Lebenslauf des Budget-B6
Moin, liebe Passat-Fahrer!
Ich werde nächste Woche 16 und habe nun vor mir meinen Traum zu erfüllen:
Ein Passat 3c Variant.
Ich habe seitdem ich denken kann eine Schwäche für Passats und Bullis.
Der B6 ist seit langer Zeit mein absolutes Lieblingsauto.
Ich habe gestern mit einem Bekannten gesprochen.
Sein B6 ist mit einem defekten ZMS liegengeblieben und nun soll er weg.
Er steht hier in einer freien Werkstatt, die wir ebenfalls kennen.
Ich könnte den Wagen ziemlich günstig bekommen (die Verhandlungen wird mein Vater aber durchführen 😉)
Es ist ein 2.0 TDI aus 2007 mit 190.000km
Er hat gerade 4 Reifen neu und einen neuen Anlasser bekommen.
Platz zum Schrauben ist auf jeden Fall da und fachmännische Hilfe in Notfällen auch 😉
Ist es eine gute Idee ein Fahrzeug mit so einem Defekt zu kaufen?
Grüße aus dem Lipperland
Beste Antwort im Thema
Es gibt Neuigkeiten.
Neuen Anlasser auf Garantie bekommen.
Eingebaut, loses Massekabel festgezogen uuuuund....
264 Antworten
Könnten wir bitte mal zum Hauptthema zurückkehren? Hier beschreibt ein Teenager sein Erstautoprojekt. Macht ihm SEINEN THREAD nicht kaputt.
Es geht hier nicht ums kaputt machen eines Thread, sondern darum, das ihr mit eurem Legal-Illegal Wahn dem Junge noch Angst macht, dabei übertreibt ihr es einfach nur. Die Methode, die ich hier beschreibe, interessiert keine Sau, weder TÜV noch Polizei, solang hinten raus kein Weihnachtsbaum leuchtet... Wie viele fahren wohl mit dem Skyline Mod rum, ohne das es jemanden interessiert?
Sicher sollte man mit Umbauten als Anfänger vorsichtig sein, das bestreitet ja keiner, es gibt aber auch nen Punkt, an dem man es übertreiben kann...
R 36 Rückleuchten mit Zulassung, haben eine andere Zulassungsnummer, als die Originalen! Ich habe in meinem die R 36 Rückleuchten verbaut. Bezogen von VW im Teileshop!
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Zitat:
@Reader236 schrieb am 19. Oktober 2017 um 05:48:12 Uhr:
Es geht hier nicht ums kaputt machen eines Thread, sondern darum, das ihr mit eurem Legal-Illegal Wahn dem Junge noch Angst macht, dabei übertreibt ihr es einfach nur. Die Methode, die ich hier beschreibe, interessiert keine Sau, weder TÜV noch Polizei, solang hinten raus kein Weihnachtsbaum leuchtet... Wie viele fahren wohl mit dem Skyline Mod rum, ohne das es jemanden interessiert?Sicher sollte man mit Umbauten als Anfänger vorsichtig sein, das bestreitet ja keiner, es gibt aber auch nen Punkt, an dem man es übertreiben kann...
Illegal ist etwas nicht, wenn man erwischt wird, sondern wenn man es macht.
Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist geringt - das macht es halt noch immer nicht legal.
und das sollte man im Koof behalten.
Klar, wenn man im Laden was klaut kann man sagen: Warum ich? "Der da" hat jemanden umgebracht, das ist viel schlimmer.
Macht die eigene Tat aber nicht legal.
Ich denke alle haben jetzt verstanden das es illegal ist und für manch einen ist es ein Reiz nicht ganz legal unterwegs zu sein.
Schade das Deutschland alles so streng nimmt. Aber so macht man nunmal Geld. :-)
Joa Geld machen ist das eine, klare Grenzen setzen das andere. Und eine klare Grenze ist schon, dass man an Leuchten nicht einfach was verändern darf.
Meiner Meinung nach schon ganz nachvollziehbar.
Es ging hier aber net um legal oder illegal oder scheißegal, auch nicht ums Geld machen. Es ging um die ursprünglich übertriebene Aussage, das @Zahnbuerstenlecker seinen Lappen verliert, wenn der die Rückleuchten von hellrot in kirschrot verwandelt. Das ist einfach eine optische Aufhübschung.
Meine schwarz folierten VW Zeichen waren auch "illegal", weil mit schwarzer Folie net geprüft, net zugelassen und blablabla. In 5 Jahren hat es weder TÜV noch Polizei gejuckt. Irgendwo kann mans halt auch übertreiben.
Also die Leuchten müssen früher oder später eh raus, weil die Heckklappe ne fette Delle hat und an der Beleuchtung rostet und an den Rückleuchten anfängt.
Was ich dann damit anstelle, werde ich auf jeden Fall kundgeben 😉
Zitat:
@MCMicki schrieb am 22. Oktober 2017 um 21:19:50 Uhr:
für manch einen ist es ein Reiz nicht ganz legal unterwegs zu sein.
Das glaube ich eher nicht! Hier im Bezug auf die Leuchten sind es eher optische Gesichtspunkte die jemanden dazu führen diese zu tönen. Sieht halt besser aus (für die meisten Geschmäcker), ob legal oder nicht steht dabei erst mal nicht im Fokus.
Zitat:
@Reader236 schrieb am 22. Oktober 2017 um 21:40:08 Uhr:
Es ging hier aber net um legal oder illegal oder scheißegal, auch nicht ums Geld machen. Es ging um die ursprünglich übertriebene Aussage, das @Zahnbuerstenlecker seinen Lappen verliert, wenn der die Rückleuchten von hellrot in kirschrot verwandelt. Das ist einfach eine optische Aufhübschung.Meine schwarz folierten VW Zeichen waren auch "illegal", weil mit schwarzer Folie net geprüft, net zugelassen und blablabla. In 5 Jahren hat es weder TÜV noch Polizei gejuckt. Irgendwo kann mans halt auch übertreiben.
Weder das eine, noch das andere ist korrekt.
Nicht zugelassene Lampen führen zum Erlöschen der ABE des Fahrzeuges (deswegen muss man ja ein Fahrwerk auch eintragen... sollt jeder wissen... oder die Teile haben eine ABE , welche dann immer mitgeführt werden muss, oder gar eine ABG, wie die Leuchten)
Ändert man an den Lampen, greift die ABG nicht. Gilt die ABG nicht ist die ABE des Fahrzeuges hinfällig.
Führen eines Fahrzeuges ohne ABE, gab als ich das Punktesystem noch verstanden habe, 3 Punkte und dieser Score in der Probezeit brachte den Führerschein schon arg in Gefahr. Gut, damals durft man aber auch noch 0,5 pro Mille haben, als Fahranfänger...
Nochmal, es wird kein Arsch merken - aber die Aussage: "das ist egal!" ist schlichtweg verkehrt.
Deine VW Zeichen sind weder Bauartgeprüftes Beleuchtungselemente, noch sicherheitsrelevante Bauteile. Die kannst du auch ganz weg lassen, interessiert genauso sehr, wie das weglassen von Radkappen.
Zitat:
@Masterb2k schrieb am 23. Oktober 2017 um 12:21:42 Uhr:
Nochmal, es wird kein Arsch merken -
Und genau das ist der springende Punkt. Es wird kein Arsch merlen, da es die Leuchten ab Werk auch in dunkelrot gibt. Es wird sich im Falle eines Unfalls keine Sau dran reiben, das die Leuchten eingefärbt wurden. Selbst WENN es passieren SOLLTE (was ich immer noch stark bezweifle), wird es sich darauf beschränken, das nur das rote eingefärbt wurde und der lichttechnische Aspekt NICHT beeinträchtigt war und das ganze nicht zum Unfall geführt hat.
Oder denkst du, das Unfallopfer, das seinem Vordermann drauf gerasselt ist, sagt sowas wie "Der Passat, der mit entgegen kam, hatte so geile, dunkelrote Rückleuchten, da konnte ich net weggucken und hab nicht gesehen, das der Vordermann bremst!" 😁
Es ist doch Fakt das es illegal ist und fertig. merken oder nicht merken ist ja klar.
Die rote Farbe wie du es nennst muss reflektieren, beim R36 ist es kein getöntes rot sondern dunkles reflektierende rot. Also hat die rote Farbe einen Zweck.
Man muss darauf hinweisen vor allem für Einsteiger in der Tuningscene ;-)
Zitat:
@Reader236 schrieb am 23. Oktober 2017 um 12:38:31 Uhr:
Zitat:
@Masterb2k schrieb am 23. Oktober 2017 um 12:21:42 Uhr:
Nochmal, es wird kein Arsch merken -Und genau das ist der springende Punkt. Es wird kein Arsch merlen, da es die Leuchten ab Werk auch in dunkelrot gibt. Es wird sich im Falle eines Unfalls keine Sau dran reiben, das die Leuchten eingefärbt wurden. Selbst WENN es passieren SOLLTE (was ich immer noch stark bezweifle), wird es sich darauf beschränken, das nur das rote eingefärbt wurde und der lichttechnische Aspekt NICHT beeinträchtigt war und das ganze nicht zum Unfall geführt hat.
Oder denkst du, das Unfallopfer, das seinem Vordermann drauf gerasselt ist, sagt sowas wie "Der Passat, der mit entgegen kam, hatte so geile, dunkelrote Rückleuchten, da konnte ich net weggucken und hab nicht gesehen, das der Vordermann bremst!" 😁
Es geht nicht um einen Unfall, das wäre der Worstcase. Aber selbst wenn, dann wäre die Deckung natürlich entgegen der weit verbreiteten Meinung dennoch gegeben, zumindest Haftpflicht - bei einem Kaskoschaden am eigenen Wagen sieht es schon wieder anders aus. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsnehmer bis zu 5000€ in Regress zu nehmen. (Korrigiert mich, wenn ich mit der Summe falsch liege)
Wenn ich nun aber beim Unfallszenario bleibe, die fährt jemand hinten drauf. Du hast die getönten Rücklichter, ja und wenn die Lichtfläche frei bleibt ist, doch völlig wumpe, Tönungsspray ist drauf. Die Rückleuchte splittert in Folge dieses Auffahrunfalles, das Spray blättert in diesem Bereich ab. Nun fällt es nem Polizisten auf... Was dann? Dir ist jemand hinten rauf gefahren....
Soweit wollt ich aber nicht gehen - Es fällt sehr wahrscheinlich niemandem auf. Wenn es jemandem auffallen sollte, dann ist es aber in vollem Umfang nicht erlaubt, ganz egal, wie unwahrscheinlich das ist, dass es jemandem auffällt.
und da kann man nun hundertfach versuchen das ad absurdum zu reden, das ändert nichts an der Tatsache - und den daraus resultierenden Rechtsfolgen.
Es gibt eben Leute, die haben eine vorgefertigte Meinung. Und die kannste weder mit Argumenten noch mit Tatsachen auf den richtigen Weg bringen. Soll er doch so rumfahren, wie er will. Soll aber nicht heulen, wenn bei einem Unfall er die vollen 100% Schuld zugesprochen bekommt. Habe damit dann auch kein Mitleid.
Entweder legal, oder so lange sparen, bis man es sich leisten kann. Was Anders dazwischen gibt es nicht.
Ist meine Meinung dazu.