Leasing

Volvo XC60 D

Auf der VOLVO-Website sind attraktvie Leasingangebote für diverse Modelle geschaltet - basierend auf der UVP.

In diesen Thread könnt ihr eure Konditionen bzw. Erfahrungen mit Volvo-Leasing posten.

Beste Antwort im Thema

Hi,

das macht doch so überhaupt keinen Sinn - da kommt dann wieder mal ein Thread mit endlosen Beispielen nicht vergleichbarer Konditionen mit nur halben Infos zusammen und der zwangsläufig folgenden Diskussion, dass die Deutschen Hersteller wesentlich bessere Angebote haben.

Gib doch einfach mal an, welche Leasingrahmenbedingungen (Modell, Laufzeit, Leasingart, Anzahlung) für DICH in Frage kommen - dann kann jemand konkreter Erfahrungen mit ähnlichen Bedingungen posten.

Schönen Gruß
Jürgen

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Das befürchte ich auch, allerdings hat man dann -wenn es schon so weit gekommen ist- als Privater kaum noch Chancen.

Ich hatte sowas mal mit der Citroen-Bank. Erst kam eine Endabrechnung wo "Kulanterweise nur 50%" der "Schäden" berechnet wurden, als ich mich dann weigerte kam auch ein "Gutachten" mit einer viel höheren Summe, Schäden die konstruktionsbedingt auftreten und Androhung der Vollstreckung, also volles Drohpotential.

Ich habe das dann meinem Anwalt gegeben 274,- € für sein Briefchen bezahlt und im Gegenzug sogar noch die Minder-KM erstattet bekommen. Sein Brief hatte im Grunde den gleichen Inhalt wie meine Schreiben vorher, aber kam a) von einem Anwalt und b) stellte er die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens in Aussicht. Dumm für die Leasingbank, das die "Beweise" längst weiterverkauft waren.

Wichtig ist sich nicht einschüchtern zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von stelen


Sein Brief hatte im Grunde den gleichen Inhalt wie meine Schreiben vorher, aber kam a) von einem Anwalt

Ja, das ist häufig so - auf den Briefkopf kommt es an. Aber Anwälte wollen ja auch leben...

Zitat:

Wichtig ist sich nicht einschüchtern zu lassen.

Dem kann ich voll zustimmen - in vielen Lebensbereichen. Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!

Zitat:

Original geschrieben von foodtek


Na wenn ich das so lese, kann ich ja froh sein ein km-Leasing gemacht zu haben

aber wie sähe es denn mit Hagelschäden aus?

ich habe ein paar Dellen auf der Motorhaube, ca 5 Stck ca. 1 mm tief und 3 cm im Durchmesser, am Dachholmen sind auch noch 2 Dellen, sieht man aber kaum

wird sowas auch bei km -Leasing akzeptiert oder gibt es damit stress?

ich weiß sowas läuft über Teilkasko, aber ich habe lieber das Geld genommen als bei einer Restzeit von 2 Jahren schon was in eine Reparatur zu investieren, die zu diesem frühen Zeitpunkt imho unsinnig ist, da es nun auch nicht besonders schlimm aussieht

bitte um Meinungen vllt hat ja schon jemand Hagelschaden bei Leasing gehabt und damit ERfahrungen...

habe auch mal irgendwo gelesen, dass Hagelschäden bei Leasingende definitiv zu nicht akzeptierten Mängeln gehören...

wichtig wäre auch noch zu wissen, dass ich den Wagen nach Leasingende sowieso kaufen will, insofern ein nicht unwensentlicher Faktor bei der Abwicklung

Siehe oben. Kann da noch jemand was zu sagen?

Hast du schon Geld von der Versicherung genommen? Dann wirst du den Schaden auch zahlen müssen. Wenn nicht, dann sicher auch. Aber aus eigener Tasche. Hagelschaden kann sicherlich nicht als normale Gebrauchsspur angesehen werden, behaupte ich mal.

Apropos: Wo ist eigentlich unser Hagelschaden? 😁

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Ich rechne auch damit, steht aber irgendwie im Widerspruch zu den Erfahrungen der Anderen, die meinten km-Leasing Rückgabe war total problemlos, so als wenn sich der Händler überhaupt nicht für den Zustand interessieren würde....also stell ich mir die Frage, warum sollte ich dann für die Behebung Geld ausgeben und es vllt. lieber drauf ankommen lassen, denn Vorkaufsrecht wurde vertraglich zugesagt und kaufen will ich ihn zum Ende sowieso....😕

Das Zauberwort heißt: "Außergewöhnliche Abnutzung" Ein Auto wird nach 36 Monaten und sagen wir 90TKM immer ein paar kleiner Beulen und Kratzer haben, daß passiert bei der ganz normalen Nutzung. Ein Hagelschaden dürfte da eher nicht drunterfallen. Gleiches gilt übrigens auch für Sachen die den TÜV verhindern (Steinschlag im Sichtbereich der Frontscheibe)

Zitat:

Original geschrieben von foodtek


Ich rechne auch damit, steht aber irgendwie im Widerspruch zu den Erfahrungen der Anderen, die meinten km-Leasing Rückgabe war total problemlos, so als wenn sich der Händler überhaupt nicht für den Zustand interessieren würde....also stell ich mir die Frage, warum sollte ich dann für die Behebung Geld ausgeben und es vllt. lieber drauf ankommen lassen, denn Vorkaufsrecht wurde vertraglich zugesagt und kaufen will ich ihn zum Ende sowieso....😕

Rückgabe war problemlos, auch weil ich den Wagen in einem gepflegten Zustand ohne Hagelschäden abgegeben habe. Wer weiss, was gewesen wäre, wenn er wie ein Golfball ausgesehen hätte...

Am besten guckst du mal in deinen Leasingvertrag!

Ach Leute, wat für Fragen.....😕
Natürlich gehört ein Hagelschaden nicht zu bedingungsgemäßen Gebrauch und muss beseitigt werden. Darum ist der Abschluss der Versicherung dagegen ja auch Pflicht und im Leasingvertrag expliziet gefordert. Das Geld der Versicherung mitnehmen und den Schaden dann nicht reparieren zu lassen......, warum nicht gleich nen Unfall bauen, das Geld kassieren und den Wagen der Leasing auf den Hof stellen..., passsiert halt beim Gebrauch 😁 (und macht das Kilometerleasing ja unglaublich günstig). Ich hoffe, die Frage war nicht wirklich ernst gemeint, oder?
Gruß
KUM

Zitat:

Original geschrieben von KUMXC


Ach Leute, wat für Fragen.....😕
Ich hoffe, die Frage war nicht wirklich ernst gemeint, oder?
Gruß
KUM

Die Frage war ernst gemeint, jedoch unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhang meiner Ausführungen. Polemik hilft mir da nicht viel, ausserdem schrieb ich ja auch dass es sich um ein paar kleine Dellen handelt.....und nicht vergleichbar mit einem Unfall sind...

Aber ich denke mit Smartrepair und Beulendoktor vor Rückgabe ist man jedenfalls gut beraten...

Zitat:

Original geschrieben von filiushh


Apropos: Wo ist eigentlich unser Hagelschaden? 😁

Vornehm im Hintergrund, kann zum Thema Leasing keine aktuellen oder gar neue Kenntnisse beisteuern und schreibt deswegen mal nix. 😁

Gruß
Hagelschaden

Was ich nicht verstehe: Die Versicherung hat den Hagelschaden reguliert, du hast ihn aber gar nicht beheben lassen, foodtek? Was ist denn das für eine Versicherung, die vor Rechnungstellung durch die Werkstatt zahlt? 😕

Aber was ist das auch für ein Rechtsverständnis bzw. Rechtsbewusstsein, etwas mit seiner Versicherung zu regulieren, bei der Abgabe des Leasingwagens aber zu erwarten, dass der Leasinggeber den Schaden klaglos akzeptiert?

Ich finde, man sollte mit dem Leasingwagen umgehen, als wäre es Eigentum. Das gehört sich einfach so. Wie bei einem Mietwagen übrigens auch.

Leute gibt's…

Zitat:

Aber ich denke mit Smartrepair und Beulendoktor vor Rückgabe ist man jedenfalls gut beraten...

Na ja, ein bisschen Polemik schadet da doch auch nichts, oder ?, und Überspitzen macht anschaulich. Jetzt ganz ernst; selbstverständlich solltest Du die Dellen rausmachen lassen und auch die Investition in eine kleine Aufbereitung wird sich lohnen, macht die Rückgabe garantiert stressfreier. Das manche Händler im Flottengeschäft entspannter sind, mag sein, aber da gibt es ja auch immer mehr als ein Folgegeschäft. Ganz allgemein werden Fahrzeugrückgaben aber eher pingeliger und das auch beim Kilometerleasing.

Gruß

KUM

Zitat:

Original geschrieben von filiushh


Was ich nicht verstehe: Die Versicherung hat den Hagelschaden reguliert, du hast ihn aber gar nicht beheben lassen, foodtek? Was ist denn das für eine Versicherung, die vor Rechnungstellung durch die Werkstatt zahlt? 😕
Die Versicherung zahlt nach gutachterlicher Einschätzung den ermittelten Reparaturaufwand nach Abzug der Selbstbeteiligung aus. Das ist übliche Praxis bei den meisten Versicherungen.

Aber was ist das auch für ein Rechtsverständnis bzw. Rechtsbewusstsein, etwas mit seiner Versicherung zu regulieren, bei der Abgabe des Leasingwagens aber zu erwarten, dass der Leasinggeber den Schaden klaglos akzeptiert?
Ich habe das nicht erwartet, sondern habe um Meinungen zum Thema gebeten. Mir ist schon klar, dass der kalkulierte Restwert bei Rückgabe noch vorhanden sein muss. Ausserdem habe ich auch geschrieben, dass ich den Wagen bei Rückgabe rauskaufen will zum vereinbarten Restwert - Schaden hin oder her. Und zu versuchen den Schaden günstiger als veranschlagt zu beheben sollte noch legal sein.
Ich finde, man sollte mit dem Leasingwagen umgehen, als wäre es Eigentum. Das gehört sich einfach so. Wie bei einem Mietwagen übrigens auch.
Na ja, finde ich eine seltsame Einstellung. Es ist aber nun mal nicht mein Eigentum, dann würde ich es nämlich nicht in ERwägung ziehen so kleine Schäden mit hohem Aufwand zu reparieren. Sondern tue dies weil ich dazu verpflichtet bin.

Ich gehe mit den Leasing-Fahrzeugen genauso um wie mit meinen Privaten. Das sind für mich reine Gebrauchgegenstände und entsprechend werden sie auch behandelt.

Ok, danke soweit an die Wortmeldungen. Ich denke meine Frage wurde weitestgehend beantwortet.

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