Zitat:
@Xentres schrieb am 11. Juni 2025 um 16:19:42 Uhr:
... entsprechend § 6 Abs. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.".
Nicht dass bei den Baggerarbeiten für die Fundamente, jemand alte Ton-Vasen-Stücke findet und dadurch eine alte Römersiedlung vermutet wird 😜😉