Leasing-Rückgabe mit Winterreifen unzulässig?

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo an die Experten,

ich bin neu hier, aber ziemlich begeistert von dem freundlichen und sachlichen Ton. Aus diesem Grund möchte ich heute auch einmal eine Frage loswerden:

Ich habe vor 3 Jahren meinen 118d geleast - damals eine sehr gute Idee - es war mein "Traumauto". Inzwischen ist der Leasingvertrag ausgelaufen und aufgrund meiner persönlichen Situation wird es auch kein BMW mehr werden, erst recht kein 1er (zu wenig Platz mit inzwischen bald 2 Kindern...)

Jetzt kommen wir zu meinem Problem: Damals habe ich den 118 natürlich mit Sommerreifen bekommen, nach 3 Jahren waren die aber so nieder, dass ich sie hab verschrotten lassen - war für mich völlig logisch, weil damit ja keiner mehr fahren konnte und mir natürlich schon im ersten Jahr einen neuen Satz Winterreifen zugelegt.

Jetzt bei der Leasingrückgabe kreidet mir die Niederlassung dies an und meint, es müssen unbedingt Sommerreifen drauf.
Im Leasingvertrag ist so etwas aber nicht zu finden. Die Financial-Services-Hotline meinte auf zweimalige Rückfrage auch beide Male, dass es egal wäre, welche Reifen drauf sind, hauptsache, es wären Run-on-Flat.
Der DEKRA-Gutachter meinte gestern noch, ist egal, hauptsache in Ordnung - heute rief er mich aber an und widerrief seine Aussage.

Ich dreh noch durch. Nicht, dass wir das Auto eine Woche vor Abgabe in einer anderen Niederlassung haben durchchecken lassen (weil die "richtige" NL 200km entfernt ist) - die haben das was sie fanden, korrigiert. Trotzdem tauchen jetzt Forderungen in Höhe von 1700€ auf - plötzlich sind die Reifen nicht richtig und die Spurstange wäre hin.

Ich weiche vom Thema ab. Meine Frage: Wo genau kann ich den Rücknahmekatalog von BMW zur Leasingrücknahme denn einsehen? Ich finde immer nur noch mehr widersprüchliche Aussagen und möchte direkt zur "Quelle" vorstoßen.

Hat jemand eine Idee, wo ich da nachfragen muss, ohne gleich mit dem Anwalt zu drohen?

Vielen Dank für eure Geduld und eure Hilfe - ich bin langsam mit den Nerven am Ende.

Beste Antwort im Thema

Mein Gott, manche Leute sind aber auch naiv, bzw. glauben ihre eigenen Spielregelnmachen zu können.......

Zudem gab es das Thema mit den Sommerreifen schon.

Was hast du denn jetzt gewonnen oder gespart durch die Nichteinigung ?
50% des Gutachtens geht ja zu deinen Lasten.
Und ich kann mir nicht vorstellen dass der zweite SV zu einem komplett anderen Ergebnis gekommen ist.

Es ist auch immer wieder Lustig dass manche ihr Auto vorher irgendwo von irgend jemanden Checken lassen, die von der Materie keine Ahnung haben oder glauben sie hätten Ahnung.

Eine ADAC oder Sixt-Liste mit irgendwelchen Kriterien spielt beim Financial Service als Leasinggeber überhaupt keine Rolle.

Wie solte dir BMW entgegenkommen? Es gibt doch kein Gegengeschäft, wo man etwas verrechnen könnt.......und zu verschenken hat keiner etwas.....

Also am Besten immer da wo das Fahrzeug zurückgeht einen Vorabcheck machen lassen. Die können auch anhand des Leitfadens zur Leasingrückgabe aufzeigen was vom Leasingnehmer zu Tragen ist und was nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Dann hast aber Du nicht weitergelesen und mitbekommen, dass diese Aussage widerrufen wurde!? Man sollte nicht vergessen, dass BMW FS eine Bank ist...

Doch doch, nur wurde das ganze erst widerrufen wie dem TE von der NL gesagt wurde er müsse nun doch SR aufziehen....

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Und dass ein ADAC keine Ahnung hat ob das Fahrzeug technische Mängel (abgesehen von den Reifen) halte ich für eine kühne Unterstellung. Der ADAC führt doch auch die HU durch, also sollten dort auch relevante Mängel festgestellt werden können....

Wenn nur alle Mängel relevant wären, die bei der HU relevant sind, dann könnte es sich keiner leisten Leasing anzubieten. Bei der HU ist es doch völlig egal, ob Du eine 20 cm große Beule in der Motorhaube hast oder der Lack der gesamten Tür ab ist...

das ist schon klar. ich gehe mal davon aus dass der TS nicht wegen einer HU beim ADAC war, sondern denen gesagt hat für was die überprüfung sein soll.

Aber bei den Mängel ging es auch um sachen (IMHO Spur verstellt) die bei einer HU auch relevant sind.

Sicher ist es besser eine Voruntersuchung dort machen zu lassen wo das Auto zurückgegeben wird. nur geht das nicht immer. wenn man dann noch falsche informationen bekommt (von denen die das auto zurückbekommen) ist es halt sehr ärgerlich

Zitat:

Original geschrieben von Peter_AT


Sicher ist es besser eine Voruntersuchung dort machen zu lassen wo das Auto zurückgegeben wird. nur geht das nicht immer. wenn man dann noch falsche informationen bekommt (von denen die das auto zurückbekommen) ist es halt sehr ärgerlich

Ja, das stimmt und das ist meiner Ansicht nach das eigentliche Problem. Die Niederlassung versteht es einfach nicht dem Kunden die Notwendigkeit nahezubringen bzw. gibt ihm das Gefühl, dass man ihn über den Tisch ziehen will. Es gab ja auch andere Beispiele hier, wo Leute auch über 1000 EUR bezahlt haben und trotzdem sehr zufrieden mit der Rückgabe ihres Autos waren. Ich denke da hat die Kommunikation einfach gestimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Ja, das stimmt und das ist meiner Ansicht nach das eigentliche Problem. Die Niederlassung versteht es einfach nicht dem Kunden die Notwendigkeit nahezubringen bzw. gibt ihm das Gefühl, dass man ihn über den Tisch ziehen will. Es gab ja auch andere Beispiele hier, wo Leute auch über 1000 EUR bezahlt haben und trotzdem sehr zufrieden mit der Rückgabe ihres Autos waren. Ich denke da hat die Kommunikation einfach gestimmt.

Stimme da voll zu.

Allerdings trägt auch der Kunde Schuld; er hat einen (i.d.R. bei BMW sehr günstigen) Leasingvertrag unterschrieben und hoffentlich auch das

"Kleingedruckte" vollständig gelesen

.

Beschädigungen (und kein normaler Verschleiß - und eine Schramme ist halt eine Beschädigung!) am Fz, so sie denn bei der Rückgabe festgestellt werden, werden eben zu den üblichen Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt.

Selbst veranlasste "Umbauten" oder angebliche "Aufwertungen" müssen ebenso rückgängig gemacht werden. Sind i.d.R. auch nicht zulässig.

An Teilen dürfen eh nur Originalteile verwendet werden.

Da hab ich oftmals Bedenken, wenn ich manche Beiträge von Usern lese, die ein Fz geleast haben.

Mit der Leasingrate wird ausschließlich der normale Wertverlust durch die (Ab)Nutzung über den definierten Zeitraum getragen.

Aber auch die Abnutzung ist doch relativ.

Abnutzungskratzer sind:
auf der Motorhaube (Steinschlag)
an der Kofferraumkante
Unterseite Frontlippe

Unsachgemäße Kratzer sind:
an der Tür
auf dem Dach

Oder sehe ich das falsch.

Aber nochmal zum TE zurück, waren deine Sommerreifen eigentlich auf Alufelgen?
Wie ist es eigentlich mit dem Zustand der Felgen, müssen diese Kratzerfrei sein?

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Zitat:

Original geschrieben von hansi2004


[...]
Beschädigungen (und kein normaler Verschleiß - und eine Schramme ist halt eine Beschädigung!) am Fz, so sie denn bei der Rückgabe festgestellt werden, werden eben zu den üblichen Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt. [...]

... übliche Wiederherstellungskosten müssen lt. der Gerichtssprechung nach SmartRepair-Kosten erfolgen - wenn dieses Möglich ist. Und selbst größere Schrammen sind bei einem Auto durchaus Gebrauchsspuren und sind mit der KM-Leistung mit abgegolten .. auch dieses besagen einige Gerichtsurteile.

Aber es ist schon sinnvoll, vor der Rückgabe das Fahrzeug vorab kontrollieren zu lassen, und zwar von dem Händler der das Fahrzeug dann entgegen nimmt .. und mit diesem Vorabbericht - wenn man nicht einverstanden ist - zum Anwalt zu gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK


Aber auch die Abnutzung ist doch relativ.

Abnutzungskratzer sind:
auf der Motorhaube (Steinschlag)
an der Kofferraumkante
Unterseite Frontlippe

....

Im Prinzip richtig; doch beachte:

Bei z.B. Steinschlägen auf der Motorhaube könnte man ggf. gezwungen sein, diese

bereits während

der Nutzung

fachgerecht

zu beseitigen (z.B. Neulackierung der ganzen Haube), da sonst

Folgeschäden

(Rost) entstehen können.

Also nicht 3 Jahre bis zum Leasingende warten! Dann könnte nämlich eine neue Haube fällig werden.

Ist oft Auslegungssache, wobei der LN oft den Kürzeren zieht. Da hilft meistens auch kein Anwalt.

Übrigens sind die meisten Steinschläge auch kein unabwendbares Ereignis; sie sind manchmal auch das Ergebnis von aggressive und dichtem Auffahren (Drängler u.ä.).

Ich grab das Thema noch mal aus, um es abzuschließen ; )

Nach mehreren eindringlichen Telefonaten mit dem Service Center, den zuständigen Abteilungsleitern, und schlussendlich sogar dem Inkassounternehmen (ja, soweit sind die gegangen) habe ich doch einen Anwalt eingeschaltet.

Drei Wochen später ging es seitens BMW ebenfalls an ein Anwaltsbüro in Frankfurt - zwei Tage später die Antwort: Das Angebot meines Anwalts die Abrechnung zu zahlen, allerdings abzüglich der Winterreifen, wird angenommen, wenn ich sofort zahle.

Hab ich dann natürlich gemacht.

Die Formulierung meines Anwalts war aber auch richtig super. Die Reifen gehören eben nicht zum Zubehör sondern die 4 Räder natürlich zur Grundausstattung. Zubehör ist allenfalls ein Ersatzrad.

Vielleicht haben die aber auch nur so schnell zugestimmt, weil sie sonst hoffen, gar kein Geld zu bekommen ; )

Man muss heutzutage, um Recht zu bekommen, also wirklich erst einen Anwalt einschalten. Dessen Kostennote habe ich zwar noch nicht bekommen, gehe aber davon aus, dass es schlimmstenfalls auf 0 aufgeht. Mir gings aber ums Prinzip.

P.S.: das witzige dabei ist, dass damit eine Streitigkeit beendet ist, die jetzt schon älter ist, als meine Jüngste... Wahnsinn!

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