LED-Scheinwerfer
Moin zusammen,
gestern hatte ich das erste mal eine Nachtfahrt mit meinem neuen VW Polo 6. Das LED-Licht ist von der Helligkeit unschlagbar. Aber: Im Ablendlichtmodus finde ich, dass der Lichtkegel sehr kurz gegenüber meinem bisherigen Skoda Fabia Halogenscheinwerfern ist. Ist hier eventuell etwas falsch eingestellt? Selbst kann man die Leuchtweite nicht mehr verstellen... Oder habe ich irgendwo im Menü etwas übersehen? Wie zufrieden seit Ihr mit der Lichtkegelweite im VW Polo 6 mit den LED-Scheinwerfern?
Beste Antwort im Thema
Komm mal wieder runter wenn ich mir so deine letzten Beiträge anschaue bilde ich mir ein dein Fachwissen gut einschätzen zu können . 🙁
Wer auch nur die geringste Ahnung von dieser Materie hat würde niemals die Frage stellen müssen wo eingestellt wird .
Und dein Aussage wer es falsch macht tut dies bewußt kommentiere ich besser nicht !
Viel Erfolg beim basteln und einen schönen Abend noch
279 Antworten
Vorausgesetzt die Straße ist absolut eben und die Pfosten haben den üblichen 50 Meter Abstand ist der linke zu tief eingestellt , rechts ist aus den Bildern schlecht zu beurteilen . Der Scheinwerfer ist ca. 63 cm hoch ( beim Seriensportfahrwerk ) und deiner leuchtet ja max 40-45 Meter , sollte aber bei 1% rechnerisch 63 Meter erreichen .
Komisch die korrekte Einstellung ist nun wirklich kein Hexenwerk . Such dir eine Werkstatt die noch das "bisherige Einstellgerät" verwendet ( kein digitales) lass dir die Lämpchen sauber auf 1% einstellen und du wirst staunen was da geht.
Ich muss nachher noch mal weg und mache mal ein Foto von meinen. 🙂
Gruß Mario
Definitiv zu kurz. Leuchten ja keine 50m weit. Müssten 65 bis 70m weit leuchten. Also 1,5 Pfosten weit, bei 50m Abstand.
Die Scheinwerfer einstellen , hoch oder runter ist doch kein Problem, die M-haube auf, einen längeren 8mm Imbuss nehmen, einen Scheinwerfer abdecken, den Anderen hoch oder runterdrehen.
ist auch für fast alle KFZ anwendbar. Natürlich im dunkeln.
Vorschrift vom Gesetzgeber beachten, 25m Grenze ?
StVZO: [ § 49a | § 50 | § 51
Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn
Sorry , aber so haben wir das vielleicht vor 30 oder 40 Jahren gemacht , aber nicht im Jahr 2019 .Genau das ist anscheinend der Grund das du dich vor kurzem so negativ über die LED ausgelassen hast aber ohne es weiter zu definieren .( Zitat vom 08.04.19 =das Fernlicht ist eine absolute Fehlkonstruktion ) Die heutigen Scheinwerfersysteme müssen mit entsprechenden Einstellgeräten justiert werden und erfüllen nur dann auch ihren Zweck. Die von dir aufgeführten Paragraphen behandeln die Art , Anbringung von Scheinwerfern bezgl.Menge , Mindesthöhe etc haben aber mit der Einstellung nichts zu tun .Da gibt es andere Verordnungen . Tu dir und deinen Mitmenschen den Gefallen und lass deine Finger weg von Dingen bei welchen es dir an der entsprechenden Fachkenntnis fehlt 🙁
Ähnliche Themen
Zitat:
@TC27 schrieb am 21. April 2019 um 11:51:00 Uhr:
Auf dem Aldi Parkplatz vor der Mauer parken 2 meter Abstand licht an und höher drehen
Da haben wir wieder das Problem = kein Aldi in der näheren Umgebung 😉 😰
Zitat:
@Mariolix schrieb am 21. April 2019 um 11:43:45 Uhr:
Sorry , aber so haben wir das vielleicht vor 30 oder 40 Jahren gemacht , aber nicht im Jahr 2019 .Genau das ist anscheinend der Grund das du dich vor kurzem so negativ über die LED ausgelassen hast aber ohne es weiter zu definieren .( Zitat vom 08.04.19 =das Fernlicht ist eine absolute Fehlkonstruktion ) Die heutigen Scheinwerfersysteme müssen mit entsprechenden Einstellgeräten justiert werden und erfüllen nur dann auch ihren Zweck. Die von dir aufgeführten Paragraphen behandeln die Art , Anbringung von Scheinwerfern bezgl.Menge , Mindesthöhe etc haben aber mit der Einstellung nichts zu tun .Da gibt es andere Verordnungen . Tu dir und deinen Mitmenschen den Gefallen und lass deine Finger weg von Dingen bei welchen es dir an der entsprechenden Fachkenntnis fehlt 🙁
51:00 Uhr
TC27
TC27
Auf dem Aldi Parkplatz vor der Mauer parken 2 meter Abstand licht an und höher drehen
Geht auch, früher machte das auf 10m, Mitte Scheinwerfer bis zu G-Tor minus entsprechend Zentimeter
.... Jetzt ist er sprachlos 😁😁 !!!
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass das ein Troll ist 😉
Es gibt immer Besserwisser.
entsprechenden Einstellgeräten justiert ja die werden ca. 1m vor die Scheinwerfer gestellt, da erkennt man die hell/dunkel Grenze aber nicht die 25 Meter.
Als verschiedene Mitglieder noch mit dem Tretroller gefahren sind, habe ich Fahrzeuge zerlegt und neu aufgebaut,
Motoren, Getriebe, Lichtmaschinen, Anlasser usw. zerlegt. Angefangen mit Borgward Hansa 1950, VW Brezelkäfer, Horex Regina 350, 400, ADLER 200, VW 1500S, VW Transporter Busse, Magirus Deutz, und viele mehr, LKW Züge gefahren und repariert, Führerscheine alle Klassen außer Busse mit mehr als 8 Pers. Außerdem bin ich Elektroniker, Funkamateur. Fahre Gilera Runner 180 auf 200ccm aufgebaut mit 28 PS am Rad, Honda VXR usw. Soviel zu meinen Fachkenntnissen.
Ok , das ist ja wirklich beeindruckend, aber hat alles nichts mit KFZ Technik auch nur annähernd zu tun . Du bist zwar noch etwas älter als ich aber ich denke Kfz Mechaniker Brief 1978 , KFZ Meister 1983 .. , das weitere tut hier nichts zur Sache.. damit bilde ich mir ein deine "Fachkenntnisse" zu diesem Thema einschätzen zu können 😰 . Du musst bitte einfach akzeptieren das im Jahr 2019 das Garagentor ausgedient hat. 😕
Und damit du endlich auch weisst was es mit deinen 25 Meter auf sich hat =
Genau vorgeschrieben ist die maximale Lichtintensität auf Scheinwerferhöhe in 25 m Entfernung.
... des nennt sich Fachwissen ...Ätsch.. 🙂
Zitat:
@10emmi68 schrieb am 21. April 2019 um 19:02:24 Uhr:
.... Jetzt ist er sprachlos 😁😁 !!!Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass das ein Troll ist 😉
Lass ihn doch seine Lämpchen auf 25 Meter einstellen damit er seinen Frieden hat 😁
Zitat:
@Mariolix schrieb am 21. April 2019 um 19:47:53 Uhr:
Ok , das ist ja wirklich beeindruckend, aber hat alles nichts mit KFZ Technik auch nur annähernd zu tun . Du bist zwar noch etwas älter als ich aber ich denke Kfz Mechaniker Brief 1978 , KFZ Meister 1983 .. , das weitere tut hier nichts zur Sache.. damit bilde ich mir ein deine "Fachkenntnisse" zu diesem Thema einschätzen zu können 😰 . Du musst bitte einfach akzeptieren das im Jahr 2019 das Garagentor ausgedient hat. 😕
Und damit du endlich auch weisst was es mit deinen 25 Meter auf sich hat =Genau vorgeschrieben ist eigentlich die maximale Lichtintensität auf Scheinwerferhöhe in 25 m Entfernung.
... des nennt sich Fachwissen ...Ätsch.. 🙂
@Mariolix ... upps, als Du Deine Meister gemacht hast, bin ich gerade in die Lehre gekommen 😉😁
Habe gerade die erste längere Nachtfahrt von 130 km hinter mir. Gefahren bin ich Stadt, Landstraße und Autobahn.
Meine Leuchten gerade so 50m (Leitpfostenabstand) auf der rechten Seite und auf der linken etwas weniger. Empfinde dies auch als zu gering, störte mich teilweise. Von der Helligkeit find ich es richtig stark, aber die Weite muss auf jeden Fall mal überprüft werden.
Das Fernlicht hingegen ist richtig klasse, absolute Flutlichtbeleuchtung 🙂 im Vergleich zum vorherigem Auto. Konnte es auch oft fahren, da wenig bis kaum Verkehr war.
Ist bei mir auch so. Laut Gerät beim Händler alles gut... habe es selbst gesehen...
Mit freundlichen Grüßen