Laut Versicherungsvertrag nur 12.000KM/Jahr- nun deutlich mehr gefahren- Gutachter notiert KM-Stand

BMW 3er E36

Hi,

Meine Freundin hat von vor ca. 2 Wochen einen Hagelschaden an Ihrem Auto und war heute beim Gutachter von der D*VK.

Der hat sich den Schaden notiert und meiner Freundin gleich einen Scheck gegeben, zusätzlich hat er im Gutachten den aktuellen KM- Stand notiert.

Da meine Freundin bei Vertragsabschluss für die KFZ- Versicherung 12.000KM/Jahr angegeben hat, nun aber doch deutlich mehr gefahren ist- Insgesamt ca. 20.000KM mehr, macht Sie sich jetzt sorgen, dass Sie eine Vertragsstrafe pro zuviel gefahrenem KM zahlen muss.

Ist es üblich, dass der Gutachter bei einem Schaden den aktuellen KM- Stand notiert, diesen dann an seine Versicherung weitergibt und die dann so etwas nachkontrollieren???

Mit welchen Strafen muss man rechnen, kann man die Sache irgendwie glatt über die Bühne bringen (außer jetzt den KM- Stand zurückzudrehen😉)

Gruß

Kotziote

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hoinz69



Es wurde nicht gegen einen Vertrag verstoßen. Ich bin ausgebildet in allfinanz. Falls dir das was sagt. Ich bitte den TE den Thread mal im Versicherungsforum zu posten. Dort kennen sie sich gut aus. Man wird jedoch zum gleichen ergebnis kommen.

Ehrlich gesagt ist mir erstmal völlig egal, worin du ausgebildet bist und mit "Oberschlau" hat das absolut nichts zutun...🙄

Wenn ich einen Versicherungsvertrag abschließe, mit entsprechenden Konditionen/Bestandteilen (egal was, ob nun Garagenplatz, Alleinfahrer, nur Fahrer über 21j, 10.000 KM pro Jahr u.s.w.) dann bist du wohl im Schadensfall an diesen Vertrag samt Konditionen gebunden.Wozu sollte ich wohl sonst nen Vertrag abschließen, wenn ich die bestehenden Konditionen im Schadensfall beliebig verändern könnte...😕

Das ganze bezieht sich allerdings auf einen evt. Schadenfall und deren Konsequenzen daraus.Nicht auf eine evt. Angleichung der Kilometerfahrleistung pro Jahr, wenn ich z.B bemerkt habe, dass ich mit meinen gewählten Jahreskilommetern nicht ganz hinkomme.Das ist jederzeit möglich und auch ne absolut gängige Praxis. Eine gewisse Kulanz der Versicherung natürlich immer vorausgesetzt und wenn man es über seinen Makler "deixeln" kann, wohl erstrecht...

Im Schadensfall wird natürlich erstmal was gezahlt, damit die Regulierung des Schadens (vor allem für den Unfallgegner) abgeschlossen werden kann.Allerdings behält sich wohl jede Versicherung das Recht vor, bei einem evt. "Verstoß" gegen bestehende Konditionen in einem Vertrag, diesen zu kündigen und evt. zu "Unrecht" bezogene Leistungen zurückzufordern. Dieser Zusatz steht in fast jedem vernünftigen Vertrag drin, welcher auf dem Prinzip einer Schadensabsicherung/Finanzdienstleistung aufgebaut ist.Ob das nun jede Versicherung dann auch so handhabt, ist ne ganze anderen Sache, aber sog. Geldstrafen bei Nichteinhaltung von Vertragskonditionen sind ne absolut gängige Praxis. So wie Martin SHL es eben schon geschrieben hat und wenn du so vom "Fach" bist, dann hättest du es mit Sicherheit auch gewusst, frage mich daher nur, wer hier jetzt der "Oberschlaumeier" ist...🙄

Und im übrigen, brauchst du nicht jedes Mal zu "betonen" das du evt. auch mal was Sinnvolles zu einem Thread beisteuern konntest.Deine "Stichelei" bezüglich einiger Sachen hier, kannst du gerne für dich behalten, da ich nicht glaube, dass die Leute an sowas interessiert sind...🙄

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Zitat:

Original geschrieben von hoinz69



Weder bin ich im Versicherungsforum bekannt noch weisst du also was allfinanz bedeutet. Ich werde mir aber jetzt nicht die Mühe machen es dir zu erklären.

Musst du auch nicht, steht ja alles auf deren HP, nämlich hier...🙄

www.allfinanz.de/

Ne typische Versicherungsplattform, wo hauptsächlich Kunden gewonnen werden sollen... 

Zitat:

Weisst du, sich immer der anderer Leute Meinung anhängen, so wie du es tust und dann ein auf cool machen ist nicht meine Art. Dass man damit leichter hat is klar. Aber so will ich nicht sein.

Ich habe es weder nötig, in meinem Alter noch "cool" zu sein, noch muss ich mich an irgendwelche anderen Meinungen dranhängen...

Stimmt, deine Art ist es lieber hier den "engstirnigen Querulanten zu spielen" und durch ständiges wiederholen seiner "Geistigen Ergüsse" immer wieder anzuecken...🙁

Zitat:

Wenn man mehr km fährt als man zum anfang des Jahres ausgemacht hat ist das KEIN eigentlicher vertragsbestandteil. Weil sowas KANN man im Voraus nicht wissen. Darum muss die Versichrerung auch leisten und Vertragsstafen sind hier keine gängige Praxias, den Mehrbetrag nachbezahlen hingegen schon.

Log was sonst, wenn mir aber erst im Schadenfall auffällt, dass ich ja doch erheblich mehr Kilommeter gefahren bin, als zum Beginn des Versicherungsjahr ausgemacht war, kann man wohl schon von einem evt. "Verstoß" gegen Vertragsvereinbarungen sprechen, zumindestends von einem groben Vorsatz daraus...😮

Und du willst mir als sog. "Experte" erzählen, dass einem sowas, selbst als "Laie" nicht evt. doch mal vorher auffällt...🙄

Log, von dir würde ich mich ja richtig gerne "beraten" lassen...😁

Zitat:

Original geschrieben von hoinz69



nein hier in dem thread gehts um 20000 gefahrene km. Macht nach adam riese 8000 zu viel.

Und selbst wenn, es liegt dann trotzdem immer noch "locker" über 60% der laut Versicherungsvertrag vereinbarten Jahreskilommeter...🙄

Also deutlich mehr KM und nicht nur "läppische 500 - 1000 Jahreskilommeter....😮

Zitat:

Original geschrieben von hoinz69


nein hier in dem thread gehts um 20000 gefahrene km. Macht nach adam riese 8000 zu viel.

der te schreibt was anderes.......

Zitat:

bei Vertragsabschluss für die KFZ- Versicherung 12.000KM/Jahr angegeben hat, nun aber doch deutlich mehr gefahren ist- Insgesamt ca. 20.000KM mehr,

Uii, na dann habe ich mich ja etwas vertan...😛
Sind dann doch mal lockere 166% mehr, als die vereinbarten Jahreskilometer von nur 12.000KM...😁 

Naja, sowas kann man ja auch mal vergessen, seiner Versicherung zu melden, da man die 20.000 Mehrkilommeter nicht vorraussehen konnte...🙄

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als ich diesen vorfall mit den 500€ strafe hatte, ist mir sogar extra noch gesagt, worden, dass ich dies melden muss, sobald ich die vereinbarte KM-Leistung überschreite. 
Klar, niemand kann vorher wissen, was er in einem Jahr an KM fahren wird, aber jeder merkt, wenn er die vereinbarten KM überschritten hat.
Wenn das passiert, zahlt man eben nach, aber noch keien strafe...kommt dann aber ein schadensfall hinzu (so wie bei mir) verlangt die versicherung die strafgebühr.

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