Lackblasen an Türkanten innen - Rost und wie kann ich vorgehen
Hallo zusammen,
gestern habe ich mit Schrecken festgestellt, dass an meinem Kuga aus September 2028 an allen Türen nach innen hin, an der unteren Kante Lackblasen entstanden sind.
Hier habe ich schon recherchiert und das sei ein bekanntes Problem und Ford würde das regulieren. Das liefe über die Rostgarantie und über einen FFH.
Allerdings habe ich eine wohl schlechte Ausgangssituation:
- Wagen wurde als Re-Import im Februar 2019 als Neuwagen bei einem freien Händler gekauft.
- Inspektionen wurden bei freien Werkstätten durchgeführt
- Protokolle zur Lackkontrolle konnte ich nicht finden
Ist schon ärgerlich, das bei einem nicht mal 4 Jahre alten Auto zu finden, zumal mein 17 Jahre alter Honda erst jetzt im Bereich Radkasten ein Lackproblem hat.
Wie kann ich mich nun mit diesem Thema an einen FFH wenden?
Danke schonmal
VH888
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71 Antworten
Zitat:
@Rainy01 schrieb am 15. Juli 2022 um 13:45:18 Uhr:
Steht in meiner Checkliste von vor knapp vier Wochen nicht drin...
Habs mal angehängt. Keine Ahnung ob es da Standard -Checklisten gibt.
Bei mir sieht das so aus...
Es gibt die Wartungsvorgabe Checkliste und die Werkstatt Checkliste.
Bei meiner letzten Inspektion im März hatte ich auch nur die "Einfache" und hatte dann festgestellt, das die Lackprüfung erst nächstes Jahr fällig ist.
Da meiner ein 2-Jahres Intervall hat, ist die KSK autom. fällig. Ab dem 7. Jahr dann jährlich.
@Rainy: lustig. .... gegen verschiedenen Virentypen.... Hoffentlich auch gg. alle Corona-Varianten:D
Offtopic:
Ja, diesen Hightech-Filter (MicronAir proTect line) habe ich uns schon zum zweiten Mal gegönnt. Kostet ja gerade mal ca. 10 Euro mehr als der Standardfilter. Der soll tatsächlich gegen Coronaviren helfen. Allerdings natürlich nur von aussen. Wenn der Beifahrer infiziert ist hilft auch der nicht :D
https://media.ford.com/.../...-zum-schutz-vor-pollen-und-viren-an.html
So, der FFH 1, der 2019 und 2020 den Service abgestempelt hat, hat meinen Kuga nicht im System gefunden. Weder mit dem damaligen Kennzeichen des Vorbesitzers, noch mit der FIN. Stempel mit km-Angabe und eine Unterschrift ist aber im Serviceheft drin. Der FFH 1 kennt jedoch die Unterschrift nicht:mad: (ist wohl ein kleiner Betrieb mit wenigen Mitarbeitern).
Daraufhin habe ich den Vorbesitzer ausfindig machen können. Der beteuerte, dass der Kuga dort war. Er sagte auch, dass bei Rückgabe nach der Leasingzeit (wiederum beim FFH 2, wo ich letztendlich gekauft habe), der fehlende digitale Eintrag festgestellt wurde und man sich kümmern wollte. Dies ist wohl nicht passiert.
Das könnte man wohl nachtragen, wenn man denn eine Rechnung hätte. Da aber der FFH 1 nichts von dem Auto hat, gibts auch keine Rechnung, die man Ford für diesen Zweck übermitteln könnte.
Fazit1: ich wurde von einer Fahrzeug-Disponenten vom FFH 2 gebeten, dem FFH 1 das Serviceheft zuzuschicken, damit der wenigstens nachstempeln kann. Beide hatten direkt miteinander gesprochen. Mein hiesiger FFH 3 meinte, dass die Einträge im Serviceheft idR reichen würden. Falls aber eine Rechnung doch noch gefordert werden würde, könnte es dumm ausgehen.
Fazit2: Es sieht sehr danach aus, als ob der FFH 1 einen unehrlichen MA hat, der Stempel verteilt.
So, das für Euch als Abendlektüre....:D
Hier Mal etwas das ggf helfen könnte:
Käufer von Gebrauchtwagen mit Garantie haben oft auch dann Anspruch auf Übernahme von Reparaturkosten, wenn sie nicht zur Inspektion waren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zahlreiche andere Medien berichten hingegen zum Urteil: Autobesitzer dürfen Inspektionen auch in freien Werkstätten machen lassen. Doch darum geht es gar nicht. test.de erklärt die Rechtslage.
Streit um Motorreparatur
Das ist der Fall, über den BGH zu entscheiden hatte: Der spätere Kläger kaufte einen Gebrauchtwagen mit einem Jahr Garantie für gut 10 000 Euro. Hinter der Garantie stand die CG-Car Garantie Versicherung. Bedingung für Leistungen ist laut Garantiebedigungen: „dass der Käufer/Garantienehmer (…) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt“. Der Käufer ließ alle Inspektionen vornehmen, die letzte aber in einer freien Werkstatt. Acht Monate nach dem Kauf blieb der Wagen mit Motorschaden liegen. Die Ölpumpe hatte versagt. Die Reparaturkosten lagen bei rund 3 500 Euro.
Ausschluss ohne Wirkung
Der Bundesgerichtshof urteilte: Es handelt sich um eine kostenpflichtige Garantie. Deshalb müssen die Garantiebedingungen fair sein. Für kostenlose Herstellergarantien, wie es sie oft beim Neuwagenkauf gibt, gilt das nicht. Sie erscheinen als freiwillige Leistung, deren Voraussetzungen und Umfang die Hersteller frei bestimmten dürfen. Das geht bei kostenpflichtigen Garantien nicht. Jede Leistung stets auszuschließen, wenn Autobesitzer Inspektionen ausgelassen haben, sei unfair, fanden die Richter am Bundesgerichtshof. Zulässig sei höchstens, die Übernahme von Reparaturkosten für Schäden auszuschließen, die tatsächlich auf mangelhafter Wartung beruhen.
Weitreichende Folgen
Folge des Urteils: Käufer von Gebrauchtwagen mit Garantie und uneingeschränkter Inspektionspflicht sind fein raus. Sie haben Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten – unabhängig davon, ob sie überhaupt zur Inspektion waren. Da die Klausel insgesamt unwirksam ist, besteht dieser Anspruch selbst dann, wenn ein Schaden tatsächlich auf fehlender Wartung beruht. Die aktuell im Internet bei manchen Werkstätten abrufbaren Gebrauchtwagengarantie-Bedingungen von Car Garantie enthalten samt und sonders die vom BGH für unwirksam gehaltene Inspektionspflicht. Auf Anfrage von test.de bestätigt Car-Garantie-Prokurist Klaus Herzog, dass die Firma nach wie vor die vom BGH beanstandeten Bedingungen verwende.
Medien im Irrtum
Viele Berichte über das Urteil des BGH sind irreführend. So schreibt Spiegel Online: “Gebrauchtwagen-Garantie gilt auch bei Wartung in freier Werkstatt“. Ob Inspektionen bei Vertrags- oder freien Werkstätten vorgenommen werden, spielt jedoch erst eine Rolle, wenn die Garantieanbieter ihre Bedingungen ändern. Im Klartext: Vorläufig haben Autokäufer mit Gebrauchtwagengarantie auch dann Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten, wenn sie gar nicht bei Inspektionen waren. Vermutlich werden Garantieversicherer wie Car Garantie ihre Bedingungen bald ändern. Dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob sie Inspektionen in Vertragswerkstätten vorschreiben dürfen oder sich auch mit der oft preiswerteren Arbeit freier Unternehmen begnügen müssen. Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof freilich noch gar nicht beschäftigt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 206/12
Zitat:
@benello schrieb am 20. Juli 2022 um 21:52:25 Uhr:
So, der FFH 1, der 2019 und 2020 den Service abgestempelt hat, hat meinen Kuga nicht im System gefunden. Weder mit dem damaligen Kennzeichen des Vorbesitzers, noch mit der FIN. Stempel mit km-Angabe und eine Unterschrift ist aber im Serviceheft drin. Der FFH 1 kennt jedoch die Unterschrift nicht:mad: (ist wohl ein kleiner Betrieb mit wenigen Mitarbeitern).
Daraufhin habe ich den Vorbesitzer ausfindig machen können. Der beteuerte, dass der Kuga dort war. Er sagte auch, dass bei Rückgabe nach der Leasingzeit (wiederum beim FFH 2, wo ich letztendlich gekauft habe), der fehlende digitale Eintrag festgestellt wurde und man sich kümmern wollte. Dies ist wohl nicht passiert.
Das könnte man wohl nachtragen, wenn man denn eine Rechnung hätte. Da aber der FFH 1 nichts von dem Auto hat, gibts auch keine Rechnung, die man Ford für diesen Zweck übermitteln könnte.
Fazit1: ich wurde von einer Fahrzeug-Disponenten vom FFH 2 gebeten, dem FFH 1 das Serviceheft zuzuschicken, damit der wenigstens nachstempeln kann. Beide hatten direkt miteinander gesprochen. Mein hiesiger FFH 3 meinte, dass die Einträge im Serviceheft idR reichen würden. Falls aber eine Rechnung doch noch gefordert werden würde, könnte es dumm ausgehen.
Fazit2: Es sieht sehr danach aus, als ob der FFH 1 einen unehrlichen MA hat, der Stempel verteilt.
So, das für Euch als Abendlektüre....:D
Mal eine Nachfrage: ich kenne es nur so, dass mit nach jeder Inspektion ein Ausdruck des digitalen Serviceheftes zur Rechnung gegeben wird aus dem ist ersichtlich, wann/wo/was gemacht wurde. Ich würde jetzt kein Auto kaufen, bei dem nicht wenigstens der letzte Ausdruck - auf dem letzten stehen jeweils alle vorangegangen Einträge drauf - vorliegt zum Nachweis der Wartung. Gibt es diese Ausdrucke für den Kunden bei Ford nicht automatisch mit?
Hab ich noch nie , auch nicht mit den Fords davor bekommen. Immer nur den Stempel ins Heft. Und den habe ich beim Kauf auch gesehen. Wenn der mittlerweile wertlos ist, dann frage ich mich zu was es den dann überhaupt noch gibt. Wenn für solche Fälle nicht ausreichend ist, ist das ganze Serviceheft für den Arsch.
Den Ausdruck des Digitalen Servicenachweises habe ich bisher immer bekommen. Das steht oben sogar "Kopie für den Kunden"... Daraus leite ich ab, der sollte dem Kunden ausgehändigt werden...
ich krieg immer nur den Wisch mit der Mob.garantie. Aber diese Kopie werde ich nun noch verlangen.
Andererseits bin ich halt der Meinung, dass der Verbraucher nicht unbedingt wissen kann und muss, was so ein FFH in welches System einzutragen hat und dass er davon dann auch noch einen Beleg in Papierform bekommen muss. Dafür ist ja auch das Serviceheft da.
So muss man offensichtlich nun nicht mehr auf Checkheft gepflegt achten, wenn man ein Auto gebraucht kauft, sondern
ob es den digitalen Nachweis hat. Doch wie soll das ein Privatmann nachweisen, wenn er keinen Ausdruck bekommt ?
Schöner Scheiß alles.
Jedenfalls geht es bei mir nun so weiter, das der erste FFH nun die Stempel reinmacht . Mehr kann er nicht machen, da er das Fz nicht in der Kartei gefunden hat.
Ob das dann reicht bei Ford wird man sehen.
Scheckheft und/oder Digitaler Nachweis auch in Kombination reicht aus.
Aber nur wenn die Korr.schutzprüfung extra abgestempelt wurde, oder? Der Stempel für den regulären Serviceintervall allein reicht offensichtlich nicht.
Zitat:
@benello schrieb am 22. Juli 2022 um 15:36:43 Uhr:
Wenn der mittlerweile wertlos ist, dann frage ich mich zu was es den dann überhaupt noch gibt. Wenn für solche Fälle nicht ausreichend ist, ist das ganze Serviceheft für den Arsch.
Der war doch schon immer wertlos. Eine Bekannte im AH hat früher schon immer mehrere Farben Stempelnissen, 2 verschiedene Stempel und unterschiedliche Kugelschreiber vorrätig gehabt - eben um für Garantie uÄ das Heftchen „nachgestalten“ zu können …
Zitat:
@benello schrieb am 22. Juli 2022 um 16:06:11 Uhr:
1. Andererseits bin ich halt der Meinung, dass der Verbraucher nicht unbedingt wissen kann und muss, was so ein FFH in welches System einzutragen hat und dass er davon dann auch noch einen Beleg in Papierform bekommen muss.
2. Dafür ist ja auch das Serviceheft da.
3. So muss man offensichtlich nun nicht mehr auf Checkheft gepflegt achten, wenn man ein Auto gebraucht kauft, sondern ob es den digitalen Nachweis hat.
4. Doch wie soll das ein Privatmann nachweisen, wenn er keinen Ausdruck bekommt ?
Schöner Scheiß alles.
1. nun ist das aber nicht so neu. Mein erstes Auto damit war anno 2008 ein Honda Accord. Und Honda war da sicher nicht der Vorreiter
2. und seitdem habe ich gar kein Serviceheft mehr so Stempel rein gedrückt werden könnten
3. richtig. Und das ist wie gesagt nix neues mehr
4. da muss er eben drauf achten. Genauso wie früher darauf, dass der Stempel im Heftchen ist und das Ding nicht verloren geht. Diese Ausdrucke gehören zur Fahrzeughistorie.
Zitat:
@benello schrieb am 22. Juli 2022 um 16:22:38 Uhr:
Aber nur wenn die Korr.schutzprüfung extra abgestempelt wurde, oder? Der Stempel für den regulären Serviceintervall allein reicht offensichtlich nicht.
Extra. Inspektion allein reicht nicht. Nur, wenn bei der letzten alles OK war, wird bei der vorherigen vergessenen auch kein Rost gewesen sein. Rost kommt und geht nicht von allein.