Kuga 2 mit AHK und 4 Fahrrädern auf AHK Fahrradträger nicht zulässig
Bin neu hier also erstmal an alle ein Hallo.
Habe seit 1,5 Monaten einen Kuga 2. Gekauft hatte ich diesen bei einem Ford-Händler mit AHK und einem Fahrradträger von Thule für 4 Fahrräder alles in einem Kaufvertrag.
Tja beim ersten Ausritt in den Schwarzwald habe ich die AHK dran gemacht, schön mit Anleitung, damit auch nichts schief geht und nun festgestellt, dass Ford keine 4 Fahrräder zulässt sondern nur 2.
Dem Händler war das neu, super.
Bosal der AHK Hersteller und Thule sagen, solange die Stützlast ok ist egal aber wenn Ford das beschränkt Pech gehabt. Und nun?
Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ist das überhaupt jemanden bekannt (Wer liesst eigentlich schon die Anleitung), danke für Antworten.
Grüsse Jens
Beste Antwort im Thema
Ja.
Meine Kombination ist:
- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn
- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht
- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht
- max Gewicht aller Fahrräder 60kg
Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.
Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.
Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.
Gruß,
Canonball
318 Antworten
Habe mal den Aufkleber auf der AHK abfotografiert. dachte es könnte Am D-Wert der AK11 im Vergleich zur AK41 von Bosal Oris liegen. aber der D-Wert ist mit 11kN angegeben und die Stützlast mit 100kg.
Wenn ich mir jetzt die erforderlichen Werte des Uebler P22 anschaue verstehe ich nicht, warum das nicht funktionieren soll. Bei mir wäre die Gesamtlast auf der AHK mit Träger und 3 Bikes ca. 60 kg. D-Wert wird nur mit 6,7kN gefordert bei 75kg Stützlast.
Hier mal ein Update:
Über Beziehungen ist meine Story jetzt beim Chefredakteur der Auto Bild gelandet.
Sie werden dies weiterverfolgen, aber können nichts versprechen.
Gruß,
Canonball
Moin,
mich würde das mal interressieren, wo die Einschränkung mit 2 Rädern steht, ich habe nichts gefunden.
Die Daten passen doch.
Zitat:
Original geschrieben von ch.dedra
Moin,mich würde das mal interressieren, wo die Einschränkung mit 2 Rädern steht, ich habe nichts gefunden.
Die Daten passen doch.
Auf der Bedienungsanleitung des AHK-Herstellers die direkt beim Kugelkopf beiliegt
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Zitat:
Moin,
mich würde das mal interressieren, wo die Einschränkung mit 2 Rädern steht, ich habe nichts gefunden.
Die Daten passen doch.
Ford-Preisliste-Zubehör-AHK
und
http://www.motor-talk.de/.../img-20140514-wa0000-i206984287.html
und siehe Seite 8
„Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht, welche uns übermittelt worden ist.
Es freut uns, dass Sie sich für den Kauf eines neuen Ford entschieden haben. Umso mehr bedauern wir, dass Ihre Vorfreude auf Ihren neuen Ford Kuga getrübt ist.
Zunächst bestätigen wir Ihnen die Aussage, dass die an dem aktuellen Ford Kuga verbaute abnehmbare Anhängerkupplung für die Benutzung eines Fahrradträgers mit mehr als zwei Fahrrädern nicht freigegeben ist.
Beim Ford Kuga dürfen auf der Anhängevorrichtung (fest und abnehmbar) nur Heckfahrradträger für maximal zwei Fahrräder montiert werden. Trotz eventuell ausreichender Stützlast des Fahrzeugs ist ein Transport von mehr als zwei Fahrrädern vor dem Hintergrund der wirkenden Hebelkräfte nicht zulässig.
Bedauerlicherweise ist es uns aufgrund der Vielzahl der Anbieter nicht möglich, Ihnen eine konkrete Auskunft über den speziellen Lieferanten und deren abnehmbare Anhängerkupplung zu nennen, die nicht im Ford Zubehör mit inbegriffen sind.
Wir können für diese Situation lediglich auf Ihre Nachsicht vertrauen und hoffen, dass wir Sie in einer anderweitigen Situation wieder von unserem Service und unseren Produkten überzeugen können.“
Mit freundlichen Grüßen
[Inhalt von MOTOR-TALK entfernt]
kunden@ford.com
Ford-Werke GmbH
Postfach 710265
50742 Köln
ford.de
Zitat:
Original geschrieben von msp4773
Auf der Bedienungsanleitung des AHK-Herstellers die direkt beim Kugelkopf beiliegtZitat:
Original geschrieben von ch.dedra
Moin,mich würde das mal interressieren, wo die Einschränkung mit 2 Rädern steht, ich habe nichts gefunden.
Die Daten passen doch.
Danke, ich habs gefunden.
Ich hole das Thema einmal wieder nach vorne:
Ich habe heute einen Anruf meines FFH bekommen, dass sie von Ford eine AHK bekommen hätten, welche für 4!!!! Fahrräder freigegeben ist.
Ich möchte bitte einen Termin - kostenlos inkl. Leihwagen - vereinbaren.
Ich war etwas verwundert, da ja meine AHK schon vom FFH auf eigene Kosten gewechselt worden war.
Sobald ich am Freitag den Termin vereinbart habe, kann ich den Typ der AHK nennen.
Gruß,
Canonball
Zitat:
@Canonball schrieb am 12. November 2014 um 22:40:26 Uhr:
Ich hole das Thema einmal wieder nach vorne:
Ich habe heute einen Anruf meines FFH bekommen, dass sie von Ford eine AHK bekommen hätten, welche für 4!!!! Fahrräder freigegeben ist.
Ich möchte bitte einen Termin - kostenlos inkl. Leihwagen - vereinbaren.
Ich war etwas verwundert, da ja meine AHK schon vom FFH auf eigene Kosten gewechselt worden war.
Sobald ich am Freitag den Termin vereinbart habe, kann ich den Typ der AHK nennen.
Gruß,
Canonball
Da bin ich mal gespannt gerne höre ich von Dir.
Und danke für die Info.
Grüße
Jens
Update: Ich habe heute einen Termin am 04.12.2014 vereinbart.
Die AHK kommt Bosal Oris. Eine schriftliche Freigabe des Herstellers gibt es nicht, jedoch habe ich eine schriftliche Freigabe durch den FFH. Laut meinem FFH ist der AHK-Rahmen an der Seite verstärkt und hier wird die Anzahl der Fahrräder nur durch die Stützlast bestimmt.
Hier der Auszug aus der Mail: "... lt. dem Mitarbeiter der Fa. xxx ist es so, dass die Eingrenzung rein über die Stützlast zu regulieren ist. Hierbei gibt es keine Einschränkungen über die Anzahl der zu transportierenden Fahrräder. Sprich die 100 kg bzw. im Fzg-Schein oder auf der AHK angegebene Stützlast steht Ihnen frei für die Anzahl Ihrer Fahrräder zur Verfügung. Diese sollte dann nur logischerweise nicht überschritten werden...."
Somit ist dies Thema endgültig für mich erledigt. Nach dem Einbau mache ich einmal ein Foto der geänderten Aufnahme und der Bezeichnung der AHK.
Canonball
Das ist genau der Punkt!
Ford sieht das anders...
Beim Ford Kuga dürfen auf der Anhängevorrichtung (fest und abnehmbar) nur Heckfahrradträger für maximal zwei Fahrräder montiert werden. Trotz eventuell ausreichender Stützlast des Fahrzeugs ist ein Transport von mehr als zwei Fahrrädern vor dem Hintergrund der wirkenden Hebelkräfte nicht zulässig.
Da kann Herr xxx schreiben was er will... - also theoretisch..
Ja, aber der Hersteller der AHK gibt dies frei und der FORD FFH tauscht diese und veranlaßt den Umbau.
Dies geschieht im Moment bei 50 Kunden, die gemeckert haben.
Zitat:
@Canonball schrieb am 14. November 2014 um 12:52:51 Uhr:
Ja, aber der Hersteller der AHK gibt dies frei und der FORD FFH tauscht diese und veranlaßt den Umbau.
Dies geschieht im Moment bei 50 Kunden, die gemeckert haben.
Ja aber Deine ausgetauschte Kupplung (Westfalia) konnte doch nun auch mehr als zwei Fahrräder transportieren. Tauscht du jetzt nochmal wegen dem vierten Rad? Die Westfalia ist ja nur auf drei Räder beschränkt....
Gruß Frank
Westfalia hatte meinem FFH bestätigt, dass diese für 4 Fahrräder freigegeben ist, jedoch jetzt die Zusage zurückgenommen.
Deshalb der nochmalige Tausch.
wenn der Deckenhakenhersteller sagt, man darf 50kg dran hängen - der Hersteller der Decke aber, an meine Decke darfst du nur 30kg hängen, kann der Hakenhersteller bestätigen was er will - letztendlich darf ich nur 30kg dranhängen...
So läuft das doch hier auch??
Ganz so ist es nicht! Es hat Bosal in seiner Beschreibung eine Einschränkung auf 2 Fahrräder vorgegeben! Bei Ford war bis vor ein paar Monaten keine Einschränkung irgendwo zu lesen! Da Ford aber eben diese AHK von Bosal verbaut, haben sie, wahrscheinlich auch wegen der vielen Reklamationen der Kunden, diese Einschränkung (endlich) auch in die Preisliste übernommen! Soweit ich weiß, lag bzw. liegt es nur an der nicht ausreichenden Festigkeit des Kugelkopfes!