Leasing Rückgabe Audi A6 Avant

Hallo Zusammen,

im September darf ich mein obiges Auto zurückgeben, welches dann 4 Jahre von mir geleast wurde und 5 1/4 Jahre und 80.000km drauf hat.

Nun habe ich gesehen, dass die Frontschürze etwas mitgenommen ist sowie die Heckschürze Lackschäde und ggf. leichte Verformung hat.

Da dies mein 1. und wohl letztes Leasingfahrzeug ist, habe ich keine Erfahrung wie die Rückabwicklung von statten gehört. Ich habe nur gehört, dass die Schäden nicht komplett bezahlt werden müssen, sondern vielmehr "nur" die Wertminderung.

Kann jemand Abschätzen was dies im konkreten Fall bedeuten könnte, wenn z.B. jeweils eine neue Heck&Frontschürze mit Lackierung ersetzt werden müsste?

Danke

14 Antworten

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen und sämtliche Schäden beheben lassen. Am Ende entscheidet die Leasing. Meine Erfahrung war, dass die Dinge im Schadenskatalog Auslegungssache sind. So wurde mir eine kleine Delle, eigentlich ist eine frei, mit 140€ berechnet. Diese war ohne Dellensegel zuvor nicht sichtbar.

Ja nur da es 2 Schäden sind (hinten und vorne) müsste ich 2x die Vollkasko nutzen was meine Schadensfreiheitsgruppe von 26 Jahren zu nichte machen würde. Ich habe nur keine Vorstellung was so eine Reperatur kostet bzw. die Wertminderung. Selbstbehalt hätte ich dann 2x500€

Einfach mal zu einem anderen Audihöndler und zu einem Lackierer fahren, nett fragen ob das reperariert werden müsste und was das ca kostet. Hängt von Schaden ab und natürlich Lack (und ob auf Plastik oder Karosserie) etc.

Ist bei 5 Jahren ja was anders als beim 1 Jahresleasing mit wenig km.

Hat der Leasinggeber nicht einen Schadenskatalog? Da wäre es gut beschrieben. Einfach mal anfragen.

Bei uns (Firma) werden die Wagen beim TÜV anhand des Leasinggeberschadenskatlog bewertet - da fahre ich meist 1 Monat vorher hin und frag kurz und nett den entsprechenden Mitarbeiter ob er mal gucken könnte… machen die idR auch und sagen bei der Laufleistung/Alter normale Abnutzung oder „wird Anteilig berechnet“ oder „kann rauspoliert werden“ etc.

nicht verrückt machen;)

Selbst bei einer Reparatur läuft man Gefahr, dass der Gutachter diese bemängelt und man dann doppelt zahlt. Bezahlt wird nur die Wertminderung, also was der nächste Käufer aufgrund der Beschädigung weniger zahlt, und es gibt das Gebot der Gesamtbetrachtung, also keine 1:1 Aufrechnung aller einzelner Wertminderungen.
Pauschal lässt sich deine Frage nicht beantworten, da dies immer sehr vom Schadensbild, Fahrzeuge...abhängt. Bei DEKRA und TÜV kann man auch selber ein Gutachten zur Leasingrückgabe beauftragen. Kostete mal ca. 100 € und die machen das Gleiche, wie beim Händler und man bekommt schon mal einen Vorgeschmack zu den Schäden.

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Größere Reparaturen würde ich vor der Leasingabgabe nicht machen weil oft diese ob begründet oder nicht begründet reklamiert wird. Aber gegen kleinere Maßnahmen wie Dellendrücken oder Smartrepair vor der Rückgabe spricht nichts - denn der Gesamteindruck spielt durchaus ( oft subjektiv beim Prüfer) eine Rolle. Echte Schäden würde ich auch vorher mehrere Firmen fragen was das kostet. Vielleicht nicht gerade als erstes beim zurücknehmenden Händler - außer das Verhältnis ist gut.

Leasingrückgabe ist Glücksspiel.

Zitat:
@Handschweiß schrieb am 5. Juni 2025 um 07:10:50 Uhr:
Leasingrückgabe ist Glücksspiel.

Vielen Dank, dass du dein ewiges Mantra immer und immer wieder hier kundtust.

Leasing ist kein Glücksspiel. Jedes Leasing basiert auf einem Vertrag. Die Rückgabe wird in der Regel an einem vorher bekannten Schadenskatalog bemessen. Grundsätzlich sollte es auch jedem klar sein, dass man ein gemietetes Objekt pfleglich behandelt und der Zustand des Mietobjekts einem guten Werteverständnis entspricht. Dann gäbe es viele Diskussionen nämlich gar nicht. Ebenso ist das "Feilschen" um die Durchführung einer Inspektion o.ä. nicht angebracht. Steht eine Inspektion an, ist sie durchzuführen. Punkt. Wer sich diese nicht leisten kann, sollte lieber Bobbycar fahren.

Lies die obigen Beiträge. Daraus geht hervor, daß es eben oft nicht so eindeutig ist.

Zitat:
@JSWLDK schrieb am 5. Juni 2025 um 08:09:57 Uhr:
Vielen Dank, dass du dein ewiges Mantra immer und immer wieder hier kundtust.
Leasing ist kein Glücksspiel. Jedes Leasing basiert auf einem Vertrag. Die Rückgabe wird in der Regel an einem vorher bekannten Schadenskatalog bemessen. Grundsätzlich sollte es auch jedem klar sein, dass man ein gemietetes Objekt pfleglich behandelt und der Zustand des Mietobjekts einem guten Werteverständnis entspricht. Dann gäbe es viele Diskussionen nämlich gar nicht. Ebenso ist das "Feilschen" um die Durchführung einer Inspektion o.ä. nicht angebracht. Steht eine Inspektion an, ist sie durchzuführen. Punkt. Wer sich diese nicht leisten kann, sollte lieber Bobbycar fahren.

Zwei Sachen:

1) Jeder hat eine andere Vorstellung von pfleglich behandeln. Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand und wird dem Zweck entsprechend genutzt. Muss ein Leasingfahrzeug in der Garage stehen und jede Woche in die Waschanlage? Oder reicht es auch, draußen zu parken und nur alle 1-2 Monate in die Waschanlage?

2) nur weil man sich etwas leisten kann, muss man nicht alles bezahlen, was der Leasinggeber fordert. Und dieser fordert nämlich wegen einer solchen Einstellung oft deutlich mehr als ihm zusteht. Dem muss man einfach nur widersprechen. Ein Leasinggeber würde nie deshalb vor Gericht ziehen.

Moin

Der Themenstarter jackal hat wohl zum ersten Male geleast, daher kommt seine Unkenntnis beim Leasen und seine Fragen..

Es ist doch müßig und nicht Zielführend was hier immer wieder geschrieben wird, u.a. könnte. sollte, müsste..!

Entscheidend ist wie immer und hier auch schon mehrfach zum Thema geschrieben, es gilt nur das was im Vertrag steht und gut ist es!

Wer sich nicht die Mühe vor Unterzeichnung machen will den Leasingvertrag bis zum Ende zu lesen, bzw. mal jemanden zu Leasing zu befragen der sich auskennt etc., der sollte die Finger davon lassen.

Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 5. Juni 2025 um 23:32:57 Uhr:
Zwei Sachen:
1) Jeder hat eine andere Vorstellung von pfleglich behandeln. Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand und wird dem Zweck entsprechend genutzt. Muss ein Leasingfahrzeug in der Garage stehen und jede Woche in die Waschanlage? Oder reicht es auch, draußen zu parken und nur alle 1-2 Monate in die Waschanlage?
2) nur weil man sich etwas leisten kann, muss man nicht alles bezahlen, was der Leasinggeber fordert. Und dieser fordert nämlich wegen einer solchen Einstellung oft deutlich mehr als ihm zusteht. Dem muss man einfach nur widersprechen. Ein Leasinggeber würde nie deshalb vor Gericht ziehen.

Ich parke draußen und mein Auto sieht nur relativ selten die Waschanlage. Deswegen habe ich trotzdem noch nie Diskussionen bei der Rückgabe gehabt. Ich gucke halt schon drauf, dass sich z.B. keine Vogelsch..sse auf dem Lack einbrennen kann. Ein Auto kann auch so nach drei oder vier Jahren gut aussehen.

Ich gucke aber auch darauf, wo ich mein Auto parke und laufe auf dem Supermarktparkplatz auch mal 20 m mehr, wenn ich damit der Silberlockenralley um den Platz direkt am Eingang entgehen kann.

@hoinzi wenn es so einfach wäre. Es bleibt ein Risiko, auch wenn Du mit Deinen Maßnahmen evtl. etwas die Wahrscheinlichkeit zu Deinen Gunsten veränderst.

Und nein, der Schadenskatalog schafft zwar einen gewissen Rahmen zur Beurteilung, die Grenzen dessen und deren Auslegung sowie die Schadensbehebung ernähren weiterhin die Anwälte und beschäftigen unsere Gerichte.

Das Leasingende birgt weiterhin eine gewisse Unwägbarkeit.

Ich habe in über 20 Jahren Leasing noch nie ein Problem gehabt, und das praktisch immer ohne Folgegeschäft.

Wer sein Auto vernünftig behandelt, hat ein sehr überschaubares Risiko.

Zitat:
@hoinzi schrieb am 7. Juni 2025 um 22:54:38 Uhr:
Ich parke draußen und mein Auto sieht nur relativ selten die Waschanlage. Deswegen habe ich trotzdem noch nie Diskussionen bei der Rückgabe gehabt. Ich gucke halt schon drauf, dass sich z.B. keine Vogelsch..sse auf dem Lack einbrennen kann. Ein Auto kann auch so nach drei oder vier Jahren gut aussehen.
Ich gucke aber auch darauf, wo ich mein Auto parke und laufe auf dem Supermarktparkplatz auch mal 20 m mehr, wenn ich damit der Silberlockenralley um den Platz direkt am Eingang entgehen kann.

Den ersten Teil handhabe ich genauso, der zweite Teil lässt sich oft nicht vermeiden.

Und bei der Rückgabe darf man nicht klein beigeben. Habe noch nie etwas zahlen müssen, was aus meiner Sicht unberechtigt war. Denn auch der Schadenkatalog ist oftmals Auslegungssache.

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