Leasing berechnet bei Rückgabe eine ganze Felge, da glanzgedreht
Moin zusammen,
ich habe meinen A4 wieder zurückgegeben und nun das Gutachten bekommen.
Ich hatte zwei Macken im Felgenhorn, vorne rechts und hinten rechts.
Berechnet werden mir jetzt 640 Euro pro Felge.
Einfache Frage, seht Ihr das als gerechtfertigt? Für mich sind das Schrammen in der Felge die sich eigentlich reparieren lassen sollten.
242 Antworten
Bei diesem Aufwand hätte ich einfach den geforderten Preis der LG gezahlt und mir die wertvolle Lebenszeit gespart. Echt jetzt? Die orderst gebrauchte Felgen vom Schrotti, willst die dann nur teilweise wechseln und hast immer noch das gleiche Problem? Wieviel günstiger ist das dann am Ende? Zahl einfach den Preis und fertig, manchmal muss man da einfach durch.
Zitat:
@tetekupe schrieb am 13. Mai 2023 um 04:45:57 Uhr:
Bei diesem Aufwand hätte ich einfach den geforderten Preis der LG gezahlt und mir die wertvolle Lebenszeit gespart. Echt jetzt? Die orderst gebrauchte Felgen vom Schrotti, willst die dann nur teilweise wechseln und hast immer noch das gleiche Problem? Wieviel günstiger ist das dann am Ende? Zahl einfach den Preis und fertig, manchmal muss man da einfach durch.
Wieso habe ich dann immer noch das gleiche Problem? Mit den Felgen vom Schrotti habe ich 4 Kompletträder ohne Schäden an den Felgen und einen Satz Kompletträder, den ich über ebay Kleinanzeigen und Co loswerde. Der komplette Satz vom Schrotthändler hat deutlich weniger gekostet als mich 2 neue Felgen vom LG kosten.
Wenn von den LG soviele Felgen ersetzt werden würden, weil angeblich nicht reparabel oder 100% Wertminderung, wo sind die ganzen Felgen auf dem Gebrauchtmarkt? Die werden doch nicht weggeworfen.
Ähnliche Themen
Werden ja nicht wirklich ersetzt sondern das Auto mit Schäden an den nächsten verscherbelt. Dann hat die Leasing bzw. das AH einfach doppelt verdient..
Hat dann eigentlich der leasingnehmer nicht einen Anspruch auf die beschädigten Felgen?
Also wenn ich neue Felgen bezahlen soll würde ich die beschädigten sicher haben wollen.
Es ist sowieso eine spannende und wahrscheinlich in jedem Einzelfall neu zu klärende Frage, wer wann welche Ansprüche hat. 😉😉
Zitat:
@x3black schrieb am 14. Juni 2023 um 14:22:33 Uhr:
Hat dann eigentlich der leasingnehmer nicht einen Anspruch auf die beschädigten Felgen?
Also wenn ich neue Felgen bezahlen soll würde ich die beschädigten sicher haben wollen.
Hast du denn beim Leasing einen Eigentumsanspruch an einzelnen Fahrzeugteilen erworben?
Zitat:
@tetekupe schrieb am 14. Juni 2023 um 16:49:48 Uhr:
Zitat:
@x3black schrieb am 14. Juni 2023 um 14:22:33 Uhr:
Hat dann eigentlich der leasingnehmer nicht einen Anspruch auf die beschädigten Felgen?
Also wenn ich neue Felgen bezahlen soll würde ich die beschädigten sicher haben wollen.Hast du denn beim Leasing einen Eigentumsanspruch an einzelnen Fahrzeugteilen erworben?
Gegenfrage: Wenn ich nach einem selbstverschuldeten Unfall z.B. die Fahrertür tauschen lasse, gehört die alte dann dem Leasinggeber? Oder der tauschenden Werkstatt?
Nein beim Leasing nicht. Aber ich habe eine Firma und bin dem Finanzamt verpflichtet. Keine Leistung ohne Gegenleistung. Vor allem brauche ich eine Rechnung. Entweder die Leasing Firma rechnet fiktiv ab oder sie Kauf neue Felgen. Das muss ja schon geklärt werden. Wenn sie neue Felgen kauft, hat sie auch eine Rechnung. Die hätte ich dann gerne gesehen. Zumal wir auch die Höhe bestimmen müssen. Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug so verwertet wird wie es ist. Letztlich sind die Schäden an den Felgen reine Kosmetik. Also warum sollte ich neue Felgen bezahlen und die alten nicht bekommen. Oder es gibt keine, aber warum dann 100% zahlen? Ich habe 70% angeboten. Wir werden sehen.
Ein Herausgabeanspruch seitens des Leasingnehmers besteht nicht. Im Rahmen des Vorteilsausgleichs muss der Leasinggeber jedoch den erzielbaren Verkaufserlös der Ersatzzahlung anrechnen.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 14. Juni 2023 um 16:52:54 Uhr:
Zitat:
@tetekupe schrieb am 14. Juni 2023 um 16:49:48 Uhr:
Hast du denn beim Leasing einen Eigentumsanspruch an einzelnen Fahrzeugteilen erworben?
Gegenfrage: Wenn ich nach einem selbstverschuldeten Unfall z.B. die Fahrertür tauschen lasse, gehört die alte dann dem Leasinggeber? Oder der tauschenden Werkstatt?
Da idR. im Leasingvertrag eine vollständige Abtretung der Abwicklung mit allen Ansprüchen enthalten ist gehört die Tür in meinen Augen dem Leasingnehmer. Der verzichtet darauf, wie auch beim normalen Eigentum und überlässt der Werkstatt die Entsorgung.
Die Kernfrage -ungelöst- ist nach dem Anspruch des Leasinggebers. Für mich ist es nur der Wertminderungsanspruch, und der wird gerne mit „Felge nicht mehr Nutzbar“ auf 100% NP der Felge diskutiert.
Wenn ich Dir also eine voll Dose Cola leihe und du trinkst die aus, habe ich (soweit Pfand behaftet) nur den Anspruch auf den Inhalt und die alte leere Dose. Das Pfand kann ich nicht 2x ziehen.
War das Getränk abgelaufen, hätte ich nur den Anspruch auf ein abgelaufenes Getränk.