsfälle in der Praxis gedacht; wenn aber die Regeln anfangen, sich gegenseitig ad absurdum zu führen, muß man eben die Regeln nachbessern und nicht - wie es in D und CH so beliebt ist - mit Spitzfindigkeiten den Endbenutzer schickanieren.

(Nur so zum Nachvollziehen: wozu gibt es das TFL? Um wegen des Energieverbrauchs nicht immer Abblendlicht verwenden zu müssen. Immerhin ist es in mehr und mehr Ländern obligatorisch, auch bei Tag mit Licht zu fahren. Ist es nun ein Sicherheitsrisiko, wenn die Heckleuchten mit an sind? Wenn ja, ist die Regelung, tagsüber mit Licht zu fahren obsolet, wenn nein ist es die Regelung, dass mit TFL die Heckleuchten nicht leuchten dürfen.)

Genau meine Worte ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von timilila


Genau meine Worte ... 😁

OT...: Tja, die Erfahrung lehrt: Führt der Gesetzgeber erst einmal ein neues Gesetz ein, wird das allenfalls immer komplizierter gemacht ääähhh "reformiert" heißt das. Einen Schwachsinn einfach wieder abschaffen ist nicht, siehe Sektsteuer (ursprüngliche eingeführt für die kaiserliche Kriegsflotte), oder wie gerade wieder aktuell: die Sommerzeit (Irrsinns Aufwand, bringen tut's nichts...).

Und durch die EU wird das nicht besser ...😉

Zitat:

Original geschrieben von Tobfit



Zitat:

Original geschrieben von timilila


Das ist energetisch gesehen also ein Vorteil des Xenon, daß dann das dünnere (LED-) Lichtband weniger Strom verbraucht. In dem Zusammenhang versteh ich auch nicht, weshalb das LED-Rücklicht i.V. mit dem vorderen TFL nicht grundsätzlich mit leuchtet. Im Gegenteil, lt. STVO im Prinzip nicht leuchten darf ... 😕 Das ist doch eindeutig ein positiver Sicherheitsaspekt. Zum Glück ist es codierbar ... 😉
Nicht nur im Prinzip. Hinten darf nicht leuchten. Theoretisch wird man bestraft. Kann mir aber nicht vorstellen das einen die Polizei anhält.

Seit wann existiert diese Vorschrift denn? Bei BMW war es ja bis vor kurzem ( ich glaube bis Mj. 2012 ) auch in Deutschland Standard das die Heckleuchten auch mit TFL an sind und die Coronas sind doch auch Standlicht und TFL oder verstehe ich was falsch?

Zitat:

Original geschrieben von AnyTime



Zitat:

Original geschrieben von Tobfit


Nicht nur im Prinzip. Hinten darf nicht leuchten. Theoretisch wird man bestraft. Kann mir aber nicht vorstellen das einen die Polizei anhält.

Seit wann existiert diese Vorschrift denn? Bei BMW war es ja bis vor kurzem ( ich glaube bis Mj. 2012 ) auch in Deutschland Standard das die Heckleuchten auch mit TFL an sind und die Coronas sind doch auch Standlicht und TFL oder verstehe ich was falsch?

Da hatte die Propellerfraktion wohl ein "Lichtschlupfloch" im Gesetzesverhau gefunden - das vermutlich 2012 von EU-Bürokraten geschlossen wurde😉

Also wenn ich mir den Gesetzestext durchlese steht da

Zitat:

StVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

1.Parkleuchten,

2.Fahrtrichtungsanzeiger,

3.die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),

4.Arbeitsscheinwerfer an

a.land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und

b.land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,

5.Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

StVZO §49a

Da steht doch nur dass bei TFL keine Rücklichter an sein

müssen

, kein Wort das sie nicht an sein

dürfen

?!

Zitat:

Original geschrieben von AnyTime


... Da steht doch nur dass bei TFL keine Rücklichter an sein müssen, kein Wort das sie nicht an sein dürfen?!

Jetzt bring Du uns nicht noch durcheinander. Wir hatten grad einen Schuldigen gefunden ... 😁😁

Was hat das Ganze mit dem Thema LED vs Xenon zutun???

Ich habe meine Meinung auch nicht geändert:
Für Vielfahrer halte ich das Adaptive Light für sinnvoller/besser, weshalb es bei mir auch an Bord ist.
Die Optik der LED's ist momentan noch unschlagbar!

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