Laut Versicherungsvertrag nur 12.000KM/Jahr- nun deutlich mehr gefahren- Gutachter notiert KM-Stand

BMW 3er E36

Hi,

Meine Freundin hat von vor ca. 2 Wochen einen Hagelschaden an Ihrem Auto und war heute beim Gutachter von der D*VK.

Der hat sich den Schaden notiert und meiner Freundin gleich einen Scheck gegeben, zusätzlich hat er im Gutachten den aktuellen KM- Stand notiert.

Da meine Freundin bei Vertragsabschluss für die KFZ- Versicherung 12.000KM/Jahr angegeben hat, nun aber doch deutlich mehr gefahren ist- Insgesamt ca. 20.000KM mehr, macht Sie sich jetzt sorgen, dass Sie eine Vertragsstrafe pro zuviel gefahrenem KM zahlen muss.

Ist es üblich, dass der Gutachter bei einem Schaden den aktuellen KM- Stand notiert, diesen dann an seine Versicherung weitergibt und die dann so etwas nachkontrollieren???

Mit welchen Strafen muss man rechnen, kann man die Sache irgendwie glatt über die Bühne bringen (außer jetzt den KM- Stand zurückzudrehen😉)

Gruß

Kotziote

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Zitat:

Original geschrieben von hoinz69



Es wurde nicht gegen einen Vertrag verstoßen. Ich bin ausgebildet in allfinanz. Falls dir das was sagt. Ich bitte den TE den Thread mal im Versicherungsforum zu posten. Dort kennen sie sich gut aus. Man wird jedoch zum gleichen ergebnis kommen.

Ehrlich gesagt ist mir erstmal völlig egal, worin du ausgebildet bist und mit "Oberschlau" hat das absolut nichts zutun...🙄

Wenn ich einen Versicherungsvertrag abschließe, mit entsprechenden Konditionen/Bestandteilen (egal was, ob nun Garagenplatz, Alleinfahrer, nur Fahrer über 21j, 10.000 KM pro Jahr u.s.w.) dann bist du wohl im Schadensfall an diesen Vertrag samt Konditionen gebunden.Wozu sollte ich wohl sonst nen Vertrag abschließen, wenn ich die bestehenden Konditionen im Schadensfall beliebig verändern könnte...😕

Das ganze bezieht sich allerdings auf einen evt. Schadenfall und deren Konsequenzen daraus.Nicht auf eine evt. Angleichung der Kilometerfahrleistung pro Jahr, wenn ich z.B bemerkt habe, dass ich mit meinen gewählten Jahreskilommetern nicht ganz hinkomme.Das ist jederzeit möglich und auch ne absolut gängige Praxis. Eine gewisse Kulanz der Versicherung natürlich immer vorausgesetzt und wenn man es über seinen Makler "deixeln" kann, wohl erstrecht...

Im Schadensfall wird natürlich erstmal was gezahlt, damit die Regulierung des Schadens (vor allem für den Unfallgegner) abgeschlossen werden kann.Allerdings behält sich wohl jede Versicherung das Recht vor, bei einem evt. "Verstoß" gegen bestehende Konditionen in einem Vertrag, diesen zu kündigen und evt. zu "Unrecht" bezogene Leistungen zurückzufordern. Dieser Zusatz steht in fast jedem vernünftigen Vertrag drin, welcher auf dem Prinzip einer Schadensabsicherung/Finanzdienstleistung aufgebaut ist.Ob das nun jede Versicherung dann auch so handhabt, ist ne ganze anderen Sache, aber sog. Geldstrafen bei Nichteinhaltung von Vertragskonditionen sind ne absolut gängige Praxis. So wie Martin SHL es eben schon geschrieben hat und wenn du so vom "Fach" bist, dann hättest du es mit Sicherheit auch gewusst, frage mich daher nur, wer hier jetzt der "Oberschlaumeier" ist...🙄

Und im übrigen, brauchst du nicht jedes Mal zu "betonen" das du evt. auch mal was Sinnvolles zu einem Thread beisteuern konntest.Deine "Stichelei" bezüglich einiger Sachen hier, kannst du gerne für dich behalten, da ich nicht glaube, dass die Leute an sowas interessiert sind...🙄

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Hast du einen Makler? Oder direkt bei der Versicherung? Ich würde erstmal den Makler anrufen und ihn mal fragen. Mit denen kann man meist bissl offener sprechen.

Ich würde bei so einer "Übertretung" der vertraglich vereinbarten Km Strecke die Versicherung anrufen und denen mitteilen, dass ich eben keine 12.000 sondern im Schnitt 17 oder 18.000 Km im Jahr fahre. Immerhin hast Du (oder sie) fast das doppelte abgespult als vereinbart.

Selbst, wenn nun nicht passieren sollte, wenn Du z.B. einen Unfall baust und wieder drüber bist, kann es sein, dass die Versicherung dann sagt "neee der fährt ja immer mehr, so haben wir den ja nicht versichert".

Außerdem ist das in gewisser Art und Weise Versicherungebetrug, setze ich regelrecht gleich mit dem "oh meine Frontscheibe ist ja nicht mehr so schön, die geht bestimmt gleich kaputt und die kostet mich ja nur SB".

Oh mann meine Fingerchen... 🙂 Sorry für DP

Ohne jetzt einem Verischerungsbetrug zuzustimmen,aber es soll ja Menschen geben die ein Tachowechsel als Argument nehmen,gerade bei Autos wo der KM-Stand ausschliesslich nur durch den Tacho nachweisbar ist,eine Sache die in diesem Falle oft angewandt wird😉

Man könnte ja sagen das man den defekten Tacho gegen einen neuen (fast KM-gleichen Tacho) gewechselt hat.

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Zitat:

Original geschrieben von BMWecompact


Ohne jetzt einem Verischerungsbetrug zuzustimmen,aber es soll ja Menschen geben die ein Tachowechsel als Argument nehmen,gerade bei Autos wo der KM-Stand ausschliesslich nur durch den Tacho nachweisbar ist,eine Sache die in diesem Falle oft angewandt wird😉

Man könnte ja sagen das man den defekten Tacho gegen einen neuen (fast KM-gleichen Tacho) gewechselt hat.

ja ok das kann man wohl 1 mal machen. Aber wenn sie immer 20.000 im Jahr düst und für 12.000 die Beiträge zahlt, dann in einen Unfall oder sonstwas verwickelt wird, wo die Km mal wieder an die Versicherung gemeldet werden und diese sich dann sperrt das wäre doch scheisse oder?

Zitat:

Original geschrieben von Vampir


Außerdem ist das in gewisser Art und Weise Versicherungebetrug,

rechtlich gesehen nicht nur in "gewisser art & weise", das IST versicherungsbetrug!

nur kommt es hier auf vorsätzlich oder fahrlässiges verhalten drauf an!

Das mit dem Tachowechsel hatte ich bereits vor geschlagen....

im Text steht "Insgesamt ca. 20.000KM mehr"
also ist sie demnach 32.000km gefahren?

Ein Bekannter von mir musste deshalb mal etwa 500 Euro an die Versicherung nachzahlen. Der Gutachter wird auf jeden Fall den km-Stand an die Versicherung weiterleiten, die machen diese Angaben ja nicht zum Spaß, ein Vielfahrer hat eben ein höheres Unfallrisiko als die Omi, die Sonntags nur zum Brötchenfahren fährt, dementsprechend hat er auch mehr zu zahlen... wer meint auf diesem Weg 3 Euro sparen zu müssen, wird es irgendwann bereuen.

Nehmen wir an, ich sage das mit dem Tachowechsel- muss ich das denen beweisen können (Mit Rechnung o.ä.)

Wie riskant ist sowas?

Danke für eure Hilfe!

Zitat:

Original geschrieben von Kotziote


Nehmen wir an, ich sage das mit dem Tachowechsel- muss ich das denen beweisen können (Mit Rechnung o.ä.)

Wie riskant ist sowas?

Danke für eure Hilfe!

Mach keinen Quatsch hier, deine Freundin soll einfach den mehrbetrag für die 20.000 km zahlen. Das wird nicht viel sein. Leisten muss die Versicherung auf jeden fall. 8000 km mehr gefahren ist gar nichts. woher soll man das auch immer im voraus wissen. da kann so viel passiern. Arbeitsplatzwechsel, umzug usw.

Mehr gibts zu dem thema eigentlich nicht zu sagen.

Das Problem an der Sache ist nicht das Nachzahlen an sich, sondern die Tatsache, daß die Freundin VOR dem Schaden hätte nachzahlen müssen. Der Schaden ist während der zuviel gefahrenen km passiert, und die waren nicht abgedeckt.

Das wär ja so, wie wenn man nach nem Feuer noch schnell ne Brandschutzversicherung abschließen möchte 😁

Zitat:

Original geschrieben von Gerry08


Das Problem an der Sache ist nicht das Nachzahlen an sich, sondern die Tatsache, daß die Freundin VOR dem Schaden hätte nachzahlen müssen. Der Schaden ist während der zuviel gefahrenen km passiert, und die waren nicht abgedeckt.

Das wär ja so, wie wenn man nach nem Feuer noch schnell ne Brandschutzversicherung abschließen möchte 😁

nein hätte sie nicht. Die Versicherung muss zahlen. Punkt, Ende.

Erstmal muss die Versicherung zahlen, aber sie kann sich die Summe für den Schaden vom Versicherungsnehmer wieder zurückholen und das ist in den meisten Fällen auch so und völlig legitim...

So oder so, wird die Versicherung ihr Recht bekommen und mit Sicherheits hat sie nichts zu verschenken und gerade dann, wenn gegen einen gültigen Vertrag verstoßen wurde...

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Erstmal muss die Versicherung zahlen, aber sie kann sich die Summe für den Schaden vom Versicherungsnehmer wieder zurückholen und das ist in den meisten Fällen auch so und völlig legitim...

So oder so, wird die Versicherung ihr Recht bekommen und mit Sicherheits hat sie nichts zu verschenken und gerade dann, wenn gegen einen gültigen Vertrag verstoßen wurde...

Es wurde nicht gegen einen Vertrag verstoßen. Ich bin ausgebildet in allfinanz. Falls dir das was sagt. Ich bitte den TE den Thread mal im Versicherungsforum zu posten. Dort kennen sie sich gut aus. Man wird jedoch zum gleichen ergebnis kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry08


Das Problem an der Sache ist nicht das Nachzahlen an sich, sondern die Tatsache, daß die Freundin VOR dem Schaden hätte nachzahlen müssen. Der Schaden ist während der zuviel gefahrenen km passiert, und die waren nicht abgedeckt.

Das wär ja so, wie wenn man nach nem Feuer noch schnell ne Brandschutzversicherung abschließen möchte 😁

Die Versicherung zahlt war bei mir auch so!

Musste nur für das angefangene Jahr die mehr Kilometer nachzahlen und wurde dann höher in den Kilometern eingestuft und das war die selbe Versicherung. Hab ich ja schon geschrieben!!!

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