LED Scheinwerfer oder Standard Halogen

Ford Mondeo Mk5 (BA7)

Hallo,
habe in der letzten Woche meinen neuen Mondeo-Dienstwagen geordert und auf die LED-Scheinwerfer verzichtet, da ich davon ausgegangen bin, dass die Titanium-Austattung als Standard Xenonlicht besitzen würde. Ich bin darauf gekommen, weil ich mir beim Ford-Händler einen Wagen angeschaut habe, dieser kein LED besaß, aber die Optik mir Xenonlicht suggerierte.
Nun der Schreck, dass es wohl nur Halogen ist. Habe jetzt seit 5 Jahren Passat mit Xenonlicht gefahren und befürchte in alte Zeiten zurückzufallen.
Hat jemand Erfahrung mit dem Halogenlicht gemacht und kann meine schlimmsten Befürchtungen ein wenig abschwächen?

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Zitat:

@frosch112000 schrieb am 9. Juli 2016 um 10:17:07 Uhr:


Also im Prinzip die gleiche Methode wie ich es dereinst beim Käfer gemacht habe (mit Markierungen an der Wand).
Und verstellen kann man die dann einfach über eine Stellschraube?
Sorry, dass ich Du blöd frage, meiner kommt erst im August aber "schlechtes" Licht nervt mich schon immer...

Zitat:

@frosch112000 schrieb am 9. Juli 2016 um 10:17:07 Uhr:



Zitat:

@mark1810 schrieb am 09. Juli 2016 um 07:24:55 Uhr:


rechts

Kein einziges Auto, weder Mondeo mit LED noch Focus mit Xenon wird "falsch" ausgeliefert. Die Scheinwerfer werden immer gemäß den legalen Grenzen voreingestellt.
Was diese ganzen "Selberschrauber" nur immer wieder vergessen, ist dass sie ein adaptives Licht haben, das im Stand oder bei niedrigen Geschwindigkeiten eben sehr viel tiefer aber dafür breiter ausleuchtet. Und daraus schließen sie dann, dass es falsch sein muss. Und dann fahren sie vor eine Wand, sehen die 0 km/h Stellung, und glauben von Hand nachregeln zu müssen. Irrsinn....

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Ok danke.
Muss Sa.zum Service,werde das mal ansprechen was die für Geräte haben und ggfs.nochmal nachjustieren lassen auf der Werte.

Zitat:

@mondi 1.8 schrieb am 12. Juli 2016 um 21:26:31 Uhr:



leider muss ich da widersprechen. zu dem thema habe ich meinen bekannten TÜV man gefragt, der aktuell vermehrt jahreswagen zum ersten TÜV am wickel hatte.

bezogen auf das mondeo LED thema meinte er, dass er fast jedes fahrzeug einstellen muss. entweder sind beide oder nur eine seite zu tief. eine plausibel erklärung hatte er dafür nicht. er vermutet das die scheinwerfer mit einem halogen einstellgerät eingestellt wurden. hier passt die einstellung! nimmt man das messgerät für xenon und eben LED stimmt nix mehr und die hell-dunkel-grenze ist zu tief.

für seinen geschmack ist es eindeutig zu oft falsch eingestellt.

Sorry, aber ich halte diese Aussage für ziemlichen Unfug.
Zum einen stellt ein Fahrzeugwerk keine Scheinwerfer ein. Die mechanische Grundeinstellung (über Stellschrauben) geschieht beim Zulieferer, und die ist für alle Scheinwerfer gleich. Im Werk wird dann nur noch über die Gesamtfahrzeugkonfiguration festgelegt, ob es sich um Rechts- oder Linkslenker handelt, und ggfs. welche Reifengröße und welches Fahrwerk verbaut wird. Mit diesen Daten stellt das Scheinwerfersteuergerät die elektrische Grundeinstellung ein. Eine weitere Scheinwerfereinstellung über mechanische Stellschrauben geschieht ab Werk nicht, und schon gar nicht mit einem für den jeweiligen Scheinwerfertyp nicht geeigneten Einstellgerät! Es ist nicht nur so, dass ein Werk, in dem alle 40…50 Sekunden ein Auto vom Band fällt, dafür überhaupt keine Zeit hat. Es ist eine gesetzliche Anforderung für die Typhomologierung, dass ein Hersteller alle Fahrzeuge in der laufenden Produktion so bauen können muss, dass sie ohne separate Einstellarbeiten die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das Werk stellt also an den Scheinwerfern gar nichts ein. Wenn es dennoch Fahrzeuge gibt, die falsch eingestellt sind, und dann auch noch mit einem Halogen-Einstellgerät, dann sind das genau die, bei denen irgendjemand im Nachhinein geglaubt hat, dran rumschrauben zu müssen. Und das sind dann die Pflegefälle, die die Funktion des adaptiven Lichts nicht verstanden haben.
Darüberhinaus ist es aber auch so, dass die einzigen Mondeo’s, die jetzt schon zur Hauptuntersuchung müssen, Mietwagen und Taxis sind, alle anderen stehen frühestens Ende 2017 bei Deinem TÜV Mann. Mietwagen und Taxis dürften am Gesamtbestand ansich schon nur einen ziemlich geringen Anteil haben, aber gerade bei diesen Fahrzeugen, die für möglichst wenig Geld möglichst viele Kilometer abreißen müssen, dürfte ein 1200-EUR Feature wie LED Scheinwerfer dann auch eine eher geringe Takerate haben. Und dann dürften diejenigen, bei denen nachträglich noch jemand am Licht geschraubt hat, so verschwindend wenige sein, dass ich es für ausgesprochen unglaubwürdig halte, wenn sich da jetzt ein TÜV Mann hinstellt und eine signifikante Anzahl von Autos mit falsch eingestellten LED’s gesehen haben will.

das mag ja alles stimmen. ich kann aber eben nur das wiedergeben, was erstens meine und die erfahrung des TÜV prüfers ist und sich zudem mit der relativ breiten erfahrung in verschiedenstens foren deckt.

meine LED scheinwerfer waren definitiv falsch eingestellt (zu tief). wer da auch immer dran rumgedreht haben mag kann natürlich nicht festgestellt werden. mein mondeo war für 3 monate bei AVIS ein mietwagen. daher bekam er auch vor dem kauf neuen TÜV. Leider wurde da die falsche einstellung nicht festgestellt. bei meinem bekannten mit dem richtigen prüfgerät waren die scheinwerfer fast 3cm zu tief!

mir ist es eigentlich auch wurst wo und wer nun die einstellung macht.....sie scheint jedenfalls mehrfach nicht korrekt zu sein.

daher ist meiner meinung nach jedem der zweifel an der richtigen einstellung hat zu raten, eine scheinwerferprüfung durchzuführen. viele KFZ prüfstellen bieten dies oft kostenlos an.

Zitat:

@mondi 1.8 schrieb am 13. Juli 2016 um 17:12:45 Uhr:


wer da auch immer dran rumgedreht haben mag kann natürlich nicht festgestellt werden. mein mondeo war für 3 monate bei AVIS ein mietwagen.

Das mag ja sein, aber damit ist der Rückschluß "doof wenn man ein neues auto hat wo die scheinwerfer falsch eingestellt sind" schlicht falsch, weil Dein Mondeo eben kein neues Auto gewesen ist.

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Also ich muss jetzt auch mal meinen Senf dazugeben.... Ich habe seit gestern einen wirklich neuen Mondeo, gebaut im Juni 2016 und ich hatte Aufgrund dieser dauernden LED Einstellungs Beschwerden gleich bei Auslieferung gestern die Karre in eine Werkstatt gebracht die ein neues digitales Messgerät für Xenon und LEDs hat. Ergebnis: die Scheinwerfer sind ab Werk perfekt eingestellt und konfiguriert, Testfahrt gestern Nacht brachte beste Sicht, um Welten besser als das Xenon meines vorherigen Peugeot 508 SW.

Zitat:

@XLTRanger schrieb am 13. Juli 2016 um 18:49:28 Uhr:



Zitat:

@mondi 1.8 schrieb am 13. Juli 2016 um 17:12:45 Uhr:


wer da auch immer dran rumgedreht haben mag kann natürlich nicht festgestellt werden. mein mondeo war für 3 monate bei AVIS ein mietwagen.

Das mag ja sein, aber damit ist der Rückschluß "doof wenn man ein neues auto hat wo die scheinwerfer falsch eingestellt sind" schlicht falsch, weil Dein Mondeo eben kein neues Auto gewesen ist.

mein kollege relativ aktuell: vor ca 10 wochen neuer Mondeo 2l ecoboost mit LED scheinwerfer bekommen. NEU! ja NEU!

fazit: LED scheinwerfer falsch eingestellt! also auch bei einem neuwagen!

warum sollte ein mondeo auch wenn er ein mietwagen war plötzlich falsche scheinwerfereinstellungen haben....?? klar kann einer rumgedreht haben aber das ist doch relativ unwahrscheinlich....aber nicht ausgeschlossen ist schon klar.

@XLTRanger

Der Mondeo MK5 ist jetzt aber nicht unbedingt dafür bekannt, dass er vom Werk aus in allen Bereichen fehlerfrei geliefert wird. Zu sagen, dass eine falsche Einstellung der Scheinwerfer vom Werk her nicht passieren kann (sei es vom Zulieferer oder anderswo), würde ich mir nicht zugestehen.

Klimaanlagen, die beim Einen funktionieren, beim Anderen nicht, Sensoren (Lichtautomatik), die das Licht an- und ausknipsen, wie sie gerade lustig sind, wären auch alles Dinge, die es so nach dieser Logik nicht geben sollte. Ganz zu schweigen von veralteten oder unterschiedlichen Softwareständen (Motorsteuerung, Navigation, Sync etc), da sie ja alle vom Händler geliefert werden.

Also bitte nicht jeden, der selber die Erfahrung gemacht hat, dass etwas mit dem Licht nicht stimmt, zum I..... abstempeln. Könnte ja doch was dran sein ...

just my 5 cent

Zitat:

@DeepBlue550 schrieb am 15. Juli 2016 um 13:07:24 Uhr:


Könnte ja doch was dran sein ...

Du verwechselst hier leider ein…zwei Dinge.
Wenn Klimaanlagen durch einen fehlerhaften Sensor nicht richtig funktionieren, ist das ärgerlich. Wenn man’s durch Austausch beheben kann, muss man das auch machen. Das ist aber ein reines Qualitätsproblem an einem Bauteil, wenn der Sensor OK ist, funktioniert die Klima auch. Und Klimaanlagen sind keine gesetzliche Anforderung.
Wenn die Software für den Lichtsensor einen Bug hat, muss man das genauso beheben, und tut man auch. Aber auch das ist ein reiner Entwicklungsfehler, der in einer recht komplexen Software für so ein Scheinwerfersteuergerät passieren kann (aknn er in anderen Geräten auch).
Unterschiedliche Softwarestände für Motor, Navi oder SYNC (oder was auch immer) sind die normalste Sache der Welt, weil solche Dinge auch in der laufenden Serie ständig geändert oder weiterentwickelt werden. Es gibt daher auch keine “veralteten“ Softwarestände, die ein Hersteller liefert, sondern nur einen Stand A, der bis zum Tag x gebaut wurde, und einen Stand B, der eben danach verbaut wurde. Und das Baudatum des Fahrzeugs entscheidet eben, ob jetzt A oder schon B drin ist, wenn Dein Fahrzeug aber vor Tag x gebaut ist, und Du eben Softwarestand A drin hast, ist der nicht veraltet, sondern schlicht der zu diesem Zeitpunkt aktuelle gewesen.
Die Einstellung von Scheinwerfern nach gesetzlichen Vorschriften ist da etwas geringfügig anderes. Die Einstellung ist eine gesetzliche Vorschrift, die in der STVZO vorgegeben ist. Und sie ist Teil der Typhomologierung. Das heißt, wenn so ein Hersteller die Straßenzulassung für ein neues Modell beim KBA oder einer anderen Behörde beantragt, muß er nachweisen, daß die Lichteinstellung den Normen entspricht. Und er muß einen “Conformity of Production“ Nachweis erbringen, daß die Einstellugn in der laufenden Serie auch bei jedem Fahrzeug der gesetzlichen Norm entspricht, ohne dass er jedes Fahrzeug nachmisst (diesen Nachweis muß er für Abgasemissionen, Geräuschpegel, Verbrauch, etc. auch erbringen).
Das heißt, es kann Dir bei so einem Scheinwerfer passieren, daß er nach ein paar Tagen gar nicht mehr geht, weil die Birne defekt war – Qualitätsproblem. Es kann Dir passieren, daß die elektrische Einstellung für Leuchtweitenregelung oder Kurvenlicht auf einmal nicht mehr geht, weil ein Sensor spinnt – auch Qualitätsproblem. Es kann Dir passieren, daß so ein Scheinwerfer blind wird oder Feuschtigkeit sammelt, oder was auch immer. Aber daß ein Scheinwerfer in seiner mechanischen Grundeinstellunng falsch eingestellt ist, und Du an irgendwelchen Stellschrauben nachjustieren mußt, ist ziemlich unwahrscheinlich. Weil wenn diese Variante besteht, hätte der Hersteller die Conformity of Production Prüfung nicht bestanden, und das gesamte Fahrzeug hätte keine Typzulassung. Sprich: Auch an so einem Scheinwerfersystem könen Fehler auftreten, es können Sensoren spinnen, es können Birnen oder Brenner ausfallen, es können Kabel brechen oder Stellmotoren ausfallen. Aber: Wenn alle diese Dinge fehlerfrei funktionieren, dann muß das Licht in seiner Eisntellung und Helligkeit auch auch so, dass es der STVZO Vorgabe entspricht. Da führt kein Weg dran vorbei.
Es ist sicherlich so, daß die Einstellung innerhalb der möglichen Toleranz so eines Leuchtfeldes nicht automatisch bei jedem Auto direkt an der oberen Grenze der Toleranz liegt (das sind der Reifendruck oder der Motorölstand auch nicht…), und daß man so einen Scheinwerfer per Hand noch einen Tick höher drehen kann, ohne direkt gegen die STVZO zu verstoßen, das berechtigt aber nicht, von einem ‘falsch‘ oder ‘zu tief‘ eingestellten Scheinwerfer zu sprechen.

Zitat:

@XLTRanger schrieb am 15. Juli 2016 um 15:35:02 Uhr:


............

Zitat:

Du verwechselst hier leider ein…zwei Dinge.............

Vielen Dank, sehr guter Beitrag.
Gruß
Hansi

wollte nochmal was zum eigentlichen Thema beitragen.
Ich habe mich gegen LED entschieden aus folgenden Gründen:

-weil ich so gut wie nie nachts fahre. Der Aufpreis von 1250,-€ war mir dann für etwas was ich nur wenig nutze einfach zu hoch. Für mich wäre LED nur ein Gimmick gewesen.

-die LED Technik ist relativ neu. Da mein Mondeo privat gekauft ist und ein paar jahre halten soll war ich skeptisch was die Lebensdauer angeht. Bei Halogen defekt neue Birne und gut ist.

Zitat:

@XLTRanger schrieb am 13. Juli 2016 um 12:57:48 Uhr:


...
Sorry, aber ich halte diese Aussage für ziemlichen Unfug.
Zum einen stellt ein Fahrzeugwerk keine Scheinwerfer ein. Die mechanische Grundeinstellung (über Stellschrauben) geschieht beim Zulieferer, und die ist für alle Scheinwerfer gleich. Im Werk wird dann nur noch über die Gesamtfahrzeugkonfiguration festgelegt, ob es sich um Rechts- oder Linkslenker handelt, und ggfs. welche Reifengröße und welches Fahrwerk verbaut wird. Mit diesen Daten stellt das Scheinwerfersteuergerät die elektrische Grundeinstellung ein. Eine weitere Scheinwerfereinstellung über mechanische Stellschrauben geschieht ab Werk nicht, und schon gar nicht mit einem für den jeweiligen Scheinwerfertyp nicht geeigneten Einstellgerät! Es ist nicht nur so, dass ein Werk, in dem alle 40…50 Sekunden ein Auto vom Band fällt, dafür überhaupt keine Zeit hat. ...

Hallo XLTRanger,

bin zufällig über dieses Thread gestolpert. Deine Ausführung, dass eine Justierung im Werk nicht stattfindet, weil a) nicht notwendig und b) sowieso keine Zeit, stimmt so nicht. Die Tatsache, dass das Werk jede 40-50s ein neues Auto verlässt, heißt noch lange nicht, dass die im Werk nur 40-50s für die Endkontrolle haben.
Als ich mein aktuelles Auto in München abgeholt habe, war auch eine Werksführung dabei. Und dabei haben die uns auch die Endkontrolle gezeigt, in deren Rahmen u.a. auch die Überprüfung der Scheinwerfereinstellung durchgeführt wird. Dass es nun keine BMW-Spezialität ist, kann man auch in diesem Video (Zeit 11:17) sehen...
Wie sollte es auch gehen? In der Karosserieherstellung gibt es Toleranzen, bei der Herstellung der Scheinwerfer sowie beim eigentlichen Einbau der Scheinwerfer in die Karosserie auch. Wenn also am Ende bei der Endkontrolle die Scheinwerfer innerhalb paar Sekunden nachjustiert werden müssen, ist es sicherlich gesamtwirtschaftlich betrachtet günstiger, als über unsinnig kleine (und damit schweineteuere) Toleranzen versuchen, die Scheinwerfer direkt beim Einbau richtig justiert zu bekommen.

Gruß, Bartik

Zitat:

@Bartik schrieb am 15. Juli 2016 um 18:13:44 Uhr:



Wie sollte es auch gehen? In der Karosserieherstellung gibt es Toleranzen, bei der Herstellung der Scheinwerfer sowie beim eigentlichen Einbau der Scheinwerfer in die Karosserie auch.

Absolut korrekt, bei der Karosserie gibt es Toleranzen, aber das sind jetzt keine Zentimeter. Und ja, daraus ergeben sich auch für die Scheinwerferausleuchtung eine gewisse Toleranz. Du wirst es nicht erleben, dass die Scheinwerfergrenze bei jedem Auto nun exakt gleich 57,37m vor der Stoßstange. Aber das allein erlaubt eben nicht den Rückschluß, dass gleich sämtliche Scheinwerfer falsch oder zu tief eingestellt sind. Wenn in Deinem Auto der Reifendruck zwischen 2,4 und 3,2 Bar angegeben ist, rennst Du auch nicht zum Händler zurück und beklagst, der Hersteller hätte zu wenig eingefüllt, wenn nur 2,9 Bar drin waren.

Was Du im Video siehst ist die Konfiguration und natürlich auch Kontrolle der elektronischen Einstellung. Wie bereits vorher geschrieben, wenn so ein Auto am Ende der Fertigung ankommt, werden die Steuergeräte mit der Baukonfiguration des Autos gefüttert. Da bekommt das Airbagsteuergerät gesagt, wieviele Airbags an Bord sind, die Steuergeräte für Radio, Navi, etc. werden konfiguriert, in welcher Sprache sie zu sprechen haben, die Türmodule bekommen gesagt, welches Schließsystem verbaut ist, die Schlüssel werden mit dem Fahrzeug verheiratet, etc. Und unter anderem werden auch die Scheinwerfersteuergeräte konfiguriert. Die bekommen gesagt, ob sie in einem Rechts- oder Linkslenker sitzen (stellt heute alles das Steuergerät ein), die bekommen die Reifengröße gesagt, ob ein Sportfahrwerk verbaut ist, etc. Und danach stellen sie elektronisch die Basiseinstellung der Scheinwerfer ein. Gleichzeitig fragen die Diagnosesysteme sämtliche Sensoren für die automatische Leuchtweitenregulierung, adaptive Lichtsteuerung und Kurvenlicht ab (falls vorhanden, auch das muß dem Dteuergerät am Ende der Linie gesagt werden). Und ja - diese Einstellungen wird natürlich auch kontrolliert, das ist das was Du da siehst. Und genau aus diesem Grund muß weder an dieser Endkontrolle noch später irgendwer hingehen und an den Stellschrauben rumdrehen. Diese sind dafür da, wenn man nach Reparaturen oder Unfällen die Scheinwerfer austauschen mußte, und dann die mechanische Grundeinstellung vornehmen muss. Im Werk passiert das nicht.
Und genau aus dem Grund den Du hier beschrieben hast, ist es eben noch viel unwahrscheinlicher, daß da massenhaft Fahrzeuge mit falsch eingestellten Scheinwerfern so ein Werk verlassen. Und ja, auch aus diesem Grund ist es vollkommen unglaubwürdig, wenn sich irgend ein TÜV Meister hinstellt und behauptet, er hätte andauernd mit Mondeos mit falsch eingestellten Scheinwerfern zu tun. Vor allem von einem Modell, von dem die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge überhaupt noch nie zum TÜV mussten.

Du hast beim letzten Thread zu diesem Thema schon die klassischen Beispiele für diese Fehlinterpretation lesen können. 'Ich bin an der Waschstraße langsam auf eine Glaswand zugefahren'.... 'Ich hab das Auto vor eine weiße Wand gestellt und die Stellung der Scheinwerfer kontrolliert', etc. Und immer, wenn Du dann fragst, ob der Lichtschalter wohl in der Auto-Stellung war, kommt auf einmal keine Antwort mehr. Genau das sind die Kandidaten, die die Funktion des adaptiven Lichts nicht kennen oder nicht vestanden haben, und dann glauben, Ihr Licht sei zu tief eingestellt, weil es eben im Stand nicht dieselbe Einstellung hat wie bei 50 oder 110 km/h.

Da die Einstellung immer und überall ab Werk stimmen muss, die Neigung des Lichts nach Unten ist ja min 1%, wird jeder Hersteller auf Nummer sicher gehen un zb auf 1,1-1,5% Neigung voreinstellen lassen. Je nach Fahrzeugkonfiguration und Toleranzen kann es durchaus sein das ein nennenswerter Gewinn an Reichweite machbar ist ohne den Bereich der Legalität zu verlassen weil die Scheinwerfer an der maximalen Neigung lagen. Dann kann man schon ein Stück hochdrehen ohne den Gegenverkehr zu belästigen. Aber dann nicht frei Schnauze rumdrehen.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Juli 2016 um 01:12:56 Uhr:


... Je nach Fahrzeugkonfiguration und Toleranzen...

Denke auch, dass es so ist. Die vom Zulieferer vorgegebene Einstellung wird so berechnet sein, dass es für alle Konfigurationen passt. Und "passt" bedeutet: max. die zulässige Leuchtweite zu erreichen.

Wahrscheinlich haben die User, bei denen die Einstellung ab Werk passt, den Schwerpunkt der Gewichtsverteilung am weitesten hinten, je nach Motor, Allrad oder sonstiger Ausstattung.

Und noch ein Punkt:

Das Licht ist ohne Fahrer einzustellen, so dass die Leuchtweite dann etwa der Vollbesetzung gleichkommt. Wenn man dann allein oder nur vorn zu zweit fährt, ist die Leuchtweite u.U. auch schon wieder etwas kürzer.

Ich habe das jedenfalls schon beobachtet, dass trotz automatischer Leuchtweitenregelung bei Vollbesetzung die Leuchtweite größer ist.

Evtl. liegt es auch daran, dass die automatische Leuchtweitenregelung nur bei Motorstart den Nullpunkt kalibriert und da die Mitfahrer noch nicht zugestiegen waren. So genau hab ich das noch nicht ergründet. Dass die Beladung (z.B. 2 oder 4 Personen) da aber Unterschiede ausmacht, ist mir jedenfalls schon mehrfach aufgefallen. Die Werkseinstellung liegt auch noch bei max. Beladung im Rahmen.

Ich war jetzt voll beladen und mit vollem Anhänger im Urlaub. Ich müsste den Innenspiegel nach unten korrigieren,die Lichter draußen haben sich automatisch an das gewicht das ich hinten hatte automatisch angepasst! Es leuchtete so wie wenn das Fahrzeug leer war.

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