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LED für Standlicht

Themenstarteram 5. Oktober 2016 um 9:47

Tach Gemeinde,

noch ein Thread wegen Umrüstung der Außenbeleuchtung auf LED? Ja und Nein. Ich habe mich durch diverse Threads gequält, bin aber weiterhin unsicher, daher dieser Anlauf.

Hintergrund: Ich bewege den im familiären Fuhrpark gehaltenen MB Vito (W639) >50.000 km pro Jahr, immer mit voll eingeschaltetem Fahrlicht. Etwa alle 25.000 km stellen die Standlichtlampen ihren Dienst ein, so dass ich mehrfach im Jahr die Lampen wechseln muss. Ist zwar jedes Mal nur ein Materialaufwand von wenigen Cent, aber fummelig, da schlecht beizukommen, und einfach nervig.

Die Kennzeichenbeleuchtung habe ich bereits umgerüstet, da ich die dortigen Lampen auch mehrfach im Jahr wechseln musste, weil die Lampen das Zufallen der schweren Heckklappe wohl nicht mochten. Dort habe ich aber die kompletten Leuchten gewechselt, somit legal und koscher. Funktioniert seit einem Jahr bzw. >50.000 km problemlos. Details gibt's für Interessierte hier http://www.motor-talk.de/.../...eichenleuchte-anbieter-i208205403.html .

Nun möchte ich mich auch vom regelmäßigen Glühobstwechsel bei den Standlichtern erlösen. Es geht mir nicht um Show, blaues Licht oder sonstige wenig Sinn stiftende Überlegungen. Ich möchte nur

  • Ersatz der Standlicht-Glassockellampen W5W gegen normal weiße LEDs,
  • ohne anschließende "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard,
  • möglichst legal, also konform mit StVO.

Gibt es solche Produkte? Hat jemand Erfahrung mit Umrüstung?

fragt der HHH1961

Beste Antwort im Thema

kommt endlich von dem schmalen brett, dass LEDsierte standlichtfunzeln zwangsläufig zum erlöschen der BE führen; diese korinthenkackerei wurde schon vor jahrzehnten gekippt und inzwischen mehrfach bestätigt:D

 

Zitat:

- Erlöschen der BE ab 01.01.1994

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Amtliche Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):

Zitat

Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …

Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.

und

Zitat:

Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann

Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.

Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I

sprich, wenn du keinen laser einbaust, der mit standlichtern den anderen verkehrsteilnehmern die netzhaut wegbrennt oder solche funzeln, die deutlich schwächer sind als das 4w-glühobst (eher unwahrscheinlich bei led) sollte die BE regelmäßig nicht erlöschen.

dafür werden in der praxis max. 25€ kassiert und gut. wenn man an einen ganz übellaunigen dorfsheriff gerät, muß man die dinger vor ort ausbauen, sonst untersagung der weiterfahrt. das wars aber auch;)

nenn mir ein urteil, wo aufgrund von led-standfunzeln einer von der versicherung in dem von euch propagierten umfang zu regress verurteilt wurde.

da bin ich aber mal gespannt:)

und du, johnes, bist eh ein pharisäer

lötest an rücklichtern rum, obwohl du genau weißt, dass die BE dafür für das teil als ganzes gilt. sobald du eine led umlötest, ist diese erloschen!:p

ece r 128

btw.: ich würds auch machen (den ganzen satz tauschen wg. farbunterschieden), aber die rechtslage untersagt eindeutig das herumfummeln an beleuchtungseinheiten

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Glühobst bleibt aber unter der Zündtemperatur vieler Materialien. LEDs können mitunter 500°C und mehr erreichen! Intakte Glaslampen erreichen dies nicht. LEDs schmelzen und verlassen ihre Positionen, wenn sie überhitzen. Glas schmilzt bei >1000°C. Meist ist der Faden vorher durch; die Lampe wird dunkel und kalt.

LEDs bilden bei falscher Auslegung eine Gefahrenquelle, die die Wenigsten auf dem Zettel haben. Daher, kaufe ich in der Regel keine fertigen Module, sondern konstruiere diese selber. Einige Module von mir haben sogar SMD-Sicherung bzw. Pico-Fuse drauf. Dies verhindert einen Kurzschluss oder eine Überlast. Die Sicherung geht oftmals bei 125mA flöten. Dies ist weit unter der kleinsten üblichen KfZ-Sicherung.

Billige Module (fertige Lampen) aus der Bucht sind schon öfters abgebrannt. Meinem Kollegen hat es die Verkleidung im Himmel ruiniert.

MfG

Habe mir in Ruanda das hier eingebaut. Dazu 65W Xenonbrenner im Fernlicht. Die Ringe sind wesentlich heller als auf dem Foto zu sehen.

Sorry für OT, aber 15 Seiten über den Sinn bzw. rechlicher Aspekte wegen Standlichtbirnchen zu Diskutieren......

Foto

Boa ist das toll.

Wir sind auch in Ruanda und können machen was wir wollen... Bei euch dürfen auch Flammenwerfer als HiJacker- bzw. Diebstahlschutz zulässig sein. Statt sich an einer Kreuzung, wo hier rechts vor linkst gilt, sich gg. mit Handzeichen verständigt werden soll, darf bei euch der mit der AK als Erstes fahren...!

Du brauchst den Sinn ja nicht beachten. Bei euch stellt sich das Problem gar nicht. Von daher, ist eine solche Aussage vollkommen nutzlos für uns. Wir müssen uns an das Gesetz halten. Unsere Polizei kann man nicht mit 3€ Gegenwert bestechen.

MfG

Nana, 5 Euro müssen es dann doch sein! ;)

am 11. November 2016 um 20:30

Zitat:

@2emBeine schrieb am 11. November 2016 um 20:26:22 Uhr:

Nana, 5 Euro müssen es dann doch sein! ;)

In Ruanda oder hier?:p

Zitat:

@Johnes schrieb am 10. November 2016 um 22:13:06 Uhr:

Wir müssen uns an das Gesetz halten.

Jetzt male unser Dasein hier nicht gleich SO schwarz. Wir sollen uns an das Gesetz halten.

Ich wüsste nicht, das das eine Option ist. Wenn man nicht muss, warum werde ich sanktioniert, wenn ich es nicht mache und es auffällt?

MfG

Weil Du dann aufgeflogen bist. :) Ich halte das Risiko jedenfalls bei Themen wie diesem nicht für vertretbar, weil ich auch überhaupt keinen brauchbaren Nutzen darin erkenne.

Wenns erlaubt wäre, wäre es ja auch uninteressant.

Man muss halt irgendwo eine Grenze ziehen und: Beleuchtung ist schon sehr wichtig!

War mit LED`s als Standlicht 2018 bei der DEKRA. Knallhart "Nein", da erlischt die BE. Habe sofort wechseln müssen, sonst keine Plakette.

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