Leasing berechnet bei Rückgabe eine ganze Felge, da glanzgedreht
Moin zusammen,
ich habe meinen A4 wieder zurückgegeben und nun das Gutachten bekommen.
Ich hatte zwei Macken im Felgenhorn, vorne rechts und hinten rechts.
Berechnet werden mir jetzt 640 Euro pro Felge.
Einfache Frage, seht Ihr das als gerechtfertigt? Für mich sind das Schrammen in der Felge die sich eigentlich reparieren lassen sollten.
242 Antworten
Zitat:
@CAHA_B8 schrieb am 24. April 2023 um 21:19:32 Uhr:
Ich würde das mit grauem Basislack austupfen. Das ist dann auch matt.
Kennt jemand den Farbcode? Würde auf L8AU tippen. Oder ich lass mir diesen beim Lackierer als Lackstift anmischen.
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 24. April 2023 um 08:50:20 Uhr:
1) Der Katalog ist, wie jede andere AGB auch, nur solange Vertragsbestandteil, solange er nicht gegen geltendes Recht verstößt.
2) Du schreibst selbst „wenn hochglanzgedrehte Frlgen ersetzt werden müssen…“. Sie müssen aber wegen eines Kratzers nicht ersetzt werden, daher Minderwert.
Tja, Robin Hood, AGB-Recht schützt zwar die Armen und Schwachen, ist aber kein Freibrief für Leasingnehmer, Fahrzeuge in einem nicht abnutzungsüblichen Zustand zurückzugeben.
Lange Kratzer an Lack oder Felgen dürfen insofern von der Leasing beanstandet werden. Und wenn es keine "Smartrepair"-Möglichkeit gibt, dann wird eben der Preis berechnet, der zur Wiederherstellung erforderlich ist. Das kann bei Mattlacken oder hochglanzgedrehten Felgen eben sehr teuer werden.
Aber alle LN mit entsprechenden Schäden können sich dann bei Auseinandersetzungen mit dem LG sicherlich an dich wenden, den Spezialisten mit großem Erfahrungsschatz, Herrn Dr. jur. "Alles wird per Mini-Wertminderung abgerechnet". Die LG dieser Welt zittern schon...
Dann erkläre mir jetzt bitte warum BMW auch bei glanzgedrehten nur eine Wertminderung berechnet, Audi aber erstmal (bis man sich weigert) die ganze Felge?
Die Interpretation, dass ich den Zustand für dem Alter und der Laufleistung entsprechend ansehe, ist falsch. Dann gäbe es überhaupt keine Wertminderung.
Und mich als Robin Hood zu bezeichnen, weil ich hier zwei Lobbyisten der Leasingindustrie auf ihre falschen Aussagen hinweise, ist ein wenig übertrieben.
Für mich war es das in diesem Thread. Wenn die Leute weiter mehr bezahlen wollen als nötig, anstatt einen kurzen Brief zu schreiben, dann bitte.
Ähnliche Themen
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Ich habe bei BMW und VWFS jeweils im Privatleasing Rückgaben gehabt. Aus meiner Erfahrung ist BMW bei den Felgen wesentlich kulanter.
Ich habe auch einen kurzen Brief an VWFS geschrieben, weil ich die Anrechnung einer neuen Felge mit 1000€ zu hoch fand.
Ergebnis: Kein Erfolg, da Rückgaberichtlinie und Gutachten erst einmal für VW sprechen!
Natürlich kann man zum Anwalt gehen u.s.w.
Ich werde zukünftig die Felgen vor der Rückgabe die Felgen austauschen oder aufarbeiten lassen!
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Das ist doch Quatsch! Die Fahrzeuge gehen nach der Begutachtung auf den Transporter und sind weg. Ich bezahle auch nur Netto. Wie werden die Montagekosten verrechnet? Im Prinzip ist es doch ähnlich wie bei der „fiktiven Abrechnung“ mit Unfallschäden. Da werden später die ausgetauschten Teile auch nicht zur Versicherung geschickt!
Es ist erstaunlich an welchen Details man sich hier aufzieht. Das mag den unterschiedlichen zeitlichen Fokus oder auch die Frage der Priorität für eine Meinung als Ursprung haben. Das ist jedem geschenkt, wie auch die abweichende Meinung zur Auslegung gewissen rechtlichen oder finanziellen Zusammenhänge dies sind. Dazu ist ein Forum ja da.
Und unabhängig von verteilten "Daumen hoch" ist in meinen Augen der Hinweis hier der Hinweis erlaubt, dass es ein Forum ist, ein Ort des Meinungsaustauschs. Da ist es der Sache abträglich persönliche Angriffe oder Beleidigungen vorzunehmen. Na ja, es ist sogar nicht erlaubt - der Blick in die Nutzungsbedingungen von Motor-Talk.de wird allen geläufig und möglich sein, die sich dann spitzfindig um rechtliche Gestaltungen Gedanken machen.
Die mangelnde Fähigkeit den Blick von mehreren Seiten zu erlauben und die fehlende Einsicht, dass es Gründe für Schreibsituationen gibt, lege ich im persönlichen Bereich ab. Der Hinweis, dass es zu solchen Fragen begründet viele Urteile und diese auch in unterschiedliche Richtungen gibt, ist Teil meiner langjährigen Erfahrung.
Und dann gibt es neben der sachlichem , der rechtlichen und der kaufmännischen Lösung noch die individuelle Situation, in deren Schatten sich eine beteiligte Person durch falsches oder voreiliges Handeln bringt. Dann habe ich natürlich einen Herausgabeanspruch, wenn ich ihn rechtzeitig anmelde. Und die Frage ist in der Tat, was vereinbart war, im Leasingvertrag oder in den AGBs. Was in einer Glanzbroschüre als Arbeitshilfe für die Kommunikation zwischen Händler und Kunde steht muss nicht vereinbart sein. Was ein Gutachter, von der Leasinggesellschaft bestellt, schreibt, muss nicht richtig sein. Man kann auch selbst einen Gutachter beauftragen oder für andere Lösungen sorgen.
Mein Rat aus der Praxis: Es gibt Hersteller, die haben mit der Ausbesserung bei glanzgedrehten Felgen kein Problem. Es gibt Vereinbarungen und auch Urteile, die das mal für richtig und geboten halten und auch anders herum. Bei der geringen Schadenshöhe sind höchstrichterliche Entscheidungen mir nicht bekannt und auch nicht zu erwarten. Ich habe in gleichen eigenen Fällen entweder mit dem Austausch gegen eine korrekte gebrauchte Felge, wie auch mit dem Ausbessern der beschädigten Felge, stets keinen Vollersatz zahlen müssen. Auch konnte ich nach Gesprächen mir Autohaus und Gutachter die Situation um "Herstellervorgabe" entkräften, da sie tatsächlich nur eine interne Vorschrift ist und man keine ABE-Relevanz vorweisen konnte.
Es gibt also den einen Weg. Es gibt auch das berechtigte Abnicken, dass das so ist und der Hersteller und er Leasinggeber auf dem einfachen Weg recht haben. Die Unkenrufe weiter oben haben nach meiner beruflichen Erfahrung allerdings recht, dass die Felgen nach Rückgabe nicht ausgetauscht werden und defekt weiter genutzt werden.
Wer im Übrigen mit der einfachen Meinung von Kredit- und Leasingverträge hinsichtlich der Durchsetzbarkeits- und Schrankenwirkung unterwegs ist, dem sei das Studium der aktuellen BGH-Urteile hierzu angeraten. Da gewinnt aktuell meist der Kunde.
Die Aggressivität im Thread scheint gerade im Quadrat zuzunehmen.
Ich habe etwas aufgeräumt und empfehle, vor den nächsten Beiträgen weder eine Boxerzeitung zu lesen, noch Boxershorts zu tragen.
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Zitat:
@wombi schrieb am 17. April 2023 um 12:34:12 Uhr:
Also hier mal meine Felge. Der Händler hat gemeint das wird wohl auf eine neue Felge hinauslaufen)🙂
Darf ich fragen, ob es hierzu schon eine Einschätzung der Leasing gibt?
Ich hatte hier im Thread schon einmal zum Thema Felgen und Leasingrückgabe geschrieben (mindestens 2 Felgen sind beschädigt). Ich habe mir nun über ebay einen Satz Kompletträder mit identischen Felgen gekauft. Das Angebot an diesen Felgen (Cupra Leon) auf dem Gebrauchtmarkt in sehr gutem Zustand ist sehr überschaubar. Daher wurde es ein Satz Kompletträder von einem Schrotthändler in Spanien aus einem Cupra Leon Baujahr 2022.
Nachdem der Satz Reifen geliefert wurde sind auf den ersten Blick 2 der Felgen in sehr gutem Zustand. Eine Felge weist eine Macke auf (siehe Bild), die vielleicht durchgehen würde. Die letzte Felge weist zwei Macken auf (ähnlich zu dem auf dem Bild), aber größer und tiefer, sodass diese wohl nicht durchgehen werden. Ich kann also nicht einfach den neuen Satz Reifen montieren vor der Rückgabe.
Nun ist die Frage, wie ich am besten vorgehen kann:
1. Ich nehme 2 Kompletträder aus dem Originalsatz und 2 Kompletträder aus dem neuen Satz und montiere diese. Reifen sind identisch, allerdings unterschiedliches Baujahr (2021 vs 2022). Profiltiefe dürfte bei beiden Sätzen sehr gut sein, allerdings wahrscheinlich nicht identisch (meine Originalreifen wurden nur wenige 1000km abgefahren). Da die Räder aus dem Originalsatz an der Fahrerseite auszutauschen sind, wären also die Reifen nicht identisch pro Achse. Das könnte zu Problemen führen
2. Ich lasse die 2 Felgen aus dem neuen Satz, die in sehr gutem Zustand sind, auf die Reifen des Originalsatzes ummontieren. Dann wären es nur die Originalreifen, die entsprechend gleichmäßig abgefahren sind.
Die verbleibenden Reifen + Felgen würde ich dann verkaufen.
Hat hier sonst noch jemand eine Idee oder Empfehlung?